Auszug - Feststellung der Niederschrift der 44. Sitzung des Werkausschusses am 16.11.2017 - öffentlicher Teil
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Wortprotokoll |
Herr Rosenbohm weist auf einen redaktionellen Fehler hin. In der Anwesenheit sei er unter „Bürgerschaftsmitglieder“ aufgeführt, obwohl er ein „stimmberechtigtes Mitglied ohne Mitgliedschaft in der Bürgerschaft“ sei. Er bittet um Berichtigung. Dieser Fehler sei durch das ALLRIS-System entstanden und es werde mit dem Büro der Bürgerschaft geklärt, antwortet Herr Wilcken.
Herr Quirder bittet im Namen von Herrn Burmester zu TOP 5.2 die Aussage von Herrn Burmester wie folgt detailliert mit aufzunehmen: „Herr Burmester stimmt dem auch zu. Für ihn ist es grundsätzlich gerecht, wenn nur die Personen in den Genuss einer positiven Entscheidung in einem Rechtsmittelverfahren kommen, wenn sie in diesem Verfahren Partei waren. Wenn in diesem Fall davon abgewichen wird, muss deutlich gemacht werden, dass dieses nicht eine großzügige Entscheidung aus einem nicht richtig verstandenen Gerechtigkeitsgefühl heraus ist. Viel mehr wird durch das Abweichen vom o. g. Grundsatz dem Umstand Rechnung getragen, dass Mietparteien nicht widerspruchsberechtigt und deshalb darauf angewiesen waren, dass der Grundstückseigentümer Widerspruch einlegte. Das aber ist überwiegend nicht geschehen und hätte ohne unsere Entscheidung zu einer nicht verschuldeten Belastung von Mietern geführt.“
Hierzu betont Herr Wilcken, dass es sich bei den Niederschriften grundsätzlich nicht um Wortprotokolle handele, sondern um Ergebnisprotokolle.
Der Ausschuss stellt die Niederschrift Nr. 44 vom 16.11.2017 (öffentlicher Teil) mit den oben genannten Ergänzungen und Änderungen durch einstimmigen Beschluss fest.