Auszug - Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 16.04.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
 
Wortprotokoll

5.1.1 B-Plan 07.32.00 Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld – VO/2018/05730 (Herr Ramcke) – 5.610

 TOP 5.2.1 am 05.02.2018

Befindet sich der Grüngürtel zwischen den Grundstücken der Straßen „Am Pohl“ und dem zu bebauenden Kleingartengelände mit im Umgriff des Bebauungsplans?

Da hier bei der Veranstaltung zur Öffentlichkeitsbeteiligung am 06.12.2017 verschieden zu deutende Aussagen getroffen worden sind, die Frage an die Verwaltung:

Soll es in dem vorangehend beschrieben Grünzug, Baumfällarbeiten für neue Sitzgelegenheiten geben und soll das Unterholz in Teilen beseitigt werden oder bleibt dieser Grünzug mit seinen stattlichen Bäumen und dichten Untergehölz auch weiterhin Rückzugsort für unsere wilden Stadttiere und unberührt von der Baumaßnahme?

Welche Möglichkeit gibt es diesen Grünzug in seinem Bestand zu schützen?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

 Antwort am 16.04.2018:

Der Grüngürtel wurde aufgrund seiner Bedeutung sowohl für das geplante Wohngebiet als auch für die Allgemeinheit in den Umgriff des Bebauungsplanes integriert. Dies erfolgt, um die bestehende Nutzung als Grünfläche und als Hauptwegeverbindung dauerhaft zu sichern.

 

Der Grüngürtel ist im landschaftsplanerischen Entwicklungskonzept „Erholung in Lübeck“ als Teil des Grünzuges „Brandenbaumer Feld“ als vorhandener Hauptweg dargestellt, der von der Dieselstraße, vorbei an der Albert-Schweitzer-Schule bis zum Marliring verläuft. Der Gehölzstreifen weist eine Breite von etwa 30 m auf und ist größtenteils mit hochgewachsenen Nadelbäumen bewachsen.

 

Der Grüngürtel soll erhalten bleiben und als öffentliche Grünfläche und Wegeverbindung im Bebauungsplan festgesetzt werden und damit seine Funktionen als Lebensraum für Flora und Fauna, als Fuß- und Radweg inklusive der Schulwegnutzung und als trennendes Element zwischen der geplanten Wohnsiedlung und der Einfamilienhausbebauung an der Straße Am Pohl beibehalten.

Im Rahmen des Wettbewerb-Verfahrens wurde von den Verfassern des ausgewählten städtebaulichen Entwurfes die Schaffung von Lichtungen zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität empfohlen. Daneben wurde während der Informationsveranstaltung vor Ort die Anregung vorgebracht, den Weg zu beleuchten, um ihn in der dunklen Jahreszeit sicherer nutzen zu können. Ob der Empfehlung gefolgt werden soll und inwieweit partielle Auslichtungen erfolgen können, wird im weiteren Planungsverfahren in Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde und dem Bereich Stadtgrün und Verkehr zu klären sein.

 

Der Bauausschuss nimmt die gegebene Antwort zur Kenntnis.

 

 

 

5.1.2 Hubbrücke (Herr Rosenbohm) – 5.610

 TOP 5.2.9 am 05.02.2018

Herr Rosenbohm möchte zum Sachstand Neubau bzw. Sanierung der Hubbrücke die geplanten Baumaßnahmen und die zeitliche Abwicklung wissen.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

 Antwort am 16.04.2018:

Die Verwaltung wird nach Möglichkeit noch vor der Sommerpause 2018 über den aktuellen Sachstand berichten.

 

Der Bauausschuss nimmt die gegebene Antwort zur Kenntnis.

 

 

 

5.1.3 Fischereihafen Baufeld 1-4 (Herr Ramcke) – 5.610

 TOP 5.2.1 am 19.02.2018

Bei der neuen Gestaltung des Fischereihafens sind aktuell Entwürfe von den Baufeldern 1-4 im Gestaltungsbeirat (54. Sitzung) besprochen und noch nicht freigegeben worden.

Gesetzt dem Fall, die Gestaltungsentwürfe der Baufelder 1-4 würden als Fremdkörper zu den bestehenden Bauten im Stadtbild empfunden werden und es bestünde der Bedarf, bei der Gestaltung sich mehr am Bestand der nahegelegenen Wohnbebauung zu orientieren.

 

Ergibt sich folgende Frage:

Gab es neben dem Beteiligungsverfahren zur Entwicklung eines Masterplans, auch eine Beteiligung hinsichtlich der neuen Gestaltung?

