Auszug - Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen  

9. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 21.01.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
 
Wortprotokoll

5.1.1 Eislaufbahn im CITTI-Park (Herr Pluschkell) – 5.610

 TOP 5.2.8 am 03.12.2018

Wie ich den Lokalmedien entnehmen konnte, möchte der Citti-Park eine Eislaufbahn eröffnen oder hat sie schon eröffnet auf dem dortigen Parkplatz.

Ich möchte folgende Fragen (siehe unten in der abschließenden Beantwortung) beantwortet wissen:

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 21.01.2019:

Frage 1:

Ist der Parkplatz, auf dem die Eisbahn steht, als Parkplatz genehmigt?

 Antwort 1:

Ja, die Fläche ist in der Baugenehmigung als Fläche für Stellplätze baurechtlich genehmigt.

 

 Frage 2:

Oder gibt es eine weitere Erlaubnis diesen Parkplatz auch als Veranstaltungsfläche zu nutzen?

Antwort 2:

Auf baurechtlich genehmigten Flächen ist temporär eine andere Nutzung als sogenannte Einzelveranstaltung zulässig. Die Zulässigkeit richtet sich dann nach spezialgesetzlichen Regelungen (z.B. StrWG, Gewerbeordnung, Versammlungsstättengesetz, GastG). Zuständig ist der FB 3, Bereich 3.322 – Gewerbeangelegenheiten - Von dort wurde keine Genehmigung oder ähnliches erteilt.

Seitens der Bauaufsicht wird lediglich das „Zeltbuch“ (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des Zeltes) hinsichtlich der Gültigkeit überprüft.

 

 Frage 3:

Wenn ja, seit wann gibt es die Genehmigung und wer hat sie erteilt?

Antwort 3:

Siehe Antwort zu Frage 2.

 

 Frage 4:

Wenn nein, wie kann ein Parkplatz zu einer Veranstaltungsfläche umgewidmet werden, wenn auch temporär?

 Antwort 4:

Siehe Antwort auf Frage 2.

 

 Frage 5:

 Ist dies übliche Verwaltungspraxis?

 Antwort 5:

Ja, dies ist übliche Verwaltungspraxis

 

Frage 6:

Gibt es dahingehend weitere Beispiele, die zur Aufklärung beitragen können?

Antwort 6:

Veranstaltungen auf Supermarktparkplätzen (z.B. Schützenfest Moisling vom 31.08.2018 bis 02.09.2018 auf dem REWE-Parkplatz sowie Andersenring (Achternkaten bis Ilsebillweg); Oktoberfest am 21.09. und 22.09.2018 , 28.09. und 29.09.2018 und 02.10. und 03.10.2018 auf dem Parkplatz beim Hagebaumarkt, An der Lohmühle), Weihnachtsmärkte in einem Altenheim, Flohmarktveranstaltungen auf Supermarktparkplätzen, usw.

 

 Frage 7:

Wenn keine derartige Genehmigung vorliegt, wird die Eisbahn dann umgehend wieder entfernt? Oder gibt es gar Strafzahlungen für das Unternehmen?

Antwort 7:

Die Zuständigkeit zur Beantwortung dieser Frage obliegt dem Fachbereich 3 und müsste demzufolge über den Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung gestellt werden.

 

Der Bauausschuss nimmt die gegebene Antwort zur Kenntnis.

 

 

 

5.1.2 Parkhaus Wehdehof (Frau Steffen) – 5.610.5

 TOP 5.2.4 am 03.12.2018 – VO/2018/06889

Zum Parkhaus Wehdehof wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

 

  1. Gibt es von Anwohnern der angrenzenden Wohnungen an der Beckergrube vermehrt Beschwerden über störende Lichtimmissionen vom Treppenturm des Parkhauses?
  2. Welche Möglichkeiten gibt es, die Lichtimmissionen zu minimieren und wie kann dies durchgesetzt werden?
  3. Wie ist der Stand zum Rückbau der nicht genehmigten Anlagen des Parkhauses?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 21.01.2019:

Antwort zu Frage 1:

Nein, diesbezügliche Beschwerden sind der Bauaufsicht nicht bekannt.

