Auszug - Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 04.12.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
 
Wortprotokoll

5.1.1Kühne-Gelände in Schlutup (Herr Lötsch) – 5.610

TOP 5.2.6 am 06.11.2017

Herr Lötsch möchte wissen, wie der aktuelle Sachstand zur Bebauung des Kühne-Geländes sei.

Antwort am 06.11.2017:

Die Hansestadt begrüßt die Absicht von Herrn Kühne-Oertel, die Gewerbebrache in Abstimmung mit der Stadt im Zuge einer Bauleitplanung für eine Wohnbebauung zu entwickeln. Hierfür hat der Eigentümer bereits die Abrissarbeiten zur Freilegung des Geländes beauftragt und eingeleitet.

Die Hansestadt Lübeck hat 2003 in Abstimmung mit der Firma Kühne ein Gutachterverfahren durchgeführt. Herr Kühne-Oertel hat 2017 das damals erstplatzierte Büro Tschoban und Voss beauftragt, den städtebaulichen Entwurf zu überarbeiten, um eine höhere Dichte zu erzielen. Die Änderungen des Entwurfs beinhalten nun neu Baufelder im Landschaftsschutzgebiet und statt einer dreieinhalbgeschossigen Bebauung eine siebengeschossige Bebauung im Nordosten.

Herr Kühne-Oertel hat dieses Konzept der Stadtverwaltung vorgestellt. Der Bereich Stadtplanung und die Untere Naturschutzbehörde haben hierzu folgende Erläuterung und Hinweise gegeben:

  • Die Beseitigung des Missstands und eine Entwicklung der seit nun ca. 20 Jahren andauernden Gewerbebrache werden begrüßt.
  • Die neu angedachte Bebauung im 1993 ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiet ist unverändert unzulässig. Ein Entlassungsverfahren einer Teilfläche aus dem LSG kann aufgrund der Belange des Arten- und Biotopschutzes sowie unter Berücksichtigung des Gewässerschutzstreifens nicht in  Aussicht gestellt werden.
  • Eine punktuelle Bebauung mit sieben Geschossen fügt sich nicht in das Orts- und Landschaftsbild nah dem historischen Ortskern Schlutup und benachbart zu eingeschossigen Einfamilienhäusern ein. Damit sich das Vorhaben in das Orts- und Landschaftsbild einfügt, wird weiterhin - wie auch bereits im Gutachterfahren der HL /der Fa. Kühne - eine Höhenentwicklung von max. drei Vollgeschossen zzgl. Staffelgeschoss für verträglich beurteilt.

 

Die Verwaltung empfiehlt, diese rahmengebenden Zielsetzungen aufrecht zu erhalten und diese als naturschutzrechtliche und ortsgestalterische Bindung in das Bauleitplanverfahren einzustellen.

 

Weitere Nachfrage von Herrn Lötsch am 06.11.2017

Herr Lötsch möchte ergänzend wissen, wie die Verwaltung nun mit dem Bauvorhaben umgehe, ob es hierzu eine Vorlage geben werde oder eine weitere Diskussion im Bauausschuss.

 

Zwischenantwort am 06.11.2017:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Antwort am 04.12.2017:

Die Verwaltung wird weitere Gespräche mit dem Vorhabenträger zur Konkretisierung der Rahmenbedingungen und Umsetzung des Vorhabens führen. Anliegen ist es, Einvernehmen über die rahmengebenden Zielsetzungen bezüglich Naturschutzrecht und Ortsbild zu erreichen. Die Verwaltung empfiehlt als ortsgestalterische Bindung die zulässige Geschossanzahl mit maximal drei Geschossen zzgl. Staffelgeschoss auf Teilflächen in das Bauleitplanverfahren einzustellen.

Sobald eine Einigung mit dem Flächeneigentümer und Vorhabenträger erreicht ist, wird die Verwaltung dem Bauausschuss eine Vorlage zur Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes vorlegen:

  1. Änderung des Flächennutzungsplans bezüglich der Darstellung von gewerblicher Baufläche zu Wohnbaufläche und
  2. Aufstellung einen Bebauungsplans mit der Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebiets und dem zugehörigen Maß für die Wohnnutzung.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.2Lebensmittelmarkt – Lohmühle 84 (Herr Ramcke) – 5.610

TOP 5.2.14 am 06.11.2017

Herr Ramcke möchte wissen, wie der aktuelle Sachstand beim geplanten Lebensmittelmarkt bei der Lohmühle 84 sei.

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Antwort am 04.12.2017:

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes 04.32.00 - Bei der Lohmühle / Westhoffstraße hat der Bauausschuss am 15.05.2017 eingeleitet (Aufstellungsbeschluss).

Ziel des Verfahrens ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Lebensmittelmarktes mit 1.600 m² Verkaufsfläche zu schaffen.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung hat die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung an 27.06.2017 eingeladen und über die Ziele der Planung und das Konzept informiert und das Vorhaben erörtert.

