Auszug - Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen  

10. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 04.02.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
 
Wortprotokoll

5.1.1 Amokfahrt auf dem Skandinavienkai (Herr Leber) – 5.691

 TOP 5.2.11 am 19.11.2018

Herr Leber spricht die Amokfahrt auf dem Skandinavienkai 2017 an und führt aus, dass dort noch alle Autowracks in einem abgesperrten Bereich sichtbar stehen. Hierzu möchte er wissen, wann diese entfernt werden, weil dieses Bild einen schlechten Eindruck mache.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 04.02.2019:

Die Autowracks sind Bestandteil des Umschlagsgeschäftes der LHG und befinden sich auf dem Eigentumsgelände der LHG. Von den Wracks geht keine Gefährdung für die Öffentlichkeit aus, so dass kein behördliches Handeln erforderlich ist. Über den Stand der juristischen sowie versicherungstechnischen Abwicklung des Schadens oder anderweitige Notwendigkeiten der Lagerung und Sicherung des Wracks an Ort und Stelle liegen der Verwaltung keine Erkenntnisse vor.

 

Der Bauausschuss nimmt die Antwort zur Kenntnis.

 

 

 

5.1.2 Strom- und Heizungsausfall Schule Kücknitz (Herr Lötsch) – 5.651

 TOP 5.2.5 am 19.11.2018 – VO/2018/06708

• Wie kam es zu dem Strom- und Heizungsausfall in der Schule in Kücknitz?

• Welche Maßnahmen wurden getroffen, um eine umgehende Nutzung der Schule zu gewährleisten?

• Was hat zu der Zeitverzögerung bei der Wiederherstellung der Nutzung geführt?

• In welchem Zustand ist die Haustechnik (Heizungsanlage, Lüftung, Stromleitungen etc.) in der Schule? Wann sind zuletzt welche Sanierungsarbeiten an der Haustechnik erfolgt?

 

Ich bitte die Verwaltung, die aufgeführten Fragen in Form eines Berichtes im kommenden Bauausschuss zu beantworten.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 04.02.2019:

Wie kam es zu dem Strom- und Heizungsausfall in der Schule in Kücknitz?

An einem 44 Jahre alten Trafo trat durch einen Defekt am Montag, den 22.10.2018 / 02:00 Uhr eine Überspannung auf, welche in das vorhandene Leitungsnetz des Gesamtschulstandortes durchgeleitet wurde. Die nachgeschaltete Schaltanlage wurde dabei in Teilen zerstört.

 

Welche Maßnahmen wurden getroffen, um eine umgehende Nutzung der Schule zu gewährleisten?

Zunächst musste angenommen werden, dass die Schaltanlage schadensauslösend war. Trotz nicht mehr verfügbarer Ersatzteile konnte diese am Montag repariert und am Dienstag in Betrieb genommen werden. Dabei stellte sich heraus, dass der Trafo selbst die Ursache war. Eine Reparatur war nicht mehr möglich.

Es wurde umgehend ein neuer Trafo zum Aufbau einer Notstromversorgung bei den Stadtwerken als Provisorium angemietet. Dieser neue Trafo wurde als Kompaktstation außerhalb der Energiezentrale aufgestellt, da die Energiezentrale einerseits nicht mehr den aktuellen baulichen Anforderungen für Aufstellräume entspricht und andererseits die Demontage der defekten Anlage zu einer Verzögerung geführt hätte. Da die Einspeiseleitung von der Energiezentrale in das Schulzentrum ebenfalls infolge der Überspannung Schaden genommen hatte, musste diese ebenfalls erneuert werden. Hierzu waren umfangreiche Erd- und Anschlussarbeiten notwendig. Auch diese Arbeiten wurden sofort beauftragt. Die genannten Arbeiten wurden in der Zeit vom 23.10.2018 bis 26.10.2018 erledigt. Die vom GMHL eingebundenen Firmen hatten die Baustelle so umfangreich mit Personal besetzt, dass eine schnellstmögliche Umsetzung erzielt werden konnte.

