Auszug - Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen  

5. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 05.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
 
Wortprotokoll

5.1.1 Gründungsviertel Kampfmittelbergung (Herr Luetkens)

 TOP 5.2.2 am 02.07.2018

Im Rahmen der Vorbereitung der Bebauung Gründungsviertel ist laut VO/2018/06109 im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens ein Auftrag an eine regionale Firma mit Mittelbezifferung in fünfstelliger Höhe ergangen.

 

Wie verfährt die Verwaltung allgemein bei im Rahmen von Kampfmittelbergung innert städtischer Bautätigkeiten anfallenden Kosten mit der Finanzierung und Haushaltstellen-Zuordnung derselben?

 

 

Abschließende Antwort am 05.11.2018:

Stadtplanung und Bauordnung (5.610)

Hier geht es um die Finanzierung von Kampfmittelbergungsmaßnahmen bei städtischen Baumaßnahmen.

Im Rahmen der Bebauungsplanung werden nur Anfragen zur potenziellen Kampfmittelbelastungen gestellt. Anträge auf Kampfmittelfreiheit werden in der Regel von dem Bauherrn beim Kampfmittelräumdienst gestellt, der dann diesbezügliche Luftbildauswertungen durchführt und im Ergebnis die Kampfmittelfreiheit bescheinigt oder eben weitere Untersuchungen vor Ort anordnet.

Konkrete Untersuchungen vor Ort und dann ggf. auch die Bergung von Funden werden durch den Kampfmittelräumdienst bzw. in Abstimmung mit diesem durchgeführt. Auftraggeber ist regelmäßig der Investor.

Lediglich wenn die Hansestadt Lübeck auch als Bauherr auftritt, wie es im Fall der Herstellung der Bodenplatten im Gründungsviertel der Fall war, beauftragt sie die konkreten Untersuchungen bis hin zur Bergung und hat dementsprechend auch die Kosten zu tragen.

 

Stadtgrün und Verkehr (5.660)

Vor Beginn einer jeden Maßnahme werden entsprechende Anträge bzw. Anfragen gestellt, um die Kampfmittelffreiheit für das jeweilige Baugebiet zu erhalten. Auch werden, je nach Gefährdungseinschätzung, Kampfmittelsondierungen durchgeführt. Sollten hierbei Verdachtsflächen auftauchen, werden die zu erwartenden Kosten, sofern diese zu beziffern sind, in der jeweiligen Baumaßnahme mit veranschlagt.

Sollte sich im Verlauf einer Baumaßnahme herausstellen, dass trotz vorheriger Kampfmittelfreiheit mit Munitionsfunden zu rechnen ist und der Munitionsräumdienst angefordert und eingeschaltet werden muss, so werden die dadurch entstehenden Kosten ebenfalls der Maßnahme zugeordnet.

Bislang haben sich die Kosten bei Maßnahmen des Bereiches 5.660 innerhalb der für die jeweiligen Maßnahmen zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel bewegt.

 

Lübeck Port Authority (5.691)

Bei Bautätigkeiten im innerstädtischen Bereich (es wird hier der Bereich um die Altstadtinsel definierte) wurden der LPA entweder Kampfmittelfreiheit vom Landeskriminalamt Abteilung Kampfmittelräumdienst attestiert oder es wurden im Rahmen von Unterhaltungsmaßnahmen Bauverfahren gewählt, für die keine Freigaben erforderlich sind.

Für Baumaßnahmen an den Kaianlagen oder Flächen in den Hafen-Terminals wurde bisher ebenfalls immer Kampfmittelfreiheit attestiert. Die gesamten sonstigen baulichen Anlagen in Travemünde, die sich in Eigentum der LPA befinden, sind für kampfmittelfrei erklärt worden. Bescheide des Landeskriminalamtes auf Kampfmittelfreiheit sind jedoch nur fünf Jahre gültig. Die Kosten für Bescheide wurden der jeweiligen Investitionsmaßnahme zugeordnet.

 

Eine Ausnahme bei den Bautätigkeiten der LPA war die Herstellung der neuen Uferwand im Passathafen. Hier musste im Bereich der Rammtrasse die Kampfmittelfreiheit wegen des Verdachtes auf Abwurfmunition durch Sondierungen bestätigt und ggf. der Untergrund beräumt werden. Die angefallenen Kosten wurden der Investitionsmaßnahme zugeordnet und im Verwendungsnachweis für den Fördergeber aufgelistet

 

Gebäudemanagement Hansestadt Lübeck (5.651)

Laut Kontenrahmen GemHVO-Doppik sieht das Konto 5211000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (BU) die Beseitigung von Kriegsschäden vor.

 

Archäologie und Denkmalpflege – Obere und Untere Denkmalschutzbehörde (4.491 – Herr Dr. Schneider)

Bei allen Bauvorhaben auf der Altstadtinsel kommt der Kampfmittelräumdienst (KMRD) vor den Archäologen zum Sondieren.

