Visuelle Assistenzsoftware öffnen. Mit der Tastatur erreichbar über ALT + 1

Auszug - Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen  

7. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 03.12.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
 
Wortprotokoll

5.1.1 Parken Freilichtmuseum und unter der Marienbrücke (Herr Ramcke) – 5.691

 TOP 5.2.19 am 17.09.2018

Herr Ramcke merkt an, dass auf dem Wall bei der Freilichtbühne die Fläche teilweise zu 75% zugeparkt sei und er möchte wissen, ob dies ein geheimer Parkplatz sei, und auch auf der Fläche des ehemaligen Gleisbettes bei der Freiwilligen Feuerwehr unter der Marienbrücke werde kostenlos geparkt. Er möchte hierzu wissen, wie die Flächen gewidmet seien und ob es dort eine Überwachung gäbe.

 

Zwischenantwort:

Es wird zugesagt, die Anfrage zuständigkeitshalber an den FB3 weiterzuleiten, da dieser für die Überwachung zuständig sei. Bezüglich der Fläche unter der Marienbrücke könnte 5.691 verantwortlich sein. Eine Beantwortung der Anfrage wird nach Klärung zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Teilantwort am 03.12.2018:

Die mit Gleisschotter bedeckte Fläche im Bereich der Marienbrücke gehört zur ehemaligen Innenstadtverbindung, einer früheren Gleisverbindung zwischen Bahnhof Lübeck Hafen und dem Konstinkai. Im Zuge der Aufhebung von Teilen des Konstinkais und der eisenbahnrechtlichen Entwidmung der Innenstadtverbindung wurde das Gleis zurückgebaut. Diese Fläche und die innerhalb der Gleise liegende Dreiecksfläche sind in der Verwaltung der LPA und nicht mehr eisenbahnrechtlich gewidmet. Angrenzende Flächen werden von Stadtgrün und Verkehr sowie der Feuerwehr verwaltet.

 

Die LPA nimmt für ihre Flächen die Verkehrssicherung wahr; eine Überwachung bzw. eine Entfernung von widerrechtlich parkenden Fahrzeugen erfolgt nicht. Eine weitergehende Planung bzw. Verwertung dieser Fläche durch die LPA fand und findet derzeit aufgrund der stadtplanerischen Entwicklungen dieser ehemaligen Hafenflächen im Kontext mit der nördlichen Wallhalbinsel nicht statt.

 

Der Bauausschuss nimmt die Antwort zur Kenntnis.

 

 

 

5.1.2 B-Pläne (Herr Lötsch) – 5.610 / 5.660

 TOP 5.2.11 am 17.09.2018

1)      Wie viel Anfragen zur Aufstellung eines B-Planes bzw. Änderungen eines B-Planes liegen der Verwaltung vor, die in der überreichten Liste (der sich im Verfahren befindlichen B-Pläne bzw. der sich in Warteposition befindenden B-Pläne) nicht enthalten sind? Welche sind es?

2)      Wie ist der Sachstand der Bebauungsplanung „Dankwartsgrube 14“? Ist es richtig, dass die Stadtplanung dieses Grundstück nicht mehr bebauen will? Warum?

3)      Wie ist der Sachstand der Bebauungsplanung „Schönböckener Straße und Blessensahl I + II“?

4)      Wie ist der Sachstand bezüglich des Baus eines Radweges an der Straße „An den Schießständen“ / „Kirschenallee“?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 03.12.2018:

Antwort zu Frage 1:

Eigentümer und potentielle Entwickler wenden sich häufig telefonisch, per Mail oder Schreiben an die Verwaltung mit dem Anliegen, Bau -bzw. Nutzungsrechte mit einem Bebauungsplanverfahren zu erhalten.

Einen Teil der Anfragen beantwortet die Verwaltung telefonisch, per Mail oder Schreiben abschlägig mit Begründung und Erläuterung, z.B. dass die Fläche nicht geeignet ist, aufgrund Einzellage im Außenbereich, aufgrund Lage im Landschaftsschutzgebiet, aufgrund Lärmbelastung durch Autobahn, keine geordnete städtebauliche Entwicklung.

Die Anfragen und Antworten werden lagebezogen nach Stadtteil und Straße abgespeichert, damit bei einer erneuten Anfrage die bisherige Prüfung und Bewertung einbezogen werden kann.