 

Antwort zu Frage 2:

Da es keine Beschwerden gibt, ist es auch nicht erforderlich diese zu minimieren. Ein Eingreifen würde in Abstimmung mit UNV erfolgen, wenn erkennbar eine grelle Lichtwirkung entfaltet wird.

 

Antwort zu Frage 3:

Die Verwaltung steht in Verhandlungen mit dem Investor, um eine der Genehmigungslage entsprechenden Lösung zu finden. Es wird zu gegebener Zeit berichtet.

 

Der Bauausschuss nimmt die gegebene Antwort zur Kenntnis.

 

 

 

5.1.3 Edeka im Hauptbahnhof (Herr Ramcke) – 5.610.5

 TOP 5.2.10 am 03.12.2018 – VO/2018/06904

Gibt es bereits ein Bauantrag für die Nutzungsänderung und wie ist dieses Vorhaben im Sinne unseres Einzelhandelskonzept zu bewerten?

  

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 21.01.2019:

Bauantrag vom 29.01.2018 – Umbau und Nutzungsänderung in EDEKA-Markt

Am Bahnhof 2-4

Bauherr: EDEKA Handelsgesellschaft Nord mbH, Neumünster

Baugenehmigung vom 19.09.2018 (Aktenzeichen 0324/2018)

 

Nach Leitsatz 4 des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes kann nahversorgungsrelevanter Einzelhandel zur Sicherung eines dichten Nahversorgungsnetzes auch an sonstigen städtebaulich integrierten Standorten zugelassen werden. Beim Hauptbahnhof handelt es sich um eine städtebaulich integrierte Lage. Die Verkaufsfläche (VK) des Lebensmittelmarktes liegt mit rd. 259 qm deutlich unterhalb der Schwelle zur Großflächigkeit von 800 qm Verkaufsfläche, weswegen negative Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche auszuschließen sind. Nach dem Zentrenkonzept können Lebensmittelmärkte erst ab einer Verkaufsfläche von 400 qm ein ausreichendes Grundangebot an nahversorgungsrelevanten Sortimenten sicherstellen. In der geplanten Dimensionierung richtet sich das Vorhaben vorwiegend an die durchreisenden Bahn- und Busreisenden. Das Vorhaben ist somit den Leitsätzen des Einzelhandelszentren und Nahversorgungskonzeptes vereinbar.

 

Der Bauausschuss nimmt die gegebene Antwort zur Kenntnis.

 

 

 

5.1.4 Neubau Kita auf dem Gelände Schule Lauerholz (Herr Pluschkell) – 5.610

 TOP 5.2.7 am 03.12.2018 – VO/2018/06905

Auf dem Gelände der Schule Lauerholz wird der Bau einer Kita geplant. Eine entsprechende Bauvoranfrage wurde bereits gestellt. Diesbezüglich frage ich:

  1. Was ist genau geplant? Wie viele neue Gebäude entstehen?
  2. Gibt es schon genaue Pläne? Wie sieht die Bauvoranfrage aus? Gibt es hierzu schon einen Bescheid der Bauverwaltung? Falls ja, was sagt der Bescheid aus?
  3. Ist eine weitere Feuerwehrzufahrt wirklich notwendig? Warum ist die bisherige Zufahrt für die Schule nicht ausreichend?
  4. Wie können der Baukörper und die Zuwegung so gebaut werden, dass möglich wenig in die Natur eingegriffen werden muss, sich eine neue Zufahrt ggf. sogar erübrigt?

  

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 21.01.2019:

Antwort zu Frage 1:

Geplant ist eine 4-gruppige Kindertagesstätte (Kita).

Die Kita unterteilt sich in zwei Gruppentrakte, welche eingeschossig vollständig barrierefrei geplant sind. Im ersten Trakt befinden sich die Gruppenräume nebst Garderoben, Verteilerküche und Personaltoiletten. Im zweiten befinden sich die Sinnesräume, ein Personalraum, die Büro- und Verwaltungsräume, eine Teeküche, ein Sanitärbereich für Personal und Besucher und ein gemeinsamer Empfangsbereich. Beide Bereiche werden durch eine Überdachung verbunden.

