Auszug - Lübeck überMorgen - Kinder und Jugendliche beteiligen Überweisung aus der Bürgerschaft vom 22. März 2018 Antrag der GAL-Fraktion - VO/2018/05903
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Wortprotokoll |
Antrag:
Der Bürgermeister wird aufgefordert, für Kinder und Jugendliche zeitnah eine ähnlich einfache, altersgerechte Beteiligungsmöglichkeit anzubieten, wie auf der Internetseite http://uebermorgen.luebeck.de/ .
Kindern und Jugendlichen soll es ermöglicht werden, durch Bildmaterial (Handyfotos) und kurze Statements auf wahrgenommene Missstände oder positive Anregungen aus anderen Städten hinzuweisen. Die Online-Beteiligung von Kindern und Jugendlichen soll nicht mit den Osterferien enden, sondern Schulen und Jugendzentren die Möglichkeit geben, das Thema in ihren Unterricht oder Nachmittagsprojekte zu integrieren.
Herr Lötsch möchte wissen, ob die im Antrag beschriebene Beteiligung von der Verwaltung geplant sei, was Herr Stolte ihm bestätigt.
Herr Lötsch merkt an, dass die Verwaltung flexibler sei, wenn der Antrag nicht so mit festgelegten Parametern beschlossen werde.
Herr Ramcke beantragt eine absatzweise Abstimmung des Antrages, dem keiner widerspricht.
Herr Howe führt aus, dass bei den B-Plänen meistens keine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen stattfände, aber dies könne dann ja durch Frau Möller begleitet werden.
Herr Howe führt weiter aus, dass er seinen Antrag dahingehend ergänze, dass das vorgeschlagene Wort „Bildmaterial durch den Zusatz „zum Beispiel“ ergänzt werde, um so keine abschließende Festlegung zu erhalten.
Herr Pluschkell verweist darauf, dass der Jugendhilfeausschuss hier als abschließender federführender Ausschuss die letztendliche Entscheidung treffen müsse.
Der Vorsitzende lässt über den ersten Absatz abstimmen.
Abstimmungsergebnis des ersten Absatzes:
Für den ersten Absatz: 12 Stimmen
Gegen den ersten Absatz: 3 Stimmen
Der Bauausschuss empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss mehrheitlich, den ersten Absatz des Antrages zu beschließen.
Der Vorsitzende lässt über den zweiten ergänzten Absatz abstimmen.
Abstimmungsergebnis des zweiten Absatzes:
Für den zweiten ergänzten Absatz: 12 Stimmen
Gegen den zweiten ergänzten Absatz: 3 Stimmen
Der Bauausschuss empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss mehrheitlich, den zweiten ergänzten Absatz des Antrages zu beschließen.