Derzeit erstellt das vom Vorhabenträger beauftragte Planungsbüro die erforderlichen Unterlagen für die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Bebauungsplanentwurf und Begründung).

Für das Verfahren sind weiterhin die Fachgutachten zu Lärm und zur verkehrlichen Abwicklung von Vorhabenträger in Abstimmung mit der Hansestadt Lübeck zu beauftragen.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung ist zu den o.g. Punkten in Abstimmung mit dem Vorhabenträger und mit dem beauftragten Planungsbüro.

 

 

Herr Voht möchte wissen, wie das stattfindende Bürgerbegehren, was in Konkurrenz zum B-Plan stehe in der Zeitplanung mit berücksichtigt werde.

Herr Schröder erläutert, dass dies Problem seitens der Verwaltung bekannt sei und verweist auf die noch zu erfolgende Vorstellung im Rahmen des B-Planverfahrens

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.3Neue Teutendorfer Siedlung (Herr Pluschkell) – 5.610

TOP 5.2.22 am 06.11.2017

Herr Pluschkell möchte wissen wie der Stand der Planungen bei der Neuen Teutendorfer Siedlung sei.

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Antwort am 04.12.2017:

Aktuell wird das städtebauliche Konzept überarbeitet:

Inhalte sind u.a. die Integration von Geschosswohnungsbauten und einer Kita sowie von Flächen für die Niederschlagsrückhaltung und -abfluss gemäß den fachlichen Anforderungen.

Gemäß Abstimmung mit dem Vorhabenträger ist vorgesehen, das Verfahren zur Neuen Teutendorfer Siedlung im ersten Quartal 2018 mit der Vorlage der Aufstellungsbeschlüsse für die Bauleitplanverfahren einzuleiten.

Im zweiten Schritt wird das Verfahren zur Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet eingeleitet.

Im dritten Schritt wird der Antrag auf das Zielabweichungsverfahren gestellt. Dazu muss die Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet absehbar bzw. wahrscheinlich sein (Inaussichtstellung seitens der Unteren Naturschutzbehörde).

Im Hinblick auf den Umfang der durchzuführenden Verfahren kalkuliert der Bereich Stadtplanung und Bauordnung mit einer Verfahrensdauer von zwei bis drei Jahren.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.4B-Planverfahren „Volksfestplatz“ (Herr Dr. Eymer) – 5.610

TOP 5.2.24 am 06.11.2017

Herr Dr. Eymer möchte wissen, wie der aktuelle Sachstand beim B-Planverfahren auf dem Volksfestplatz sei.

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Antwort am 04.12.2017:

Der Bauausschuss hat die Vorlage zur Aufstellung des Bebauungsplans 06.12.00 - Am Waldsaum - und der zugehörigen 132. Änderung des Flächennutzungsplanes am 03.07.2017 vertagt.

Entsprechend dem Auftrag des Bauausschusses werden seitens des Bereichs Wirtschaft und Liegenschaften derzeit Gespräche mit dem Schützenverein geführt. Ziel ist eine dauerhafte, lärmverträgliche und finanzierbare Lösung für den Verein zu finden.

Weiterhin wird aufgrund der ermittelten Anforderungen zu Kita-Plätzen resultierend aus dem Plangebiet aber auch aus dem umgebenden Wohngebiet der künftige Bebauungsplanumgriff erweitert, um den benachbarten Kitastandort in den Geltungsbereich einzubeziehen. Ziel ist, die Erweiterungserfordernisse auf dem bestehenden Kita-Grundstück planungsrechtlich vorzubereiten.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung überarbeitet zudem aktuell das städtebauliche Konzept im Hinblick auf eine sofortige Aktivierung der Gesamtfläche zu Wohnbauland auch im nördlichen Randbereich.

Nach Klärung der o.g. Punkte wird der Bereich Stadtplanung und Bauordnung einen überarbeiteten Aufstellungsbeschluss vorlegen.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.5Baumwurzeln im Fußgängerbereich in Schlutup (Frau Friedrichsen) – 5.660

TOP 5.2.3 am 02.10.2017

Frau Friedrichsen spricht den stadtauswärts führenden Fußweg in der Wesloer Straße in Schlutup zwischen dem Wilhelm-Krohn-Platz und der Ottostraße an und weist darauf hin, dass in diesem Bereich die Oberfläche durch Baumwurzeln erheblich beeinträchtigt werde.

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Antwort am 04.12.2017:

Der genannte Streckenabschnitt des Gehweges wurde vom Außendienst überprüft. Dabei wurden Schadensmerkmale und Verwerfungen der Oberfläche durch Baumwurzeln festgestellt. Gefahrenstellen lagen nicht vor.

Es wurde bereits begonnen, die Situation durch Einbau von Asphalt zu verbessern. Sollte dies nicht mehr ausreichend sein, wird die Fläche entsiegelt und eine wasserdurchlässige Wegedecke eingebaut. Dies kann aber nur bei günstiger Witterung erfolgen.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.6Kieslager Volksfestplatz (Herr Dr. Eymer) – 5.610 / KWL

TOP 5.2.7 am 06.11.2017

Woher stammen die Kiesberge, die sich auf dem Volksfestplatz befinden?

