Auszug - Eröffnung / Begrüßung / Verpflichtung der Ausschussmitglieder, die nicht der Bürgerschaft angehören  

1. Sitzung des Ausschusses für Soziales in der Wahlperiode 2018/2023 (konstituierende Sitzung)
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Soziales Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 05.07.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:15 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende Herr Schaffenberg eröffnet die 1. Sitzung des Ausschusses für Soziales in der Wahlperiode 2018 – 2023. Er begrüßt die Mitglieder des Ausschusses, VertreterInnen der Verwaltung, Herrn Müller-Lornsen (Beauftragter für Menschen mit Behinderung), Herrn

Stephan Wiese (Vertreter Seniorenbeirat), Herrn Yavuz Berrakkarasu (Vertreter Forum für MigrantInnen), Frau Kock (Vertreterin Autonomes Frauenhaus), Frau Zunft (Vertreterin Frauenhaus der AWO), einen Vertreter der Presse sowie die Öffentlichkeit und bedankt sich für das zahlreiche Erscheinen.

 

zu 1.1

Verpflichtung der bürgerlichen Ausschussmitglieder

 

Herr Schaffenberg verpflichtet gem. § 46 Abs. 6 Gemeindeordnung (GO) per Handschlag die bürgerlichen Ausschussmitglieder auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten und führt sie in ihr Amt ein.

 

Verpflichtet werden:

Frau Gabriele Ulrich, Frau Sophie Bachmann, Frau Nil Gersdorf, Frau Angelika Büche, Herr Andreas Müller und Herr Timo Jeguschke.

 

Des Weiteren nimmt er die Verpflichtungen der stellvertretend anwesenden bürgerlichen Ausschussmitglieder gem. § 46 Abs. 6 GO per Handschlag vor.

 

Verpflichtet werden:

Herr Volker Nehrhoff, Herr Andre Seidel und Herr Gregor Voht.

 

Herr Dr. Werner Vieler merkt an, dass er noch nicht als Bürgerschaftsmitglied verpflichtet wurde. Eine Verpflichtung muss hier ordnungsgemäß gem. § 33 Abs. 5 GO durch die Stadtpräsidentin Frau Gabriele Schopenhauer erfolgen. Aufgrund der Verpflichtungsnotwendigkeit verpflichtet Herr Schaffenberg im Rahmen des Ausschusses für Soziales Herrn Dr. Vieler per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten. Eine Einführung in sein Amt als Bürgerschaftsmitglied muss durch die Stadtpräsidentin erfolgen.