Auszug - HAUSHALT - Neueröffnung der Stadtteilbüros - Aktueller Sachstand/ Konzept - Überplanmäßige Bewilligung - Anmietung Carl-Gauß-Straße
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Fraktion Die Unabhänigen zieht ihren Antrag unter TOP 10.1.1 zurück.
Hierzu erfolgt keine Wortmeldung.
Der Vorsitzende lässt die Vorlage in der Fassung des Hauptausschusses abstimmen.
Beschluss (in geänderter und ergänzter Fassung – fett/kursiv):
- Der Bürgermeister wird beauftragt, das Konzept zur Neueröffnung der Stadtteilbüros gem. Anlage 1 umzusetzen.
- Für die Modernisierung und Neugestaltung der mit Dienstleistungen des Bürgerservices betrauten Bereiche 3.322 – Melde- und Gewerbeangelegenheiten und 3.327 – Verkehrsangelegenheiten sowie für die Ausstattung der neuen Stadtteilbüros werden im Produktsachkonto 122003 999.7831000 Melde- und Gewerbeangelegenheiten, Erwerb bewegl. AV ü. 1.000 EUR 1.110.000,- EUR und im Produktsachkonto 122003 999.7832000 Melde- und Gewerbeangelegenheiten, Erwerb bewegl. AV ü. 150-1.000 EUR 945.000 EUR, insgesamt für 2018 Finanzmittel in Höhe von 2.055.000,- Mio EUR überplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt aus dem Produktsachkonto 612003.000.6821000 Grundstücksan- und- verkäufe – Einzahlungen aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden.
(Zuständiges Entscheidungsgremium zu 1. und 2.: Bürgerschaft)
- Im Zuge der Neukonzeptionierung und Wiedereröffnung der Stadtteilbüros wird ein Standort im Hochschulstadtteil angemietet, in dem ebenso eine Anlaufstelle des Bereichs 4.510 - Familienhilfe eröffnet wird. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Mietflächen in der Carl-Gauß-Straße für eine Laufzeit von 10 Jahren inkl. der Verlängerungsoptionen über 2 x 5 Jahren für eine Bruttojahresmiete in Höhe von 78.991,20 EUR zzgl. einer Courtage in Höhe von 10.784,00 EUR und Umbaukosten in Höhe von 71.236,00 abzuschließen, sofern die Bürgerschaft Pkt. 1 beschließt.
(Zuständiges Entscheidungsgremium zu 3.: Hauptausschuss)
- Für die Außenstelle Travemünde soll ein Raum des Kurbetriebs im Nebengebäude der Alten Stadtschule Travemünde genutzt werden. Durch organisatorische und erforderlichenfalls auch bauliche Maßnahmen ist sicherzustellen, dass die Besucher der Außenstelle des Stadtteilbüros wie auch des Kurbetriebs keinen Zutritt zu den von der Schule genutzten Bereichen bekommen.
Abstimmungsergebnis in der
geänderten und ergänzten Fassung des Hauptausschusses:
Mehrheitliche Annahme
Ja-Stimmen: 42
Nein-Stimmen: 2
Enthaltungen: 2
(Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt)