Auszug - Stand Baumaßnahmen Deponie Niemark  

49. Sitzung des Werkausschusses EBL
TOP: Ö 4.2.1
Gremium: Werkausschuss EBL Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 17.05.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:10 Anlass: Sitzung
Raum: Entsorgungsbetriebe
Ort: Malmöstraße 22, Lübeck
 
Wortprotokoll

Herr Dr. Verwey bittet den zuständigen Abteilungsleiter Herrn Adler den Stand der Baumaß­nahmen vorzustellen. Damit sollen die Arbeiten in dieser Legislaturperiode im Zusammen­hang dargestellt werden.

 

Herr Adler erläutert anhand einer Präsentation die gesamten Baumaßnahmen sowie die Entwürfe und Planungen von Beginn im Jahr 2013. Damals kam es zu einem geringen Aus­tritt von Sickerwasser in den Glindbruchgraben, dies erforderte eine Reihe von Sofortmaß­nahmen, die durch die EBL eingeleitet worden sind. Wichtige Punkte dabei waren die Ge­wässerauflösung, die Absperrung und Umleitung des Glindbruchgrabens sowie die Installa­tion weiterer Pumpen und der Ersatz der defekten Förderbrunnen. Weiterhin erklärt er die Zusammenarbeit mit einem Ingenieurbüro zur Sanierung des Nordwestbereiches sowie die Vermeidung des Sickerwasseraustritts. Sukzessive sei dies gelungen, u. a. mit der gesamten Oberflächenabdichtung. Die Realisierung einer Längsdrainage entlang des Nordwestberei­ches habe sich als effektivste Maßnahme zur dauerhaften Erfassung des Stauwassers her­ausgestellt. Die Messstellen seien zudem ertüchtigt worden, so dass einer permanenten Kontrolle nichts im Wege stehe.

Herr Adler erklärt zudem auch die Sanierung der Gesamtdeponie, die Basis sei das Siche­rungskonzept, dass in den Grundzügen der Oberflächenabdichtungen des Altbereiches zur Minimierung der Sickerwasserneubildung und den Weiterbetrieb der Sickerwasserför­derbrunnen zum Inhalt habe. Er verwies auf die enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde sowie den weiteren beteiligten Stellen.

 

Die Fragen der Herren Rohlf und Rosenbohm nach Kauf von umliegenden Ländereien sowie Absinken des Stauwasserstandes werden von Herrn Adler beantwortet.

 

 

zu 4.2.2 – Duales System Deutschland - DSD

 

Herr Dr. Verwey gibt bekannt, dass inzwischen der Vertragspartner (DSD) ausgelost und eine erste Gesprächsrunde aufgenommen worden sei. Er bittet Herrn Rehberg um weitere Ausführungen hierzu.

 

Herr Rehberg erklärt die Möglichkeiten der Rahmenbedingungen für die Sammlung der Gel­ben Säcke.  Die Ausschreibung müsse in diesem Jahr erfolgen. Hierbei sei die Abrechnung der Gebühren bezüglich der Mitbenutzung des PKK-Systems neu zu vereinbaren.

 

Im Wesentlichen seien die Kosten nach Gewicht zu verteilen, somit werde von der neuen Volumen-Variante Abstand genommen. Die beengten Verhältnisse in der Lübecker Altstadt begründen den Vorzug des Gelben Sackes versus Gelbe Tonne. Mit DSD ist inzwischen verabredet worden, dass die Behälter als Standard angegeben werden, jeder jedoch auf Wunsch beim Gelben Sack bleiben könne. Hiermit sei der Vertragspartner einverstanden. Sie benötigen jedoch hierzu einen einstimmigen Beschluss.

 

Die Unterflurbehälter werden ab 2022 in die Systembeschreibung für LVP und Glas aufge­nommen und bereits in der kommenden Ausschreibung ab 2019 berücksichtigt.

DSD möchte von den EBL eine Erklärung zur Umstellung des Systems ab 2022.

Herr Rehberg bittet um ein Votum, wie sich die EBL verhalten sollen. Er empfiehlt keine Um­stellung in der laufenden Periode 2019 bis 2021.

 

Herr Zahn spricht sich dafür aus, grundsätzlich beide Sammelsysteme zuzulassen.

 

Auch Herr Quirder habe kein Problem mit der Umstellung im Jahr 2022, da er die Neigung zur Tonne nicht erkennen könne. Für PKK hält er eine Berechnung nach Gewicht vorteilhaf­ter.

 

Weitere Fragen von Frau Mählenhoff und der Herren Quirder, Rohlf und Zahn werden von Herrn Rehberg beantwortet. Er erläutert u. a. den Austausch mit anderen Städten und be­tont, dass gemeinsam Wege gefunden werden müssten, ohne Plastik auszukommen.