Wie lange wird der Kies dort gelagert?

Zu welchem Zweck wird der Kies dort gelagert?

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Antwort am 04.12.2017:

Bei den Mieten handelt es sich nicht um Kies sondern um genehmigte Aufschüttungen von Bodenaushub. Die KWL hat den einbaufähigen Boden im Rahmen der Bauarbeiten an der A1 zu guten Konditionen erworben. Die Lagerung erfolgt voraussichtlich bis zur Umsetzung der Maßnahme. Der einbaufähige Boden dient der Altlastensanierung des Oberbodens auf dem Volksfestplatz im Hinblick auf die Entwicklung der Fläche zu einem Wohnquartier. Der Boden ist nicht belastet und eignet sich als Baugrund. Der frühzeitige Ankauf des Bodens war eine Maßnahme, um die Kosten zu senken und die Wirtschaftlichkeit des Projektes zu verbessern.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.7Elektromobilität / Erneuerung der Straßenbeleuchtung u.a. in der Travemünder Allee (Frau Friedrichsen) – 5.660

TOP 5.2.2 am 02.10.2017

Die (alte) Bundesregierung hatte die Zielsetzung, bis 2020 eine Million Elektrofahrzeuge auf die Straße zu bringen. Das Erreichen dieses Ziels scheint utopisch, sind es doch bis jetzt nur etwa 100.000 PKW. Dass der Verkauf stagniert, liegt u. a. auch an den zu wenigen Lademöglichkeiten. Eine Möglichkeit wäre es, dass Ladestationen an Straßenlaternen installiert werden, wie es teilweise schon in München und Berlin praktiziert wird. Vorteil: Der Stromanschluss ist schon vorhanden und Straßenlaternen stehen in der Regel an Straßen.

Frage: Ist diese Möglichkeit bei der Erneuerung der Beleuchtung an der Travemünder Allee erörtert worden? Ich erbitte die Prüfung dieser Möglichkeit bei der Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Travemünder Allee und auch in Zukunft bei Erneuerungen der Straßenbeleuchtung in Lübeck.

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Antwort am 04.12.2017:

Die Möglichkeit von Ladestationen an Straßenlaternen im Zuge der Erneuerung der Beleuchtung an der Travemünder Allee ist nicht erörtert worden, da die Hansestadt Lübeck diese (Nutzung von Ladestationen an Straßenlaternen) nicht empfiehlt (vgl. auch Stellungnahmen und Antworten vom Bereich Stadtplanung und Bauordnung vom 07.06.2017 zum Bürgerschaftsauftrag vom 23.02.2017 „Förderung der E-Mobilität“, Pkt. Lichtmaste als Ladestation, Empfehlung).

 

Auszug der Empfehlung: 

 

„Die Hansestadt Lübeck empfiehlt daher grundsätzlich, separate Anschlusssäulen zu verwenden. Der Anschluss kann über das öffentliche eher leistungsschwache Beleuchtungsnetz (jedoch mit den o. g. Einschränkungen) erfolgen, besser wäre ein Anschluss direkt an das ebenso verfügbare aber deutlich leistungsstärkere Netz des Versorgungsnetzbetreibers. Mit diesem Anschluss ließen sich auch höhere Ladeströme realisieren“.

 

Sobald ein gesamtstädtisches Konzept zum Ausbau der Infrastruktur für die E-Mobilität vorliegt und Straßenlaternen als Bestandteil dieses Konzeptes zu berücksichtigen sind, wird die Hansestadt Lübeck bei sämtlichen Baumaßnahmen mit Beteiligung der öffentlichen Beleuchtung diese Möglichkeit dann auch prüfen.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.8Bewohnerparken beim UKSH (Herr Lötsch) – 5.660 / 5.610

TOP 5.2.19 am 06.11.2017

Herr Lötsch möchte wissen, ob es seitens der Verwaltung schon Gedanken über ein Bewohnerparken zu beiden Seiten des UKSH in den dortigen Wohngebieten gäbe.

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Antwort am 04.12.2017:

Für die Wohngebiete im Umfeld der UKSH ist die Prüfung eines Bewohnerparkrechts durch die Straßenverkehrsbehörde und die Verkehrsplanung im Bereich Stadtplanung und Bauordnung für Anfang 2018 vorgesehen. Es sind hierzu umfangreiche Untersuchungen des ruhenden Verkehrs erforderlich. Ein Termin für den Abschluss der Prüfung kann daher nicht benannt werden.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.9Heizungsanlage in der Geschwister-Prenski-Schule (Herr Ramcke) – 5.651

TOP 5.2.13 am 06.11.2017

Herr Ramcke merkt an, dass er gehört habe, dass die Heizungsanlage in der Geschwister-Prenski- Schule nicht regelbar sein soll.

Zwischenantwort:

Herr Bunk erläutert, dass dies Problem beim GMHL nicht bekannt sei, er aber diesbezüglich nachfragen werde.