Bauherrin: Sprungtuch e. V., Wahmstraße 43-45, 23552 Lübeck

 

Antwort zu Frage 2:

Bauvorbescheid vom 08.10.2018 (Aktenzeichen: 1563/2018)

 

Antwort zu Frage 3:

Über die vorhandene Zufahrt der Schule vom Holzvoigtweg ist der Standort der Kita-Gebäude aufgrund des vorhandenen Baumbestandes auf dem Schulgrundstück nicht zu erreichen. Die neue Feuerwehrzufahrt ist aus Brandschutzsicht zwingend erforderlich.

 

Antwort zu Frage 4:

Siehe Antwort zu Frage 3.

Die Zufahrt wurde bereits so geplant, dass möglichst wenig in die Natur eingegriffen werden muss.

Hierzu sind im Vorbescheid Nebenbestimmung aufgenommen, die sicherstellen, dass nur die absolut erforderlichen Bäume gefällt werden müssen.

Hinweis: Bei der Fläche handelt es sich nach Feststellung der Unteren Forstbehörde nicht um Wald im Sinne des § 2 LWaldG.

 

Der Bauausschuss nimmt die gegebene Antwort zur Kenntnis.

 

 

 

5.1.5 Parken Freilichtmuseum (Herr Ramcke) – Fachbereich 3

 TOP 5.2.19 am 17.09.2018

Herr Ramcke merkt an, dass auf dem Wall bei der Freilichtbühne die Fläche teilweise zu 75% zugeparkt sei und er möchte wissen, ob dies ein geheimer Parkplatz sei.

  

Zwischenantwort am 17.09.2018:

Es wird zugesagt, die Anfrage zuständigkeitshalber an den FB3 weiterzuleiten, da dieser für die Überwachung zuständig sei.

 

Antwort am 17.12.2018 vom Fachbereich 3:

Es gab bisher zu diesem Bereich keine Hinweise auf Falschparker, seitens des Bereiches werde dem aber nun nachgegangen. Da in der Anfrage keine Angaben über Wochentage bzw. Tageszeiten erfolgt sind, kann es etwas dauern, bis dort Verwarnungen erteilt werden. Bei einer Ortsbesichtigung in der 49. Kalenderwoche standen dort keine Fahrzeuge.

 

Weitere Nachfrage von Herrn Ramcke am 17.12.2018:

Herr Ramcke merkt an, dass in seiner gestellten Anfrage der Hinweis auf Veranstaltungen auf der Freilichtbühne von ihm gegeben worden seien, an denen teilweise dort geparkt werde. Er bittet um nochmalige Weiterleitung an den zuständigen Fachbereich 3 zur Beantwortung.

 

Zwischenantwort am 17.12.2018:

Es wird zugesagt, die Anfrage zuständigkeitshalber noch einmal an den Fachbereich 3 weiterzuleiten, um von dort eine Antwort zu erhalten.

 

Erneute Antwort am 21.01.2019 vom Fachbereich 3:

Der Fachbereich 3 sieht es als unverständlich an, warum Herr Ramcke von dort eine ergänzende Antwort zu den Wallanlagen haben möchte.

In der Beantwortung der Anfrage am 17.12.2018 wurde bereits darauf hingewiesen, dass dort bei zukünftigen Veranstaltungen kontrolliert werde, ob dort tatsächlich Fahrzeuge stehen. Zur Veranstaltungssaison 2019 wird der Vorgang vom Fachbereich 3 auf Termin gelegen, um bei den konkreten Veranstaltungen Kontrollen durchzuführen.

Sollte es erneut zu Verstößen kommen, so sollte die Anfrage direkt an den Fachbereich 3 gestellt werden und nicht der Umweg über den Bauausschuss genommen werden.

