Auszug - BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Antrag des Ausschussmitglieds Arne-Matz Ramcke - Unverzüglich einen Zebrastreifen einrichten  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.3.4
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 05.02.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2018/05686 BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Antrag des Ausschussmitglieds Arne-Matz Ramcke - Unverzüglich einen Zebrastreifen einrichten
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Fiorenza, Angela
 
Wortprotokoll

Antrag:

Die Bauverwaltung wird aufgefordert unverzüglich alle Maßnahmen zu ergreifen, einen Zebrastreifen auf der Maria-Göppert-Str., Höhe des Kinderhauses „Wilde 13“ einzurichten.

 

Begründung:

Mit dem Menschen im Mittelpunkt unserer politischen Entscheidungen, möchten wir hier einen Zebrastreifen einrichten, damit Eltern sowie unsere jüngsten Verkehrsteilnehmer*innen von der Schule und dem Kinderhaus in einer geordneten Form ohne Angst die Straße queren zu können, vergleichbar wie die Querung auf der Verlängerung des Fußweges über die Paul-Ehrlich-Straße.

 

 

Dieser Antrag wurde gemäß TOP 1.2 an den Anfang der 5er-TOP’s gezogen.

 

 

Herr Ramcke möchte in erster Linie wissen, warum nicht analog zum Zebrastreifen in der Paul-Ehrlich-Straße auch einer in der Maria-Göppert-Straße angeordnet werden kann.

 

Herr Pluschkell moniert, dass aufgrund seiner Anfrage aus der Bauausschusssitzung vom 15.01.2018 zu den Richtwerten noch keine Antwort seitens der Verwaltung erfolgt sei.

 

Frau Wulke-Eichenberg verweist auf die für die Verwaltung bindenden Vorgaben hinsichtlich der Anzahl von Fußgängern und Kraftfahrzeugen und merkt an, dass diese einen Zebrastreifen nicht begründen, zumal sich diese Straße auch innerhalb einer Tempo 30-Zone befände. Sie führt weiter aus, dass die Straßenverkehrsbehörde auch bereits die zulässigen Ausnahmen dieser Richtlinie überprüft habe und zu keinem anderen Ergebnis gekommen sei. Selbst eine 4-tägige Geschwindigkeitsüberwachung im Juli 2017 habe hier nur einen für Lübeck unterdurchschnittlichen Prozentsatz (4% bis 9%) an Verstößen ergeben.

Frau Wulke-Eichenberg schlägt vor, dass man sich direkt mit diesem Antrag an die Fachaufsicht dem Landesbetrieb für Straßenverkehr in Schleswig-Holstein (LBV-SH) wenden solle.

 

Herr Howe merkt an, dass es in der Kahlhorststraße in der dortigen Tempo 30-Zone auch einen Zebrastreifen gäbe und dass die Verwaltung nicht nur Ablehnen solle, sondern aufzeigen, wie etwas gemacht werden kann. Seiner Meinung nach solle die Verwaltung selber einen Antrag an das LBV-SH stellen.

 

Frau Glogau erläutert, dass die Straßenverkehrsbehörde zuständig sei und den Fall geprüft und entschieden habe. Sie sehe keinen Grund zu der Annahme, dass die Straßenverkehrsbehörde bei dieser Entscheidung das Ermessen nicht oder fehlerhaft ausgeübt habe. Aus diesem Grund sehe die Verwaltung keinen Anlass, das Verfahren von sich aus an die Fachaufsicht zur erneuten Prüfung zu geben.

 

Frau Julia Dunker, der von den Mitgliedern des Bauausschusses Rederecht eingeräumt wurde, schildert die Situation als Anwohnerin und Mutter aus ihrer Sicht. Sie verweist auf wild parkende Fahrzeuge in der Straße, teilweise durch Lieferanten aber auch Eltern der Kindergarten- und Schulkinder, und dadurch sehr eingeschränkte Sichtverhältnisse für Fußgänger und Autofahrer. Für sie sei es auch unverständlich, dass in der Paul-Ehrlich-Straße ein Zebrastreifen sich in unmittelbarer Nähe zu einer Ampelanlage befände und in der Maria-Göppert- Straße keine Fußgängerquerung ermöglicht werden solle.

 

Herr Ramcke möchte wissen, wann die Geschwindigkeitsüberwachungen im Juli 2017 durchgeführt wurden, ob dieser Termin in den Ferien gelegen habe.

Frau Wulke-Eichenberg sagt zu, diesen Termin nachzureichen.

 

Herr Pluschkell verweist auf die Erhebung von 2016 und merkt an, dass seiner Meinung nach die Zahlen heute sogar noch höher sein werden, und dass es gemäß der R-GFÜ 2001 sogar möglich sei, bei einer Zahl von 50 Fußgängern und 200 Fahrzeugen pro Stunde einen Zebrastreifen anzuordnen, zumal die Zahlen hier noch größer seien.

Herr Pluschkell zeigt sich verärgert darüber, dass die Verwaltung nicht ausreichend von dem ihr in der R-GFÜ 2001 eingeräumten Ermessensspielraum Gebrauch gemacht habe und führt aus, dass er sich persönlich mit diesem Anliegen an das LBV-SH wenden wolle.

 

Herr Rosenbohm erläutert, dass er in der Fachliteratur gelesen habe, dass es Ausnahmen von der hier in Rede stehenden Richtlinie gäbe und diese sich auf Kindergärten und Grundschulen bezögen.

 

Herr Dr. Brock regt an, dass die Verwaltung doch noch einmal prüfen solle, ob aufgrund der hier dargelegten Tatsachen ein positives Ermessen ausgeübt werden könne. Ansonsten bestünde auch die Möglichkeit, dass die Verwaltung initiativ ein Votum vom LBV-SH einholen könne.

 

Herr Willenberg, dem von den Mitgliedern des Bauausschusses Rederecht eingeräumt wurde, schildert die Situation als Geschäftsführer der in der Straße ansässigen Marli GmbH, in der die Betreuung von schwerstbehinderten Menschen wahrgenommen werde, die u.a. auch durch die geringe Höhe von Rollstühlen sehr schlecht und spät vom KfZ-Verkehr wahrgenommen werden.

 

Herr Ramcke möchte wissen, wie die Verwaltung nun gedenke weiter vorzugehen.

Frau Glogau führt aus, dass bei einem positiven Beschluss des hier vorliegenden Antrages, die Verwaltung verpflichtet werde, sich auch an das LBV-SH als Fachaufsicht zu wenden.

 

Herr Freitag äußert die Bitte an die Verwaltung, eine mögliche Überquerung an dieser Stelle durch das LBV-SH positiv prüfen zu lassen.

 

Herr Ramcke bittet darum, die Begründung an das LBV-SH dem Bauausschuss zur Kenntnis zu geben.

 

Herr Pluschkell merkt an, dass es seinen unter TOP 1.2 gestellten Vertagungsantrag zurückziehe.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für den Antrag:14 Stimmen

 

Der Bauausschuss beschließt den Antrag einstimmig.

 

 

 

Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung – nach Beendigung des öffentlichen Teils - zur Herstellung der Nichtöffentlichkeit (18:17 Uhr).