Auszug - Übertragung der Erschließung des Abschnitts 2 des Bebauungsplangebiets "09.16.00 - Kronsforder Landstr. / Vorrader Str. - Rothebek" auf Dritte durch Vertrag (5.660)  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.2
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 05.02.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2018/05653 Übertragung der Erschließung des Abschnitts 2 des Bebauungsplangebiets "09.16.00 - Kronsforder Landstr. / Vorrader Str. - Rothebek" auf Dritte durch Vertrag (5.660)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Glogau
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Johannsen, Jens
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Howe möchte wissen, ob die KWL das Problem mit der 30%-igen Belegung mit sozialem Wohnungsbau an dieser Stelle gelöst habe.

Frau Glogau erläutert, dass dies nicht Gegenstand dieser Vorlage sei, verweist aber darauf, dass die 30%-Quote an der Kronsforder Landstraße im Geschosswohnungsbau aufgrund der dort entstehenden Wohnungen durch die TRAVE erfüllt werde.

 

Herr Ramcke möchte wissen, warum für dieses Gebiet ein neuer B-Plan erstellt werden müsse, denn seiner Meinung nach bestünde dort schon einer.

Herr Bresch bestätigt, dass es hier keinen neuen B-Plan geben werde.

 

Herr Howe spricht die auf der dritten Seite der Vorlage erwähnten 10% der Erschließungskosten an und möchte wissen, ob diese auf die Bauherren und Bauherrinnen umgelegt werden.

Frau Belchhaus führt aus, dass dies eine Standardformulierung für den Abschluss von Erschließungsverträgen sei. Diese dienen dazu, die Hansestadt Lübeck von diesen Kosten zu entlasten.

 

 

Der Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage:15 Stimmen

 

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

 


Beschluss:

Die Erschließung des Abschnitts 2 des Bebauungsplangebiets „09.16.00 - Kronsforder Landstraße / Vorrader Straße - Rothebek“ wird durch Vertrag auf die „KWL GmbH“ übertragen.