Auszug - Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 05.02.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
 
Wortprotokoll

5.1.1Zentralisierung Bauhöfe (Herr Lötsch) – 5.660

TOP 5.2.2 am 15.01.2018

Wie ist der Sachstand bezüglich der Zentralisierung der Bauhöfe?

Wie sieht es mit dem Standort Heiweg 111 aus?

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Antwort am 05.02.2018:

Folgenden Beschluss hat die Bürgerschaft am 29.09.2016 getroffen:

a) der Bürgermeister wird beauftragt, die Variante I als Mietkauf und als Eigeninvestition über 30 Jahre parallel weiter zu verfolgen. Es sind beide Kosten der Variante I darzustellen,

b) die erzielten Verkaufserlöse werden für die Optimierung der Baubetriebshöfe verwendet,

c) die für die jeweilige Variante notwendigen Haushaltsmittel werden in 2017 ff bereitgestellt.

Die Variante I beinhaltet drei Bausteine:

a)      Verlagerung Werkplatzes Vorwerker Friedhof zum Werkplatz Ratekauer Weg (Neubau)

b)      Neubau eines zentralen Bauhofs

c)      Sanierung des Burgtor Friedhofs

 

5.651 (GMHL) hat mit den Bausteinen und a und b begonnen.

Zu a): Mit der Planung des neuen Werkplatzes Vorwerker Friedhof wurde begonnen. Ein erster Entwurf liegt bereits vor. Eine Kostenschätzung (Vorlage der EW-Bau) wird im ersten Quartal 2018 erstellt und soll Ende März 2018 vorliegen. Im Anschluss, nach erfolgter Freigabe der EW-Bau, soll mit dem Bauantrag und anschließend mit der Ausführungsplanung, sowie den Ausschreibungen weitergemacht werden. Ein möglicher Baubeginn ist dann für Ende 2018 geplant, Bauende etwa Mitte 2019, damit die Aufgabe des Werkplatzes auf dem Friedhof Vorwerk und der Verkauf dieser Fläche planmäßig stattfinden kann.

Zu b): Ursprünglich war als Standort für den Zentralen Bauhof der Henschelplatz angedacht. Hier wird voraussichtlich eine Bebauung aus Artenschutzgründen nicht möglich sein. Im Frühjahr wird dazu ein Gutachten in Auftrag gegeben. Alternativstandorte werden zurzeit geprüft. Nach Vorlage der Prüfungsergebnisse und Erstellung einer Kostenschätzung wird eine funktionale Ausschreibung vorbereitet und die Kosten für Mietkauf und Investitionen berechnet. Eine Vorlage für die Ausschüsse ist nach der Sommerpause 2018 geplant (dieses ist abhängig von der Zeitschiene für die Vergabe und Abwicklung der möglichen funktionalen Ausschreibung mit entsprechenden Ergebnissen).

Zu c): Die Sanierung des Burgtorfriedhofes war für den Haushalt 2018 vorgesehen, wurde aber aufgrund des beschränkten investiven Haushaltsrahmens auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.

Der Werkplatz Heiweg ist nach wie vor Standort des Bauhofes Verkehrsflächenbewirtschaftung – Bezirk St. Gertrud, eine Aufgabe ist erst nach Neubau des zentralen Baubetriebshofes geplant.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.2Ufer an der Wakenitz (Herr Quirder) – 5.691

TOP 5.2.2 am 04.12.2017

Die Uferbefestigung des Wakenitzufers auf der Seite des Drägerparks vom Seglerverein bis zur Moltkebrücke ist baufällig. Plant die Verwaltung die Uferbefestigung im öffentlichen Raum zu sanieren und wer trägt die Kosten?

Wenn ja, wann?