Momentan befindet sich die Lübecker Archäologie mit dem LKA in Kiel (dort ist der KMRD angesiedelt) in einer Vereinbarungsphase, analog zu einer Vereinbarung des LKA mit der Landesarchäologie, dass ausschließlich in der Lübecker Altstadt die Archäologen vor dem KMRD mit sorgfältigen Methoden arbeiten. Zusätzlich soll es auch noch Schulungen geben.

Für jede Baustelle gäbe es dann einen Grabungsbericht an das LKA mit dem aktuellen Stand und einer Dokumentation.

Die Kosten werden nach dem Verursacherprinzip jeweils auf den Bauherren übertragen und könnten mit dieser Vereinbarung, die als schwebendes Verfahren noch beim Bereich Recht der Hansestadt Lübeck liegt, dadurch gesenkt werden, dass der KMRD anhand der oben beschriebenen Dokumentation die Baustelle freigibt, ohne selber dort lange und teure Sondierungsmaßnahmen durchzuführen.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.2 Toilettenanlage auf dem Gustav-Radbruch-Platz (Herr Wiese)

 TOP 5.2.23 am 17.09.2018

Herr Wiese vom Seniorenbeirat spricht die Toilettenanlage auf dem Gustav-Radbruch-Platz an, bei der nun auch, nach den anderen Schließungen vor einigen Monaten, auch die barrierefreie WC-Anlage geschlossen wurde. Er möchte wissen, wie lange die Anlagen noch geschlossen bleiben

 

Zwischenantwort:

Es wird zugesagt, die Anfrage zuständigkeitshalber an den Stadtverkehr Lübeck weiterzuleiten und anschließend die Antwort im Bauausschuss zu geben.

 

Abschließende Antwort am 05.11.2018 des Stadtverkehr Lübeck:

Die Toilettenanlage auf dem Gustav-Radebruch-Platz befindet sich im Eigentum und in der Verwaltung der Stadtverkehr Lübeck GmbH (SL). Auf Nachfrage haben die SL folgendes mitgeteilt:

Seit vielen Jahren müssen regelmäßig Vandalismusschäden an dieser öffentlichen Toilettenanlage beseitigt werden. Mitte des Jahres 2018 wurden erneut Schäden festgestellt, die eigentlich kurzfristig beseitigt werden sollten. Bei genauerer Betrachtung stellte sich allerdings heraus, dass eine Grundsanierung erforderlich ist. Da sich die Kosten voraussichtlich zwischen 50.000,00 Euro und 60.000,00 Euro bewegen werden, dauert der Entscheidungsprozess noch an, die Angebotsphase läuft.

Sollte es bei dem derzeit bekannten Kostenvolumen bleiben, ist die Finanzierungsfrage zu klären. Dazu wird der Stadtverkehr Lübeck voraussichtlich auf die Hansestadt Lübeck zukommen. Zurzeit wird davon ausgegangen, dass die Anlage noch bis Ende des Jahres 2018 geschlossen bleibt.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.3 Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen (Herr Lötsch)

 TOP 5.2.3 am 17.09.2018

In welchen Bereichen gibt es in der Hansestadt gültige Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen?

Von wann sind diese Satzungen?

Mit welcher Zielsetzung wurden die Satzungen erlassen?

Gibt es bei den Satzungen Besonderheiten?

Zur besseren Orientierung bitten wir neben der schriftlichen Aufstellung um eine grafische Darstellung der Geltungsbereiche.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 05.11.2018:

Frage:

In welchen Bereichen gibt es in der Hansestadt gültige Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen?

Von wann sind diese Satzungen?

Antwort:

Hinweis: Das erste Datum zeigt auf, wann die Satzung zum ersten Mal Rechtskraft erlangt hat, das zweite Datum zeigt auf, wann die Satzung nach erfolgter Änderung erneut rechtskräftig geworden ist:

Innenstadt:

Erhaltungssatzung 1.1 – Innenstadt, Rechtskraft: 06.04.1979 / geändert: 21.07.1988

Gestaltungssatzung 1.1 – Innenstadt, Rechtskraft: 04.02.1982 / geändert: 23.09.2016

St. Gertrud:

Erhaltungssatzung 2.1 – Roeckstraße, Rechtskraft: 03.06.1988

Erhaltungssatzung 2.2 – Jürgen-Wullenwever-Straße / Teile der Hövelnstraße / Nordseite Moltkeplatz, Rechtskraft: 25.08.1986, geändert 21.07.1988

Gestaltungssatzung 2.2 – Jürgen-Wullenwever-Straße / Teile der Hövelnstraße / Nordseite Moltkeplatz, Rechtskraft: 25.08.1986

Erhaltungssatzung 2.3 – Elsässer Straße / Danziger Straße, Rechtskraft: 11.11.1994

Erhaltungssatzung 2.4 – Am Burgfeld / Stadtpark, Rechtskraft: 21.04.1997

St. Jürgen:

Erhaltungssatzung 3.1 – Kronsforder Allee / Ratzeburger Allee / St. Jürgen Ring, Rechtkraft: 28.07.1984, geändert: 03.06.1988

Erhaltungssatzung 3.2 – Hüxtertorallee / Moltkestraße / Wakenitzstraße / Am Brink, Rechtskraft: 25.10.1995

