Auszug - Mündliche Mitteilung (5.651): Sachstand: Planung eines Verwaltungszentrums
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Wortprotokoll |
Herr Bunk erläutert den aktuellen Sachstand im Zusammenhang mit dem Flächen- und Funktionsprogramm für den Fachbereich 5, beantwortet Fragen aus der Politik und sagt zu, die Rahmenbedingungen aus der Senatsklausur für das weitere Vorgehen dieser Niederschrift beizufügen.
Nachträglich zur Niederschrift:
Folgende Rahmenbedingungen wurden bei der Senatsklausur am 05.12.2018 vereinbart:
- Vorrangig sollten sich die Standorte der Verwaltung der Hansestadt Lübeck im Innenstadtbereich oder in der direkten Umgebung befinden. Dies ermöglicht kurze Verbindungszeiten und eine Stärkung der Altstadt durch eine höhere Personenfrequentierung.
- Es sollen moderne, an den Aufgaben der Hansestadt Lübeck orientierte Arbeitsplätze und Bürokonzepte geschaffen werden, um die Bürgerfreundlichkeit, die Effizienz der Prozessabläufe, die Motivation der MitarbeiterInnen und die Attraktivität der Hansestadt Lübeck als Arbeitgeber zu optimieren. Auf eine identitätsstiftende Wirkung der Gebäude und Bürokonzepte soll geachtet werden. Darüber hinaus sollen Synergien berücksichtigt werden, um Kleinstflächen bei kurzfristigen Lösungen zu vermeiden.
- Die Bürokonzepte sollen, sofern zweckmäßig und umsetzbar, dem Prinzip des Front- und Backoffice folgen. Hierbei soll der Kunde grundsätzlich im Empfangsbereich des Gebäudes (Frontoffice) von den MitarbeiterInnen bedient werden. Die hierfür erforderlichen Räume und Flächen sind den Aufgaben entsprechend zu konzeptionieren. Im „geschützten Bereich“ des Gebäudes (Backoffice) haben grundsätzlich nur die MitarbeiterInnen der jeweiligen Gebäude Zutritt, so dass hier keine relevanten Kundenströme zu erwarten sind. Dies kann sich auf die Bürokonzepte hinsichtlich Datenschutz, Sicherheit und Flexibilität von Arbeitsplätzen positiv auswirken.
- Angestrebt wird eine sinnvolle Zusammenführung von Organisationseinheiten unter Berücksichtigung der von den jeweiligen Bereichen/Fachbereichen wahrzunehmenden Leistungen. Neben der Unterscheidung in publikumsintensive und publikumsarme Tätigkeiten müssen die unterschiedlichen Aufgabenschnittstellen zwischen den Bereichen/Fachbereichen berücksichtigt werden.
- Es soll der Versuch unternommen werden, größere Flächen zusammenzufassen. Kurzfristig sollen die aktuellen Bedarfe gedeckt werden. Mittelfristig, da eine längere Planung notwendig, sollen dauerhafte Lösungen für die Bau- und Umweltverwaltung geschaffen werden. Langfristig, mit einem Planungshorizont von 10-15 Jahren, soll über ein neues Verwaltungszentrum nachgedacht werden.
Der Bauausschuss nimmt die mündliche Mitteilung zur Kenntnis.