Auszug - Bebauungsplan 09.13.00 - Bornkamp / Schärenweg - Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und erneuter Aufstellungsbeschluss gemäß § 13a i. V. m. § 13b BauGB
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Wortprotokoll Beschluss |
Herr Lötsch beantragt für die CDU-Fraktion den Beschlussvorschlag mit folgenden Änderungen zu beschließen:
- Der Geschosswohnungsbau ist mit maximal drei Vollgeschossen vorzusehen.
- Für das Studentenheim ist gemäß Stellplatzerlasses jeweils ein PKW-Stellplatz pro zwei bis drei Bewohner und jeweils ein Besucherstellplatz pro 10 Bewohner vorzusehen.
- Die Fläche für den Bolzplatz ist zu vergrößern.
- Eine Bürgerbeteiligung ist rechtzeitig (langfristig und öffentlichkeitswirksam) bekannt zu geben und erneut durchzuführen.
Herr Ramcke möchte wissen, in wie weit der Ausbau mit dem RNVP vereinbar sei.
Frau Hagen erläutert, dass der RNVP das Baugebiet berücksichtige.
Herr Pluschkell erwähnt, dass die vier Änderungen der CDU-Fraktion aus dem doch sehr langen Forderungskatalog der Anwohner stammen, welcher teilweise in die Grundzüge der Planungen eingreifen würde, was er wiederum als problematisch erachtet.
Herr Pluschkell stellt folgenden Antrag:
Die offenen Fragen zur Planung aus dem Anwohnerschreiben werden im weiteren Verfahren berücksichtigt, wenn diese nicht gegen die Grundzüge der Planung verstoßen.
Herr Ramcke möchte wissen, warum die Verwaltung die Einladungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung immer erst eine Woche vor dem Termin verteilen lasse und dies sogar auch in den Ferien.
Frau Belchhaus bezieht sich auf Erfahrungswerte der Verwaltung und erläutert, dass ein längerfristiger Vorlauf über den Veranstaltungstermin dazu führen könne, dass dieser Termin dann vergessen werde. Die Verwaltung habe den Zeitpunkt der Bekanntmachung in guter Absicht gewählt, sei aber gerne auch bereit, wenn dies der Wunsch der Politik sei, das Verfahren zeitlich zu ändern. (Anmerkung zur Niederschrift: Die Einladung zur Öffentlichkeitsveranstaltung und die Veranstaltung erfolgten außerhalb der Ferien).
Herr Stolzenberg merkt an, dass in einer Stellungnahme die Wirtschaftlichkeit der Verlagerung des Schärenweges und des Abtragens des Walls infrage gestellt werde. In der Abwägung stehe dazu, dass dies geprüft werde. Er möchte wissen, ob diese Prüfung getätigt wurde.
Frau Matthießen erläutert, dass die Kosten für eine Verlagerung des Schärenweges aufgrund einer groben Schätzung ermittelt worden seien. Die Vermarktung der Wallfläche als Wohngrundstücke erziele Einnahmen für die Hansestadt Lübeck und die Bestandsbebauung und die Neubebauung können zu einem Wohngebiet zusammenwachsen. Die Verlagerung des Schärenweges sei aus städtebaulichen Gründen erstrebenswert, da im Gegensatz zur Variante A ein größerer Abstand von der Neubebauung zur Bestandsbebauung eingehalten werde. Es gäbe also nicht nur wirtschaftliche Gründe.
Herr Stolzenberg sieht es als den richtigen Weg, dass die Wünsche der Anwohner nach Erhalt des Walles, berücksichtigt werden. Der Wall könne als Frei- und Abstandsfläche erhalten bleiben und bei der Neubebauung mehr Geschosswohnungsbau verwirklicht werden. Weiterhin merkt er an, dass die zu geringen Frei- und Kinderspielflächen zu beachten seien.
Frau Belchhaus erklärt, dass der hier vorliegende städtebauliche Entwurf mit seiner Gebäude- und Nutzmischung gemäß den Zielen des ersten Aufstellungsbeschlusses erarbeitet worden sei. Sollte eine andere Gebäudestruktur Ziel der Planung werden – was ein noch in dieser Sitzung zu beratender Antrag vorschlage (vgl. Antrag TOP 5.3.15), ist dies durch den Bauausschuss zu entscheiden und vorzugeben. Die Bürgerbeteiligung hatte zum Ergebnis, dass eher weniger Geschosswohnungsbau gewünscht werde. Bezüglich der Frage nach einem erforderlichen Spielplatz verweist Frau Belchhaus auf den bestehenden Kinderspielplatz ganz in der Nähe an der Kadetrinne und den im B-Planumgriff geplanten Ballspielplatz (45m x 30m) sowie eine weitere Spielfläche, in der ein Basketballfeld verortet werden könne. (Ergänzend zur Niederschrift: In der Bauausschusssitzung ist versehentlich nicht das richtige Maß des eingezeichneten Ballspielplatzes genannt worden. Die in Variante C eingezeichneten Abmessungen des Ballspielplatzes betragen 24m x 12m).
