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Auszug - Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen  

8. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 17.12.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
 
Wortprotokoll

5.1.1 Parken Freilichtmuseum (Herr Ramcke) – Fachbereich 3

 TOP 5.2.19 am 17.09.2018

Herr Ramcke merkt an, dass auf dem Wall bei der Freilichtbühne die Fläche teilweise zu 75% zugeparkt sei und er möchte wissen, ob dies ein geheimer Parkplatz sei.

 

Zwischenantwort:

Es wird zugesagt, die Anfrage zuständigkeitshalber an den FB3 weiterzuleiten, da dieser für die Überwachung zuständig sei.

 

Abschließende Antwort am 17.12.2018 vom Fachbereich 3:

Es gab bisher zu diesem Bereich keine Hinweise auf Falschparker, seitens des Bereiches werde dem aber nun nachgegangen. Da in der Anfrage keine Angaben über Wochentage bzw. Tageszeiten erfolgt sind, kann es etwas dauern, bis dort Verwarnungen erteilt werden. Bei einer Ortsbesichtigung in der 49. Kalenderwoche standen dort keine Fahrzeuge.

 

Weitere Nachfrage von Herrn Ramcke am 17.12.2018:

Herr Ramcke merkt an, dass in seiner gestellten Anfrage der Hinweis auf Veranstaltungen auf der Freilichtbühne von ihm gegeben worden seien, an denen teilweise dort geparkt werde. Er bittet um nochmalige Weiterleitung an den zuständigen Fachbereich 3 zur Beantwortung.

 

Zwischenantwort:

Es wird zugesagt, die Anfrage zuständigkeitshalber noch einmal an den Fachbereich 3 weiterzuleiten, um von dort eine Antwort zu erhalten.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.2 Stickstoffdioxid Belastungen in der Stadt (Herr Ramcke) – Fachbereich 3

 TOP 5.2.9 am 03.12.2018 – VO/2018/06903

Wie hoch sind die Stickstoffdioxidbelastungen in der Stadt und wo sind die Belastungsschwerpunkte?

 

Zwischenantwort:

Es wird zugesagt, die Anfrage zuständigkeitshalber an den FB3 weiterzuleiten, da dieser für die Thematik zuständig sei.

 

Abschließende Antwort am 17.12.2018 vom Fachbereich 3:

Die höchsten Stickoxidbelastungen findet man in Lübeck – wie in anderen Städten auch – an verkehrsreichen Straßen mit dichter Bebauung, die die Durchlüftung behindern. Die Konzentrationen für Stickstoffdioxid sinken mit Abstand von der Fahrbahn schnell ab.

In Lübeck gibt es drei Messcontainer zur kontinuierlichen Überwachung der Luft. Diese messen Stickstoffdioxid und andere Schadstoffe kontinuierlich und ermitteln Jahreswerte. Die Luftüberwachung wird durch „orientierende Messungen“ mittels Passivsammlern an ausgewählten Orten ergänzt. Ziel ist, die Orte mit der höchsten Stickstoffdioxid-Belastung für die Messcontainer zu finden. So gab es in den Jahren 2012/2013 – vor der Installation der festen Messcontainer - eine Messreihe an unterschiedlichen Standorten und als Fazit wurden die folgenden Standorte mit der damals höchsten Stickstoffdioxid-Belastung ausgewählt: Moislinger Allee und Fackenburger Allee als verkehrsnahe Standorte (und der Hochschulstadtteil zur Ermittlung der Hintergrundbelastung).

Für Deutschland ist in der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung ein Jahres-Immissionsgrenzwert von 40 µg/m³ für Stickstoffdioxid in der Luft definiert. Die Luftüberwachung Schleswig-Holstein (Landesbehörde) ist die für die Überwachung zuständige Behörde und hat die folgenden Jahreswerte ermittelt:

 

Messcontainer

2015

2016

2017

Moislinger Allee (verkehrsnah)

30 µg/m3

29 µg/m3

27 µg/m3

Fackenburger Allee (verkehrsnah)

35 µg/m3

37 µg/m3

32 µg/m3

Hochschulstadtteil (Hintergrundbelastung)

13 µg/m3

14 µg/m3

13 µg/m3

 

Für das Jahr 2018 weisen die bisherigen Messwerte auf eine Belastung in der gleichen Größenordnung hin.