Erhaltungssatzung 3.3 - Helmholtzstraße / Friedrichstraße, Rechtskraft: 04.05.1096

Erhaltungssatzung 7.1 – für den historischen Bereich im Ortsteil Krummesse, Rechtskraft: 16.09.1998

St- Lorenz Nord:

Erhaltungssatzung 4.1 – Katharinenstraße / Warendorpstraße / Marquardstraße, Rechtskraft: 12.03.1990

Erhaltungssatzung 6.1 – Groß Steinrade, Rechtskraft: 16.07.1990

St. Lorenz Süd:

Erhaltungssatzung 4.2 – Hansestraße / Lindenstraße / Karpfenstraße, Rechtskraft: 21.07.1994

Travemünde:

Erhaltungssatzung 5.1 – Kaiserallee, Rechtskraft: 04.03.1981, geändert 21.07.1988

Erhaltungssatzung 5.2 – Alt-Travemünde, Rechtskraft: 09.05.1988

Erhaltungssatzung 5.3 – Rose / Fehlingstraße / Steenkamp / Im Beiboot, Rechtskraft: 28.11.1997

 

Frage:

Mit welchen Zielsetzungen wurden die Satzungen erlassen?

Antwort:

Alle vorgenannten Erhaltungssatzungen wurden gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch mit dem Ziel erlassen, die städtebauliche Eigenart des Gebiets aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt zu erhalten.

 

Die beiden Erhaltungssatzungen 1.1 - Innenstadt und 3.2 – Hüxtertorallee / Moltkestraße / Wakenitzstraße / Am Brink wurden zudem gemäß § 172 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch mit dem Ziel erlassen, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zu erhalten.

 

Die beiden Gestaltungssatzungen 1.1 – Innenstadt und  2.2 – Jürgen-Wullenwever-Straße / Teile der Hövelnstraße / Nordseite Moltkeplatz wurden gemäß § 84 Bauordnung Schleswig Holstein als örtliche Bauvorschrift über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen erlassen.

 

Frage:

Gibt es bei den Satzungen Besonderheiten?

Antwort:

Nein.

 

Frage:

Zur besseren Orientierung bitten wir neben der schriftlichen Aufstellung um eine grafische Darstellung der Geltungsbereiche.

 

Antwort:

Siehe Anlage

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.4 Nutzung von Tiny Houses (Herr Ramcke) – 5.610

 TOP 5.2.6 am 17.09.2018

1) Wurden in Lübeck im laufenden oder vergangenen Jahr Anträge für Baugenehmigungen für sog. Tiny Houses gestellt? Wenn ja, wie viele und wurden diese genehmigt? Falls Anträge gestellt aber abgelehnt wurden: was waren die wichtigsten Gründe hierfür?

 

2) Welche formalrechtlichen Vorgaben hinsichtlich B-Plan/Baunutzungsverordnung müssen in Lübeck erfüllt sein, damit das dauerhafte Wohnen in einem Tiny House – insbesondere auch als Erstwohnsitz auf Campingplätzen – erlaubt ist?

 

3) Gab es in Lübeck im laufenden oder vergangenen Jahr Fälle, in denen ein Tiny House widerrechtlich genutzt wurde, also z.B. auf Flächen, wo dies nicht gestattet ist? Falls ja, welche Maßnahmen wurden ergriffen und wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens in diesen Fällen?

 

4) Besteht die Möglichkeit, städtische Restgrundstücke bzw. kleine Grundstücke (< 200m²) auszuweisen, die grundsätzlich die Möglichkeit der festen Bebauung mit Tiny Houses erlauben?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 05.11.2018:

Antwort zu Frage 1:

Es sind keine Anträge gestellt worden.

 

Antwort zu Frage 2:

Für die Schaffung von Baurechten für Tiny Houses zu Dauerwohnzwecken, welche in einem neuen Baugebiet oder auf einem Campingplatz errichtet werden sollen, ist ein Bebauungsplanverfahren erforderlich.

Tiny-Häuser sind ggf. bereits im Geltungsbereich von bestehenden Bebauungsplänen auf festgesetzten Wohnbau- oder Mischgebietsflächen zulässig. Grundsätzlich obliegt es dem Bauwilligen ein solches Grundstück ausfindig zu machen und ggf. im Rahmen eines Termins zur Bauberatung oder durch eine Bauvoranfrage die Genehmigungsfähigkeit abzuklären. Der Vorhabenträger kann im Vorwege die bestehenden Bebauungspläne zu den von ihm ausgewählten Grundstücken auf der Homepage der Hansestadt Lübeck einsehen.

Das gleiche gilt, wenn das Vorhaben Tiny-Haus auf einem Grundstück innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils vorgesehen ist. Voraussetzung ist, dass das Vorhaben sich gemäß § 34 Baugesetzbuch nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Auch hier obliegt es dem Vorhabenträger, ein geeignetes Innenbereichsgrundstück, das diese Voraussetzungen erfüllt, ausfindig zu machen.

 

Antwort zu Frage 3:

Eine Schwarznutzung ist dem Bereich Stadtplanung und Bauordnung nicht bekannt.

 

Antwort zu Frage 4:

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung empfiehlt dies nicht:

 

  1. Die Hansestadt Lübeck verfolgt in ihren Bebauungsplanverfahren eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung. Ziel ist es, Wohngebiete für dauerhafte Bebauungsstrukturen in ortsgebundenen Gebäuden auszuweisen. Diese sind Geschosswohnungsbauten zum Eigentum als auch zur Miete, letztere mit Anteil an geförderten Wohnungsbau sowie Einfamilienhäuser in Form von Reihen-, Doppel- und Einzelhäusern. Grundlage hierfür ist das Wohnungsmarktkonzept.

Einzelne kleinere städtische Restgrundstücke sind nicht bekannt.

 

  1. Der Beitrag zur Verbesserung der Wohnraumversorgung ist gering. Ein Tiny House bzw. Minihaus benötigt ungefähr dieselbe Grundstücksgröße wie ein Reihenhaus, nämlich ca. 170 bis 200 qm. Ein Tiny House wird in der Regel von einer Person bewohnt, ein Reihenhaus kann mit bis zu vier bis fünf Personen bewohnt werden – somit ist der Flächenverbrauch pro Kopf bei einem Tiny House bis zu viermal so hoch. Flächensparend ist das Reihen- und Doppelhaus.

Im Bestand gibt es in Lübeck ältere Reihenhäuser mit 60 bis 80 qm Wohnfläche aus den 20er und 30er sowie den 50er Jahren. Ggf. bestehen alternativ zum Kauf eines Tiny House das Interesse und die Möglichkeit, eine solche kleine Bestandsimmobilie mit Garten zu erwerben.

 

  1. Angenommen die Stadt weist zehn Grundstücke  mit je 180 qm für eine Bebauung mit zehn Tiny Houses aus: Da eine solche Grundstücksnutzung vergleichsweise günstig ist, ist von einer hohen Nachfrage auszugehen: Nach welchen Kriterien soll die Hansestadt Lübeck diese Grundstücke an Bauwillige verkaufen?

Auch das Argument, dass der Tiny-Haus-Bauwillige sein bisheriges Eigenheim für neue Bewohner freimacht, überzeugt nicht: Er belegt wiederum neu - und wie bisher - ein Grundstück als Einpersonenhaushalt, auf dem auch ein Vierpersonenhaushalt wohnen könnte.

 

  1. Die Nutzung von Tiny-Häusern zu Dauerwohnzwecken ist in Deutschland - entgegen der Aussage in der Begründung - nicht verbreitet.

Dem Bereich Stadtplanung und Bauordnung ist kein Bebauungsplanverfahren bekannt, wo in Verdichtungsräumen Baurecht für Tiny-Häuser auf eigenen Grundstücken zu Dauerwohnzwecken geschaffen wird.

 

  1. Tiny-Häuser können ggf. für Ferienhaus- oder Wochenendhausgebiete eine geeignete Bauform sein; die Verwaltung empfiehlt dies jedoch im Hinblick auf den Flächenverbrauch für das Lübecker Stadtgebiet nicht.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.5 B-Pläne vs. Kleingärten (Herr Vorkamp) – 5.610

 TOP 5.2.22 am 17.09.2018

Herr Vorkamp möchte wissen, auf welchen Flächen bei B-Plänen Kleingartenanlagen betroffen seien

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 05.11.2018:

Drei Bebauungsplanverfahren betreffen die Überplanung von Teilen von Kleingartenanlagen:

  • 07.32.00 - Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld,
  • 24.08.00 - Friedhofsallee / ehemalige Stadtgärtnerei
  • 06.12.00 – Am Waldsaum / ehemals Volksfestplatz.

 

Alle Überplanungen erfolgen im Einvernehmen mit den betroffenen Kleingartenvereinen für Flächenteile, die die Vereine entweder bereits aus der Nutzung genommen haben oder beabsichtigen, Teile aus der Nutzung zu nehmen.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.6 Kowitzberg (Herr Howe) – 5.660

 TOP 5.2.14 am 03.09.2018

Herr Howe möchte wissen, ob es möglich sei, am Ende der Sackgasse Am Kowitzberg, bei der Zufahrt zum Golfplatz, auf dem dortigen fünf bis acht Meter breiten Streifen Wildblumen anzupflanzen.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 05.11.2018:

Prinzipiell ist die Umwandlung der Rasenfläche am Kowitzberg in eine Wildblumenfläche möglich, jedoch wird diese Fläche vom Bereich Stadtgrün und Verkehr nicht als prioritär gesehen. Der Bereich Stadtgrün und Verkehr wandelt jedes Jahr im Rahmen seiner Ressourcen Flächen um. Die Flächenauswahl erfolgt nach Lage (Vernetzung des Grünsystems) und Potential der Flächen. So wird in diesem Jahr eine etwa 1 ha große Fläche im Rahmen des Projektes „Schleswig-Holstein blüht auf“ an der Baltischen Allee umgewandelt.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.7 Kreuzung Teutendorfer Weg / Travemünder Landstraße (Frau Haltern) – 5.660

 TOP 5.2.7 am 17.09.2018 – VO/2018/06462

Durch die Schließung des Parkplatzes Baggersand ist es zu der zu erwartenden Zunahme der Verkehre an der Kreuzung Teutendorfer Weg / Travemünder Landstraße gekommen. Der gesamte Verkehr Richtung "Auf dem Baggersand", der Parkraumsuchverkehr zum Parkplatz und der Verkehr zum Priwall fließt auf der Travemünder Landstraße an der Einmündung Teutendorfer Weg vorbei. Es kommt zu einer starken Beeinträchtigung des Verkehrsflusses.

