Auszug - Empfehlung des Ausschusses für Soziales zum interfraktionellen Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke "Sicherung der pflegerischen Versorgung in Lübeck" Sitzung der Bürgerschaft am 30.08.2018 (VO/2018/06341)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Ausschuss für Soziales hat sich in seiner Sitzung am 06.11.2018 mit dem Antrag befasst
und folgende Empfehlung ausgesprochen:
Auszug aus dem Protokoll
zu 8.2 Sicherung der pflegerischen Versorgung in Lübeck
Überweisungsauftrag aus der Sitzung der Bürgerschaft am 30.08.2018
Vorlage: VO/2018/06479
Die Bürgerschaft hat zu TOP 5.16 mit VO Nr. 6341 den nachstehend aufgeführten interfraktionellen
Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke zur Vorberatung
an den Ausschuss für Soziales überwiesen:
Der Bürgermeister möge berichten,
1) Wie gestaltet sich der Versorgungsbedarf im Pflegebereich bis 2030 - unter Berücksichtigung
der bestehenden ambulanten, stationären sowie sektorenübergreifenden Versorgungsangebote
und deren Auslastung sowie der demographischen Entwicklung - in
Lübeck.
2) Es soll ein Gutachten erstellt werden, in das schon vorliegende, geeignete Expertisen,
wie beispielsweise die letzte Raumordnungsprognose, einfließen können.
3) Um über die Daten von Bürger*innen mit Ansprüchen gemäß SGB Xll hinaus Informationen
zu gewinnen, sollen zudem Daten der privaten und gesetzlichen Pflegekassen
angefordert und inkludiert werden.
4) Auf der Basis des Gutachtens sollen konkrete Handlungsempfehlungen zur Sicherung
der pflegerischen Versorgung in Lübeck ausgesprochen und der Bürgerschaft bis
zur Novembersitzung vorgelegt werden.
Herr Hönel erklärt, dass der o.a. Antrag wie folgt geändert/ergänzt wird:
Der Bürgermeister möge berichten,
1) Wie gestaltet sich der Versorgungsbedarf im Pflegebereich bis 2030 - unter Berücksichtigung
der bestehenden ambulanten, stationären sowie sektorenübergreifenden
Versorgungsangebote und deren Auslastung sowie der demographischen Entwicklung
- in Lübeck.
2) Es soll ein Gutachten erstellt werden, in das schon vorliegende, geeignete Expertisen,
wie beispielsweise die letzte Raumordnungsprognose, einfließen können.
3) Um über die Daten von Bürger*innen mit Ansprüchen gemäß SGB Xll (Sozialhilfeberechtigte)
hinaus Informationen zu gewinnen, sollen zudem Daten der gesetzlichen
und soweit möglich privaten Pflegekassen angefordert und inkludiert werden.
4) Auf der Basis des Gutachtens sollen konkrete Handlungsempfehlungen zur Sicherung
der pflegerischen Versorgung in Lübeck ausgesprochen werden.
5) Die Verwaltung wird gebeten in der kommunalen Pflegekonferenz sowie dem Sozialausschuss
regelmäßig über die Fortschritte des Planungs- und Erhebungsprozesses
zu berichten.
Frau Schwartz erklärt, dass auch seitens der Verwaltung die Erstellung eines Pflegebedarfsplans
für die HL grundsätzlich als sinnvoll und erforderlich angesehen wird.
Sie weist darauf hin, dass die pflegerische Versorgung der Bevölkerung nach den maßgeblichen
gesetzlichen Vorschriften nicht nur Aufgabe der Kommunen ist. Die Länder, die Kommunen,
die Pflegeeinrichtungen und die Pflegekassen wirken unter Beteiligung des Medizinischen
Dienstes eng zusammen.
Für die Umsetzung bestehen bereits konkrete Pläne. Es wird eine Arbeitsgruppe gegründet.
Statt des unter Ziffer 2. des Antrags geforderten Gutachtens kann auf die bereits vorhandenen
Erkenntnisse zur Bevölkerungsprognose 2030 zurückgegriffen werden.
Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (siehe TOP 6.1) hat allerdings erste Priorität.
Es sprechen außerdem Herr Voht, Herr Candan, Frau Friemer und Herr Senator Schindler.
Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, dem Antrag in der geänderten
Fassung stattzugeben.
(Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.)
Die Bürgerschaft nimmt Kenntnis