Eine zudem gesondert geführte Liste aller Anfragen und Antworten besteht nicht, sodass zu der Anzahl aller eingegangenen Anfragen – z.B. in den letzten 20 Jahren - keine Auskunft gegeben werden kann.

In der Warteliste sind die Projekte aufgeführt, die nach erster Vorprüfung eine geordnete städtebauliche Entwicklung darstellen, für deren Bau- und Nutzungsziel i.d.R. eine baldige Entwicklung anzustreben ist und wo ein Planerfordernis besteht (z.B. Wohnbauflächenbedarf, Gewerbeflächenbedarf, Nachnutzung von Brachflächen).

 

Antwort zu Frage 2:

Eine Bebauung des Grundstücks ist vorerst nicht vorgesehen. Dies begründet sich vor allen in den Baulasten zugunsten der dort vorhandenen Stützwand, die eine Bebaubarkeit stark einschränken. Weiter Einschränkungen liegen durch die Anforderung des Erhalts des Baumbestands und des damit zusammenhängenden Kronenschutzbereiches vor. Insgesamt verbleibt eine relativ kleine überbaubare Fläche. In Abwägung mit der Notwendigkeit eines Bebauungsplanverfahrens, dem Bedürfnis der Anwohner nach Erhalt der Grünflächen und der geringen Ausnutzung wurde von einer weiteren Überplanung abgesehen.

 

Antwort zu Frage 3:

Schönböckener Straße: Das Baumgutachten wird aktuell für städtebaulichen Testentwurf ausgewertet. Der Aufstellungsbeschluss mit Vorstellung der städtebaulichen Ziele (Anzahl Wohnungen im Geschosswohnungsbau, Anteil geförderter Wohnungen, Anzahl der Reihenhäuser) wird voraussichtlich im ersten Quartal 2019 vorgelegt.

 

Blessensahl I: Es gibt einen Bebauungsplan mit Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebiets (WA) für Reihenhausbebauung. Die Grundstücke sind im städtischen Eigentum und sollen zur Bebauung ausgeschrieben werden, entsprechende Vorarbeiten laufen.

 

Blessensahl II: Der Bebauungsplan setzt hier eine Fläche für Gemeinbedarf, Zweckbestimmung Kita fest, hierfür besteht an dieser Stelle kein Erfordernis. Der Bebauungsplan soll daher für diesen Bereich in Wohnbaufläche - WA geändert werden und ist entsprechend auf der Bebauungsplanwarteliste geführt. Es handelt sich ebenfalls um eine städtische Liegenschaft.

 

Antwort zu Frage 4:

Der Ausbau der Straße An den Schießständen mit einer Fahrbahnbreite von 6,50 m und separatem Radweg zwischen dem Waldorf-Kindergarten und dem jetzigen Ausbauende an der Einmündung in die Brandenbaumer Landstraße konnte aufgrund anderer Prioritäten und geringer personeller Ressourcen beim Bereich Stadtgrün und Verkehr noch nicht weiterbearbeitet werden. Maßnahmen, die bereits laufen, wie Kantstraße binden Personal ebenso wie die Mengstraße, die ad hoc begleitet werden muss. Sobald personelle Kapazitäten zur Verfügung stehen, wird die Ausführungsplanung in 2019 aufgenommen werden.

 

Der Bauausschuss nimmt die Antwort zur Kenntnis.

 

 

 

5.1.3 Baustelle Gustav-Radbruch-Platz (Herr Howe) – 5.660

 TOP 5.2.14 am 19.11.2018

Herr Howe möchte wissen, wie lange die Baustelle im Bereich des Zebrastreifens in der Einmündung zur Falkenstraße vom Gustav-Radbruch-Platz kommen noch da sein wird, da diese auch eine Behinderung der Radfahrer und Fußgänger darstelle.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Antwort am 03.12.2018:

Am Gustav-Radbruchplatz wurde im Auftrag der Stadtwerke Lübeck ein Datenkabel zur Verbesserung der Breitbandversorgung verlegt.

Die Baumaßnahme wurde am 27.11.2018 fertiggestellt, und die Geh- und Radwege sind wieder frei nutzbar.

 

Der Bauausschuss nimmt die Antwort zur Kenntnis.