 

Antwort am 04.12.2017:

Die Heizungsanlage in der Geschwister-Prenski-Schule ist in Betrieb und funktioniert. Die Anlage aus dem Baujahr 1994 ist dem Alter entsprechend störanfällig und in den kommenden Jahren abgängig. Gleiches gilt für die Regelungseinheit der Anlage, die bereits mehrfach instandgesetzt wurde. Die Bedienung der Anlage ist nach wie vor möglich, ist aber als Provisorium bis zur Erneuerung der Gesamtanlage zu betrachten. Eine Anlagensanierung sollte bis 2020 erfolgen.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.10Rad- / Gehwegsanierung Geniner Straße und St. Jürgen Ring (Herr Ramcke) – 5.660

TOP 5.2.3 am 04.09.2017

Die Fahrbahndecke der Geniner Straße vom Berliner Platz bis zur Kronsforder Allee wurde saniert. Der Radweg auf der Südseite hätte eine Sanierung ebenfalls gebraucht.

Schlimmer noch ist der Zustand des nördlichen Teils des Radweges im Zuge der B75 (St. Jürgen Ring) von der Kronsforder Allee bis zum Berliner Platz)

Wann ist eine Sanierung dieser Rad-/Gehwege geplant?

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Antwort am 04.12.2017:

Geniner Straße

Die Radwegbenutzungspflicht wird auf der Südseite aufgehoben. Die Kfz-Verkehrsbelastung in dieser Fahrtrichtung ist so gering, dass bereits heute ein großer Teil der Radfahrenden die Fahrbahn nutzt. Daher wurde auf eine Sanierung verzichtet.

 

St. Jürgen Ring

Die Sanierung des Radweges des St. Jürgen-Rings soll im Rahmen der Straßenbaumaßnahme erfolgen. Diese wiederum ist abhängig von den Kanalarbeiten der Entsorgungstermine. Nach Stand der jetzigen Planung wird diese in 2018 stattfinden, so dass ab 2019 vorbehaltlich der Haushaltsmittel die Straßen- und Radwegemaßnahmen durchgeführt werden könnten

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.11Sanierung der Bürgersteige in Schlutup (Herr Quirder) – 5.660

TOP 5.2.19 am 19.06.2017

Herr Quirder möchte wissen, wann die Bürgersteige in Schlutup vom Markt in Richtung Wesloer Straße grundlegend saniert werden.

Zwischenantwort am 19.06.2017:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Antwort am 04.09.2017 (TOP 5.1.9):

Eine grundlegende Sanierung des Gehweges an der Mecklenburger Straße ist nicht geplant. Ein Teilbereich wurde vor etwa eineinhalb Jahren saniert, die anderen Flächen sind aus Sicht des Bereiches akzeptabel.

Der Gehweg an der Wesloer Straße ist sanierungsbedürftig. Hier muss jedoch vor einer grundlegenden Sanierung eine Ausbauplanung erfolgen. Aufgrund der Prioritätensetzung ist eine Sanierung mittelfristig nicht geplant.

Alle Gehwege werden regelmäßig auf ihre Verkehrssicherheit hin überprüft. Evtl. Gefahrenstellen werden vom Bauhof sofort beseitigt.

 

Weitere Nachfrage am 02.10.2017:

Herr Quirder bemängelt die in der Sitzung am 04.09.2017 unter TOP 5.1.9 von der Verwaltung auf seine Anfrage vom 19.06.2017 (TOP 5.2.19) gegebene Antwort zum Thema „Sanierung Bürgersteige in Schlutup, dass alles in einem akzeptablen Zustand sei und bittet darum, sich insbesondere den Bereich zwischen dem Schlutuper Markt und der Einmündung zur Wesloer Straße genauer anzusehen.

 

Antwort am 04.12.2017:

Aufgrund der Nachfrage erfolgte eine erneute Begutachtung der genannten Gehwege in Schlutup. Der Bereich Stadtgrün und Verkehr bestätigt die gemachten Aussagen nochmals. Der Gehweg befindet sich in einem verkehrssicheren Zustand. Es liegen keine Gefahrenstellen vor. Somit besteht kein akuter Handlungsbedarf. Sicherlich wäre eine Sanierung wünschenswert. Aufgrund der vorhandenen Ressourcen muss jedoch eine Priorisierung erfolgen und im Stadtgebiet sind Gehwege in einem deutlich schlechteren Zustand vorhanden.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.12Mohnstieg / KAG-Mittel (Herr Prieur) – 5.660

TOP 5.2.11 am 04.09.2017

Herr Prieur möchte wissen, auf welcher Grundlage die Satzungsänderung von KAG-Mittel 2014 von 260 Euro pro laufenden Meter auf 840 Euro pro laufenden Meter angehoben bzw. geändert worden sei. Andere Kommunen würden deutlich weniger ansetzen.

