Auszug - Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen  

6. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 19.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:20 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
 
Wortprotokoll

5.1.1 Flachsröße (Herr Wienck) – 5.610

 TOP 5.2.18 am 17.09.2018

Herr Wienck möchte wissen, ob es seitens der Hansestadt Lübeck Planungen gäbe den Weg Flachsröße parallel zum Krummesser Mühlenweg auszubauen.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 19.11.2018:

Hierzu gab es am 24.04.2018 eine ähnlich geartete Anfrage eines Bürgers aus Krummesse an die Verwaltung der Hansestadt Lübeck. Dem Bürger und der Gemeinde Krummesse wurde am 28.06.2018 folgender Sachverhalt direkt auf dem Postweg mitgeteilt:

 

Die Hansestadt Lübeck hat den B-Plan „13.03.00 – Krummesser Mühlenweg“ 1996 aufgestellt, mit dem in seinem Geltungsbereich die bauliche Nutzung der Flächen im rückwärtigen Bereich des „Krummesser Mühlenwegs“ ermöglicht wird. Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes hat die Stadt in dessen Begründung zum Ausdruck gebracht, dass die Erschließung des Plangebiets über einen Erschließungsvertrag geregelt werden sollte. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes hat die Stadt seinerzeit intensive Gespräche mit den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke im B-Plan-Gebiet bezüglich der Übernahme der Erschließung durch eine gegründete Eigentümer-Interessengemeinschaft geführt. Da einige der Eigentümer jedoch abschließend nicht bereit waren, die auf ihren Grundstücke gelegen Flächen für die Errichtung der Straße „Flachsröße“ bereitzustellen, ist es letztlich nicht zu einer Einigung der damaligen Eigentümer gekommen, so dass die verkehrliche Erschließung des gesamten B-Plangebiets nicht zustande kam.

 

Mit Schreiben vom 01.12.1999 hat die Stadt (Bereich Verkehr) seinerzeit die Bitte diverser Anlieger abgelehnt, die Erschließung der Grundstücke in ihrer Regie durchzuführen. Begründet wurde die Haltung damit, dass die Stadt nicht über die Flächen für die Herstellung der Erschließungsstraße verfüge und eine entsprechende Enteignung derselben mangels öffentlichen Interesses nicht in Frage kommt.

Unter Einbeziehung eines Erschließungsträgers haben einige Anlieger ab 1998 versucht, weiterhin eine Einigung über eine vollständige Herstellung der Erschließung herbeizuführen. Da auch hier keine vollständige Einigung erzielt werden konnte hat die Stadt einer teilweisen Erschließung im Jahr 1999 zugestimmt. Im Jahr 2001 ist nach Wechsel des Erschließungsträgers ein Erschließungsvertrag zustande gekommen, aufgrund dessen die Erschließung des östlichen Teils des B-Plangebiets durch den Erschließungsträger auf seine Kosten und Rechnung durchgeführt wurde. Auf Grundlage dieses Vertrages ist die Straße „Flachsröße“ in ihrem heutigen Bestand errichtet und im Jahr 2008 endgültig durch die Stadt vom Erschließungsträger übernommen worden. Bemühungen zur Weiterführung der Erschließung hat es seither nicht mehr gegeben.

 

Zwischenzeitlich haben die Gemeinde Krummesse und die Hansestadt Lübeck im Jahr 2007 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zu Straßen und Wegen in Krummesse geschlossen. Nach dieser Vereinbarung übernimmt die Gemeinde Krummesse mit dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung auch die Zuständigkeit für die Durchführung der Erschließung.

 

Der Bauausschuss nimmt die Antwort zur Kenntnis.

 

 

 

5.1.2 Radwege (Herr Lötsch) – 5.610 / 5.660

 TOP 5.2.4 am 03.09.2018 – VO/2018/06377

  1. Rampe der Blankenseer Straße zur Überführung über die B 207 und die Bahnlinie nach Ratzeburg: der Radweg war auf der Rampe zum Wulfsdorfer Weg hin ursprünglich durch ein Holzgeländer abgesichert. Das Geländer ist durch Vandalismus im Laufe der Jahre fast vollständig zerstört worden. Wird wieder ein Geländer aufgebaut?

 

  1. Schanzenbergweg: wenn man mit dem Rad aus Beidendorf kommt, überquert man auf einer Brücke mit angegliedertem Radweg die A 20. Nun kommt ein schönes Hinweisschild, nach dem man durch den „Höhlweg“ zum Flughafen und nach Wulfsdorf kommt. Leider kann man die Straße hier nicht überqueren, da dies durch eine Leitplanke verhindert wird. Diese Leitplanke sollte einen „Durchlass“ erhalten, damit Radfahrer die Straße überqueren und den Weg auf der Straße „Höhlfeld“ fortsetzen können.