Herr Howe empfindet es als unglücklich, dass die geplanten Mehrfamilienhäuser als „Lärmschutz“ zur Bahnstrecke genutzt werden anstelle der Studentenwohnungen, die ja nur zeitlich begrenzt bewohnt werden würden. Seiner Meinung nach wäre ein Tausch sinnvoller. Bezüglich der von der Verwaltung verteilten Einladungen merkt er an, dass es wohl besser wäre, die erste Einladung rund vier Wochen vor dem Termin zu verteilen und eine zweite dann noch einmal zur Erinnerung rund eine Woche vorher.
Frau Belchhaus erläutert, dass die Vor- und Nachteile der jeweiligen Verortung von Wohnen und Studentenwohnen geprüft worden seien. Auch von der Zufahrtsrampe von der Brücke ins Wohngebiet komme es zu nicht unerheblicher Lärmbelästigung an den nach Süden liegenden Wohnräumen und Außenwohnflächen des Studentenwohnheims. Das Wohngebäude parallel zur Bahn habe dementgegen eine ruhige besonnte Westseite während die Ostseite mehrheitlich mit weniger empfindlichen Raumnutzungen belegt werden könne (Küchen, Bäder), sodass hier insgesamt eine gute Wohnqualität entstehen könne. Von daher habe die Verwaltung die vorliegende Variante gewählt.
Frau Haltern möchte wissen, ob die von der Verwaltung vorgeschlagene Variante C mit dem vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion indiskutabel sei, da dort auch drei Vollgeschosse und ein Staffelgeschoss vorgeschlagen werden.
Herr Lötsch merkt an, dass es hierbei auch zu einer städtebauverträglichen Betrachtung kommen müsse.
Herr Schröder führt aus, dass an dieser Stelle am Stadteingang einer Großstadt an der B207 die Bauweise mit vier Geschossen aus städtebaulicher Sicht sehr gut verträglich sei. Des Weiteren sei ein Spiel mit den Geschossigkeit auch städtebaulich interessanter.
Herr Ising weist auf die unter TOP 5.3 stehenden Anträge aus der Bürgerschaft hin, bei denen es zu einer widersprüchigen Entscheidung kommen könne.
Herr Lötsch merkt an, dass es wahrscheinlich erst 2019 zu einer Entscheidung in der Bürgerschaft zu diesen Anträgen kommen werde.
Herr Wiese vom Seniorenbeirat weist auf den kleinen Wald hin, der sich im Bereich der Neubebauung befindet und sieht es als wichtig an, dass dieser erhalten bleibe.
Frau Belchhaus erläutert, dass diese Fläche noch keinen Waldstatus habe und hier die Schaffung von Wohnbauflächen Priorität habe.
Herr Stolzenberg stellt folgenden Antrag:
Die Verwaltung möge den Anteil am Geschosswohnungsbau erhöhen, zu Lasten der Reihenhäuser und Doppelhäuser und dafür den Abstand zur Altwohnbebauung vergrößern. D.h. die Straße „Schärenweg“ dort belassen wo sie ist und den Wall als Grünfläche zu belassen.
Herr Howe beantragt eine punktweise Abstimmung bei dem CDU-Antrag, wogegen es keinen Widerspruch gibt.
Der Vorsitzende lässt über den CDU-Antrag punktweise abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 1: Der Geschosswohnungsbau ist mit maximal drei Vollgeschossen vorzusehen.
Für den ersten Punkt: 6 Stimmen
Gegen den ersten Punkt: 9 Stimmen
Der Bauausschuss lehnt den ersten Punkt des CDU-Antrages mehrheitlich ab.
Punkt 2: Für das Studentenheim ist gemäß Stellplatzerlaß jeweils ein PKW-Stellplatz pro zwei bis drei Bewohner und jeweils ein Besucherstellplatz pro 10 Bewohner vorzusehen.