Zwischenantwort am 04.09.2017:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Antwort am 02.10.2017 (TOP 5.1.3):

Nach §4 (2) Straßenausbaubeitragssatzung (StrABS) wird der beitragsfähige Aufwand generell nach den tatsächlichen Kosten ermittelt. Ausnahme hiervon bildet gem. Satz 2 des §4 (2) die Straßenentwässerung. Für die Straßenentwässerung wird ein Einheitssatz zugrunde gelegt. Begründet ist dies durch die unterschiedliche Dimensionierung der Regenentwässerungsleitungen.

Der in der neuen StrABS vom 9.12.2014 festgesetzte Einheitssatz für den lfd. Meter Regenentwässerungsleitung i.H.v. 840 Euro hat den bisher geltenden Satz von 260 Euro abgelöst. Dieser Satz hatte seine Gültigkeit seit dem Jahr 1996 und musste allein aus diesem Grund angepasst werden, weil den Kommunen nicht die Befugnis eingeräumt ist, unabhängig von den tatsächlichen Kosten Beiträge zu erheben. Zu niedrige Kosten hätten die Folge, dass sich faktisch der Anteil der Hansestadt Lübeck an Straßenausbaumaßnahmen erhöhen würde und damit manipuliert werden könnte. Darüber hinaus hat eine Entscheidung des OVG SH vom 24.10.07 – 2 LB 34/06 – die Kostenzuordnung verändert. Dem alten Einheitssatz lag das Verhältnis 70% des Aufwandes der Regenentwässerung entfallen auf die Grundstücksentwässerung und 30% entfallen auf die Straßenentwässerung.

Die Straßenentwässerung ist Teil der Einrichtung „Straße“. Die Pflicht zur Entwässerung einschließlich der Übernahme der damit verbundenen Kosten folgt der Straßenbaulast im Sinne des Straßen- und Wegerechts. Die Straßenentwässerung ist deshalb von der leitungsgebundenen Einrichtung „kommunale Abwasserbeseitigung“ streng zu trennen, auch wenn beide Einrichtungen sich teilweise derselben Anlagen bedienen und die Regenwasserkanäle sowohl die Grundstücke als auch die Straßen entwässern. Dieses Trennungsgebot bezieht sich auch auf die Finanzierung der Einrichtungen. Sofern technische Anlagen sowohl der Entwässerung der Straße als auch der der angrenzenden Grundstücke dienen, sind sie rechtlich verschiedenen Einrichtungen im Sinne des KAG zuzuordnen. Soweit es um die Straßenentwässerung geht, sind diese Anlagen Teil der Einrichtung Straße, die darauf entfallenden Kosten sind bei der Ermittlung den Beiträgen zu zuordnen. Bei der Regenwasserkanalisation wird dabei eine Verteilung der Kostenmasse im Verhältnis 1:1 als regelmäßig angemessen angesehen (§8 RN 315 der Kommentierung des KAG SH, Habermann u.a.).

Diesen Maßgaben folgend haben die Entsorgungsbetriebe Lübeck den Einheitssatz kalkuliert. Im Zeitraum der Erstellung der neuen StrABS in den Jahren 2012 – 2014 sind alle aus den in den Jahren 2005 – 2009 abschließend fertig gestellten Maßnahmen der Regenentwässerung gelistet worden. Es sind die hälftigen Herstellungskosten durch die erstellten Leitungslängen dividiert worden. Daraus hat sich der durchschnittliche Satz von 847,21 Euro je Meter Regenentwässerungsleitung, gerundet zugunsten der Beitragszahler auf 840 Euro, ergeben.

Ausgehend von dem Satz von 260 Euro im Jahre 1996 handelt es sich bei dem Satz von 840 Euro um eine jährliche Steigerung von 7,6% ohne Berücksichtigung der vorgenannten Änderung der Kostenzuordnung.

Die Satzung mit den neu ermittelten Werten ist am 27.11.2014 von der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck beschlossen worden und muss daher von der Verwaltung angewendet werden.

 

Weitere Nachfrage am 06.11.2017:

Herr Prieur spricht die im Bauausschuss am 02.10.2017 unter TOP 5.1.3 gegebene Antwort zu seiner Anfrage am 04.09.2017 (Mohnstieg – KAG-Beiträge) an und möchte hierzu ergänzend noch wissen, welche Kosten tatsächlich in das Ergebnis einfließen und ob es bereits eine Normenkontrollklage gegen diese Satzung gäbe und wenn ja, wie damit seitens der Verwaltung umgegangen werde.

 

Zwischenantwort am 06.11.2017:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Antwort am 04.12.2017:

Es handelt sich um die Planungs- und Herstellungskosten der Verlegung von Straßenregenentwässerungsleitungen. Da diese Straßenentwässerungsleitungen auch das Niederschlagswasser der anliegenden Grundstücke ableiten, ist nur der hälftige Aufwand bei der Berechnung des Einheitssatzes zum Tragen gekommen. Der weitere Berechnungsmodus ist im letzten Absatz der Antwort auf die Anfrage vom 04.09.2017 dargestellt worden.

