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Auszug - Parksituation im Umfeld des Lübecker Campus Überweisung aus der Bürgerschaft vom 22. Februar 2018 - Interfraktioneller Antrag der Fraktionen GAL und BfL VO/2018/05694   

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.3.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Mo, 16.04.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2018/05879 Parksituation im Umfeld des Lübecker Campus
Überweisung aus der Bürgerschaft vom 22. Februar 2018 - Interfraktioneller Antrag der Fraktionen GAL und BfL
VO/2018/05694
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Glogau
Federführend:5.061 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Kaacksteen, Thomas
 
Wortprotokoll

Parksituation im Umfeld des Lübecker Campus

Der Bürgermeister wird aufgefordert, die Parksituation im Umfeld des Lübecker Campus - insbesondere in der Siedlung Strecknitz und in der Paul-Ehrlich-Straße - in Augenschein zu nehmen und in der Februarsitzung der Bürgerschaft zu berichten. Bei festgestellten Verstößen gegen die StVO, die die Sicherheit der VerkehrsteilnehmerInnen gefährden oder ihre Mobilität wesentlich beeinträchtigen, ist die Ordnung herzustellen.

Der Bürgermeister wird weiterhin aufgefordert, Kontakt mit dem UKSH, der Universität und der Fachhochschule aufzunehmen und im Sinne der AnwohnerInnen und Beschäftigten auf eine Verbesserung der Parksituation im Umfeld des Campus hinzuwirken.

 

 

 

Wie bereits unter TOP 1.2 festgelegt, werden dieser TOP und der TOP 5.3.2, 5.3.3 und 5.3.13 zusammen behandelt.

Die Diskussion ist unter diesem TOP wiedergegeben, die Abstimmungsergebnisse unter den jeweiligen TOP.

 

Herr Dr. Koß berichtet, dass gemäß der Entsorgungsbetriebe Lübeck, die Straßen in der Siedlung Strecknitz teilweise so zugeparkt seien, dass die Müllfahrzeuge dort nicht mehr durchkämen. In dem Parkhaus an der Uni hingegen gäbe es noch diverse freie Parkplätze. Er merkt an, dass sich die monatlichen Kosten eines Parkplatzes im Parkhaus für Mitarbeiter auf 35,00 Euro beliefen. Seiner Meinung nach müsse die Verwaltung mit Kiel Kontakt aufnehmen und die Refinanzierung der Baukosten des Parkhauses zu Ungunsten der Mitarbeiter bemängeln.

 

Herr Lötsch merkt an, dass es notwendig sei, dass in erster Linie die Stadt Lübeck mit dem Problem umgehen müsse.

 

Herr Voht sieht es ähnlich wie Herr Dr. Koß und bemängelt, dass das Gewinninteresse beim UKSH im Vordergrund stehe. Er sieht den Antrag der CDU-Fraktion (TOP 5.3.13) positiv für die Anwohner der Siedlung aber negativ für die Mitarbeiter der Uni.

 

Herr Pluschkell sieht es als kritisch an, wenn nun die Anwohner der Siedlung für einen Bewohnerparkausweis Geld bezahlen müssten, nur weil die Mitarbeiter der Uni keine Kosten für einen Parkplatz im Parkhaus zahlen wollen. Er sieht es genauso, dass die Verwaltung ein Gespräch mit dem Land führen müsse. Darüber hinaus verweist er auf die gleichen Zustände im Quartier am Hauptbahnhof und demzufolge auf den Antrag der SPD-Fraktion unter TOP 5.3.2.

 

Frau Glogau erläutert, dass dies ein komplexes und wichtiges gesamtstädtisches Thema sei und man nicht nur den Fokus auf diese eine Siedlung legen dürfe. Sie sagt zu, dass sich die Verwaltung dieses Themas annehme. Im Zusammenhang mit den Bewohnerparkausweisen gäbe sie zu bedenken, dass dort dann Besucher der Anwohner, Handwerker oder auch Besucher von Praxen nicht mehr parken könnten. Auch die räumliche Abgrenzung dieses Bereiches mit Parkrechten müsse geklärt werden und es könne nicht ausgeschlossen werden, dass Flächenkonflikte zunähmen, weil eine Verlagerung des Verkehrs in angrenzende Straßen die Folge von Bewohnerparkrechten sein könne.

 

Herr Dr. Brock sieht es als nicht unangemessen an, dass die Mitarbeiter für einen Parkplatz im nahen Umfeld ihres Arbeitsplatzes Geld bezahlen.

 

Herr Dr. Koß merkt an, dass man auch die Fachhochschule (FH) und die Uni zusammen mit dem UKSH betrachten müsse. Allerdings gäbe es hier kein einheitliches abgestimmtes System bezüglich des Parkens der Mitarbeiter bzw. Studenten.

 

Herr Lötsch sieht die Komplexität dieses Themas und führt aus, dass schnellstmöglich etwas passieren müsse. Seiner Meinung nach sei der Antrag der CDU-Fraktion unter TOP 5.3.13 der weitreichendste, und daher müsse zuerst über diesen abgestimmt werden. Zusätzlich beantragt er eine absatzweise Abstimmung zum Bewohnerparken.

 

Herr Quirder merkt an, dass die SPD-Fraktion die beiden ersten Spiegelstrichaufzählungen des CDU-Antrages bezüglich der Siedlung Strecknitz (Kennzeichnung derjenigen Flächen, die als Parkraum zur Verfügung stehen und Kennzeichnung exponierter, frei zu haltender Flächen) mittragen könnte, allerdings müsse in diesem Zusammenhang auch die Situation in anderen Stadtteilen berücksichtigt werden.

 

Herr Rosenbohm schlägt vor, die Anträge solange zurückzustellen, bis die Verwaltung hierzu einen Bericht gefertigt habe.

 

Herr Quirder bittet um eine Unterbrechung.

 

 

Der Vorsitzende unterbricht für eine Beratungspause die Sitzung (17:25 Uhr).

Nach der Beratungspause führt der Vorsitzende die Sitzung weiter fort (17:38 Uhr).

 

 

Herr Lötsch erläutert noch einmal die von der CDU-Fraktion beantragte Regelung in der Siedlung Strecknitz.

 

Herr Quirder legt fest, dass der Antrag der SPD-Fraktion unter TOP 5.3.2 bestehen bleibe und erst einmal abgewartet werden solle, was die Verwaltung hierüber berichten könne.

 

Herr Quirder sagt zu, den letzten Satz im ersten Absatz des Antrages der GAL-Fraktion („Bei festgestellten Verstößen gegen die StVO, die die Sicherheit der VerkehrsteilnehmerInnen gefährden oder ihre Mobilität wesentlich beeinträchtigen, ist die Ordnung herzustellen.“) unter TOP 5.3.1 im Antrag (TOP 5.3.2) zu übernehmen.

 

Herr Voht möchte wissen, ob die Verwaltung zusage, Gespräche mit dem UKSH bezüglich der Parkgebühren aufzunehmen, was seitens Frau Glogau bestätigt werde.

 

Der Vorsitzende entscheidet, dass der Antrag der CDU-Fraktion unter TOP 5.3.13 am weitreichendsten ist und lässt über diesen zuerst abstimmen. Es erhebt sich kein Widerspruch.

 

 

Aufgrund der Übernahme des einen Satzes in den SPD-Antrag wird der Antrag zu TOP 5.3.1 als erledigt angesehen und ohne Votum weitergegeben.