Für den zweiten Punkt: 7 Stimmen
Gegen den zweiten Punkt: 8 Stimmen
Der Bauausschuss lehnt den zweiten Punkt des CDU-Antrages mehrheitlich ab.
Punkt 3: Die Fläche für den Bolzplatz ist zu vergrößern.
Für den dritten Punkt: 15 Stimmen
Der Bauausschuss beschließt den dritten Punkt des CDU-Antrages einstimmig.
Punkt 4: Eine Bürgerbeteiligung ist rechtzeitig (langfristig und öffentlichkeitswirksam) bekannt zu geben und erneut durchzuführen.
Für den vierten Punkt: 15 Stimmen
Der Bauausschuss beschließt den vierten Punkt des CDU-Antrages einstimmig.
Der Vorsitzende lässt über den Antrag von Herrn Pluschkell abstimmen (Die offenen Fragen zur Planung aus dem Anwohnerschreiben werden im weiteren Verfahren berücksichtigt, wenn diese nicht gegen die Grundzüge der Planung verstoßen).
Abstimmungsergebnis:
Für den Antrag: 7 Stimmen
Gegen den Antrag: 8 Stimmen
Der Bauausschuss lehnt den Antrag von Herrn Pluschkell mehrheitlich ab.
Der Vorsitzende lässt über den Antrag von Herrn Stolzenberg abstimmen (Die Verwaltung möge den Anteil am Geschosswohnungsbau erhöhen, zu Lasten der Reihenhäuser und Doppelhäuser und dafür den Abstand zur Altwohnbebauung vergrößern. D.h. die Straße „Schärenweg“ dort belassen wo sie ist und den Wall als Grünfläche zu belassen).
Abstimmungsergebnis:
Für den Antrag: 6 Stimmen
Gegen den Antrag: 9 Stimmen
Der Bauausschuss lehnt den Antrag von Herrn Stolzenberg mehrheitlich ab.
Der Vorsitzende lässt über die geänderte Vorlage abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Für die geänderte Vorlage: 7 Stimmen
Enthaltungen: 8 Stimmen
Der Bauausschuss beschließt die geänderte Vorlage einstimmig.
Beschluss:
- Der am 06.07.2015 für den Bereich zwischen dem Bahnhaltepunkt Hochschulstadtteil und den Straßen Bornkamp und Schärenweg einschließlich westlich angrenzendem Lärmschutzwall gefasste Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans 09.13.00 –Bornkamp / Schärenweg ‑ (Abgrenzung siehe Anlage 1) wird unter ausdrücklicher Bezugnahme auf § 13b BauGB in der seit dem 13.05.2017 geltenden Fassung erneuert. Der Bezug auf den neuen § 13b BauGB ermöglicht es, das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB auch für eine Fläche durchzuführen, die nicht einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil zuzurechnen ist, aber an einen solchen anschließt.
- Der Bauausschuss nimmt den Auswertungsbericht des bisher zum Bebauungsplan 09.13.00 – Bornkamp / Schärenweg – durchgeführten Verfahrens der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) zur Kenntnis.
- Entgegen der Bedenken, die von Bewohnern des benachbarten Einfamilienhausgebietes Bornkamp generell gegen eine Bebauung, insbesondere aber gegen die Errichtung von Geschosswohnungsbauten im Plangebiet vorgebracht wurden, soll an den Zielen, die dem Aufstellungsbeschluss zugrunde lagen, im Wesentlichen festgehalten werden. Ziel der Bebauungsplanung ist unverändert die Entwicklung eines Wohngebietes für unterschiedliche Nutzergruppen (allgemeines Wohnen, Studierenden- und Flüchtlingswohnen) in unterschiedlicher baulicher Ausformung (Reihenhäuser, Geschosswohnungsbau, Wohnheime).
- Unter Berücksichtigung des dringenden Wohnbedarfs der Hansestadt Lübeck wird von einer gemäß Aufstellungsbeschluss zu prüfenden Ansiedlung hochschulaffiner Dienstleistungen abgesehen und der Entwicklung von Wohnraum Vorrang eingeräumt.
- Auf der Grundlage der vorgenannten Planungsziele wird der städtebauliche Entwurf in der vorliegenden Fassung (Variante C, Anlage 5) als Grundlage für das weitere Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplan 09.13.00 – Bornkamp / Schärenweg – gebilligt.
- Die Fläche für den Bolzplatz ist zu vergrößern.
- Eine Bürgerbeteiligung ist rechtzeitig (langfristig und öffentlichkeitswirksam) bekannt zu geben und erneut durchzuführen.