Die Inbetriebnahme der neuen Anlage erfolgte nach Abschluss der Arbeiten am Nachmittag des 26.10.2018, so dass ab diesem Zeitpunkt, fünf Tage nach dem Schadensereignis, wieder Strom im Gebäude zur Verfügung stand und die ca. 35 Verteilungen nacheinander zugeschaltet werden konnten. Die sicherheitstechnischen Einrichtungen, hierzu gehören u.a. die Sicherheitsbeleuchtungs-, Rauch- und Wärmeabzugs- sowie die Brandmeldeanlagen, wurden umgehend durch entsprechende Fachkräfte bis zum Abend des 27.10.2018 überprüft. Der Schulbetrieb konnte anschließend wieder aufgenommen werden.

 

Was hat zu der Zeitverzögerung bei der Wiederherstellung der Nutzung geführt?

Eine Zeitverzögerung ist nicht eingetreten (siehe vorherige Anmerkung).

 

In welchem Zustand ist die Haustechnik (Heizungsanlage, Lüftung, Stromleitungen usw.) in der Schule? Wann sind zuletzt welche Sanierungsarbeiten an der Haustechnik erfolgt?

 Elektroanlage:

Die Elektroanlage stammt aus der Zeit der Errichtung des Gebäudes und ist damit ca. 44 Jahre alt. Eine akute Gefährdung besteht nicht. Eine mittelfristige Erneuerung der Anlage ist jedoch notwendig. Die Bauteile in den Verteilungen weisen erhebliche Verschleißerscheinungen auf.

Die Sicherheitsbeleuchtung ist ca. 15 alt und muss bei einer Sanierung der Elektroanlage zumindest in Teilen erneuert und angepasst werden. Die Brandmeldeanlage ist neuwertig.

Sanitäranlage:

Die Sanitäranlage besteht ebenfalls aus der Zeit der Gebäudeentstehung und ist mittelfristig sanierungsbedürftig. Dies gilt sowohl für die Trinkwasserversorgung als auch für die Abwasserentsorgung. Ausnahmen bestehen in den zugehörigen Anlagen der naturwissenschaftlichen Räume, die in 2017 / 2018 erneuert wurden.

Heizungsanlage:

Die Wärmeerzeugung erfolgt durch Fernwärme. Der Zustand des Rohrnetzes ist mittelfristig sanierungsbedürftig. Die Mess- u. Regelungstechnik ist neuwertig.

Raumlufttechnik:

Die Anlagen wurden in den naturwissenschaftlichen Räumen in 2017 / 2018 erneuert.

Zuletzt durchgeführte Sanitärarbeiten:

In 2017 und 2018 wurden die Erneuerung der Lüftungstechnik und der innenliegender Regentwässerung in den naturwissenschaftlichen Räumen zusammen mit einer brandschutztechnischen Ertüchtigung in diesen Bereichen vorgenommen.

 

Der Bauausschuss nimmt die Antwort zur Kenntnis.

 

 

 

5.1.3 Stellplatznachweis (Herr Ramcke) – 5.610

 TOP 5.2.1 am 21.01.2019

Laut abschließender Antwort am 17.12.2018 (TOP 5.1.10) sieht die Verwaltung keine Möglichkeiten laut Baugesetz Alternativen für einen Stellplatznachweis aufzuzeigen.

 

Folgende Nachfrage hierzu:

Welche Schritte wären laut Verwaltung zu gehen, um Bauherren beim Bau zu entlasten, wenn diese keinen Stellplatz benötigen und sich für den Klimaschutz aussprechen und beispielsweise auf einen KFZ (MIV) verzichten wollen würden?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 04.02.2019:

Bei dem gemäß Landesbauordnung SH zu erbringenden Stellplatznachweis kommt es nicht auf den individuellen Antragsteller an, sondern eine Baugenehmigung kann nur grundstücksbezogen entsprechend dem aus dem beantragten Vorhaben resultierenden Stellplatznachweis erteilt werden. Es ist rechtlich nicht ableitbar, über eine städtische Satzung das individuelle Verhalten eines Bauherren / Grundstückseigentümers zu berücksichtigen.