Passivsammler befinden sich derzeit an den folgenden Standorten:

Wallstraße (Vier Orte)

St. Jürgen-Ring (Zwei Orte)

Fackenburger Allee (Sechs Orte, entfernt vom Messcontainer)

Moislinger Allee (Ein Ort, entfernt vom Messcontainer)

Im Jahr 2017 kam es an zwei Passivsammler-Standorten zu Überschreitungen des gesetzlich vorgeschriebenen Jahresgrenzwertes für Stickstoffdioxid: Fackenburger Allee (Höhe HN 53) und Wallstraße (Höhe HN 61). Allerdings handelt es sich hier um sehr kleinräumige Belastungen. Da gemäß der gesetzlichen Grundlage (39. BImSchV) die Messergebnisse für die Luftqualität eines Straßenabschnitts von wenigstens 100 Meter Länge repräsentativ“ sein sollen, hatte dieses keine rechtlichen Konsequenzen. Für das Jahr 2018 zeichnet sich in der Fackenburger Allee eine Besserung ab, in der Wallstraße bleibt die hohe Belastung wahrscheinlich bestehen. Für das kommende Jahr sind Änderungen der Überwachungsstandorte geplant, um die Überprüfung der verkehrsreichen Straßen weiterzuführen.

FAZIT:

Der geltende Jahresimmissionswert für Stickstoffdioxid wurde und wird in Lübeck weitgehend eingehalten. Die Grenzwerte zur Luftqualität stellen jedoch lediglich einen Kompromiss zwischen dem Schutzziel (der menschlichen Gesundheit) und der „Machbarkeit“ dar. Zum Schutz der Vegetation wird außerdem ein kritischer Wert von 30 µg/m3 als Jahresmittelwert verwendet. Deshalb ist die Verringerung der Stickstoffdioxid-Belastung aus Sicht des Gesundheitsschutzes dringend anzustreben. Dem hat auch der Gesetzgeber Ausdruck verliehen:

39. BImSchV (§26): „In Ballungsräumen, in denen (…) die Immissionsgrenzwerte eingehalten werden bemühen sich die zuständigen Behörden darum, die bestmögliche Luftqualität unterhalb dieser Werte, die mit einer nachhaltigen Entwicklung in Einklang zu bringen ist, aufrechtzuerhalten und berücksichtigen dies bei allen relevanten Planungen.

Der Einfluss des Verkehrs auf die Höhe der NO2-Konzentrationen ist sehr deutlich. Emissionsmindernde Maßnahmen im Straßenverkehr (insbesondere für Fahrzeuge mit Diesel-Antrieb) sind aus Sicht des Gesundheitsschutzes notwendig und zu befördern. In diesem Sinne sind bei den anstehenden Planungen zur Verkehrsentwicklung

  • Rahmenplan Innenstadt
  • Neuaufstellung VEP
  • Lärmaktionsplanung

die Belange des Gesundheitsschutzes mit hoher Priorität zu berücksichtigen. Erfolgversprechende Ansatzpunkte für die Verringerung der Gesundheitsbelastung sind zum Beispiel:

  • Verkehrsbeschränkende Maßnahmen wie Tempolimits und die Ausweisung verkehrsberuhigter Bereiche
  • Verkehrslenkende Maßnahmen wie Verkehrsleitsysteme oder Park&Ride-Parkplätze am Stadtrand
  • Verkehrsvermeidende Maßnahmen wie die Einführung einer City-Logistik
  • Die Förderung des Radverkehrs, z. B. durch den Ausbau der Radwege und die Bevorrechtigung an Signalanlagen
  • Die Förderung des ÖPNV und insgesamt des Umweltverbundes durch bessere Vernetzung der Verkehrsmittel und eine attraktive Taktung

Um die Wirksamkeit solcher Einzelmaßnahmen zu steigern, sollten sie in integrierte Verkehrskonzepte Eingang finden.

 

Der Bauausschuss nimmt die Antwort zur Kenntnis.

 

 

 

5.1.3 Moltkeplatz – Kiste mit Streugut (Herr Dr. Brock) – EBL

 TOP 5.2.17 am 03.12.2018 – VO/2018/06903

Herr Dr. Brock möchte wissen, ob es möglich sei, die auf dem Moltkeplatz befindliche Kiste mit dem Streusand neben der Bushaltestelle an einen anderen nahegelegenen Standort verlagert werden könne, da das Gesamtbild des Platzes hierunter leide.