 

Der Vorsitzende stellt fest, dass der Ausschuss mit der Vorgehensweise einverstanden sei.

 

 

zu 4.2.3 - Altkleider

 

Herr Dr. Verwey möchte über das Thema Altkleider informieren. Die EBL seien inzwischen täglich im Einsatz, den wilden Müll abzufahren.

 

Herr Rehberg informiert, dass die Erlaubnis aus 2010, Altkleider auf öffentlichen Plätzen zu sammeln mit der Auflage, den Standplatz sauber zu halten, entzogen werden könne, sollte sich die Firma nicht daran halten. Den Vertragspartner aus 2010 gibt es nicht mehr, somit sei eine Gesamtrechtsnachfolge in Prüfung. Zuständig sei der Bereich „Sondernutzung“. Die EBL habe nur begrenzte Lagerkapazitäten für  Altkleider. Es wird ein neuer Vertragspartner gesucht, so dass die EBL regelmäßig wieder die Altkleidercontainer leeren könne.

 

Herr Zahn verweist auf ein rentierliches Altkleider-Geschäft und findet es richtig, dass die EBL sofort einspringen müsse, damit unsere Stadt nicht vermüllt. Die Bevölkerung müsse zum Umdenken angeregt werden, die Öffentlichkeitsarbeit ist hierbei wichtig und notwendig.

 

Frau Mählenhoff pflichtet Herrn Zahn bei.

 

Herr Rehberg merkt an, dass die EBL gesetzlich verpflichtet seien, Abfälle aus Haushalten getrennt zu verwerten. 

 

Es diskutieren hierzu Frau Hagemeyer und die Herren Reinhardt, Quirder und Senator Hinsen.

 

Herr Dr. Verwey ergänzt abschließend, dass die EBL die Marktverwertung beobachten werde und das Thema sehr ernst nehme. Die Marktentwicklung bleibt abzuwarten, um  per­spektivisch eine Entscheidung in den nächsten Jahren treffen zu können. Am Ende sei es der Auftrag der EBL, die Stadt sauber zu halten. 

 

 

zu 4.2.4 - Softwarekosten von 2010

Herr Dr. Verwey bezieht sich auf den Artikel in den Lübecker Nachrichten vom  15.05.2018.

 

Hintergrund für die Anschaffung der Software sei ursprünglich die Modernisierung der  Tou­renplanung gewesen. Sie war auf die kommunalen Betriebe zugeschnitten, jedoch seien im Laufe der Jahre neue Module entwickelt und angeschafft worden. Dazu gehören unter ande­rem Sperrmüll online, Abfuhrkalender, Tonnen mit Ident-System, Behälterverwaltung sowie die Ausstattung mit Tabletts in den Müllfahrzeugen.


Die Prozesse seien digitalisiert worden, was die Mitarbeiter in die Lage versetzt, eine be­stimmte Situation direkt vor Ort aufnehmen zu können, um ebenfalls schnell reagieren zu können. Herr Dr. Verwey betont, dass für die Digitalisierung Software notwendig sei und das koste natürlich Geld. Weiterhin verweist er auf einen Digitalisierungscheck, ein Vergleich mit 7 norddeut­schen Unternehmen und 46 Unternehmen im gesamten Bundesgebiet. Im Ergebnis erzielen die EBL gute Werte und halten einem Vergleich durchaus stand, sind sogar in einzelnen Kategorien vorn. Herr Dr. Verwey betont, dass die Entscheidung für dieses Produkt richtig war.

Die Herren Zahn und Wiese fanden den Artikel überflüssig.

 

 

zu 4.2.5 – Stromausfall am 16.05.2018

 

Zum Stromausfall teilt Herr Dr. Verwey mit, dass die gestrigen 4 Stunden ohne Strom schon sehr bedeutend gewesen seien. Die EBL habe ein Risikomanagement, es war insofern ein echter Test unserer Systeme und hat Auswirkungen gehabt. Heute Vormittag liefen jedoch die wesentlichen Systeme wieder. Schäden würden noch ermittelt. Die MBA hatte Probleme mit dem Prozessleitsystem, auch das ZKW hatte Probleme mit der Notstromversorgung. Die meisten Pumpwerke waren nicht im Betrieb.

 

Herr Freitag fragt, ob die EBL auch vor einem Stromausfall über mehrere Tage geschützt sei. Notstromaggregate stünden natürlich zur Verfügung, aber nicht ausreichend. Definitiv müsse auch darüber nachgedacht werden, so Herr Dr. Verwey.