Da der Einbau einer Kontaktschleife im Rahmen des zweiten Bauabschnitts der Baumaßnahme "Auf dem Baggersand / Travemünder Landstraße" realisiert werden soll, wird es erst in 2019 zu einer Umsetzung kommen können.

Frage:

Wäre als Interimslösung die Steuerung des Verkehrsflusses durch eine, mit den bestehenden Lichtzeichenanlagen synchronisierte, Baustellenampelanlage zu realisieren?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 05.11.2018:

Eine technische Machbarkeit ist grundsätzlich möglich. Die Beantwortung dieser Frage ist jedoch sehr komplex, und es müssen verschiedene Aspekte bedacht werden:

 

Zunächst wäre die Verkehrsqualität vor Ort zu untersuchen und zu beurteilen.

 

Anschließend wäre der Nachweis zu bringen, dass sich mit einer Vollsignalisierung der Einmündung die Verkehrsqualität verbessert. Dabei gilt es zu bedenken, dass allein durch lange Wartezeiten, die z.B. durch die Koordinierung mit der benachbarten Signalanlage Travemünder Landstraße / Gneversdorfer Weg entstehen würden, sich die Qualitätsstufe nicht verbessert. Hier wird seitens der Verkehrsplanung derzeit an einem Entwurf gearbeitet, auf dessen Grundlage eine Signalisierung und deren Verkehrsqualität dann geprüft werden kann.

 

Wichtigster Punkt ist jedoch, dass bei einer Vollsignalisierung an dieser Stelle, aufgrund der Nähe zum Bahnübergang, eine BÜSTRA (Bahnübergangs und Straßensicherungs-Anlage) eingerichtet werden müsste. Da dies einen hohen Planungs- und Abstimmungsaufwand mit der DB erfordert, ist dies für eine provisorische Lichtsignalanlage nach Einschätzung des Bereiches Stadtgrün und Verkehr nicht denkbar.

 

Aus diesen genannten Gründen stellt daher die Signalisierung der Einmündung mit einer provisorischen Signalanlage bzw. Baustellensignalanlage zum jetzigen Zeitpunkt keine realisierbare Option dar.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.8 Klimabäume im St.-Jürgen-Ring (Herr Leber) – 5.660

 TOP 5.2.9 am 03.09.2018

Herr Leber würde gerne im Bauausschuss einen Zwischenbericht zu den Klimabäumen im St.-Jürgen-Ring bekommen, gerade auch im Rückblick auf den heißen Sommer.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 05.11.2018:

Die Hansestadt Lübeck beteiligt sich am europäischen Innovationsprojekt Klimawandel und Baumsortimente der Zukunft – Stadtgrün 2025.

 

Es handelt sich um ein von der Europäischen Union gefördertes Projekt, welches in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein durchgeführt wird.

 

Ziel des Projekts ist es Straßenbäume zu finden, die besonders gut mit den Folgen des Klimawandels umgehen können. Gepflanzt wurden im Frühjahr  2016 insgesamt 100 Klimawandelbäume, 20 verschiedener Arten, an schwierigen Standorten. Neben den möglichst vergleichbaren Pflanzvoraussetzungen wird nach der Pflanzung die weitere Entwicklung der Bäume bewertet, so dass nachhaltig geeignete neue Baumarten unsere vorhandene Straßenbaumvielfalt ergänzen können.

 

Neben dem besonders schwierigen Standort im St.-Jürgen-Ring wurden neue Bäume auch in der Fabrikstraße, dem Hansering, Am Retteich und in der Hermann-Lange-Straße gepflanzt.

 

Alle Bäume werden noch im Rahmen der vertraglich vereinbarten Fertigstellungs- und Entwicklungspflege von einer Fachfirma des Garten- und Landschaftsbaus gepflegt.

 

Eine belastbare Aussage zur Klimatauglichkeit kann nach einer so kurzen Zeit noch nicht gegeben werden da die Bäume sich noch in der Anwuchsphase befinden. Es sind aber bereits jetzt sehr viele Informationen durch die monatlich stattfindende Bonitur der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein gesammelt worden. Neben dem Höhen- und Dickenwachstum wurden auch Salz-, Frost- und Trockenheitsschäden dokumentiert. Die Blatt-farbe und -größe gibt Auskünfte über die Gesundheit der Bäume. Es ist aber auch wichtig, dass die Wuchsform der Bäume den Ansprüchen des Straßenverkehrs genügt. Angestrebt werden hier aufrecht wachsende Sorten, die mit möglichst geringem Pflegeaufwand auch an so schwierigen Standorten wie dem St.-Jürgen-Ring wachsen können.