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Antwort am 05.02.2018:

Die Lübeck Port Authority ist für die Uferbefestigungen in dem genannten Bereich grundsätzlich zuständig. Ausnahmen bildet der Bereich unmittelbar an der Moltkebrücke, hier ist für die Instandhaltung der Uferbefestigung der Bereich Stadtgrün und Verkehr zuständig, und der Bereich der Badeanstalt Marli, wo die Instandhaltung dem Eigenbetrieb Lübecker Schwimmbäder obliegt. Hier und im Bereich der privat genutzte Uferflächen wird die Lübeck Port Authority nur gegen Kostenerstattung tätig. Die Sanierung des Bohlwerks in den genannten Bereichen ist in 2018 nicht geplant. Die Kosten für die Sanierung des Bohlwerks im öffentlichen Raum müsste die Lübeck Port Authority übernehmen.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.3Ersatzstandort für die Kulturbühne in Travemünde (Herr Pluschkell) – 5.610

TOP 5.2.23 am 06.11.2017

Die Bauverwaltung wird gebeten zu berichten, ob aus baurechtlicher Sicht und unter Berücksichtigung der Planungen für die Erneuerung der Travepromenade eine Fläche von etwa 1.500 qm der ehemaligen Skaterbahn am Parkplatz Leuchtenfeld, die nicht als Parkplatz genutzt wird, für die Errichtung eines sogenannten „Spiegelzelts“ der Kulturbühne Travemünde in Betracht kommen kann.

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Antwort am 05.02.2018:

Es liegt eine Bauvoranfrage vom 20.11.2017 (Reg.-Nr. 2610/2017) vor. Beantragt wird die Erstellung eines Gebäudes zur Nutzung als Spielstätte für ein Theater (Kleinkunst) auf dem Grundstück – Parkplatz Leuchtenfeld -.

Grundfläche 40m x 40m, das Gebäude soll ca. 30m x 30m groß sein, B-Plan: 32.01.00, Festsetzung: Parkplatz, Grundzug der Planung berührt.

Es würden sehr grob gerechnet ca. 50 Parkplätze durch das Vorhaben wegfallen. Selbst unterstellt, dass im Randbereich des Parkplatzes weniger Stellplätze betroffen sind, würden immer noch mindestens 30 Plätze wegfallen.

Nach Prüfung kann ein positiver Vorbescheid aus planungsrechtlichen Gründen nicht erteilt werden. Die Voranfrage wurde zwischenzeitlich zurückgezogen. Die Antragsunterlagen wurden mit Zustimmung des Antragsstellers an den FB 2 zur Standortsuche weitergeleitet.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.4Zum Herrenmoor (Herr Pluschkell) – 5.660

TOP 5.2.8 am 06.11.2017

In der Straße Zum Herrenmoor erfordern der verkehrsgefährdende Zustand der Fahrbahn und des Fußwegs sowie hohe Wasserstände, die zeitweise sogar über der Fahrbahnoberkante liegen, sowohl eine Straßensanierung als auch eine Regenwasserkanalsanierung sowie eine Drainage. Die Sanierung der Straße scheint auch deshalb sinnvoll, da die Sicherstellung der Verkehrssicherheit einen nicht unerheblichen Unterhaltungsaufwand erfordert sowie einen erhöhten Winterdienst mit sich bringt. Bislang hatten jedoch aus Sicht der Verwaltung andere investive Baumaßnahmen eine höhere Priorität. Dieses vorausgeschickt frage ich:

Welche Erkenntnisse hat die Bauverwaltung in Bezug auf den baulichen Zustand der Straße „Zum Herrenmoor“? Welche Sanierungsmaßnahmen sind dort erforderlich, um die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer ganzjährig zu gewährleisten? Welche Kosten sind damit verbunden? Gibt es bereits eine konkrete Planung, - einschließlich einer Haushaltunterlage? Falls ja, wann wird diese dem Bauausschuss vorgelegt. Falls nein, bis wann wird diese erstellt? Welche Maßnahmen können ergriffen werden, um kurzfristig eine Besserung zu erreichen?

Antwort am 06.11.2017:

Mit der Sanierung der Straße „Zum Herrenmoor“ wurde bereits begonnen.

Bereits 2011 wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses Sanierungskonzept ergab Kosten von etwa 380.000 Euro. Aufbauend auf ein Gutachten aus dem Jahr 2011 wurde ein reduziertes Konzept erarbeitet, dass die Situation vor Ort deutlich verbessert und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel möglich war.