 

Der Bauausschuss nimmt die gegebene Antwort zur Kenntnis.

 

 

 

5.1.6 Kommunalspur Ratzeburger Allee (Herr Howe) – 5.660

 TOP 5.2.13 am 19.11.2018

Herr Howe möchte wissen, wann es im Bauausschuss einen aktuellen Sachstandsbericht zur Kommunalspur in der Ratzeburger Allee geben werde.

  

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 21.01.2019:

Die Umsetzung der angedachten Kommunalspur Ratzeburger Allee im Zusammenhang mit der Straßensanierung wurde seinerzeit durch einen Beschluss des Bauausschusses sowie durch die nunmehr stattfindende Baumaßnahme der EBL für die Entwässerungsarbeiten verschoben.

 

Derzeit gibt es erste Untersuchungen und Planungen für einen Radschnellweg von Bad Schwartau nach Groß Grönau; hier ist der Streckenzug Ratzeburger Allee ggf. auch betroffen. Daher wird eine Planung frühestens nach Beendigung dieses Projektes wieder aufgenommen und dann den politischen Gremien ein entsprechender Sachstandsbericht entgegengebracht.

 

Der Bauausschuss nimmt die gegebene Antwort zur Kenntnis.

 

 

 

5.1.7 Kulturbühne Spiegelzelt (Herr Pluschkell) – 5.610

 TOP 5.2.2 am 19.11.2018 – VO/2018/06679

Mit der Kulturbühne gab es in den letzten Jahren ein Angebot in Travemünde, das die Kulturszene vor Ort sehr bereichert hat und bis heute anderweitig kaum zu finden ist. Nachdem die Räume im Hafenbahnhof nicht mehr für Veranstaltungen der Kulturbühne zur Verfügung standen, entwickelte deren Betreiber die Idee, die Kulturveranstaltungen künftig in einem sogenannten „Spiegelzelt“ durchzuführen. Angesichts des Umstands, dass sich in absehbarer Zeit, die Bettenzahl in Travemünde verdoppeln wird, braucht dieser Ort mehr als nur Strand und Gastronomie, um in Wettbewerb der Fremdenverkehrsorte bestehen zu können. Von der Architektursprache passt ein „Spiegelzelt“ hervorragend zur umliegenden Bebauung (Kurhaushotel, Casino/Atlantic, Kaiserallee, Vorderreihe und Kurgartenstraße sind aus der gleichen Epoche) und wäre zugleich ein Gebäude, das von Ausgestaltung, Nutzung und Lage her etwas Einmaliges in ganz Norddeutschland sein könnte.

Aus vorgenannten Gründen habe ich vor einem Jahr die Bauverwaltung gebeten zu berichten, ob aus baurechtlicher Sicht eine Fläche von etwa 1.500 qm der ehemaligen Skaterbahn am Parkplatz Leuchtenfeld, die nicht als Parkplatz genutzt wird, für die Errichtung eines sogenannten „Spiegelzelts“ der Kulturbühne Travemünde in Betracht kommen kann. Am 05.02.2018 wurde meine Anfrage von der Bauverwaltung dahingehend beantwortet, dass im B-Plan 32.01.00 diese Fläche als Parkplatz festgesetzt sei und durch die Errichtung eines Spiegelzelts in der Größe von ca. 30 x 30 m die Grundzüge der Planung berührt würden. Begründet wurde dies mit einer fiktiven Berechnung von theoretisch wegfallenden Parkplätzen auf der ehemaligen Skaterbahn.

Dieses vorausgeschickt, bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Unter welchen Voraussetzungen wäre die Errichtung eines „Spiegelzelts“ - ein quasi provisorisches Gebäude - an der vorgenannten Stelle möglich?
  2. Welche zum vorgenannten Standort nahe gelegenen Flächen kämen aus Sicht der Verwaltung für die Errichtung eines „Spiegelzelts“ in Betracht, ohne dass dort gegen B-Plan-Festsetzungen verstoßen würde (z. B. ehemaliger Spielplatz südlich der Straße Am Brügmanngarten, Freifläche südlich des Arosa-Parkplatzes, Freiflächen südlich der Bushaltestelle Strandbahnhof, sonstige Flächen)?