 

Insgesamt ist ein sehr guter Anwuchserfolg zu verzeichnen. Lediglich eine Baumart scheint (nicht nur in Lübeck) hier abzufallen und eine Baumart sticht heraus. Die Entwicklung der Kronen wird bei einigen überhängenden Baumarten etwas kritisch beobachtet. Hier wird ein höherer Pflegeaufwand an engen Standorten zu betreiben sein oder diese Bäume sollten an schwach befahrenen Straßen gepflanzt werden. Die Standortprüfung und sorgfältige individuelle Baumauswahl muss zukünftig wieder mehr in den Fokus rücken.

 

Ein sehr großes Problem war in diesem Jahr die extrem lange und noch anhaltende Trockenheit. Die Wasserversorgung konnte trotz laufenden Vertrags nicht optimal sichergestellt werden. Dieses Problem haben wir auch an allen anderen frisch gepflanzten Bäumen leider erleben müssen. Die Baufirmen sind am Ende ihrer Kapazitäten und konnten trotz mehrmaliger Aufforderung keine zusätzlichen Mitarbeiter zur Baumbewässerung stellen. Trockenschäden sind somit auch an den noch gar nicht verwurzelten Klimabäumen zu erkennen. Es wird aus diesem Grunde von der Landwirtschaftskammer und dem Bereich Stadtgrün und Verkehr angestrebt die Entwicklungspflege zu verlängern.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.9 Asphalt Travemünder Allee (Herr Howe) – 5.660

 TOP 5.2.11 am 03.09.2018

Herr Howe merkt an, dass in der Parallelstraße zur Travemünder Allee vor Haus Nummer 105 der neu verlegte Asphalt durch eine Baustelle aufgerissen worden sei und ob nun doch die Beleuchtung in der Straße angefasst werde.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 05.11.2018:

Bei der Aufgrabung vor Haus Nr. 105 in der Travemünder Allee handelt es sich um eine Einzelaufgrabung von Netz Lübeck, die aufgrund von festgestellten Gasgeruchs durchgeführt werden musste. Die Aufgrabung ist inzwischen wieder verschlossen. Ein Bezug zu anderen Bauvorhaben liegt nicht vor.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.10 Parken Baufahrzeuge Bornkamp (Herr Lötsch) – 5.660

 TOP 5.2.17 am 17.09.2018

Herr Lötsch spricht eine Baustelle hinter der Brücke zum Bornkamp an. Hier parken Baufahrzeuge trotz eines ausgeschilderten Haltverbots und versperren teilweise die Sicht für passierende Fahrzeuge. Er möchte wissen, ob es hierfür seitens der Straßenverkehrsbehörde eine besondere Genehmigung gäbe und wenn nicht, ob dieser Missstand seitens des Ordnungsdienstes des FB3 überwacht werde.

 

Zwischenantwort:

Es wird zugesagt, die Anfrage über den Bereich Stadtgrün und Verkehr (5.660) nach dortiger Prüfung ggf. an den FB3 weiterzuleiten und eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen geben.

 

Abschließende Antwort am 05.11.2018:

Im Bereich hinter der Brücke zum Bornkamp sind in den letzten Monaten keine Bauarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum ausgeführt worden. Behinderungen in diesem Bereich sind der Straßenverkehrsbehörde nicht bekannt. Bei einer Überprüfung der örtlichen Gegebenheiten am 29.10.2018 wurden hier keine Beeinträchtigungen festgestellt.

 

In der Zufahrt zur Brücke zum Bornkamp im Bereich des Lise-Meitner-Weges Ecke Maria-Mitchell-Straße war temporär eine Baustelle auf Grund von Leitungsverlegungsarbeiten (Auftraggeber: Netz Lübeck GmbH) eingerichtet. Im Zuge der Baustelle war in der Maria-Mitchell-Straße ein temporäres Haltverbot zur Sicherung des Begegnungsverkehrs – hier insbesondere für den Linienbusverkehr – angeordnet worden. In der Maria-Mitchell-Straße wird zurzeit ein neues Gebäude errichtet. Ob die im Zuge dieses privaten Bauvorhabens tätigen Firmen ihre Fahrzeuge auch im Bereich des angeordneten Haltverbotes abgestellt haben, kann seitens der Straßenverkehrsbehörde nicht geprüft / nachvollzogen werden. Ausnahmegenehmigungen zum Abstellen von Handwerkerfahrzeugen im Bereich von Haltverboten wurden und werden generell nicht erteilt.

 

Die Baustelle im Eckbereich Lise-Meitner-Weg / Maria-Mitchell-Straße ist mittlerweile geräumt; das temporäre Haltverbot ist entfernt. In der Maria-Mitchell-Straße bestehen somit keine Parkbeschränkungen mehr.