Im ersten Schritt wurden im Abschnitt von der Autobahnbrücke bis zur Einmündung „ Am Brook“ der Gehweg inkl. Entwässerungsgraben erneuert, Betonhochborde saniert und die auf die Fahrbahn eine DSK-Schicht aufgebracht. Zur Verbesserung der Versickerungsmöglichkeit der Niederschläge und des temporär aus den Seitenräumen heraustretenden Grundwassers wurden die Retentionsflächen erweitert, in dem auf ein Gehweg verzichtet wurde und ein Entwässerungsgraben profiliert wurde. Die Arbeiten sind bereits abgeschlossen.

Im Bereich unter der alten Autobahnbrücke gestaltet sich die Situation aufgrund der hohen Grundwasserstände, die zeitweise sogar über der Fahrbahnoberkante liegen, schwierig. Ein Aufbau der Straße ist aufgrund der Brücke nicht möglich, da bereits jetzt die maximal mögliche Höhe ausgenutzt wurde. Aufgrund des Straßenaufbaus und Zustandes sind leider auch zustandsverbessernde Maßnahmen wie Deckensanierungen nicht durchführbar.

Daher erfolgt eine grundhafte Sanierung der Fahrbahn (ca. 200 m2) sowie der Nebenanlagen (ca. 75 m2). Zur Verbesserung der Grundwassersituation wird eine Drainage (DN 100) eingebaut, die in den Regenwasserkanal entwässert. In den Böschungsbereichen werden Abläufe gesetzt. Die Ausschreibung für diesen Bauabschnitt ist bereits erfolgt. Die Kosten betragen ca. 110.000 Euro.

Der Baubeginn der Maßnahme hat sich erheblich verschoben. Dies ist vor allem mit Lieferproblemen der Schächte begründet. Ursprünglich sollte die Maßnahme am 04.09.2017 beginnen und am 13.10.2017 beendet sein. Gemäß Rücksprach mit dem Auftragnehmer ist nun der Baubeginn in der 46. Kalenderwoche geplant. Die Bauzeit soll drei Wochen betragen. Falls die Witterung eine Fertigstellung in 2017 nicht zulässt, ist vorgesehen eine Asphalttragschicht mit Anrampungen einzubauen. Die Asphaltdeckschicht wird dann abschließend im Jahr 2018 eingebaut.

Weitere Nachfrage per Mail von Herrn Pluschkell vom 23.11.2017:

Können Sie bitte mitteilen, warum die Baustelle nach einen starken Start nunmehr zum Erliegen gekommen ist und wann und wie es dort weitergeht?

(Mail der Siedlergemeinschaft):

„Die Bauarbeiten in der Straße "Zum Herrenmoor" sind eingestellt worden. Anders ist es nicht zu erklären, dass seit Einrichten der Baustelle am Donnerstag, den 16.11.2017, keine weiteren Maßnahmen stattgefunden haben! Es wurde ein Teil der Asphaltdecke entfernt und sonst sind keine Tätigkeiten zu erkennen. Bauarbeiten sind an der Baustelle auch nicht gesichtet worden. Wetter bedingt kann nicht die Ursache sein, da wir kaum Regen und keinen Frost hatten.“

 

Antwort von 5.660 an Herrn Pluschkell per Mail am 24.11.2017

Aufgrund von unvorhergesehen baulichen Schwierigkeiten wurden die Arbeiten unterbrochen. Die geplante Wasserführung ist aufgrund der extrem hohen Grundwasserstände nicht realisierbar, es muss eine Grundwasserabsenkung erfolgen.

Für die wasserrechtliche Einleitungsgenehmigung sind verschiedene Untersuchungen erforderlich. Zum einem muss eine Berechnung der einzuleitenden Wassermenge erfolgen, zum anderen muss abgeprüft werden, ob die Grundwasserabsenkung Auswirkungen auf angrenzende Bauwerke, Vegetation usw. hat. Dies wird einige Zeit in Anspruch nehmen.

Aufgrund der Witterungsverhältnisse haben wir daher beschlossen, die Baumaßnahme erst im Frühjahr 2018 fortzuführen. Die Durchfahrt wird provisorisch hergestellt und die Umleitung wieder aufgehoben. Die Baufirma wird am 24.11.2017 eine Anliegerinformation verteilen.