Ein Ansatz wäre hier eher mit Hilfe eines standortbezogenen Mobilitätskonzeptes zu versuchen, durch entsprechende Angebote und Maßnahmen in der Umsetzung generell eine nachweisbare Reduzierung der individuellen Kfz-Nutzung (und damit des Stellplatzbedarfes) zu erreichen. Dies soll u. a. in zurzeit laufenden B-Planverfahren geprüft werden.

 

Der Bauausschuss nimmt die Antwort zur Kenntnis.

 

 

 

5.1.4 Ausbau der Mecklenburger Straße (Herr Leber) – 5.660

 TOP 5.2.3 am 21.01.2019 – VO/2018/06995

Die Mecklenburger Landstraße, die bei Hochwasserereignissen stets eine wichtige Rolle als Verkehrs- und insbesondere auch als Fluchtweg übernimmt, soll verbreitert werden. Wurden bei den Planungen dieser Maßnahme bereits Überlegungen im Hinblick auf einen gezielten Ausbau als Hochwasserschutzanlage angestellt? Was bedeutet der Ausbau der Straße für den Hochwasserschutz auf dem Priwall?

 

Ist eine Niveau-Anhebung der Mecklenburger Landstraße auf ein einheitliches Niveau und damit der Ausbau der Straße zu einem Hochwasserschutzdamm geprüft worden? Ein solcher Damm erscheint sinnvoll, wenn er sowohl auf der Seite Schleswig-Holsteins als auch auf der Seite Mecklenburg-Vorpommerns durchgängig befahrbar wäre.

 

Wie viele Straßenmeter müssten dazu auf beiden Seiten jeweils angehoben werden? Mit welchen Kosten ist jeweils zu rechnen? (Eine grobe Schätzung reicht erst einmal!)

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 04.02.2019:

Es sind keine Planungen zur Höherlegung der Mecklenburger Landstraße bekannt. Mit Grenzöffnung hat der damalige Bereich Verkehr Planungen zum Ausbau der Straße vorgenommen und im Haushalt mehrfach im I-Programm angemeldet, die aber nie in eine digitale Entwurfsplanung überführt worden sind (wurden schon im I-Programm immer gestrichen). Auch wurden die damaligen Querschnittsvarianten nie bereichsintern abgefragt bzw. kommuniziert. So wurden in den letzten 10 Jahren im damaligen „Planquerschnitt“ schon Bäume gepflanzt ohne dass dazu eine hier bekannte Abstimmung erfolgte. Die Abteilung Verkehrsplanung hat immer mal wieder verschiedene Querschnittsvarianten für einen Straßenausbau insbesondere mit Blick auf die Radwegführung für die Straße geprüft.

Eine Höherlegung ist bei Vernachlässigung der damit verbundenen Kosten immer möglich. Da es sich um einen längeren Abschnitt (1 bis 2,3 Kilometer, der genaue Höhenverlauf der K3 ist hier nicht bekannt) handelt, entstehen da schnell Bausummen von drei bis fünf Mio. Euro.

Es könnte höchstens über den Förderfond Küsten-/Klimaschutz der EU (Anpassung an den Klimawandel => Zunahme der Hochwasser…) eine Förderung beantragt werden.

 

Zu berücksichtigen ist bei einer Höherlegung die Anbindung an den Bestand, Fällung von Straßenbäumen und dass ggf. auch Grunderwerb erforderlich sein wird. Hier wird nicht von einem sinnvollen Kosten/Nutzen-Verhältnis ausgegangen. Es stellt sich die Frage, welche Schäden durch das Hochwasser entstanden sind, und welche davon wären z. B. bei einer 50 cm höher liegende Fahrbahn nicht entstanden?