 

Antwort am 17.12.2018:

Zu 1. Die planungsrechtliche Zulässigkeit eines Spiegelzelts an dieser Stelle kann nur mit einem Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans ermöglicht werden.

Zu 2. Im Umfeld sind keine Flächen bekannt, auf denen ein Spiegelzelt planungsrechtlich zulässig ist.

 

Weiter Nachfrage am 17.12.2018:

Herr Pluschkell möchte zur Antwort 2 wissen, was mit dem von ihm genannten Flächen sei, wo es keinen B-Plan gäbe.

 

Antwort am 21.01.2019:

Die Fläche des ehemaligen Spielplatzes südlich der Straße Am Brügmanngarten ist im Bebauungsplan 32.01.00 als öffentliche Grünfläche festgesetzt.

Die Freifläche südlich des Arosa-Parkplatzes befindet sich im Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch.

Die Freifläche südlich der Bushaltestelle Strandbahnhof befindet sich ebenfalls teilweise im Außenbereich, der Baukörper würde sich zudem benachbart zum denkmalgeschützten Strandbahnhof und zu den Gebäuden des Erhaltungssatzungsbereichs an der Bertlingstraße nicht einfügen.

Auf allen drei vorgeschlagenen Standorten ist ein Spiegelzelt planungsrechtlich nicht zulässig. Das zulässige Baurecht kann jeweils nur im Zuge eines Bebauungsplanverfahrens geschaffen werden. Der Verwaltung sind keine Flächen in Travemünde bekannt, auf denen die angefragte Bebauung nach § 34 Baugesetzbuch genehmigungsfähig wäre.

 

Der Bauausschuss nimmt die gegebene Antwort zur Kenntnis.

 

 

 

5.1.8 Zukunft der Nautilus (Herr Leber) – 5.691

 TOP 5.2.5 am 17.12.2018

Die „Nautilus“ wurde am 05.12.2018 mit einem Schlepper der LPA aus dem Travemünder Fischereihafen nach Lübeck geschleppt. Das ehemalige Restaurantschiff liegt nun an der Herreninsel gegenüber der Ölmühle (nördlich des Herrentunnels).

Ende 2016 lief das 1935 gebaute Schiff zum ersten Mal auf Grund, 2017 ein zweites Mal. Nach der Bergung wurde das Schiff wieder an der Fischerbrücke vertäut und später wegen der beginnenden Sanierungsarbeiten am Kai zu einem anderen Anleger gebracht.

 

Warum konnte das abwrackwürdige Schiff keiner finalen Lösung zugeführt werden?

Wann entscheidet sich was mit dem 33 Meter langen und 5,30 m breiten ehemaligen Restaurantschiff passieren soll? Der Schrottwert soll immerhin bei 20000 Euro liegen. Für das Abwracken sollen allerdings 80000 Euro anfallen.

Warum übernahm die LPA die Überführung?

Wer trägt die Kosten für die Überführung?

Welche Gefahren gehen von dem Schiff aus? Wie stabil ist die Lage auf dem Schiff? In der Nähe gibt es ein Naturschutzgebiet.

  

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 21.01.2019:

Warum konnte das abwrackwürdige Schiff keiner finalen Lösung zugeführt werden?

Das Schiff befindet sich im Eigentum eines Dritten. Dieser ist der Aufforderung, den Hafen zu verlassen, nicht nachgekommen. Der Anspruch wird im Wege eines Gerichtsverfahrens durchgesetzt.

Wann entscheidet sich was mit dem 33 Meter langen und 5,30 m breiten ehemaligen Restaurantschiff passieren soll? Der Schrottwert soll immerhin bei 20000 Euro liegen. Für das Abwracken sollen allerdings 80000 Euro anfallen.

