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Auszug - Entsorgungsbetriebe Lübeck - Klärschlammentsorgung Hier: Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Anstalt des öffentlichen Rechts Hamburger Stadtentwässerung und dem Abwasserzweckverband Südholstein über die thermische Klärschlammentsorgung  

4. Sitzung des Werkausschusses EBL
TOP: Ö 5.1
Gremium: Werkausschuss EBL Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Do, 13.12.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:34 - 18:47 Anlass: Sitzung
Raum: Entsorgungsbetriebe
Ort: Malmöstraße 22, Lübeck
VO/2018/06683 Entsorgungsbetriebe Lübeck - Klärschlammentsorgung
Hier: Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Anstalt des öffentlichen Rechts Hamburger Stadtentwässerung und dem Abwasserzweckverband Südholstein über die thermische Klärschlammentsorgung
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger Hinsen
Federführend:3.700 - Entsorgungsbetriebe Lübeck Bearbeiter/-in: Thyen, Enno
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Senator Hinsen erklärt, dass der Bürgermeister in der Senatssitzung angeordnet habe, diese Vorlage allen Gremien (WA, HA, BÜ) vorzulegen. Die Diskussionen in den einzelnen Gremien dienen der Vorbereitung zur abschließenden Entscheidung in der Bürgerschaft. Durch dieses Verfahren würde kein Verzug und demzufolge keine Nachteile für die EBL entstehen. Hierzu diskutieren Frau Dr. Blunk sowie die Herren Dr. Grohmann und Zahn, die Herrn Senator Hinsen zustimmen.

 

Herr Dr. Verwey erläutert den Unterschied im Verfahren und geht auf die Gesamtstruktur, den Vertrag und die Hintergründe ein. Nach einer Beschlussfassung im WA nimmt die Vorlage den Weg weiter zum HA bis hin zur BÜ. Geplant war von allen drei Vertragspartnern, das Verfahren in diesem Jahr abzuschließen, die eintretende leichte Verzögerung sei abgestimmt.

 

Dr. Lengen bemerkt, dass der Ausschuss hierüber bereits umfänglich informiert sei und sich die Vorlage relativ klar darstelle. Somit stünde einer heutigen Abstimmung nichts im Wege.  

 

Herr Dr. Verwey bittet Herrn Halbe, Fa. Econum aus Hamburg, der das Verfahren begleitet habe, um Darstellung der Inhalte, insbesondere der noch offenen Punkte.

 

Herr Halbe erklärt anhand einer Präsentation die Gedankengänge und Überlegungen zu diesem Thema, die Untersuchung von Umsetzungs-/Organisationsverfahren, einmal mit und einmal ohne Eigenleistung. Er präsentiert Unterschiede und Risiken zwischen einer rein kommunalen Lösung und geht auf die Vorzugsvariante mit einem weiteren kommunalen Partner ein. Anhand einer Bewertungsmatrix erläutert Herr Halbe das Widerspiegeln des Zielsystems der Kooperation sowie die unterschiedlichen Varianten mit ihren Vor- und Nachteilen. Weiterhin geht er auf die sich extrem im Umbruch befindliche Marktentwicklung ein und informiert über die Schwierigkeiten, in diesem Umfeld eine abschließende Bewertung treffen zu können.

 

Die Fragen des Vorsitzenden zur vorgeschlagenen Lösung, zu den einzelnen Merkmalen sowie zur Zusammenarbeit werden von Herrn Halbe beantwortet. Er stellt die Ziele der EBL und die grundlegenden Ergebnisse für die Vorlage vor und erläutert diese im Einzelnen. Er geht auf die Größe der Anlage, das kommunale Umfeld sowie auf die insgesamt strukturellen wirtschaftlichen Vorteile ein. Eine Komplettauslastung der Anlage sei gegeben, die Eigenlösung habe grundsätzlich eine höhere Flexibilität. 

 

Die Fragen von Herrn Ramcke zur Bewertung des Klimaschutzes und des Naturschutzaspektes erläutert Herr Halbe. Die Ausbringung des Klärschlammes auf die landwirtschaftlichen Felder sei von Anfang an ausschließlich aus Umweltgründen diskutiert worden. Der Gesetzgeber reagierte schlussendlich mit einer neuen Klärschlammverordnung/Düngeverordnung. Herr Dr. Verwey ergänzt, dass es sich hierbei um Umwelt- und Naturschutz handele und der Ressourcenschutz sei zentraler Punkt im Hinblick auf die Phosphor-Rückgewinnung. 

 

Frau Dr. Blunk fragt nach den Beweggründen einer Kooperation mit Hamburg und nicht mit einem Unternehmen bzw. Treffen von Gemeinden und Verbänden innerhalb von Schleswig-Holstein. Herr Thyen beantwortet diese Fragen. Es gab in der Vergangenheit mehrere Treffen mit verschiedenen Interessenten, auch seien alle Klärschlammbetriebe nach Lübeck eingeladen worden. Es gab unterschiedliche Meinungen zu diesem Thema, Folgetreffen haben ebenfalls stattgefunden. Die EBL habe sehr intensiv an diversen Arbeitskreisen und Gesprächen mit Verbänden der VKU teilgenommen und sich eingebracht. Er erklärt ausführlich die einzelnen Alternativen, die letztendlich zu dieser Vorlage geführt haben.

 

Weiterhin möchte Frau Dr. Blunk wissen, ob der EBL die lange Laufzeit keine Sorge bereiten würde. Herr Thyen erklärt die normalen Vorlaufzeiten, Planung und Realisierung für so ein umfangreiches Projekt.

 

Die Fragen der Herren Zahn und Martens zu den Gebühren beantworten Herr Thyen und Herr Dr. Verwey. Eine Gebührenauswirkung sei normal, jedoch mit dieser Lösung günstiger als heute.

 

Die Fragen des Vorsitzenden nach den größten technischen Risiken und Erfahrungen mit solchen großen Anlagen, nach dem Federführer beantwortet Herr Dr. Verwey. Wichtig sei in erster Linie ein Partner mit Erfahrung im Bau, Aus- und Umbau der Anlagen. Dies wird von Herrn Halbe bestätigt und er ergänzt, dass Hamburg Wasser diese Punkte erfülle und 20 Jahre Erfahrung ausweise.  

 

Herr Dr. Verwey fasst zusammen, dass die Langfristigkeit im Vergleich zu anderen Projekten gegeben und eine Laufzeit von 20 Jahren und mehr nicht ungewöhnlich sei.

 

Der Vorsitzende verweist auf den nichtöffentlichen Teil, um dann zurückzukehren und zu beschließen.

 

Nach Herstellung der Öffentlichkeit um 18:46 Uhr lässt der Vorsitzende über diese Vorlage abstimmen.

 


Beschluss:

Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit der AöR Hamburger Stadtentwässerung (HSE) und dem Abwasserzweckverband Südholstein (AZV) einen öffentlich-rechtlichen Vertrag auf der Grundlage des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit zur Mitbenutzung der Klärschlammverbrennungsanlage der HSE zur thermischen Verwertung und Entsorgung des Lübecker Klärschlamms zu schließen.


Abstimmungsergebnis:

Der Werkausschuss empfiehlt mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen der Bürgerschaft entsprechend der Vorlage zu beschließen.