 

  1. Wie ist der Sachstand bezüglich einer Planung eines Geh- / Radweges zwischen Lübeck-Blankensee und Groß Grönau (entlang Straße „Seekamp“ / „Blankenseer Dorfplatz“)?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 19.11.2018:

Antwort zu Frage 1:

Der Auftrag zur Stellung der Verkehrsschutzgitter in der Blankenseer Straße und dem Schanzenbergweg wurde bereits am 18.07.2018 erteilt.

Es werden insgesamt 550m Verkehrsschutzgitter mit einer Aufstellhöhe von 1,30m gestellt, die mit einem Handlauf und zwei Querstreben ausgerüstet sind.

Aufgrund der aktuellen starken Auslastung seitens des Herstellers der Verkehrsschutzgitter und der daraus hinauslaufenden langen Lieferzeiten kann nach Rücksprache mit der ausführenden Firma erst ab der 41. bzw. 42. Kalenderwoche mit den Arbeiten begonnen werden. Im diesem Zuge werden die alten Fragmente des Holzschutzzaunes ebenfalls entfernt.

 

Antwort zu Frage 2:

Wird in einer der nächsten Sitzungen ergänzt.

 

Antwort zu Frage 3:

Zum Radweg Seekamp/ Blankenseer Dorfplatz: Ein solcher ist nicht im Radverkehrskonzept „Fahrradfreundliches Lübeck“ von 2013 enthalten. Ein privater Anlieger hatte 2015 angeboten, einen Radweg zu finanzieren. Da dort seitens der Verkehrsplanung aufgrund der Verkehrsverhältnisse kein dringendes Erfordernis für einen eigenständigen Radweg gesehen wurde, wäre dem Bau nur zugestimmt worden, wenn der private Anlieger auch die Unterhaltung des Radweges übernommen hätte. Hierzu wurden aber aufgrund einer entsprechenden Entscheidung des damaligen Bürgermeisters keine Gespräche in die Wege geleitet. Sollten zukünftig entsprechende Gespräche aufgenommen werden, wäre vorab noch die Einschätzung der UNB zur Umsetzbarkeit eines Radweges einzuholen.

Hinweis: Im weiteren Verlauf der Straße, die dort „Söllbrock“ heißt, ist ein (nicht regelkonformer) Zweirichtungsradweg vorhanden, der gemäß Radverkehrskonzept auf eine Breite von 2,50m ausgebaut werden soll. Der Umsetzung dieser Maßnahme wird zurzeit eine geringe Priorität zugewiesen.

 

Der Bauausschuss nimmt die Antwort zur Kenntnis.

 

 

 

5.1.3 Fahrradweg zwischen Elbingstraße und Ivendorf (Herr Howe) – 5.660

 TOP 5.2.15 am 03.09.2018

Auf dem Fahrradweg zwischen der Elbingstraße und der nächsten Einmündung wurden vier Reihen Granitsteine verlegt, Herr Howe möchte wissen warum. Im weiteren Verlauf wurde zur Grünwiese eine Betonrinne verlegt. Warum?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 19.11.2018:

Der Abschnitt der Travemünder Landstraße zwischen Elbingstraße und Sandfeld liegt außerorts; die höchstzulässige Fahrgeschwindigkeit beträgt hier 70 km/h. Bis Mitte letzten Jahres war der Geh-/ Radweg durch eine Leitplanke von der Fahrbahn getrennt; einen Bord gab es nicht.

Diese Schutzplanke war auf der Seite des Geh- / Radweges vielfach beschädigt, stellte durch zahlreiche deformierte und scharfkantige Bereiche eine Gefahr für ggf. stürzende oder die Schutzplanke berührende Radfahrer dar und war insgesamt abgängig. Entsprechend den in der RPS verankerten Einsatzkriterien ist eine Schutzplanke an dieser Stelle nicht erforderlich.

Die alte Leitplanke wurde ausgebaut und als Abgrenzung des Geh-/ Radweges zur Fahrbahn ein Hochbord eingebaut. Der Geh-/ Radweg läuft auf gesamter Strecke mit konstant 2,50 m Breite durch. Der hier angefragte Streifen aus Großpflaster ist ein insgesamt 0,75 m breiter Sicherheitstrennstreifen zwischen Geh-/ Radweg und der Fahrbahn und ist nicht zum Belaufen/Befahren vorgesehen.

 

Im Bereich der Muldensteine zeigt das Quergefälle von der Fahrbahn weg hin zu den anliegenden privaten Grundstücken. Da Oberflächenwasser keine Grundstücksgrenze (unterschiedlicher Eigentümer) überfließen darf, wird das Regenwasser über die Rinne in eine neu angelegt Sickermulde auf öffentlicher Verkehrsfläche im Einmündungsbereich der Straße Sandfeld geführt.

 

Der Bauausschuss nimmt die Antwort zur Kenntnis.