Das Ziel der LPA, das Schiff aus dem Hafen bzw. nunmehr aus dem Einflussbereich der Hansestadt Lübeck zu entfernen, steht fest. Eine einvernehmliche Lösung mit dem Eigentümer zeichnet sich nicht ab. Die Durchsetzung hängt damit vom Gerichtsverfahren ab. Erfahrungsgemäß ist mit einem mehrjährigen Prozess zu rechnen. Ansatzpunkte, die städtischen Ansprüche in einem Eilverfahren durchzusetzen, sind nicht ersichtlich.

 

Warum übernahm die LPA die Überführung?

Die LPA als Hafenbetreiberin hat inzwischen mit den Baumaßnahmen am Zugangssteg zum Wellenbrecher des Fischereihafens Travemünde begonnen. Vor diesem Hintergrund hat sich die LPA entschlossen, die Nautilus zum neuen Betriebshof zu verholen, um

  • das Baufeld zu räumen und damit einen störungsfreien Bauablauf zu gewährleisten und Behinderungen bzw. Verzögerungen zu vermeiden
  • eventuelle negative Auswirkungen auf das Schiff zu vermeiden
  • die von der Nautilus im Fischereihafen blockierte Fläche nach Abschluss der Bauarbeiten der Vermarktung zuzuführen (Vermietung von Sportbootplätzen)

 

Wer trägt die Kosten für die Überführung?

Die LPA hat zunächst einmal die Kosten übernommen. Dem Eigentümer des Schiffes werden die Kosten in Rechnung gestellt; die Erstattung wird – sofern erforderlich – ebenfalls im Wege eines Mahn- bzw. Gerichtsverfahrens durchgesetzt.

 

Welche Gefahren gehen von dem Schiff aus? Wie stabil ist die Lage auf dem Schiff? In der Nähe gibt es ein Naturschutzgebiet.

Von der Nautilus gehen derzeit keine Gefahren aus. Die Schwimmstabilität wurde durch einen Schiffssachverständigen vor dem Verholen überprüft. Eine Reinigung des Schiffes inklusive Entsorgung von Treib- und Schmierstoffen ist erfolgt. Der Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz ist informiert.

Das Schiff liegt fachgerecht festgemacht am neuen Liegeplatz in unmittelbarer Nähe zum Betriebshof Trave. Von dort ist eine regelmäßige Kontrolle – und im Bedarfsfall auch ein sofortiges Eingreifen – gewährleistet.

 

Der Bauausschuss nimmt die gegebene Antwort zur Kenntnis.

 

 

 

5.1.9 Kompensationsflächen B-Pläne (Frau Haltern) – 5.610

 TOP 5.2.12 am 17.09.2018 und 5.1.6 am 17.12.2018

Frau Haltern möchte wissen, wann die in der Juli-Sitzung des Bauausschusses zugesagten Standorte der Kompensationsflächen bei B-Plänen erläutert werden.

 

 Antwort am 17.12.2018:

 Frau Haltern bittet die Verwaltung im Zusammenhang mit den erwähnten Kompensationsflächen (Anmerkung 610.2: die mit Wohnbaufläche überplante Ausgleichsfläche im Umgriff der 130. FNP-Änderung im Bereich Dornbreite / Medenbreite) zu einer der nächsten Bauausschusssitzungen zu berichten, wie hierbei der Flächenabgleich sei, und welche B-Pläne, die Kompensationsflächen erfordern, bisher keinen Ausgleich haben.

Antwort:

Zur ersten Teilfrage: Das direkt an der Straße Medenbreite liegende Flurstück 6/41 ist im B-Plan 17.57.00 - Baltische Allee / Wasserfahr von 2016 als Ausgleichsmaßnahme für den bebauungsplanbedingten Eingriff zugeordnet und festgesetzt. Gemäß Festsetzung ist die ca. 2.460 m² große Fläche als Sukzessionsfläche zu entwickeln. Zum Schutz gegen Befahren ist zudem straßennah ein 800 m² großes Feldgehölz zu pflanzen.