Welche Schritte müssten jetzt durch wen erfolgen, um die Anwohner und Anrainer bei der Entwicklung einer Gestaltungssatzung für die Baukörper auf diesen Baufeldern einbinden zu können?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

 Antwort am 16.04.2018:

Für die Flächen am Fischereihafen besteht Baurecht gemäß den Vorgaben des Bebauungsplans 32.14.00. Der Entwickler wurde zudem vertraglich verpflichtet, den hochbaulichen Entwurf, Gestaltung und Materialien der Bauvorhaben vor dem Bauantragsverfahren mit der Stadt abzustimmen und durch die Hansestadt Lübeck zeitnah dem GBR vorlegen zu lassen, um die Qualität des Gesamtvorhabens zu sichern.

Das Projekt „Fischereihafen“ wurde im März 2018 erneut dem Gestaltungsbeirat (GBR) vorgelegt (55. Sitzung) und ist nunmehr durch den GBR freigegeben. Die Bauherren / Architekten haben trotzdem eine weitere Einbindung des GBR im Zuge der Konkretisierung der Planung in Aussicht gestellt.

Ein weiteres „Mitspracherecht“ der Öffentlichkeit bzgl. der Gestaltung des Projekts besteht nicht.

 

Der Bauausschuss nimmt die gegebene Antwort zur Kenntnis.

 

 

 

5.1.4 Dorfstraße (Herr Howe) – 5.610

 TOP 5.2.3 am 17.07.2017

Herr Howe möchte wissen, wie das neue Konzept für die Dorfstraße als Fahrradstraße aussehe.

 

Zwischenantwort am 04.09.2017:

Die Abstimmungen zur Verbesserung der Situation befinden sich in der Endabstimmung. Sobald dies ganzheitlich erfolgt ist, wird es eine Antwort im Bauausschuss geben (voraussichtlich Herbst 2017).

Die Beschilderung der Fahrradstraße Dorfstraße soll an eine entsprechende Abstimmung des Bund-Länder-Fachausschuss StVO / OWi angepasst werden. Zurzeit läuft hierzu das Anhörungsverfahren der Straßenverkehrsbehörde.

 

 Antwort am 16.04.2018:

Am 06.03.2018 fand ein Ortstermin mit der oberen Straßenverkehrsbehörde statt. Demnach bleibt die Dorfstraße dauerhaft Fahrradstraße. Die Vorfahrtregelungen an den bis dahin unfallkritischen Kreuzungen wurden im Oktober 2017 zu "Rechts vor Links" geändert. Nach Auswertung der Unfallzahlen im Zeitraum bis 30.06.2018 soll eine Entscheidung bezgl. der Vorfahrtregelung und Gestaltung der Kreuzungsbereiche erfolgen.

 

Der Bauausschuss nimmt die gegebene Antwort zur Kenntnis.

 

 

 

5.1.5 Parken Beckergrube (Herr Ramcke) – 5.610

 TOP 5.2.6 am 04.12.2017

Herr Ramcke bittet die Verwaltung zu prüfen, ob das sehr dichte Parken der Fahrzeuge in der Beckergrube, eventuell in das neue Parkhaus verlagert werden könne, um die Aufenthaltsqualität in der Beckergrube zu erhöhen.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

 Antwort am 16.04.2018:

Das Parkhaus Wehdehof wird privat betrieben. Die zukünftige Flächennutzung in den Altstadtstraßen wird bei der zurzeit laufenden Erarbeitung des Rahmenplans Altstadt geprüft werden.

 

Der Bauausschuss nimmt die gegebene Antwort zur Kenntnis.

 

 

 

5.1.6 Freiwillige Feuerwehr Dänischburg (Herr Pluschkell) – 5.610

 TOP 5.2.2 am 05.02.2018

Die Freiwillige Feuerwehr (FF) Dänischburg befindet sich im rückwärtigen Bereich der Straße Schäferkamp.

Dem Vernehmen nach sollen Freiflächen zwischen Feuerwehr und Straße derart neu bebaut werden, dass es für die FF nicht mehr möglich sein wird, rechts auf den Schäferkamp abzubiegen. Das würde bedeuten, dass bei Einsatzfahrten (und auch sonst) die FF links in die Sackgasse abbiegen muss, um dann dort zu wenden und erst danach zum Einsatz zu fahren.

Hinzu kommt, dass die Parksituation in der Straße Schäferkamp bereits heute oftmals schwierig ist und auch auf den Freiflächen geparkt wird. Es stellt sich also auch die Frage, wie die Parksituation im öffentlichen Raum geregelt werden soll (heutige Parker, von der Freifläche verdrängte Kfz und weitere Autos infolge der Neubebauung).

Dieses vorangeschickt, frage ich:

  1. Welche Bauplanungen gibt es für die Straße Schäferkamp?
  2. Welche Auswirkungen hat dies für die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr?
  3. Welche Maßnahmen sind geplant, um die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr in vollem Umfang aufrecht zu erhalten?
  4. Wie ist die Situation des ruhenden Verkehrs dort heute; wie wird sie für den Fall einer weiteren Bebauung eingeschätzt?
  5. Welche Maßnahmen sind geplant, um den ruhenden Verkehr zu ordnen?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

 Zwischenantwort am 16.04.2018:

Die Anfrage befindet sich in der verwaltungsinternen Prüfung und wird kurzfristig beantwortet werden.