Für eine Variantenuntersuchung mit grober Kostenschätzung sollte man – so es gewünscht wird - ein Büro beauftragen und eine Vorplanung mit ggf. zwei bis drei Varianten (für verschiedenen Hochwassersituationen) erstellen lassen. Eine Beachtung des Baugrundes wäre hier zwingend – gerade wenn man zusätzliche Belastung durch Höherlegung der Fahrbahn einplant. Kosten für Baugrund/Vorplanung ca. 30.000 bis 50.000 Euro (je nachdem, wo man hin möchte, bis zu 80.000 Euro), Dauer mindestens sechs Monate.

 

Sollte es sich lediglich um eine lokale Straßensenke handeln, die „erhöht“ werden muss (wovon gemäß Anfrage nicht auszugehen ist), so wäre eine kurzfristigere überschlägliche Planung möglich.

 

Der Bauausschuss nimmt die Antwort zur Kenntnis.

 

 

 

5.1.5 Geländer Blankenseer Straße (Überführung über die B207 und Bahnlinie (Herr Zander) – 5.660

 TOP 5.2.6 am 19.11.2018 – VO/2018/06709

Das Holzgeländer in der Blankenseer Straße bei der Überführung über die B207 und die Bahnlinie wurde durch Vandalismus fast vollständig zerstört. Da das Geländer offensichtlich zur Verkehrssicherung diente, muss dieses repariert bzw. ersetzt werden.

 

• Wer ist für die Instandsetzung des Geländers zuständig?

• Wann plant die Stadt die Verkehrssicherheit an dieser Stelle wieder herzustellen?

• Ist es geplant das Geländer durch ein neues zu ersetzen? Aus welchem Material soll das neue Geländer bestehen?

• Wie soll das neue Geländer zukünftig vor Beschädigungen geschützt werden?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 04.02.2019:

Der Auftrag zur Stellung der Verkehrsschutzgitter in der Blankenseer Straße und dem Schanzenbergweg wurde bereits am 18.07.2018 erteilt.

Es werden insgesamt 550m Verkehrsschutzgitter mit einer Aufstellhöhe von 1,30m gestellt, die mit einem Handlauf + zwei Querstreben in verzinkten Stahlrohren ausgerüstet sind.

 

Aufgrund der aktuellen starken Auslastung seitens des Herstellers der Verkehrsschutzgitter und der daraus hinauslaufenden langen Lieferzeiten konnte die ausführende Firma erst ab der 42. Kalenderwoche mit den Arbeiten beginnen. Im diesem Zuge wurden die alten Fragmente des Holzschutzzaunes ebenfalls entfernt.

 

Der Bauausschuss nimmt die Antwort zur Kenntnis.

 

 

 

5.1.6 Overbeck Pavillon (Herr Leber) – 5.651

 TOP 5.2.12 am 19.11.2018

Herr Leber merkt an, dass im Eingangsbereich des neu sanierten Overbeck Pavillons ein Bleck heraus hängt und regt an, diesen Zustand eventuell optisch besser zu lösen.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 04.02.2019:

Es handelt sich dabei um das Blech der Randeinfassung des Vordaches über dem Eingang. Dieser Schaden war von vornherein bekannt, die Sanierung der Vordächer  wurde aber aus Kostengründen zunächst zurückgestellt.

Jetzt, da sich zum Abschluss des Projektes herausstellt, dass die Mittel hierfür noch abgedeckt werden können, wurde der Auftrag erteilt, das Dachrandabschlussprofil zu erneuern, Dieses wird in Kürze ausgeführt.

 

Der Bauausschuss nimmt die Antwort zur Kenntnis.

 

 

 

Herr Müller-Horn verweist auf seine Anfrage aus dem Bauausschuss am 17.09.2018 unter TOP 5.2.10 (VO/2018/06434) – Mietpreisgefüge und Wohnungsgrößen im Geschosswohnungsbau. Hierzu wurde von Frau Hagen auf den kommenden Wohnungsmarktbericht 2018 verwiesen, in dem diese Frage beantwortet werden solle, was aber gemäß Herrn Müller-Horn nicht der Fall gewesen sei.

 

Frau Hagen sagt eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zu.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.