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Auszug - Bericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein mündlicher Bericht Frau El Samadoni  

4. Sitzung des Ausschusses für Soziales in der Wahlperiode 2018/2023
TOP: Ö 6.1
Gremium: Ausschuss für Soziales Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 04.12.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:15 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Frau El Samadoni führt im Wesentlichen folgendes aus:

 

Themen das Land insgesamt betreffend

- Immer mehr Menschen sind von der Komplexität des Sozialsystems überfordert, Behörden müssen mehr Unterstützung leisten (viel Frust bei den Menschen, Abkehr vom Staat); Verweis auf die gesetzlich verankerte Beratungspflicht der Behörden (SGB I) und auf ein BGH-Urteil aus August 2018, nach dem eine Amtshaftpflicht bei Nichterfüllung besteht; Schreiben und Bescheide sollten verständlich formuliert werden („einfache Sprache“)

- Inklusion: Schulbegleitung mit „pädagogischem Kernbereich“ kein Thema mehr, aber Haltungsprobleme, Spielräume werden oft nicht genutzt, weil die Kosten so hoch sind

- Unterhaltsvorschussgesetz: Oft Probleme beim Vollzug, Frauen werden von den Behörden „nackt“ gemacht (kein Problem in Lübeck)

- Gesetzliche Krankenversicherung: starker Zuwachs bei den Zahlen, oft Überforderung mit den Beiträgen, Reformbedarf

- Kita: Mangel an Plätzen wg Fachkräftemangel kommt immer häufiger vor, wird immer schwieriger, einen bedarfsgerechten Platz zu finden

- BuT: Schulkostenpauschale zu niedrig, muss angepasst werden. In Lübeck kein Problem beim Vollzug: Kombination mit ergänzenden Mitteln und einfacher Abruf möglich.

- Seit 2016 gibt es im SGB II die Möglichkeit, bei den Bedarfen für Unterkunft und Heizung eine Gesamtangemessenheitsgrenze zugrundezulegen (Seite 13 des Berichts); im SGB XII findet sich keine entsprechende Regelung. Die Gesamtangemessenheitsgrenze wird bisher kaum angewandt, sollte unbedingt für SGB II und XII verbindlich eingeführt und bis dahin zumindest im SGB II-Bereich angewandt werden (Nachfrage Frau Akyurt); Frau El Samadoni wird eine entsprechende Gesetzesänderung anregen; bis dahin wird im Bereich des SGB XII eine Berücksichtigung der Gesamtangemessenheitsgrenze im Rahmen der Kostensenkungsverfahren empfohlen;

 Alternative: zwei unterschiedliche Mietrichtwerte: ein „normaler“ und ein höherer für energetisch sanierten Wohnraum (Beispiel Neumünster)             

(siehe auch Ausführungen zu TOP 6.2/10.1)

 

Themen die Hansestadt Lübeck betreffend

- Wohnungsmarkt nach wie vor angespannt; das Schlüssige Konzept ist anzupassen

- SGB XII u.a. Eingaben zum Thema „besserer Übergang von SGB II nach SGB XII“ – Übergabe der Akte an den neuen Leistungsträger möglich?

- BTHG: Gesamtplanverfahren gutes Instrument; Eingliederungshilfe muss personell verstärkt werden

- Dank an die Ansprechpartner aus der Verwaltung

 

 

Es sprechen außerdem Herr Wiese (Zahlen zu Sanktionen in HL?) sowie der Vorsitzende und Herr Dr. Grohmann zum Thema „Umsetzung leichte Sprache“(Wahlbenachrichtigung zur Landtagswahl, Unterstützung der Kommunen seitens des Landes, Integration in die Verwaltungsausbildung).


Der Ausschuss nimmt den mündlichen Bericht zur Kenntnis.