 Eine Einbindung des Fachbereichs 3 ist daher nicht erforderlich.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.11 Arbeiten an der Bahnhofsbrücke (Herr Pluschkell) – 5.660

 TOP 5.2.9 am 17.09.2018

Herr Pluschkell bittet um Beantwortung folgender Fragen:

 

Abschließende Antwort am 05.11.2018:

Warum wurden für die aktuellen Baumaßnahmen keine Umleitungen geplant und ausgewiesen, wie z. B. vor einiger Zeit erfolgreich bei der Fahrbahnsanierung auf den Autobahnzu- und -abfahrten?

Während der Baumaßnahme war die Bahnhofsbrücke in jede Fahrtrichtung einstreifig befahrbar, insofern ist grundsätzlich keine Umleitungsbeschilderung notwendig. Ausnahmen bildeten lediglich die Einbahnstraßenregelungen für die Asphaltierungsarbeiten, hierfür waren Umleitungen ausgeschildert.

Eine Umleitung soll zur Ermöglichung und / oder Herstellung der Leichtigkeit des Verkehrs dienen. Das Straßennetz der Hansestadt Lübeck stößt oftmals zu den Hauptverkehrszeiten bereits an die Grenzen der Leistungsfähigkeit und es gibt kaum, oft keine, leistungsfähigen Alternativen. Bereits durch den Ausweichverkehr der Ortskundigen sind Straßenzüge wie zum Beispiel Meierstraße und Marienstraße zu den Hauptverkehrszeiten stark belastet. Diese Straßen können dann schwerlich ohne zusätzliche Ertüchtigungsmaßnahmen als Umleitungsempfehlung angeboten werden.

Für den Ersatzneubau der Bahnhofsbrücke werden derzeit in einem Arbeitskreis „Verkehrsführung bei infrastrukturellen Großprojekten“ Möglichkeiten zur Ertüchtigung der Alternativstrecken und ein großräumiges Umfahrungskonzept erarbeitet.

 

Warum erfolgte keine Koordination mit Baustellen auf unmittelbar benachbarten Ausweichstrecken, wie z. B. Hansestraße, Moislinger Allee, Artlenburger Straße und Rampe Meierbrücke?

Aufgrund des sich ständig verschlechternden Bauwerkszustandes der Bahnhofsbrücke wurde die Instandsetzungsmaßnahme am Fahrbahnbelag und dem Konstruktionsbeton kurzfristig notwendig.

Bereits in der Vorbereitungsphase der Instandsetzung ist von einem Zeitfenster von mindestens sechs Wochen ausgegangen worden. Der gewählte Zeitpunkt der Instandsetzung war von mehreren Faktoren abhängig.

  • So waren Schalarbeiten unterhalb des Brückenbauwerkes auszuführen. Dafür mussten die abgestimmten Sperrpausen für die Leitungsquerung (vom 11.09.2018 bis 04.10.2018 jeweils von 23.15 Uhr bis 5.40 Uhr) genutzt werden. Die Beantragung und Genehmigung neuer Sperrpausen hätte eine mehrmonatige Verschiebung der Maßnahme bedeutet.
  • Um die Verkehrssituation nicht zusätzlich zu strapazieren, ist der Beginn der Baumaßnahme „Überbauerneuerung der Josephinenstraßenbrücke II“ verschoben worden. Die Vollsperrung dort erfolgt ab Januar 2019. Andernfalls wäre die Josephinenstraße vollgesperrt worden und die Bahnhofsbrücke nur stark eingeschränkt nutzbar.
  • Vom Zeitpunkt der Entscheidung im Juni 2016 zur Durchführung der Instandsetzungsmaßnahme und Verschiebung des Baubeginns des Ersatzneubaus bis zum Ausführungsbeginn im September 2019 waren die Verdingungsunterlagen zu erstellen, das Vergabeverfahren durchzuführen, der Auftrag zu vergeben und die Baumaßnahme (Abstimmung mit Polizei, Feuerwehr, Straßenverkehrsbehörde etc.) vorzubereiten.
  • Der späteste sinnvolle Ausführungszeitraum für die Betoninstandsetzung sowie die Abdichtungsarbeiten liegt erfahrungsgemäß im Oktober eines Jahres. Auch Winterbaumaßnahmen (beheizte und belüftete Zelte etc.) stoßen an Grenzen, da z. B. Betoninstandsetzungen nur bei Bauteiltemperaturen von > 5°C (je nach Material auch > 8°C) ausgeführt werden dürfen.
  • Die beispielhaft angeführten Baumaßnahmen haben alle einen Ausführungszeitraum bis mindestens Ende des Jahres 2018, meist Frühjahr 2019. Ein Aufschub der Instandsetzung bis zur Fertigstellung anderen Baumaßnahme hätte zu einem Konflikt mit der Josephinenstraßenbrücke II geführt.

 

Aus vorgenannten Gründen ergab sich nur das Zeitfenster vom 10.09.2018 bis ursprünglich 20.10.2018.

Der Aussage, die Maßnahme sei nicht koordiniert gewesen, muss hier klar widersprochen werden. Der kritische Zustand der Infrastrukturbauwerke erlaubt es nicht, dass Maßnahmen zeitlich beliebig geschoben werden und somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass Baumaßnahmen gleichzeitig durchgeführt werden müssen.