 

Zwischenantwort:

Es wird zugesagt, die Anfrage zuständigkeitshalber an die EBL weiter zu geben und sobald von dort eine Antwort vorliege, diese im Bauausschuss mitzuteilen.

 

Abschließende Antwort am 17.12.2018 von den EBL:

Die Entsorgungsbetriebe Lübeck teilen mit, dass die besagte Kiste mit Streugut entfernt wurde.

 

Der Bauausschuss nimmt die Antwort zur Kenntnis.

 

 

 

5.1.4 Markierungsarbeiten Mönkhofer Weg (Herr Leber) – 5.610 / 5.660

 TOP 5.2.10 am 19.11.2018

Herr Leber möchte wissen, ob es bezüglich seiner schon einmal gestellten Nachfrage zu den Markierungsarbeiten im Mönkhofer Weg, schon Ergebnisse aus der Expertenrunde des AKV gäbe.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 17.12.2018:

In seiner Sitzung am 4. Dezember 2018 hat der Arbeitskreis für Verkehrsfragen sich mit den Vorschlägen zur Markierung im Einmündungsbereich Kahlhorststraße / Mönkhofer Weg Süd befasst.

Es wurde vereinbart, die Anregungen zur Neumarkierung bei der von der Bürgerschaft beschlossenen Prüfung einer ebenerdigen Kreuzung im benachbarten Kreuzungsbereich St.-Jürgen-Ring / Mönkhofer Weg zu berücksichtigen.

 

Der Bauausschuss nimmt die Antwort zur Kenntnis.

 

 

 

5.1.5 Bedarf an öffentlichen Toiletten (Herr Lötsch) – 5.660 / FB3 / EBL

 TOP 5.2.4 am 17.09.2018

In der Bürgerschaftssitzung berichtete die Bausenatorin während der Bürgersprechstunde von einer Bedarfsanalyse und einer Prioritätenliste im Zusammenhang mit öffentlichen Toiletten.

 

  1. Was hat die Bedarfsanalyse zum Thema öffentliche Toiletten ergeben?

 

  1. Welche Prioritäten / Zeitplanung verfolgt die Hansestadt bei der Errichtung neuer öffentlicher Toiletten?

 

  1. Welche Wünsche zur Errichtung von öffentlichen Toiletten wurden von Seiten der Bevölkerung an die Verwaltung herangetragen?

 

Zwischenantwort:

Diese Anfrage wird zuständigkeitshalber an den Fachbereich 3 zur Bearbeitung übersandt. Anschließend wird es eine Beantwortung in einer der nächsten Sitzungen geben.

 

Abschließende Antwort am 17.12.2018 durch 5.660 und den FB3:

Zu 1:

Im Handlungskonzept (2010) der Entsorgungsbetriebe Lübeck zu Vorhaltung und Betrieb von Bedürfnisanstalten der Hansestadt Lübeck ist eine Bestandaufnahme der damaligen WC-Anlagen erfolgt und eine Reihe von Maßnahmen, u.a. Umsetzung des Konzepts „Nette Toilette“, von der Bürgerschaft beschlossen. Diese Maßnahmen sind inzwischen umgesetzt. Eine Bedarfsanalyse erfolgt zurzeit nur für konkrete Standorte, die von den Bürgern/innen, Vereinen, Initiativen usw. vorgeschlagen werden. Eine Fortschreibung des Handlungskonzeptes wird als sinnvoll gesehen.

 

Zu 2:

Es laufen inzwischen Planungen für drei öffentliche WC-Anlagen: auf dem Parkplatz vor der MuK, in der Nähe des Rathauses und im Stadtpark. Diese Planungen erfolgen in enger Zusammenarbeit mit der Stadtplanung, UNESCO-Welterbekoordinatorin, dem Denkmalschutz und dem Bereich Stadtgrün und Verkehr.