Eine Normenkontrollklage gegen die Satzung hat es bisher nicht gegeben. Es gibt aber Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, deren Ausgang abzuwarten bleibt.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.13Uhr am Kanzleigebäude (Herr Howe) – 5.651

TOP 5.2.15 am 06.11.2017

Herr Howe merkt an, dass die am Kanzleigebäude befindliche Uhr seit einiger Zeit stillstehe. Er möchte wissen, ob hier eine Reparatur geplant sei.

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Antwort am 04.12.2017:

Die Uhr am nördlichen Giebel des Kanzleigebäudes wurde am Freitag, den 24.11.2017 repariert und ist seitdem wieder in Betrieb. Ursache für den Stillstand war eine verklemmte Rolle im Uhrwerk.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.14Verkehrsbeeinträchtigungen auf Umleitungsstrecken (Herr Mihr) – 5.660

TOP 5.2.10 am 02.10.2017

Herr Mihr spricht die Umleitungsstrecken wegen der Baumaßnahmen auf der Possehlbrücke (über Wallstraße) und der Drehbrücke (über Eric-Warburg-Brücke) an.

Im Zuge der Possehlstraße und Wallstraße finden derzeit Baumpflegemaßnahmen statt, bei denen eine Spur temporär gesperrt werde und es zu erheblichen Rückstauungen komme.

Auch auf der Umleitungsstrecke für die teilweise gesperrte Untertrave / Drehbrücke im Zuge der Eric-Warburg-Brücke sei jeweils eine der beiden Spuren gesperrt, was auch zu erheblichen Verkehrsbehinderungen führe.

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Antwort am 04.12.2017:

Baumpflegemaßnahmen Possehlstraße und Wallstraße:

Baumpflegemaßnahmen sind soweit wie möglich im Zeitraum vom 1.Oktober bis 28.Februar (LNatSchG) durchzuführen. Sie dienen zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit und können daher nicht zurückgestellt werden, bis zum Beispiel die Possehlbrücke fertiggestellt ist. Zur Durchführung dieser Baumpflegemaßnahmen müssen die Firmen eine verkehrsrechtliche Anordnung einholen. Sicherheits- und Arbeitsbereich müssen abgesperrt werden; diese reichen bei den Hängen der Wallanlagen teilweise bis in die Straßenräume hinein. Die Baumpflegearbeiten auf der Altstadtinsel und in den Wallanlagen werden bis Ende November 2017 planmäßig abgeschlossen. Behinderungen des Straßenverkehrs können dabei in Einzelfällen leider nicht ausgeschlossen werden.

 

Sperrung auf der Eric-Warburg-Brücke:

Auf der Eric-Warburg-Brücke haben Reinigungsarbeiten an den Fahrbahnübergängen stattgefunden. Hierbei wurde jeweils eine Fahrtrichtung von zwei auf eine Spur für kurze Zeit eingeengt. Solche Arbeiten sind für die Unterhaltung des Bauwerkes erforderlich und können nicht über mehrere Monate verschoben werden, d.h. die Behinderungen gäbe es in jedem Falle.

Diese Art von Arbeiten wird in der verkehrsarmen Zeit von ca. 9:00 Uhr bis ca. 14:00 Uhr durchgeführt, um die Belastungen für den Fahrzeugverkehr so gering wie möglich zu halten. Zudem sind derartige Arbeiten innerhalb weniger Stunden erledigt.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.15Beleuchtung der Brücke über die Obertrave (Herr Quirder) – 5.660

TOP 5.2.4 am 02.10.2017

Herr Quirder möchte wissen, ob es geplant sei die neuere Brücke über die Obertrave zu beleuchten und weist darauf hin, dass die Beleuchtung der Zuwegung zur Brücke von der Wallstraße kommend total von Bäumen und Sträuchern zugewachsen sei.

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Antwort am 04.12.2017:

Die Herstellung einer Beleuchtung an der neueren Brücke über die Obertrave ist der-

zeit nicht vorgesehen.

Das Freischneiden der Beleuchtung auf der Zuwegung zur Brücke von der Wallstraße kommend ist in Auftrag gegeben worden; eine Erledigung wird daher zeitnah erfolgen.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.16Wanderweg am Kanal (Herr Lötsch / Herr Ramcke) – 5.660

TOP 5.2.10 am 06.11.2017

Herr Lötsch möchte wissen, wann eine Sanierung des Wanderwegs, entlang des Kanals zwischen der Rehderbrücke und der Sophienstraße geplant ist und welche Kosten hierfür schätzungsweise entstehen.

Herr Ramcke möchte bezüglich des Weges wissen, wie sich die Verwaltung hierzu positioniere und welche Prioritäten gesetzt werden.

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Antwort am 04.12.2017:

Der Bereich Stadtgrün und Verkehr hat diesen genannten Abschnitt bereits in das Sanierungsprogramm für wassergebundene Wege aufgenommen. In diesem Programm sind u.a. auch noch diverse weitere Flächen stadtweit enthalten.

Die Wegebauarbeiten wurden im Rahmen einer Ausschreibung vergeben und beauftragt.