Die festgesetzte Ausgleichsmaßnahme war bei Aufnahme des FNP-Änderungsverfahrens noch nicht umgesetzt, da auch der zulässige Eingriff (das insgesamt zulässige Baurecht) im Geltungsbereich des B-Planes 17.57.00 noch nicht umgesetzt worden ist. Daher war es im Fortgang des Verfahrens zur 130. Änderung des FNP für den Bereich Medenbreite möglich, die Ausgleichsmaßnahme an einer anderen Stelle umzusetzen. Hierzu wurde eine geeignete Fläche in der Gemarkung Niendorf-Moorgarten identifiziert. Auf der Ersatzfläche werden derzeit 2.500 m² Extensivgrünland durch Sukzession entwickelt sowie 800 m² Gehölze als Erstaufforstung hergestellt. Damit sind das Ausgleich für den B-Plan 17.57.00 sowie der Ausgleich für die 130. FNP-Änderung Medenbreite abgedeckt. Das Flurstück 6/41 an der Medenbreite kann somit im Zuge eines weiteren Bebauungsplanverfahrens als Wohngebiet entwickelt werden.

Zur zweiten Teilfrage: Hierzu liegen keine Daten vor. Es erfolgt zwar eine stichpunktartige, jedoch keine flächendeckende Kontrolle aller festgesetzten oder per Vertrag zugeordneten Ausgleichsmaßnahmen. Die Hansestadt Lübeck erfährt zudem Verstöße durch Hinweise und wird auf Beschwerde hin tätig. Zur besseren Absicherung des Ausgleichserfordernisses werden bei den jüngeren B-Planverfahren Ausgleichsverträge aufgesetzt, die u.a. Sicherungsregelungen und Vertragsstrafen enthalten.

 

Weitere Nachfrage am 17.12.2018:

Frau Haltern möchte genauer wissen, wie viele Flächen sich noch im Flächenpool befänden und welchen B-Plänen noch keine Kompensationsflächen zugewiesen worden seien.

 

 Abschließende Antwort am 21.01.2019:

Die Fläche des städtischen Kompensationspools „Neue Koppel“ beträgt 20,44 ha. Die „betroffenen“ Flurstücke sind größer, hiervon waren die schon vorhandenen Biotope und ein Weg ab zu ziehen.

Der Pool ist erschöpft, es können keine Maßnahmen mehr zugeordnet werden.

 

Soweit Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft nicht vermieden werden können, der Eingriff aber im Bebauungsplan zugelassen wird, sind Maßnahmen zum Ausgleich des Eingriffs im B-Plan oder durch städtebaulichen Vertrag zuzuordnen und im Rahmen der Zulassung bzw. Genehmigung von Vorhaben sind die jeweiligen Kompensationsmaßnahmen als Auflage festzulegen und vom Antragsteller umzusetzen.

Dies gilt seit 1993 mit Inkrafttreten der sogenannten “Eingriffsregelung“, d.h. es gibt eine Vielzahl älterer B-Pläne, die vorher Rechtskraft erlangt haben und denen kein Ausgleich zugeordnet ist.

 

Der Bauausschuss nimmt die gegebene Antwort zur Kenntnis.

 

 

 

5.1.10 Wallbrechtbrücke (Herr Leber) – 5.660

 TOP 5.2.3 am 17.12.2018

Seit 2017 wird die Wallbrechtbrücke grundhaft saniert. Die Planungen sehen vor, dass von März 2019 bis Oktober 2019 die südliche Brückenhälfte unter Vollsperrung der Richtungsfahrbahn Marli im Brückenbereich saniert wird. 2020 sollen Instandsetzungsarbeiten analog auf der nördlichen Brückenhälfte durchgeführt werden. Zudem wird eine Lärmschutzwand errichtet. Für 2021 sind Betoninstandsetzungsarbeiten an der Bauwerksuntersicht und an den Unterbauten vorgesehen sowie die Erneuerung diverser Bauwerksentwässerungsleitungen.

Wenn alles gut geht könnten 2021 die letzten Arbeiter die Baustelle verlassen.

