Auszug - AM Ulrich Pluschkell (SPD): Bahnhaltepunkt Moisling
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Wortprotokoll Beschluss |
Anfrage:
In der Anlage befindet sich die Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der MdL Kerstin Metzner und Wolfgang Baasch bezüglich des Bahnhaltepunktes Lübeck-Moisling. Darauf basierend stelle ich folgende Fragen an die Bauverwaltung:
- Welche Planungen gibt es für den Haltepunkt Moisling von Seiten der Hansestadt Lübeck?
- Gibt es ein konkretes Konzept für die Bebauung (Bahnhofsumfeld und Neue Mitte Moisling)? Ist hierfür ein B-Plan in Vorbereitung?
- Wie weit sind die Planungen des Bahnhofsumfeldes (Zuwegungen, Parkplätze, Busverknüpfung, Lärmschutz)?
- Wie ist die Einschätzung der Planungen seitens der „Sozialen Stadt Moisling“?
Abschließende Antwort am 16.04.2018:
Zu Frage 1 (Planungen der Hansestadt Lübeck):
- Planungen für Bahnhaltepunkt obliegen DB Station & Service GmbH und NAH.SH
- Vorplanung durch DB Station & Service GmbH steht noch aus
- Nach Planungsbeginn bzw. Vorentwurfsplanung erfolgt eine Anhörung/Beteiligung von HL
- Standort östlich der Brücke Oberbüssauer Weg wird seitens 5.610 favorisiert
- Bahnhaltepunkt – insbesondere dessen stadträumliche Integration – ist zentrale Anforderung bei der städtebaulichen und funktionalen Neuordnung der „Neuen Mitte Moisling“
Zu Frage 2 (Gibt es ein konkretes Konzept für die Bebauung? Ist hierfür ein B-Plan in Vorbereitung?):
- Städtebauliches Gesamtkonzept für die „Neue Mitte“ soll im Rahmen eines städtebaulichen Realisierungswettbewerbs erarbeitet werden
- Auslobungsentwurf befindet sich aktuell in Abstimmung mit MILI / Fördermittelgeber
- Verfahrensstart voraussichtlich 05/2018
- Wettbewerbsergebnis = Grundlage für Sanierungskonzept und B-Plan-Änderung
Zu Frage 3 (Wie weit sind die Planungen des Bahnhofsumfeldes):
- Planungen können erst in der Vorentwurfsplanung erfolgen (s.o.)
- Grober Planungsentwurf von 5.610.4 liegt vor (2012)
- Zuwegung und ggf. Stellplätze sind Anforderungen des o.g. Wettbewerbsverfahrens
Zu Frage 4 (Wie ist die Einschätzung der Planungen seitens der „Sozialen Stadt Moisling“?):
- Bahnhaltepunkt ist ein zentraler Baustein der „Neuen Mitte“
- Umfeldmaßnahmen wie Zuwegung, Fahrradstellanlagen, Stellplätze o.ä. sind nicht über Städtebauförderung förderfähig – Förderung über GVFG-Mittel!
- Grundstückseigentümer, insb. TRAVE, begrüßen die Einrichtung eines Bahnhaltepunkts
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.