Weitere Nachfrage Bauausschusssitzung am 04.12.2017

  1. Warum wurde mit den Bauarbeiten in der Straße Zum Herrenmoor begonnen, wenn der Verwaltung die damit verbundenen Probleme bekannt waren?
  2. Warum wurden die offenbar erforderlichen Grundwassergutachten nicht rechtzeitig eingeholt?
  3. Welche Arbeiten sind seitens des Bereichs Stadtgrün und Verkehr erforderlich, welche Arbeiten durch andere Baulastträger?
  4. Warum wurde die dort befindliche seit Jahrzehnten ungenutzte Autobahnbrücke nicht abgerissen? Was spricht gegen einen Rückbau dieser Brücke? Wer wäre dafür zuständig?
  5. Ist der Verwaltung die besondere Situation des benachbarten Angelteichs bekannt? Welchen Zusammenhang gibt es mit dem seit Jahren erhöhten Wasserstand in diesem Teich und Wasseraustritten in dem erst kürzlich sanierten Abschnitt der Straße Zum Herrenmoor?

Zwischenantwort am 04.12.2017:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Antwort am 05.02.2018:

Zu 1.) Warum wurde mit den Bauarbeiten in der Straße Zum Herrenmoor begonnen, wenn der Verwaltung die damit verbundenen Probleme bekannt waren?

Zu 2.) Warum wurden die offenbar erforderlichen Grundwassergutachten nicht rechtzeitig eingeholt?

Die Problematik war der Veraltung bekannt. Bereits 2011 wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses Sanierungskonzept ergab Kosten von etwa 380.000 Euro. Die hohen Grundwasserstände, die zeitweise sogar über der Fahrbahnoberkante liegen, erfordern nicht nur eine Straßensanierung, sondern auch eine Regenwasserkanalsanierung sowie eine Drainage des Grundwassers. Ein Aufbau der Straße ist aufgrund der beiden Brücken nicht möglich, da bereits jetzt die maximal mögliche Höhe ausgenutzt wurde. Um trotzdem eine Verbesserung des Zustandes zu erreichen, wurde ein auf Entwässerung spezialisiertes Ingenieurbüro mit den Schwerpunkten Wasserwirtschaft, Straßenbau und Ingenieurbau beauftragt, die Möglichkeiten einer finanzierbaren „kleinen Lösung“ zu prüfen. Es wurde eine Variante erarbeitet, dass das Grundwasser sammelt und über eine Drainleitung DN 100 abführt. Somit wird der Wasserdruck von der Asphaltbefestigung genommen. Weiterhin wurden im Vorwege der Baumaßnahme in den Seitenbereichen Flächen entsiegelt und aufbereitet, damit das temporär aus der Böschung austretende Wasser dort langsam versickern kann.

Aufgrund der prognostizierten Grundwasserstände wurde das Bauverfahren festgelegt. Während der Baumaßnahme wurde festgestellt, dass die Grundwasserstände deutlich höher sind als erwartet, so dass der Bau nur unter deutlicher Absenkung des Grundwasserspiegels möglich ist. Diese extremen Umstände waren nicht vorhersehbar.

Vor einer Grundwasserabsenkung in der erforderlichen Höhe und der damit verbundenen Einleitung sind unterschiedliche Gutachten zu erstellen. So muss u.a. geprüft werden, welche Auswirkung die Absenkung auf die benachbarten Bauwerke und das Umfeld hat. Nach Vorlage der Gutachten wird die wasserrechtliche Genehmigung eingeholt, die Baudurchführung angepasst und die Sanierung fortgesetzt.

Zu 3.) Welche Arbeiten sind seitens des Bereichs Stadtgrün und Verkehr erforderlich, welche Arbeiten durch andere Baulastträger?

 

Die gesamte Baumaßnahme befindet sich im Zuständigkeitsbereich des Bereiches Stadtgrün und Verkehr.

Zu 4.) Warum wurde die dort befindliche seit Jahrzehnten ungenutzte Autobahnbrücke nicht abgerissen? Was spricht gegen einen Rückbau dieser Brücke? Wer wäre dafür zuständig?

Die Autobahnbrücke befindet sich in der Baulast der Deutschen Telekom und ist zurzeit die einzige Zuwegung zu einem Gewerbebetrieb.