 

Zu 3:

Einer der letzten Wünsche aus der Bevölkerung – eine WC-Anlage im Stadtpark – befindet sich zurzeit in Umsetzung. Auch in der Vergangenheit haben die Bürger/innen immer wieder Standorte vorgeschlagen, wo aus deren Sicht eine WC-Anlage erforderlich wäre. Die Verwaltung prüft sorgfältig jedoch alle Anregungen von den Bürgern und erstellt eine Prioritätenliste, wo eine Vorhaltung einer öffentlichen Toilette wünschenswert wäre.

 

Der Bauausschuss nimmt die Antwort zur Kenntnis.

 

 

 

5.1.6 Kompensationsflächen B-Pläne (Frau Haltern) – 5.610

 TOP 5.2.12 am 17.09.2018

Frau Haltern möchte wissen, wann die in der Juli-Sitzung des Bauausschusses zugesagten Standorte der Kompensationsflächen bei B-Plänen erläutert werden.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 17.12.2018:

Frau Haltern bittet die Verwaltung im Zusammenhang mit den erwähnten Kompensationsflächen (Anmerkung 610.2: die mit Wohnbaufläche überplante Ausgleichsfläche im Umgriff der 130. FNP-Änderung im Bereich Dornbreite / Medenbreite) zu einer der nächsten Bauausschusssitzungen zu berichten, wie hierbei der Flächenabgleich sei, und welche B-Pläne, die Kompensationsflächen erfordern, bisher keinen Ausgleich haben.

Antwort:

Zur ersten Teilfrage: Das direkt an der Straße Medenbreite liegende Flurstück 6/41 ist im B-Plan 17.57.00 - Baltische Allee / Wasserfahr von 2016 als Ausgleichsmaßnahme für den bebauungsplanbedingten Eingriff zugeordnet und festgesetzt. Gemäß Festsetzung ist die ca. 2.460 m² große Fläche als Sukzessionsfläche zu entwickeln. Zum Schutz gegen Befahren ist zudem straßennah ein 800 m² großes Feldgehölz zu pflanzen.

Die festgesetzte Ausgleichsmaßnahme war bei Aufnahme des FNP-Änderungsverfahrens noch nicht umgesetzt, da auch der zulässige Eingriff (das insgesamt zulässige Baurecht) im Geltungsbereich des B-Planes 17.57.00 noch nicht umgesetzt worden ist. Daher war es im Fortgang des Verfahrens zur 130. Änderung des FNP für den Bereich Medenbreite möglich, die Ausgleichsmaßnahme an einer anderen Stelle umzusetzen. Hierzu wurde eine geeignete Fläche in der Gemarkung Niendorf-Moorgarten identifiziert. Auf der Ersatzfläche werden derzeit 2.500 m² Extensivgrünland durch Sukzession entwickelt sowie 800 m² Gehölze als Erstaufforstung hergestellt. Damit sind das Ausgleich für den B-Plan 17.57.00 sowie der Ausgleich für die 130. FNP-Änderung Medenbreite abgedeckt. Das Flurstück 6/41 an der Medenbreite kann somit im Zuge eines weiteren Bebauungsplanverfahrens als Wohngebiet entwickelt werden.

Zur zweiten Teilfrage: Hierzu liegen keine Daten vor. Es erfolgt zwar eine stichpunktartige, jedoch keine flächendeckende Kontrolle aller festgesetzten oder per Vertrag zugeordneten Ausgleichsmaßnahmen. Die Hansestadt Lübeck erfährt zudem Verstöße durch Hinweise und wird auf Beschwerde hin tätig. Zur besseren Absicherung des Ausgleichserfordernisses werden bei den jüngeren B-Planverfahren Ausgleichsverträge aufgesetzt, die u.a. Sicherungsregelungen und Vertragsstrafen enthalten.

 

Weitere Nachfrage am 17.12.2018:

Frau Haltern möchte genauer wissen, wie viele Flächen sich noch im Flächenpool befänden und welchen B-Pläne noch keine Kompensationsflächen zugewiesen worden seien.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.7 Kulturbühne Spiegelzelt (Herr Pluschkell) – 5.610