 

 

 

5.1.4 B-Plan: Parkplatz Baggersand (Herr Howe) – 5.660

 TOP 5.2.13 am 03.09.2018

Herr Howe möchte wissen, ob es geplant sei, zusätzlich auf dem neuen Parkplatz Baggersand, zur dortigen Steinwüste, auch noch eine Bepflanzung vorzunehmen, und wenn ja, wann?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 19.11.2018:

Eine Bepflanzung wird gemäß Bebauungsplan erfolgen. Die Submission für diese Arbeiten war am 28.09.2018. Die Bodenarbeiten sollen bis Ende des Jahres 2018 erfolgen. Die Pflanzarbeiten sollen bis spätestens zum Frühjahr 2019 abgeschlossen sein.

 

Der Bauausschuss nimmt die Antwort zur Kenntnis.

 

 

 

5.1.5 Niederschlagsentwässerung (Herr Lötsch) – 5.660 / Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL)

 TOP 5.2.3 am 03.09.2018 – VO/2018/06376

Wie ist der Sachstand bezüglich Niederschlags-Entwässerung in der Schleusenstraße in Büssau?

 

 Zwischenantwort am 17.09.2018:

Das Thema wurde bereits in der Stadtplanungssitzung unter Teilnahme der unteren Wasserbehörde (uWB ), EBL und der Abteilung Erschließungs- und Verfahrensangelegenheiten aufgenommen und erörtert. Daraufhin wurde am 05.07.2018 zu einem Ortstermin mit dem Siedlerverein Schleusenstraße, Herrn Stolzenberg, den EBL, der uWB, dem Bereich Stadtgrün und Verkehr eingeladen, in dem die Problematik konstruktiv diskutiert wurde. Nach jetzigem Stand ist aber noch keine Einigung bezüglich der Zuständigkeit der Drainageleitung erfolgt.

Der Bereich Stadtgrün und Verkehr prüft parallel durch die EBL den Zustand der eigenen Regenentwässerungsleitung um eventuell den Anwohner die Möglichkeit zu geben sich übergangsweise daran anzuschließen bis die Entsorgungsbetriebe auf das neue RW-SW-System umgestellt haben. Somit könnte man zumindest das Entwässerungsproblem übergangsweise lösen. Das Ergebnis der Zustandsfeststellung liegt noch nicht vor.

 

 Weitere Zwischenantwort am 05.11.2018:

Das Ergebnis der Zustandsuntersuchung der vorhandenen Straßenentwässerung liegt noch nicht vor. Daher ist zum jetzigen Zeitpunkt noch keine abschließende Antwort möglich.

 

Abschließende Antwort des Bereiches Stadtgrün und Verkehr und der EBL Lübeck am 19.11.2018:

Die Frage nach einem konkreten Zeitpunkt für die zusammenhängende Nacherschließungsmaßnahme „Schleusenstraße / Butenhof / Kambred“ ist aus mehreren Gründen nicht verbindlich zu beantworten. Die EBL arbeiten aktuell in enger Abstimmung mit der Wasserbehörde an einem Masterplan Stadtentwässerung, in dem alle baulichen Maßnahmen und Projekte der nächsten 20 Jahre einschließlich der zur Umsetzung erforderlichen Ressourcen erfasst, mit Prioritäten versehen und auf einen Zeitstrahl gelegt werden sollen. Bei der Festlegung von Prioritäten und Zeitpunkten sind mehrere  Kriterien zu berücksichtigen, darunter vor allem:

 Erreichung der Mischwasserfreiheit in den Gewässern,

 Erreichung eines guten und den Anforderungen entsprechenden Zustandes der Entwässerungsanlagen (insbesondere Erneuerung und Sanierung von Kanälen),

 Koordinierung mit Maßnahmen des Bereiches Stadtgrün und Verkehr und anderen städteplanerische Belangen (Erschließungsgebiete, usw.),

 

Die angefragte Maßnahme soll nach derzeitigem Stand innerhalb der nächsten fünf Jahre, also bis Ende 2023 umgesetzt sein. Wie erläutert, können sich aber aufgrund des Masterplanes, der Ende 2019 erstmalig aufgestellt sein soll, noch Änderungen ergeben.

 

Zur Klärung der akuten Situation wurden verschiedene Lösungswege geprüft. Die Siedler des vor allem betroffenen Abschnitts haben vorgeschlagen, die aufgenommene Betonleitung (ca. 40 - 45 m) in Eigenleistung wieder in Funktion zu bringen, indem ein KG-Rohr DN 200 dazwischen gebaut würde. Fachkompetenz ist vorhanden (Tiefbauer). Die EBL sowie der Bereich Stadtgrün und Verkehr haben Unterstützung zugesagt. So liefert der Bereich Stadtgrün und Verkehr Kies für die Leitungsverlegung und stellt den Weg nach Abschluss der Arbeiten wieder ordnungsgemäß her. Die Entsorgungsbetriebe spülen die untere Leitung. Mit dieser Vorgehensweise kann das Entwässerungsproblem übergangsweise gelöst werden. Den Anwohnern ist bewusst, dass bei einem Sommer mit extremen Niederschlagsmengen (wie in 2017) die Wasseranreicherung auf Ihren Grundstücken nicht ausgeschlossen werden kann.

 

Der Bauausschuss nimmt die Antwort zur Kenntnis.