 

Anwohner interessiert nun wie zukünftig die Fläche unterhalb der Brücke östlich der Ratzeburger Allee genutzt wird. Die Fläche bietet ca. 100 Pkws Platz, ist komplett gepflastert und über den Karl-Ross-Weg erschlossen. Der mittlere Teil steht aktuell als Parkfläche für PKW zur Verfügung, der östliche Teil dient der Baustelleneinrichtung. Der westliche Teil ist durch einen Absperrpfosten gesichert.

 

1. Wird diese Fläche nach Abschluss der Arbeiten im Jahre 2021 wieder vollumfänglich als Parkfläche zur Verfügung stehen? Oder werden Teile davon ausgenommen?

2. Durch das Neubaugebiet an der Wasserkunst ergibt sich ein zusätzlicher Bedarf an Parkflächen. Die Parkflächen unterhalb der Wallbrechtbrücke könnten eine gute Alternative sein. Sie ließen sich mit geringem Aufwand attraktiv gestalten. Aktuell fehlt allerdings eine entsprechende Beleuchtung, sodass sich die Nutzer auch bei Dunkelheit sicher fühlen. Kann eine solche Beleuchtung im Rahmen der Sanierung angebracht werden?

  

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 21.01.2019:

Zu 1.: Die Flächen unterhalb der Wakenitzbrücke werden nach Abschluss der Sanierungsarbeiten wieder im bisherigen Umfang als Parkflächen zur Verfügung stehen. Für weitergehende Einschränkungen besteht aus jetziger Sicht kein Grund. Es bleibt auch bei dem Verbot für das Abstellen von Anhängern, da diese bisher schon mehrfach zu Bränden geführt haben, die wiederum das Bauwerk stark schädigen können.

 

Zu 2.: Eine Beleuchtung ist bisher nicht vorhanden und derzeit auch nicht geplant. Sie ist nicht Teil der laufenden Sanierungsmaßnahme und somit weder inhaltlich noch kostenmäßig im Projekt berücksichtigt.

Grundsätzlich könnte im Zuge eines separaten Projektes eine Beleuchtung erstellt werden.

 

Der Bauausschuss nimmt die gegebene Antwort zur Kenntnis.

 

 

 

5.1.11 Palinger Weg (Herr Lötsch) – 5.660

 TOP 5.2.16 am 03.12.2018

Herr Lötsch möchte wissen, ob der gesperrte Privatweg „Palinger Weg“ öffentlich gewidmet sei.

Frau Wulke-Eichenberg erläutert, dass dies eine Privatstraße ohne öffentliche Widmung sei.

Herr Lötsch möchte dann wissen, warum diese dann in der Vergangenheit auf Kosten der Hansestadt Lübeck saniert worden sei.

  

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 21.01.2019:

Bis vor kurzem wurde die Durchfahrt der Straße Palinger Weg geduldet, seit einigen Wochen ist die Straße gesperrt. Diese Tatsache warf Fragen zu den Eigentumsverhältnissen auf. Zur Beantwortung dieser Frage wäre es möglich, bei Bedarf, einen Plan mit den Eigentumsverhältnissen zusätzlich zu versenden.

Die Straße Palinger Weg ist in Teilstrecken im privaten Eigentum, in Teilstrecken bestehen Wegerechte für die Hansestadt Lübeck. Laut Vertrag hat die Hansestadt Lübeck ein Wegerecht aus dem Jahre 1907 für den im Plan grün schraffierten Bereich für „Wagen und Fußgänger“.

Es gab seit Jahrzenten ein gelebtes Agreement, dass im nichtöffentliche Teil des Palinger Weges gegen die Beseitigung von Schlaglöchern die Durchfahrt geduldet wird. Grundlegende Sanierungen, wie in der Anfrage suggeriert haben hier seitens der Hansestadt Lübeck nicht stattgefunden. Da die Duldung der Durchfahrt nun offensichtlich nicht mehr besteht, entfällt auch das „Flicken“ der Schlaglöcher.

 

Der Bauausschuss nimmt die gegebene Antwort zur Kenntnis.