 TOP 5.2.2 am 19.11.2018

Mit der Kulturbühne gab es in den letzten Jahren ein Angebot in Travemünde, das die Kulturszene vor Ort sehr bereichert hat und bis heute anderweitig kaum zu finden ist. Nachdem die Räume im Hafenbahnhof nicht mehr für Veranstaltungen der Kulturbühne zur Verfügung standen, entwickelte deren Betreiber die Idee, die Kulturveranstaltungen künftig in einem sogenannten „Spiegelzelt“ durchzuführen. Angesichts des Umstands, dass sich in absehbarer Zeit, die Bettenzahl in Travemünde verdoppeln wird, braucht dieser Ort mehr als nur Strand und Gastronomie, um in Wettbewerb der Fremdenverkehrsorte bestehen zu können. Von der Architektursprache passt ein „Spiegelzelt“ hervorragend zur umliegenden Bebauung (Kurhaushotel, Casino/Atlantic, Kaiserallee, Vorderreihe und Kurgartenstraße sind aus der gleichen Epoche) und wäre zugleich ein Gebäude, das von Ausgestaltung, Nutzung und Lage her etwas Einmaliges in ganz Norddeutschland sein könnte.

 

Aus vorgenannten Gründen habe ich vor einem Jahr die Bauverwaltung gebeten zu berichten, ob aus baurechtlicher Sicht eine Fläche von etwa 1.500 qm der ehemaligen Skaterbahn am Parkplatz Leuchtenfeld, die nicht als Parkplatz genutzt wird, für die Errichtung eines sogenannten „Spiegelzelts“ der Kulturbühne Travemünde in Betracht kommen kann. Am 05.02.2018 wurde meine Anfrage von der Bauverwaltung dahingehend beantwortet, dass im B-Plan 32.01.00 diese Fläche als Parkplatz festgesetzt sei und durch die Errichtung eines Spiegelzelts in der Größe von ca. 30 x 30 m die Grundzüge der Planung berührt würden. Begründet wurde dies mit einer fiktiven Berechnung von theoretisch wegfallenden Parkplätzen auf der ehemaligen Skaterbahn.

 

Dieses vorausgeschickt, bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Unter welchen Voraussetzungen wäre die Errichtung eines „Spiegelzelts“ - ein quasi provisorisches Gebäude - an der vorgenannten Stelle möglich?

 

  1. Welche zum vorgenannten Standort nahe gelegenen Flächen kämen aus Sicht der Verwaltung für die Errichtung eines „Spiegelzelts“ in Betracht, ohne dass dort gegen B-Plan-Festsetzungen verstoßen würde (z. B. ehemaliger Spielplatz südlich der Straße Am Brügmanngarten, Freifläche südlich des Arosa-Parkplatzes, Freiflächen südlich der Bushaltestelle Strandbahnhof, sonstige Flächen)?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 17.12.2018:

Zu 1. Die planungsrechtliche Zulässigkeit eines Spiegelzelts an dieser Stelle kann nur mit einem Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans ermöglicht werden.

Zu 2. Im Umfeld sind keine Flächen bekannt, auf denen ein Spiegelzelt planungsrechtlich zulässig ist.

 

Weitere Nachfrage am 17.12.2018:

Herr Pluschkell möchte zur Antwort 2 wissen, was mit dem von ihm genannten Flächen sei, wo es keinen B-Plan gäbe.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

 

Der Bauausschuss nimmt die Antwort zur Kenntnis.

 

 

 

5.1.8 B-Plan 04.32.00 – Bei der Lohmühle / Westhoffstraße (Herr Pluschkell) – 5.610

 TOP 5.2.2 am 03.12.2018 – VO/2018/06859

Wann wird dem Bauausschuss der Auslegungsbeschluss für den B-Plan 04.32.00 - Bei der Lohmühle / Westhoffstraße zur Entscheidung vorgelegt? Was sind die Gründe für die offensichtliche Verzögerung der Vorlage?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 17.12.2018:

Der Auslegungsbeschluss wird dem Bauausschuss am 17.12.2018 vorgelegt. In den Bebauungsplanentwurf für den Auslegungsbeschluss sind die erforderlichen Gutachten einzuarbeiten, die Gutachten lagen Mitte Oktober 2018 vor.

 

Der Bauausschuss nimmt die Antwort zur Kenntnis.