Zu 5.) Ist der Verwaltung die besondere Situation des benachbarten Angelteichs bekannt? Welchen Zusammenhang gibt es mit dem seit Jahren erhöhten Wasserstand in diesem Teich und Wasseraustritten in dem erst kürzlich sanierten Abschnitt der Straße Zum Herrenmoor?

Bei dem „Angelteich“ handelt es sich um das Gewässer Zweiter Ordnung Teich „Am Brook“. Der Teich hat zusätzlich die Funktion eines Regenrückhaltebeckens. Die Verwaltung / Unterhaltung obliegt dem Bereich Lübeck Port Authority.

Der Teich hat zurzeit einen sehr hohen Wasserstand. Die Ursache für den hohen Wasserstand liegt in der sehr starken und mächtigen Verwurzelung des Zulaufgrabens zum Ablaufbauwerk (Einlauf in Rohrleitung). Der Bereich wird von einer Fachfirma freigeschnitten. Dadurch wird der Wasserstand im Teich erheblich absinken. Im Zeitraum vom 01.12.2017 bis 04.12.2017 ist der Wasserspiegel des Teiches bereits um 0,50 m gesunken.

Ob ein direkter Zusammenhang mit dem hohen Wasserstand und den Wasseraustritten besteht, kann ohne hydrogeologisches Gutachten nicht beantwortet werden.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.5Radweg durch die Mönchswiese (Herr Pluschkell) – 5.660 / 2.280

TOP 5.2.9 am 06.11.2017

Der Fuß- und Radweg durch die Mönchswiese in Travemünde gehört zum Sekundärnetz (überwiegend unbefestigte Wege) des Lübecker Radwegenetzes und verbindet die Teutendorfer Siedlung mit dem Gneversdorfer Weg. Er ist für Fußgänger und Radfahrer aus der Teutendorfer Siedlung eine wichtige und sehr nützliche Abkürzung für das Erreichen der gesamten Travemünder Infrastruktur (Stadtschule, Hafenbahnhof, Polizei, Einkaufsmärkte, Ärztezentrum usw.).

Der Weg zweigt in der Teutendorfer Siedlung von der Straße "An der Bäk" in der Kurve zwischen Haus-Nr.20 und 22 ab. Er ist an der Einmündung mit einem amtlichen blauen Schild als kombinierter Rad- und Fußweg gekennzeichnet, zusätzlich mit Hinweisschildern für Radwanderer Richtung Gneversdorf und Brodten. Der Weg ist auf den ersten 100 Metern asphaltiert und führt dann nach links durch die feuchten Wiesen der Moorbek, wo er als schmaler Kies/Schotterweg weiterläuft. Nach Regen steht er teilweise unter Wasser mit matschigen Rändern, kaum begehbar für ca. 300 m. Er führt dann wieder nach rechts bergauf zur Ringstraße (das letzte Stück wieder asphaltiert), die auf Höhe der Einkaufsmärkte Penny und Lidl auf den Gneversdorfer Weg führt.

Dieses vorausgeschickt frage ich: Ist der Verwaltung die Bedeutung dieses Wegs die Bewohner und Bewohnerinnen der Teutendorfer Siedlung bekannt? Welche Bedeutung hat dieser Weg zudem für den ganzjährigen Fahrradtourismus in Travemünde? Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, den Weg mit einfachen Mitteln (z. B. Asphaltierung) durchgängig ganzjährig begehbar und für Fahrradfahrer befahrbar zu halten?

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Zwischenantwort am 05.02.2018:

Die Anfrage wurde zuständigkeitshalber zur Beantwortung an den Bereich Liegenschaften weitergeleitet. Sobald von dort eine Antwort vorliegt, wird diese dem Bauausschuss zur Kenntnisnahme gegeben.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.6Beschilderung Dorotheenstraße (Herr Dr. Eymer) – 5.660 / 5.610

TOP 5.2.2 am 19.06.2017

Besteht die Möglichkeit, in der Dorotheenstraße (23564 Lübeck) zwei Änderungen in der Straßenbeschilderung vorzunehmen? (Anfrage einer Bürgers)

1) Fahrrad-Befreiung der Einbahnstraße Ich würde mich freuen, wenn die Dorotheenstraße für Fahrradfahrer/-innen beidseitig geöffnet wird. Zurzeit ist die Dorotheenstraße eine Einbahnstraße. Es würde den Bewohner/-innen der Dorotheenstraße viel erleichtern, wenn Sie - z.B. aus der Innenstadt kommend - nicht vom Rad absteigen müssten, um zu Ihrem Haus zu gelangen. Gerade im Jahr des Rades bietet sich eine solche Änderung an, sofern verkehrsrechtlich keine unüberbrückbaren Bedenken bestehen.

