Auszug - Interfraktioneller Änderungsantrag (Bündnis90 / Die Grünen, SPD, Die Unabhängigen und FW&GAL) zu VO/2018/06566 "Kurswechsel in der Wohnungspolitik" - Überweisung aus der Bürgerschaft vom 27. September 2018   

9. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.3.9
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 21.01.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2019/07032 Interfraktioneller Änderungsantrag (Bündnis90 / Die Grünen, SPD, Die Unabhängigen und FW&GAL) zu VO/2018/06566 "Kurswechsel in der Wohnungspolitik" - Überweisung aus der Bürgerschaft vom 27. September 2018
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Beteiligt:Geschäftsstelle der SPD Fraktion
Bearbeiter/-in: Reclam, Tim-Alexander  Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion
   Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen
 
Wortprotokoll
Beschluss

Antrag:

Der interfraktionelle Antrag BÜ90/Die Grünen & Die Linke - VO/2018/06504 (AT zu VO/2018/06477) wird wie folgt geändert:

 

Die Lübecker Bürgerschaft möge beschließen:

 

1)      Die Quote für Sozialwohnungen von 30% wird strikter angewendet und auf die Bruttogeschossfläche in einem Baugebiet bezogen.
Es werden keine Bauvorhaben von privaten Investoren auf von der Stadt verkauften Grundstücken bewilligt, wenn sie im Bebauungsplan nicht mindestens 30% Wohnungen für sozialen Wohnungsbau und 20% Wohnungen im 2. Förderweg vorsehen. Dieses ist auch im Kaufvertrag zu regeln.

2)      Der Bürgermeister wird beauftragt, sich auf Landesebene dafür einzusetzen, dass die Bindungsfristen für Sozialwohnungen verlängert werden können.

3)      Darüber hinaus wird der Bürgermeister beauftragt zu prüfen, ob und wie in der Stadt Lübeck auf geplanten bzw. bereits gewerblich genutzten Handelsimmobilien zusätzlich Wohnraum geschaffen werden kann. Erfahrungen mit entsprechenden Vorhaben in anderen Städten sind hierbei zu berücksichtigen. Dazu soll das Gespräch mit den Betreibern gesucht werden, um gemeinsame Lösungen und Unterstützungsmöglichkeiten zu klären.

4)      Der Bürgermeister wird beauftragt, dem Bauausschuss im Juni 2019 zu berichten, welche städtischen Bauflächen von der Stadt selbst durch ihre Grundstücksgesellschaft Trave innerhalb der nächsten drei Jahre erschlossen werden könnten und welche Grundstücke in geplanten Wohngebieten für Bauvorhaben der Trave in Betracht kämen. Darüber hinaus ist zu berichten, welche städtischen Bauflächen durch die KWL innerhalb der nächsten drei Jahre erschlossen werden könnten, um vollerschlossene Baugrundstücke an private Bauherren, Bauträger oder Investoren veräußern zu können.

5)      Bei der Vermarktung von Baugrundstücken und Wohnungen sind Lübecker Interessenten bevorzugt zu berücksichtigen. Hierfür sind mit den Bauherren entsprechende städtebauliche Verträge zu schließen.

 

 

Dieser TOP wird zusammen mit dem TOP 4.2.2 und TOP 5.3.2 bis 5.3.4 behandelt und demzufolge in der Tagesordnung vorgezogen.

 

Herr Ramcke erläutert, dass er diesen interfraktionellen Antrag hier im Bauausschuss stellen werde.

 

Herr Pluschkell stellt folgenden Ergänzungsantrag zum ersten Absatz:

„Die Quote für Sozialwohnungen von 30% wird strikter angewendet und auf die Bruttogeschossfläche in einem Baugebiet bezogen.
Es werden keine Bauvorhaben von privaten Investoren auf von der Stadt verkauften oder verpachteten Grundstücken bewilligt, wenn sie im Bebauungsplan nicht mindestens 30% Wohnungen für sozialen Wohnungsbau und 20% Wohnungen im 2. Förderweg vorsehen. Dieses ist auch im Kaufvertrag bzw. im Pachtvertrag zu regeln.“

 

Frau Hagen möchte wissen, ob sich die im Satz 2 genannte 50%-Quote im geförderten Wohnungsbau ebenfalls auf die Bruttogeschossfläche beziehe, was von Herrn Pluschkell bejaht wird.

 

Herr Vorkamp merkt an, dass in bestimmten Stadtteilen eine höhere Quote nicht zu empfehlen sei und nennt als Beispiel den Volksfestplatz. Er sehe eine Beschränkung auf einige Stadtteile als sinnvoller an.

