Auszug - Ergänzungsantrag zu VO/2018/06350 - Parken in Travemünde Überweisung aus der Bürgerschaftssitzung vom 30. August 2018 Antrag der CDU-Fraktion - VO/2018/06349
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Wortprotokoll Beschluss |
Antrag:
Der Bürgermeister wird gebeten sicherzustellen, dass
1. bei den Stellplätzen für Wohnmobile auf dem neu eingerichteten Parkplatz an der Travemünder Landstraße moderne Ver- und Entsorgungseinrichtungen für Strom, Frischwasser und Abwasser sowie zur Müllentsorgung zur Verfügung gestellt werden. Des Weiteren wird dort eine öffentliche Toilette gebaut.
2. Die Parkplätze auf dem Leuchtenfeld in gleicher Anzahl erhalten bleiben.
Wie bereits unter TOP 1.2 festgelegt, werden dieser TOP sowie die TOP 4.2.3 und 5.3.6 zusammen diskutiert.
Die Abstimmungsergebnisse werden unter den jeweiligen TOP aufgeführt.
Herr Ramcke möchte wissen, wie der erste Punkt des Antrages gedacht sei und ob dort ein Campingplatz entstehen solle.
Herr Lötsch erläutert, dass es sich hierbei um attraktive Stellplätze für Wohnmobile handele mit Ver- und Entsorgungsstationen für ein bis zwei Nächte.
Herr Pluschkell merkt an, dass ein öffentliches WC an dieser Stelle sehr wohl Sinne mache, ein weiterer Stellplatz für Wohnmobile, mit Blick auf die Verdoppelung der Plätze am Kowitzberg, hier aber nicht notwendig sei.
Herr Stolzenberg ergänzt, dass es bestimmt noch andere, besser geeignete Plätze für Wohnmobile in Travemünde gäbe.
Frau Haltern möchte wissen, ob die Verlagerung der Anzahl der Parkplätze vom Baggersand an diese Stelle im Verhältnis von 1:1 mit zusätzlichen Plätzen für Wohnmobil erfolgt sei oder ob diese Stellplätze Parkplätze für PKW wegnehmen würden.
Herr Schröder sagt eine Beantwortung zu.
Der Vorsitzende lässt über die ohne Widerspruch beantragte punktweise Abstimmung dieses Antrages abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 1:
Für den ersten Punkt des Antrages: 8 Stimmen
Gegen den ersten Punkt des Antrages: 7 Stimmen
Punkt 2:
Für den zweiten Punkt des Antrages: 11 Stimmen
Gegen den zweiten Punkt des Antrages: 4 Stimmen
Der Bauausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mehrheitlich gemäß dem Antrag zu beschließen.