 

Der Bauausschuss nimmt die gegebene Zwischenantwort zur Kenntnis.

 

 

 

5.1.7 Verlagerung Parkplätze in Travemünde (Herr Pluschkell) – 5.610

 TOP 5.2.8 am 05.02.2018

Herr Pluschkell spricht die Verlagerung der beiden Parkplätze beim Baggersand und Fischereihafen im Zusammenhang mit der momentanen Parknutzung des dortigen Einzelhandels an. Hierzu möchte er wissen, inwieweit der Verkehrsknoten Teutendorfer Weg / Teutendorfer Landstraße in Verbindung mit dem dortigen Bahnübergang in seinem jetzigen Zustand noch ausreichend sei und was für Maßnahmen erforderlich wären um ihn, gerade in der Saison,  leistungsfähig zu halten.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

 Antwort am 16.04.2018:

Die zukünftige Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes wurde im Verkehrsgutachten für Baggersand und Fischereihafen als ausreichend ermittelt. Trotzdem werden im Rahmen des Mobilitätskonzepts Travemünde Maßnahmen zur Verbesserung des Abflusses des Kfz-Verkehrs aus dem Teutendorfer Weg geprüft, um das Risiko eines Rückstaus auf die Bahngleise zu minimieren. Eine kurzfristige Maßnahme könnte das Installieren einer Kontaktschleife im Teutendorfer Weg sein, die mit der Fußgängersignalanlage in der Travemünder Allee verbunden wird.

 

Der Bauausschuss nimmt die gegebene Antwort zur Kenntnis.

 

 

 

5.1.8 E-Mobilität (Herr Pluschkell) – 5.610

 TOP 5.2.13 am 19.02.2018

Welche Planungen gibt es seitens der Bauverwaltung und Lübeck Netz zur E-Mobil gerechten Ausgestaltung der Parkplätze im Rahmen der Straßenumbauten An der Untertrave und Moislinger Allee, sowie ähnlicher künftiger Straßenbaumaßnahmen?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

 Zwischenantwort am 16.04.2018:

Für die Moislinger Allee wurden entsprechende Gespräche mit den Stadtwerken aufgenommen.

 

Der Bauausschuss nimmt die gegebene Zwischenantwort zur Kenntnis.

 

 

 

5.1.9 Bauarbeiten Fischereihafen (Herr Leber) – 5.660 / 5.691

 TOP 5.2.9 am 19.02.2018

Herr Leber möchte wissen, ob die Möglichkeit seitens der Verwaltung geprüft worden sei, den Verkehr im Zusammenhang mit der Baumaßnahme Fischereihafen (Bodenaushub, usw.) mit einer Schute über den Wasserweg abzuwickeln.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

 Antwort von 5.660 und 5.691 am 16.04.2018:

Da weder Materialgewinnungsstätten noch Ablagerungsstätten der Baumaßnahmen Fischereihafen und Baggersand am Wasser liegen und direkt erreichbar wären, müssten zunächst entsprechende Anlegemöglichkeiten infrastrukturell geschaffen werden, um die Materialien von Land auf die Schute und analog zu schaffen. Dadurch werden zusätzliche Infrastrukturmaßnahmen und zusätzliche End- / Beladekapazitäten erforderlich. Beides ist mit hohen Kosten verbunden. Ausreichend Platz für eine Verladestelle ist zudem im und in der Näher des Fischereihafens nicht vorhanden. Ebenso müssten die Materialien gegenüber den üblichen Transportwegen per LKW / Sattelzug erneut und mehrfach bewegt werden. Weitere Kosten entstehen durch den zeitlichen Mehraufwand der zusätzlichen Be- und Entladevorgänge, der Transporte über den Wasserweg, die Schutenmiete, die Bindung von zusätzlichen Maschinen- und Personalkapazitäten an den Be- und Entladestellen, die während der Pausen nicht anders eingesetzt werden können, da sie ja gebunden sind.

 

Der Bauausschuss nimmt die gegebene Antwort zur Kenntnis.

