Auszug - Empfehlung des Ausschusses für Soziales zum interfraktionellen Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke "Sicherung der pflegerischen Versorgung in Lübeck" Sitzung der Bürgerschaft am 30.08.2018 (VO/2018/06341)  

5. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 5.5.1
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Do, 31.01.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:09 - 22:25 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2018/06770 Empfehlung des Ausschusses für Soziales zum interfraktionellen Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke "Sicherung der pflegerischen Versorgung in Lübeck"
Sitzung der Bürgerschaft am 30.08.2018 (VO/2018/06341)
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:2.500 - Soziale Sicherung Bearbeiter/-in: Bormann, Britta
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Der Ausschuss für Soziales hat sich in seiner Sitzung am 06.11.2018 mit dem Antrag befasst

und folgende Empfehlung ausgesprochen:

 

Auszug aus dem Protokoll

zu 8.2 Sicherung der pflegerischen Versorgung in Lübeck

Überweisungsauftrag aus der Sitzung der Bürgerschaft am 30.08.2018

Vorlage: VO/2018/06479

Die Bürgerschaft hat zu TOP 5.16 mit VO Nr. 6341 den nachstehend aufgeführten interfraktionellen

Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke zur Vorberatung

an den Ausschuss für Soziales überwiesen:

Der Bürgermeister möge berichten,

1) Wie gestaltet sich der Versorgungsbedarf im Pflegebereich bis 2030 - unter Berücksichtigung

der bestehenden ambulanten, stationären sowie sektorenübergreifenden Versorgungsangebote

und deren Auslastung sowie der demographischen Entwicklung - in

Lübeck.

2) Es soll ein Gutachten erstellt werden, in das schon vorliegende, geeignete Expertisen,

wie beispielsweise die letzte Raumordnungsprognose, einfließen können.

3) Um über die Daten von Bürger*innen mit Ansprüchen gemäß SGB Xll hinaus Informationen

zu gewinnen, sollen zudem Daten der privaten und gesetzlichen Pflegekassen

angefordert und inkludiert werden.

4) Auf der Basis des Gutachtens sollen konkrete Handlungsempfehlungen zur Sicherung

der pflegerischen Versorgung in Lübeck ausgesprochen und der Bürgerschaft bis

zur Novembersitzung vorgelegt werden.

 

Herr Hönel erklärt, dass der o.a. Antrag wie folgt geändert/ergänzt wird:

Der Bürgermeister möge berichten,

1) Wie gestaltet sich der Versorgungsbedarf im Pflegebereich bis 2030 - unter Berücksichtigung

der bestehenden ambulanten, stationären sowie sektorenübergreifenden

Versorgungsangebote und deren Auslastung sowie der demographischen Entwicklung

- in Lübeck.

2) Es soll ein Gutachten erstellt werden, in das schon vorliegende, geeignete Expertisen,

wie beispielsweise die letzte Raumordnungsprognose, einfließen können.

3) Um über die Daten von Bürger*innen mit Ansprüchen gemäß SGB Xll (Sozialhilfeberechtigte)

hinaus Informationen zu gewinnen, sollen zudem Daten der gesetzlichen

und soweit möglich privaten Pflegekassen angefordert und inkludiert werden.

4) Auf der Basis des Gutachtens sollen konkrete Handlungsempfehlungen zur Sicherung

der pflegerischen Versorgung in Lübeck ausgesprochen werden.

5) Die Verwaltung wird gebeten in der kommunalen Pflegekonferenz sowie dem Sozialausschuss

regelmäßig über die Fortschritte des Planungs- und Erhebungsprozesses

zu berichten.

Frau Schwartz erklärt, dass auch seitens der Verwaltung die Erstellung eines Pflegebedarfsplans

für die HL grundsätzlich als sinnvoll und erforderlich angesehen wird.

Sie weist darauf hin, dass die pflegerische Versorgung der Bevölkerung nach den maßgeblichen

gesetzlichen Vorschriften nicht nur Aufgabe der Kommunen ist. Die Länder, die Kommunen,

die Pflegeeinrichtungen und die Pflegekassen wirken unter Beteiligung des Medizinischen

Dienstes eng zusammen.

Für die Umsetzung bestehen bereits konkrete Pläne. Es wird eine Arbeitsgruppe gegründet.

Statt des unter Ziffer 2. des Antrags geforderten Gutachtens kann auf die bereits vorhandenen

Erkenntnisse zur Bevölkerungsprognose 2030 zurückgegriffen werden.

Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (siehe TOP 6.1) hat allerdings erste Priorität.

Es sprechen außerdem Herr Voht, Herr Candan, Frau Friemer und Herr Senator Schindler.

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, dem Antrag in der geänderten

Fassung stattzugeben.


 

(Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.)

 

Die Bürgerschaft nimmt Kenntnis