Auszug - Interfraktioneller Antrag - AT zu VO/2018/06330 - Begrenzungen von Ferienwohnungen auf der Altstadtinsel  

2. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 5.14
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Do, 30.08.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:58 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2018/06371 Interfraktioneller Antrag - AT zu VO/2018/06330 - Begrenzungen von Ferienwohnungen auf der Altstadtinsel
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Beteiligt:Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE
Bearbeiter/-in: Fiorenza, Angela  Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen
   Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion
   Geschäftsstelle der SPD Fraktion
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde die gemeinsame Beratung von 5.6, 5.13, 5.14

und 5.15 (inkl. Unterpunkte) beschlossen.

 

Hinweis: Hierzu gab es eine Einwendung von BM Stolzenberg, der in der Sitzung am 29.11.2019 (siehe hierzu die Niederschrift) stattgegeben wurde.

 


Beschluss:

Der Bürgermeister wird beauftragt, unverzüglich für das Gebiet der Lübecker Altstadt

ein Verfahren einzuleiten mit dem Ziel, dort die Zweckentfremdung von Wohnraum

durch die Umwandlung von Wohnungen in Ferienwohnungen wirkungsvoll zu

beschränken. 

 

Dazu gehören

 

1. der Ausschluss von bislang nicht genehmigten Ferienwohnungen in den

ngen und Höfen in Anwendung von § 30 / § 34 BauGB (i.d.R. WR) und der

geltenden Erhaltungssatzung und eine entsprechende Nutzungsuntersagung,

spätestens wirksam ab 01.02.2019,
 

2. die Aufstellung einer Milieuschutzsatzung nach § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB

(neu) zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, um Ferienwohnungen in den Wohnquartieren rechtssicher steuern zu können, und deren Vorlage innerhalb eines Jahres zur Beschlussfassung in der Lübecker Bürgerschaft.
 

Bis zur Wirksamkeit der Satzung sind Anträge zur Genehmigung von Ferienwohnungen zurückzustellen.

 

3. Die Ferienwohnungen werden künftig von der Bauverwaltung durch eine Registrierung erfasst.

 

4. Der Bürgerschaft ist zu berichten, welcher Personalbedarf durch die vorgenannten Maßnahmen entsteht.

 

Darüber hinaus wird der Bürgermeistern gebeten zu berichten, ob eine

Milieuschutzsatzung auch für andere Stadtteile zweckmäßig ist.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitliche Annahme:

Ja-Stimmen:29

Nein-Stimmen:17

Enthaltungen:1