 

 

 

5.1.10 Parkplatzsituation Hochschulstadtteil (Herr Lötsch) – 5.660 / 5.610

 TOP 5.2.1 am 19.03.2018

1. Frage:
Wird in der Paul-Ehrlich-Straße eine Halteverbotsregelung eingeführt analog der Regelung in der Maria-Goeppert-Straße? Für wann ist dies geplant?
Hintergrund:
Die Straßen werden von Unibesuchern als Parkplätze benutzt. Da die vorhandenen Parkbuchten nicht ausreichen, wird zusätzlich auf der Straße "auf Lücke" zwischen jeweils zwei Parkbuchten geparkt. Das führt dazu, dass die Parkbuchten kaum verlassen werden bzw. nur schwer wieder neu beparkt werden können. Zusätzlich führt das zu Behinderungen auf den nicht übermäßig breiten Straßen. In der Maria-Goeppert-Straße (über die Rettungsdienste und Stadtverkehr auch auf das Unigelände fahren) wurde daraufhin ein Halteverbot eingerichtet. Für die Paul-Ehrlich-Straße mit vollständiger Wohnbebauung steht eine solche Regelung noch aus.

2. Frage:
Ist bereits eine Zählung/Auswertung des ruhenden Verkehrs im Lämmerstieg und den angrenzenden Straßen vorgenommen worden? Wann ist mit den Ergebnissen zu rechnen und welche Maßnahmen werden davon angeleitet?
Hintergrund:
Im Umfeld des UKSH werden die angrenzenden Wohnstraßen durch Mitarbeiter und Besucher der Klinik vollständig und teilweise auch verkehrswidrig zugeparkt. Die Anwohner haben teilweise keine Stellplätze auf den eigenen Grundstücken und finden in näherer Umgebung keine Parkplätze mehr. Die vorgenannte Zählung/Auswertung hatte Herr Weiland uns bereits auf unserer Veranstaltung in 09/2018 zugesagt als Basis für mögliche Maßnahmen. Wir fordern als CDU die Einrichtung einer Zone mit Anwohnerparkrechten, was sich mit den Wünschen der Anlieger deckt (hatte gerade heute wieder einen Anruf von einer verärgerten Anwohnerin, die nachfragte, was die Politik hier tut). Getan seitens der Verwaltung hat sich hier bisher meines Wissens nichts.

 

Zwischenantwort:

Frau Wulke-Eichenberg sagt eine Beantwortung der Anfrage zur Bauausschusssitzung am 16.04.2018 zu.

 

 Antwort von 5.660 und 5.610 am 16.04.2018:

Antwort zu Frage 1:

Von Seiten der Straßenverkehrsbehörde ist keine Einrichtung von Halteverboten in der Paul-Ehrlich-Straße geplant.

Die Einrichtung von eingeschränkten Haltverboten Verkehrszeichen 286 Straßenverkehrs-ordnung unterbindet nur das dauerhafte Parken. Ein Abstellen zum Be- und Entladen oder auch zum temporären Parken von Menschen mit Behinderung und einem entsprechenden Parkausweis ist auch dann möglich. Insofern wäre dieser Nutzen nur eingeschränkt. In der Maria-Goeppert-Straße wurde die entsprechende Beschilderung nur eingerichtet, weil die Hochschulentwicklungsgesellschaft die Behinderung des dort stattfindenden Busverkehrs und die erschwerte Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen zum UKSH dargestellt hat.

 

Antwort zu Frage 2:

An die Einführung von Bewohnerparkbevorrechtigungen sind sehr hohe Anforderungen gestellt. Die Bauverwaltung muss sicherstellen, dass diese rechtssicher erfüllt sind. Andernfalls könnten die Bewohnerparkbevorrechtigungen im Falle einer Klage zurückgenommen werden müssen.

 

Gemäß Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) ist "die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten (...) nur dort zulässig, wo mangels privater Stellflächen und auf Grund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden." Das heißt, es sind vier Voraussetzungen zu prüfen und zu erfüllen:

1. Mangel an Stellflächen auf Privatgrundstücken

2. erheblicher allgemeiner Parkdruck

3. regelmäßiges Eintreten kritischen Parkdrucks

4. keine Stellplätze in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung (d.h. 500-1000 Meter) zur Wohnung

 

Für das Umfeld des UKSH befindet sich eine Überprüfung in Vorbereitung. Aufgrund vieler anderer termingebundener Arbeiten sowohl der Verkehrsplanung als auch der Straßenverkehrsbehörde ist es hierbei zu Verzögerungen gekommen. Ein konkreter Abschlusstermin kann zurzeit nicht benannt werden.

Zur umfangreichen Erarbeitung eines Mobilitätskonzepts für das Gelände von UKSH, Universität und Fachhochschule steht die Bauverwaltung in Kontakt mit diesen drei Institutionen.

 

Der Bauausschuss nimmt die gegebene Antwort zur Kenntnis.

 

 

Nachfrage Fußgängerüberweg bei der MuK

Herr Ramcke möchte wissen, wann es Informationen zu einem möglichen Fußgängerüberweg in der Willy-Brandt-Allee auf Höhe der MuK gäbe.

Frau Glogau erläutert, dass der Bereich des Gebäudemanagements in der damaligen Sitzung erklärt habe, dass hierzu noch Untersuchungen stattfinden müssen.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.