 

Frau Hagen plädiert dafür, dass eine grundstücksbezogene Individualität beibehalten werden solle und es keine gute Lösung sei, dass die Verwaltung durch eine feststehende Quote generell gebunden werde.

Herr Pluschkell erläutert, dass in der Begründung zum B-Plan die Absicht der Verwaltung aufgeführt werden könne und dieses dann ggf. in einem städtebaulichen Vertrag festgelegt werde.

 

Herr Lötsch merkt an, dass dieser erst kürzlich interfraktionell zusammengestellte Antrag jetzt schon eine Ergänzung erhalten habe und nicht die Zustimmung aller Beteiligten hinter sich habe und auch die Verwaltung in dieser Form dagegen sei. Er regt an, diesen noch einmal zu vertagen.

 

Herr Ramcke führt aus, dass für ihn eine Vertagung nicht in Frage komme.

 

Herr Schröder weist darauf hin, dass die städtebauliche Struktur mit beachtet werden müsse, und diese festgelegte Quote bei kleineren Wohnungen noch steigen werde.

 

Herr Howe sieht aufgrund des Mangels an günstigen Wohnungen und den anstehenden B-Plänen keine Probleme mit der zusätzlichen 20%-Quote.

 

Herr Leber merkt an, dass er die Einwände von Frau Hagen mittragen könne, da die Individualität und die Flexibilität aufrechterhalten bleiben müssen.

 

Herr Lötsch weist auch noch einmal darauf hin, dass die Verwaltung die Quote in dem Antrag ablehne.

 

Herr Pluschkell sieht den zweiten Förderweg bisher in Lübeck als ziemlich unbekannt an und spricht die gesetzliche Novellierung an, die diesen attraktiver machen solle.

 

Herr Lötsch merkt an, dass eine im B-Plan festgelegte 50%-Quote nicht mehr flexibel sei.

 

Frau Haltern führt aus, dass die untere Mittelschicht diesen zweiten Förderweg nutzen könne und darüber hinaus noch genügend Wohnraum für die mittlere und obere Mittelschicht verbleiben werde.

 

Herr Howe verweist auf die im Moment vielen in Planung befindlichen hochpreisigen Wohnungen in den Gebieten An der Wasserkunst, Am Falkendamm, usw.

 

Herr Stolte gibt zu bedenken, dass die Verwaltung teilweise über zwei Jahre mit den Investoren in Verhandlung stehe und nun kurz vor diesem Ende wieder ein weiterer neuer Punkt mit der Quote verhandelt werden müsse.

 

Herr Zander schlägt vor, diesen Antrag zu vertagen und dann ggf. mit absoluten Zahlen neu auf die Tagesordnung zu bringen.

 

Frau Hagen regt an, dass es auch möglich sein könne, dass eine Absichtserklärung festgelegt werde, womit die Verwaltung gut arbeiten könne.

 

Frau Blankenburg schlägt vor, dass auch mit dem Sozialausschuss über dieses Thema gesprochen werden müsse.

 

Herr Müller-Horn führt aus, dass diese 50%-Quote nur bei städtischen Grundstücken zum Tragen käme und Privatinvestoren hier von nicht betroffen sein.

 

Herr Luetkens spricht die Abweichung von der 30%-Quote zum Beispiel im Neubaugebiet in Dornbreite an und merkt an, dass die Verwaltung immer wieder Gründe finde, um von der Quote abzuweichen.

Frau Hagen verweist in diesem Zusammenhang auf die Regelung, dass diese 30%-Quote damals nicht auf bereits laufende Verfahren angewandt werden sollte.

 

Herr Howe verweist auf diverse andere Städte, in denen eine 50%-Quote ohne Probleme praktiziert werde und versteht nicht, warum dies in Lübeck nicht funktionieren solle.

 

Herr Hönel beantragt eine Unterbrechung der Sitzung.

 

 

Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung für eine Beratungspause (17:27 Uhr)

Nach Beendigung der Pause (17:38 Uhr) führt der Vorsitzende die Sitzung weiter fort.

 

 

Herr Ramcke erläutert, dass er die von Herrn Pluschkell beantragte Änderung in dem Antrag übernehmen werde.

 

 

Der Vorsitzende lässt über den geänderten Antrag abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für den geänderten Antrag:   10 Stimmen

Gegen den geänderten Antrag:  4 Stimmen

Enthaltungen:     1 Stimme

Der Bauausschuss beschließt den geänderten Antrag mehrheitlich.

 

 

 

 

 

Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung – nach Beendigung des öffentlichen Teils - zur Herstellung der Nichtöffentlichkeit (19:04 Uhr).