Der Beginn der Bauarbeiten wird im Frühjahr 2018 sein. Ein genauer Termin lässt sich leider noch nicht konkret benennen, weil die Arbeiten witterungsabhängig sind.

Der angesprochenen Weg am Kanal wird jedoch als erste Maßnahme durchgeführt. Saniert werden die Teilstrecken zwischen Sophienstraße und Hüxtertorbrücke sowie Hüxtertorbrücke bis Mühlentorbrücke (innenstadtseitig). Insgesamt sind es ca. 4.157m². Die Kosten betragen ca. 85.700 Euro brutto. Es werden zwei Schichten von sechs und vier Zentimeter aufgebracht. Speziell am Kanal wird eine besonders strapazierfähige Wegedecke (Lava 0/16 und Grandex 0/5) verwendet. Alle anderen Flächen erhalten eine Standardschicht aus Betonrecycling und Brechkies.

Die Deckschichten von wassergebundenen Wegen unterliegen einem Verschleiß und müssen je nach Zustand und Frequentierung alle paar Jahre erneuert werden, damit keine Pfützen entstehen und alte Tragschichten, bestehend u.a. aus groben Ziegelsteinen, abgedeckt sind. Einen Bedarf zur Überarbeitung gibt es quasi bei allen Park- und Wanderwegen.

Aufgrund der hohen Sanierungskosten können leider immer nur sporadisch die Abschnitte saniert werden, wo der Handlungsbedarf am dringendsten ist. Priorität haben Wanderwege mit einer intensiven Nutzung.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

Herr Pluschkell möchte bezugnehmend auf seine Anfrage im letzten Bauausschuss wissen, wie mit dem Neubau der Bahnhofsbrücke seitens der Verwaltung umgegangen werde, da bei einer kurzfristigen Einspurigkeit in der vorletzten Woche der gesamte Verkehr im Umfeld zusammengebrochen sei. Aus Sicht der SPD-Fraktion sei eine Behelfsbrücke unumgänglich.

 

Herr Drever verweist auf die Kurzfristigkeit der Sanierungsarbeiten in der vorletzten Woche und merkt an, dass es bei dem geplanten Neubau der Bahnhofsbrücke im Vorwege ausreichende Pressemitteilungen und weitläufige Umleitungsempfehlungen geben werde. Bezüglich einer Behelfsbrücke erwähnt Herr Drever eine Umsetzungsunmöglichkeit wegen fehlenden Platzes in unmittelbarer Nähe der bestehenden Bahnhofsbrücke.

 

Herr Pluschkell regt an eine Behelfsbrücke zwischen der Katharinenstraße und der Werner-Kock-Straße zu prüfen.

 

Herr Lötsch bittet die Verwaltung darum, in der Sitzung am 15. Januar 2018 den geplanten Bauablauf vorzustellen.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

Anfrage von Herrn Pluschkell „Zum Herrenmoor“ vom 06.11.2017 (TOP 5.2.8):

In der Straße Zum Herrenmoor erfordern der verkehrsgefährdende Zustand der Fahrbahn und des Fußwegs sowie hohe Wasserstände, die zeitweise sogar über der Fahrbahnoberkante liegen, sowohl eine Straßensanierung als auch eine Regenwasserkanalsanierung sowie eine Drainage. Die Sanierung der Straße scheint auch deshalb sinnvoll, da die Sicherstellung der Verkehrssicherheit einen nicht unerheblichen Unterhaltungsaufwand erfordert sowie einen erhöhten Winterdienst mit sich bringt. Bislang hatten jedoch aus Sicht der Verwaltung andere investive Baumaßnahmen eine höhere Priorität. Dieses vorausgeschickt frage ich:

Welche Erkenntnisse hat die Bauverwaltung in Bezug auf den baulichen Zustand der Straße „Zum Herrenmoor“? Welche Sanierungsmaßnahmen sind dort erforderlich, um die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer ganzjährig zu gewährleisten? Welche Kosten sind damit verbunden? Gibt es bereits eine konkrete Planung, - einschließlich einer Haushaltunterlage? Falls ja, wann wird diese dem Bauausschuss vorgelegt. Falls nein, bis wann wird diese erstellt? Welche Maßnahmen können ergriffen werden, um kurzfristig eine Besserung zu erreichen?

 

Abschließende Antwort am 06.11.2017:

Mit der Sanierung der Straße „Zum Herrenmoor“ wurde bereits begonnen.

Bereits 2011 wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses Sanierungskonzept ergab Kosten von etwa 380.000 Euro. Aufbauend auf ein Gutachten aus dem Jahr 2011 wurde ein reduziertes Konzept erarbeitet, dass die Situation vor Ort deutlich verbessert und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel möglich war.

Im ersten Schritt wurden im Abschnitt von der Autobahnbrücke bis zur Einmündung „ Am Brook“ der Gehweg inkl. Entwässerungsgraben erneuert, Betonhochborde saniert und die auf die Fahrbahn eine DSK-Schicht aufgebracht. Zur Verbesserung der Versickerungsmöglichkeit der Niederschläge und des temporär aus den Seitenräumen heraustretenden Grundwassers wurden die Retentionsflächen erweitert, in dem auf ein Gehweg verzichtet wurde und ein Entwässerungsgraben profiliert wurde. Die Arbeiten sind bereits abgeschlossen.