 

 

 

5.1.9 Begrünte Flachdächer (Frau Steffen) – 5.610

 TOP 5.2.5 am 03.12.2018 – VO/2018/06890

Es wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

 

  1. Nach welchen Kriterien werden bei Neubauten mit Flachdächern Dachbegrünungen gefordert?
  2. Wie kann dies durchgesetzt werden?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 17.12.2018:

Zu 1: Eine Dachbegrünung ist verpflichtend umzusetzen bei Vorhaben in Gebieten, in denen ein Bebauungsplan diese festsetzt. In Bebauungsplänen können Festsetzungen zur Dachbegrünung aus städtebaulich gestalterischen Gründen getroffen werden. Weiterhin können die Festsetzungen zur Minderung der Strahlungswärme, als Angebotsfläche für Flora und Fauna oder zur Zwischenspeicherung des Niederschlagwassers erfolgen. Sie können als Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel (§ 1a BauGB) und als Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden. Bei Genehmigungen von Neubauten nach § 34 und § 35 BauGB können keine Dachbegrünungen gefordert werden.

 

Zu 2: Eine im Bebauungsplan festgesetzte Dachbegrünung wird im Baugenehmigungsverfahren durchgesetzt.

 

Der Bauausschuss nimmt die Antwort zur Kenntnis.

 

 

 

5.1.10 Novellierung der Lübecker Stellplatzverordnung (Herr Ramcke) – 5.610

 TOP 5.2.11 am 03.12.2018 – VO/2018/06902

Wie kann die bewusste Entscheidung von Bauherren gegen ein eigenes Kfz in der Stellplatzverordnung Berücksichtigung finden?

Besteht beispielsweise die technische und rechtliche Möglichkeit eine aufschiebende Wirkung bei der Ablöse von KfZ Stellplätzen zu gewähren, wenn die Mitgliedschaft bei einem Carsharing Anbieter besteht?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 17.12.2018:

Eine Baugenehmigung und damit auch der Stellplatznachweis sind grundstücksbezogen. Sie ist ein dinglicher Verwaltungsakt, d. h. sie ist nicht personenbezogen. Auf das persönliche Verhalten der Bauherren kommt es dabei nicht an. Insofern gibt es im Baugenehmigungsverfahren keine Möglichkeit (auch nicht temporär) auf Stellplätze zu verzichten.

 

Der Bauausschuss nimmt die Antwort zur Kenntnis.

 

 

 

5.1.11 Sperrung Radweg Travemünder Landstraße (Herr Howe) – 5.660

 TOP 5.2.15 am 03.12.2018

Herr Howe spricht die Sperrung des Radweges im Zuge der Travemünder Landstraße an, durch die man einen großen Umweg über Israelsdorf nehmen müsse. Er möchte wissen, warum der Radweg gesperrt wurde und wie lange diese Sperrung noch aufrechterhalten werde.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 17.12.2018:

Die Baumaßnahme befindet sich im Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebes Schleswig- Holstein. Eventuelle Bauzeiten und Baufelder sind dem Bereich 5.660 nicht bekannt. Die Baumaßnahme ist von Netz-Lübeck. Inzwischen ist eine Umleitungsstrecke eingerichtet.

 

Der Bauausschuss nimmt die Antwort zur Kenntnis.

 

 

 

5.1.12 Beleuchtung Parkplatz Fischereihafen (Frau Haltern) – 5.660

 TOP 5.2.13 am 03.12.2018

Frau Haltern möchte wissen, wann die Beleuchtung am neuen Parkplatz am Fischereihafen installiert und angeschaltet werde.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 17.12.2018:

Herr Drever erläutert in der Sitzung, dass die angefragte Beleuchtung dort seit dem 12.12.2018 installiert sei.

Frau Haltern merkt an, das dies nicht stimmen könne, da sie weiterhin Anrufe erhalte, dass der Parkplatz nicht beleuchtet sei.

 

Nachträgliche Anmerkung des Bereiches Stadtgrün und Verkehr:

Nach nochmaliger Prüfung wird bestätigt, dass die Anlage seit dem 12.12.2018 in Betrieb ist. Die Ein- und Ausschaltung wird über einen Dämmerungsschalter vorgenommen; zurzeit schaltet sich die Anlage ca. gegen 16:00 Uhr ein und morgens gegen 08:00 Uhr - 08:30 Uhr aus, je nach aktuellen Lichtverhältnissen. Sollte es dennoch zu Störungen kommen, wird darum gebeten, die dafür vorgesehene Nummer (122-6677) der Störungsannahme für Beleuchtung anzurufen.

 

Der Bauausschuss nimmt die Antwort zur Kenntnis.