 

Auf welche Strecken verlagert sich der Baustellenumgehungsverkehr besonders? In welchem Umfang und mit welchen Folgen?

Vor und während der Instandsetzungsmaßnahme wurden Verkehrszählungen an folgenden Punkten durchgeführt:

  • Knotenpunkt Fackenburger Allee / Bei der Lohmühle / Schönböckener Straße
  • Knotenpunkt Hansestraße / Meierstraße
  • Knotenpunkt Fackenburger Allee / Schwartauer Allee
  • Knotenpunkt Schwartauer Allee / Marienstraße

Im Ergebnis wurde eine Zunahme des Kfz-Verkehrs in der Meier- und Marienstraße sowie in der Schönböckener Straße festgestellt.

 

Welche Erkenntnisse hat die Bauverwaltung bislang hinsichtlich der verkehrlichen Auswirkungen auf die Baustelle Bahnhofsbrücke?

Der Bereich Stadtgrün und Verkehr stellt fest, dass es zu den Hauptverkehrszeiten zu verkehrlichen Behinderungen / Stau gerade im Bereich um den Lindenplatz (auch Moislinger Allee) kommt. Ebenso sind zu diesen Zeiten die Quartiere vom Schleich- bzw. Ausweichverkehr stark frequentiert.

Der Stadtverkehr Lübeck stellte zur Verkehrssituation folgendes fest: „Aus unserer Sicht ist die Stausituation an der Bahnhofsbrücke sehr unterschiedlich. In den ersten zwei bis drei Tagen hatten wir große Probleme. Danach hat sich die Situation deutlich entspannt. Aber es gibt immer mal wieder „Ausreißertage“ an denen wir teilweise auch große Probleme und entsprechende Verspätungen haben. Wir können uns allerdings überhaupt nicht erklären, warum die Situation so unterschiedlich ist und der Stau auch in der Ferienzeit an einem Tag dramatisch ist und am nächsten Tag sehr gering. Es überwiegen bisher aber deutlich die unproblematischen Tage mit nur wenig Stau.“

 

Wie will sie solche Erkenntnisse systematisch gewinnen (z. B. Verkehrszählungen in den besonders betroffenen Verkehrsknotenpunkten, durch Personal oder mit Kontaktsteifen, Lichtschranken oder Videoaufzeichnungen) strukturiert auswerten?

Siehe Antwort unter Punkt 3.

 

Wird die Bauverwaltung kurzfristig eine Verkehrsstromanalyse durchführen, um daraus geeignete Maßnahmen für den Neubau der Bahnhofsbrücke ableiten zu können?

Es ist vorerst nicht geplant, eine außerordentliche Verkehrsstromanalyse durchzuführen. Die Verkehrszahlen im Straßennetz der Hansestadt Lübeck sind grundsätzlich bekannt. Wie im Fall der Instandsetzung der Bahnhofsbrücke werden bei größeren und verkehrlich relevanten Baumaßnahmen auch während der Ausführung Verkehrszählungen vorgenommen, um die geplanten mit den örtlich ermittelten Verkehrszahlen abgleichen zu können und möglichst genaue Eingangsdaten für die Ermittlung von Umleitungsmaßnahmen/ Ausweichempfehlungen zu erhalten.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.12 Niederschlagsentwässerung (Herr Lötsch) – 5.660

 TOP 5.2.3 am 03.09.2018 – VO/2018/06376

Wie ist der Sachstand bezüglich Niederschlags-Entwässerung in der Schleusenstraße in Büssau?

 

 Zwischenantwort am 03.09.2018:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

 Zwischenantwort am 17.09.2018:

Das Thema wurde bereits in der Stadtplanungssitzung unter Teilnahme der unteren Wasserbehörde (uWB ), EBL und der Abteilung Erschließungs- und Verfahrensangelegenheiten aufgenommen und erörtert. Daraufhin wurde am 05.07.2018 zu einem Ortstermin mit dem Siedlerverein Schleusenstraße, Herrn Stolzenberg, den Entsorgungsbetrieben Lübeck, der unteren Wasserbehörde, dem Bereich Stadtgrün und Verkehr eingeladen, in dem die Problematik konstruktiv diskutiert wurde. Nach jetzigem Stand ist aber noch keine Einigung bezüglich der Zuständigkeit der Drainageleitung erfolgt.

Der Bereich Stadtgrün und Verkehr prüft parallel durch die Entsorgungsbetriebe Lübeck den Zustand der eigenen Regenentwässerungsleitung um eventuell den Anwohner die Möglichkeit zu geben sich übergangsweise daran anzuschließen bis die Entsorgungsbetriebe auf das neue RW-SW-System umgestellt haben. Somit könnte man zumindest das Entwässerungsproblem übergangsweise lösen. Das Ergebnis der Zustandsfeststellung liegt noch nicht vor             

 

 Weitere Zwischenantwort am 05.11.2018:

Das Ergebnis der Zustandsuntersuchung der vorhandenen Straßenentwässerung liegt noch nicht vor. Daher ist zum jetzigen Zeitpunkt noch keine abschließende Antwort möglich.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.