 

Im Bereich unter der alten Autobahnbrücke gestaltet sich die Situation aufgrund der hohen Grundwasserstände, die zeitweise sogar über der Fahrbahnoberkante liegen, schwierig. Ein Aufbau der Straße ist aufgrund der Brücke nicht möglich, da bereits jetzt die maximal mögliche Höhe ausgenutzt wurde. Aufgrund des Straßenaufbaus und Zustandes sind leider auch zustandsverbessernde Maßnahmen wie Deckensanierungen nicht durchführbar.

 

Daher erfolgt eine grundhafte Sanierung der Fahrbahn (ca. 200 m2) sowie der Nebenanlagen (ca. 75 m2). Zur Verbesserung der Grundwassersituation wird eine Drainage (DN 100) eingebaut, die in den Regenwasserkanal entwässert. In den Böschungsbereichen werden Abläufe gesetzt. Die Ausschreibung für diesen Bauabschnitt ist bereits erfolgt. Die Kosten betragen ca. 110.000 Euro.

Der Baubeginn der Maßnahme hat sich erheblich verschoben. Dies ist vor allem mit Lieferproblemen der Schächte begründet. Ursprünglich sollte die Maßnahme am 04.09.2017 beginnen und am 13.10.2017 beendet sein. Gemäß Rücksprach mit dem Auftragnehmer ist nun der Baubeginn in der 46. Kalenderwoche geplant. Die Bauzeit soll drei Wochen betragen. Falls die Witterung eine Fertigstellung in 2017 nicht zulässt, ist vorgesehen eine Asphalttragschicht mit Anrampungen einzubauen. Die Asphaltdeckschicht wird dann abschließend im Jahr 2018 eingebaut.

 

Weitere Nachfrage von Herrn Pluschkell per Mail am 23.11.2017

Können Sie bitte mitteilen, warum die Baustelle nach einen starken Start nunmehr zum Erliegen gekommen ist und wann und wie es dort weitergeht?

(Mail der Siedlergemeinschaft):

„Die Bauarbeiten in der Straße "Zum Herrenmoor" sind eingestellt worden. Anders ist es nicht zu erklären, dass seit Einrichten der Baustelle am Donnerstag, den 16.11.2017, keine weiteren Maßnahmen stattgefunden haben! Es wurde ein Teil der Asphaltdecke entfernt und sonst sind keine Tätigkeiten zu erkennen. Bauarbeiten sind an der Baustelle auch nicht gesichtet worden. Wetter bedingt kann nicht die Ursache sein, da wir kaum Regen und keinen Frost hatten.“

 

Antwort von 5.660 an Herrn Pluschkell per Mail am 24.11.2017

Aufgrund von unvorhergesehen baulichen Schwierigkeiten wurden die Arbeiten unterbrochen. Die geplante Wasserführung ist aufgrund der extrem hohen Grundwasserstände nicht realisierbar, es muss eine Grundwasserabsenkung erfolgen.

Für die wasserrechtliche Einleitungsgenehmigung sind verschiedene Untersuchungen erforderlich. Zum einem muss eine Berechnung der einzuleitenden Wassermenge erfolgen, zum anderen muss abgeprüft werden, ob die Grundwasserabsenkung Auswirkungen auf angrenzende Bauwerke, Vegetation usw. hat. Dies wird einige Zeit in Anspruch nehmen.

Aufgrund der Witterungsverhältnisse haben wir daher beschlossen, die Baumaßnahme erst im Frühjahr 2018 fortzuführen. Die Durchfahrt wird provisorisch hergestellt und die Umleitung wieder aufgehoben. Die Baufirma wird am 24.11.2017 eine Anliegerinformation verteilen.

 

Weitere Nachfrage zum Bauausschuss am 04.12.2017

  1. Warum wurde mit den Bauarbeiten in der Straße Zum Herrenmoor begonnen, wenn der Verwaltung die damit verbundenen Probleme bekannt waren?
  2. Warum wurden die offenbar erforderlichen Grundwassergutachten nicht rechtzeitig eingeholt?
  3. Welche Arbeiten sind seitens des Bereichs Stadtgrün und Verkehr erforderlich, welche Arbeiten durch andere Baulastträger?
  4. Warum wurde die dort befindliche seit Jahrzehnten ungenutzte Autobahnbrücke nicht abgerissen? Was spricht gegen einen Rückbau dieser Brücke? Wer wäre dafür zuständig?
  5. Ist der Verwaltung die besondere Situation des benachbarten Angelteichs bekannt? Welchen Zusammenhang gibt es mit dem seit Jahren erhöhten Wasserstand in diesem Teich und Wasseraustritten in der erst kürzlich sanierten Abschnitt der Straße Zum Herrenmoor?

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.