2) Öffnung der Dorotheenstraße Richtung Innenstadt für den Kfz-Verkehr

Es ist derzeit durch Verkehrszeichen nicht gestattet, die Dorotheenstraße geradeaus zu überqueren. Der Grund hierfür ist höchstwahrscheinlich die Verkehrsführung der Straße "Hüxterdamm", bei der die Nutzung der Abbiegespuren durch unterschiedliche Ampelphasen geregelt wird. Es wird wohl vermutet, dass es zu Missverständnissen bzw. Unfällen kommen kann. Kann diese Situation durch entsprechende Beschilderung oder andere Intervallschaltung der Ampeln geändert werden und eine entsprechende Öffnung ermöglichen?

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Antwort am 05.02.2018:

Zu 1:

Die Dorotheenstraße würde zwischenzeitlich für die Öffnung für Radfahrer entgegen der Einbahnstraße geprüft. Um den Radfahrer/innen das Befahren der Dorotheenstraße in Gegenrichtung zur ermöglichen, ist eine Verlegung des Parkens in Fahrtrichtung Hüxtertorallee von der rechten Seite auf die linke Seite erforderlich. Der Bericht für den Bauausschuss für die Änderung der Verkehrsführung wird durch 5.610.4 Verkehrsplanung erstellt, dem Bauausschuss vorgestellt und dann durch die Straßenverkehrsbehörde angeordnet.

Zu 2.

Eine Änderung der Signalisierung in Zusammenhang mit dem geplanten Austausch des Steuergerätes der Lichtsignalanlage in 2019 wird derzeit geprüft. Eine Machbarkeit kann zum jetzigen Zeitpunkt weder verneint noch bestätigt werden. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass durch die Erweiterung der Fahrmöglichkeit in die Straße Hüxterdamm, die Dorotheenstraße als Umfahrung des Knotens Moltkestraße/Hüxtertorallee/Krähenstraße deutlich an Attraktivität gewinnen wird.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.7Brolingplatz - Schrankenanlage (Herr Rostkowski) – 5.660

TOP 5.2.1 am 18.09.2017

Herr Rostkowski spricht die defekte Schrankenanlage am neugestalteten Brolingplatz an und möchte wissen, ob die Behebung des Schadens über die Garantie abgedeckt sei.

Frau Glogau teilt mit, dass die Beeinträchtigung der Funktion der Schrankenanlage daraus resultiere, dass dort Fahrzeuge gegen gefahren seien.

Herr Rostkowski möchte wissen, ob eine Reparatur in Aussicht gestellt werden könne.

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung innerhalb der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Antwort am 05.02.2018:

Der Bereich Stadtgrün und Verkehr (5.660) hat seinerzeit den Brolingplatz hergestellt mitsamt allen darauf befindlichen Einrichtungen für den Bereich Märkte (2.280). Alle Schäden an diesen Einrichtungen, die einen Mangel in der Bauausführung darstellen, werden im Rahmen der Garantie von der ausführenden Firma beseitigt.

 

Für Vandalismusschäden oder Schäden infolge nicht sachgerechter Handhabung ist der jeweilige Betreiber dieser Einrichtungen zuständig, in diesem Fall der Bereich Märkte.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.8Verkehrsführung in Travemünde (Herr Howe) – 5.660

TOP 5.2.1 am 06.11.2017

Welche möglichen anderweitigen Umleitungen gibt es für den Bus- und Schwerlastverkehr, der aufgrund der Sperrung des Fahrenberg über den Steenkamp und die Fehlingstraße geführt wird?

Es ist seit der Umleitung des Verkehrs bereits häufig zu problematischen Situationen gekommen sowie zu einem ersten, zum Glück leichten Unfall. Die Fehlingstraße wurde zwar neu ausgebaut, jedoch nicht dafür konzipiert, dass Schwerlast- und Busverkehre sich begegnen.

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung innerhalb der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Antwort am 05.02.2018:

Im Zuge der Neuverlegung von Entwässerungsleitungen (Auftraggeber: Entsorgungsbetriebe Lübeck) in der Straße Am Fahrenberg wurde auf Grund der notwendigen Vollsperrung eine Umleitung über die Straße Steenkamp und die Fehlingstraße eingerichtet. Diese Verkehrsführung war im Vorwege mit allen Beteiligten (Polizei, Feuerwehr, Kurbetrieb Travemünde, Stadtverkehr Lübeck GmbH, Straßenverkehrsbehörde Lübeck sowie der Bereich Stadtgrün und Verkehr als zuständigem Straßenbaulastträger) einvernehmlich abgestimmt worden. Die Maßnahme begann am 18.09.2017. Entsprechend der getroffenen Vereinbarungen wurde die Straße Am Fahrenberg in der Baupause zwischen Weihnachten 2017 und Baubeginn 2018 wieder für den Verkehr freigegeben; die Umleitung wurde aufgehoben.

Auf Grund der gesammelten Erfahrungswerte mit der Umleitungsstrecke sowie der hier eingegangen Hinweise von Anwohnern wurde von allen Beteiligten nochmals über die Verkehrsführung im Rahmen der Umleitung gesprochen. Es wurde folgende Verkehrsregelung vereinbart:

Die Fehlingstraße wird zwischen Steenkamp und Godewind als „unechte“ Einbahnstraße ausgewiesen. Die Zufahrt vom Godewind in die Fehlingstraße wird unterbunden. Die Fehlingstraße ist im Abschnitt Steenkamp – Godewind nur noch aus Richtung Steenkamp erreichbar. Anwohner können die Fehlingstraße aber in beiden Richtungen (Godewind, Steenkamp) verlassen. Entsprechende Umleitungen werden über Godewind, Mittschiffs, Strandweg und Steenkamp sowie in der Gegenrichtung über Godewind – Bertlingstraße – Außenallee - Am Fahrenberg – Paul-Brümmer-Straße – Vogteistraße – Gneversdorfer Weg – Moorredder ausgewiesen.

Diese geänderte Verkehrsführung, die mit Baubeginn des 2. Bauabschnittes am 08.01.2018 umgesetzt wird, soll die problematischen Situationen mit dem Begegnungsverkehr in der Fehlingstraße verhindern sowie mögliche Beschädigungen der Fahrbahn ausschließen.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.9Verlagerung Handwerkskammer Priwall (Herr Quirder) – 5.610

TOP 5.2.3 am 15.01.2018

Es gibt Überlegungen der Handwerkskammer ihren Ausbildungsstandort vom Priwall nach Moisling zu verlegen.

Gespräche mit der Verwaltung sollen schon geführt werden.

Wie ist der Stand und wann könnte die Verwaltung einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss dem Bauausschuss entgegenbringen?

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung innerhalb der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Antwort am 05.02.2018:

Die Handwerkskammer (HWK) hat aufgrund aktueller Bedarfe (Raumprogramm, Generalmodernisierungsbedarf) im vergangenen Jahr zwei Entwicklungsalternativen geprüft. Zu erörtern war, ob sie sich an ihrem jetzigen Standort auf dem Priwall neu aufstellt und erweitert oder ob eine Verlagerung und Konzentration verschiedener Nutzungen an einem neu zu wählenden Standort sinnvoll ist. In diesem Zuge hat die Verwaltung die HWK für den Fall der Verlagerung bei der Prüfung neuer Standortalternativen u.a. in den Bereichen Moisling sowie Genin Süd aktiv begleitet. Kürzlich hat die HWK vorbehaltlich der Zustimmung der Fördermittelgeber von Bund und Land die Entscheidung getroffen, ihren Standort mittelfristig zu verlagern und das ehemalige Ziegeleigelände in Genin Süd zu erwerben. Ein B-Plan für diesen Bereich besteht bereits. Die Verwaltung unterstützt die HWK weiterhin bei der Umsetzung ihres Vorhabens.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.