Auszug - Armuts- und Sozialbericht, Zwischenbericht 2015/2016  

36. Sitzung des Ausschusses für Soziales in der Wahlperiode 2013/2018
TOP: Ö 6.5
Gremium: Ausschuss für Soziales Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 05.12.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:04 - 18:41 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2017/05472 Armuts- und Sozialbericht, Zwischenbericht 2015/2016
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Sven SchindlerBezüglich:
VO/2014/01649
Federführend:2.500 - Soziale Sicherung Bearbeiter/-in: Justin, Siglinde
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Frau Schwartz verweist auf den Armuts- und Sozialbericht 2012 und den dazu ergangenen Beschluss des Ausschusses in der Sitzung am 03.03.2015 (Erstellung von Handlungsempfehlungen u.a.), geändert in der Sitzung am 07.03.2017 (Themenschwerpunkte Alter/Altersarmut, Arbeit und Wohnen).

Es ist vorgesehen, das 1. Thema Alter/Altersarmut zusammenzufassen mit „Leben und Wohnen im Alter“. Vorgesehen ist der regelmäßige Austausch mit Politik und den Netzwerkpartnern, wie auch bei der Teilhabeplanung.

 

Herr Schulz bittet zu Seite 23 des Zwischenberichts, Tabelle 5, um Aufklärung, warum die Zahl der Eingliederungshilfen in 2013 „eingebrochen“ ist (2012: 3.268, 2013: 2.470, 2014: 3.367).

Herr Dr. Bender wird diesbezüglich eine Erklärung zu Protokoll geben:

Es ist davon auszugehen, dass die Zahlen zur Eingliederungshilfe im Jahr 2013 nicht eingebrochen sind, sondern zwischen 2012 und 2014 kontinuierlich leicht angestiegen sind.  Interne Zahlen des Bereichs Soziale Sicherung scheinen dies zu belegen. Es ist zu vermuten, dass das Statistische Landesamt für Hamburg und Schleswig-Holstein für das Jahr 2013 in Bezug auf Lübeck fehlerhafte Zahlen veröffentlicht hat. Da die korrekten Zahlen vom Statistischen Landesamt kurzfristig nicht zur Verfügung gestellt werden können, wird auf eine Darstellung der Zahlen für das Jahr 2013 im Zwischenbericht zum Armuts- und Sozialbericht verzichtet. Die dargestellten Zahlen für 2012 und 2014 sind plausibel.

 

Herr Lüttke kritisiert die Situation auf dem Wohnungsmarkt und die gestiegenen Nebenkosten.

Mietspiegel und Wirklichkeit würden „auseinanderklaffen“.

Er fordere die von Frau El Samadoni angesprochene Gesamtangemessenheitsgrenze (siehe TOP 6.1) für Lübeck.

Auch Herr Schulz spricht sich für die Einführung der Gesamtangemessenheitsgrenze aus und beantragt einen mündlichen Bericht über die von Frau El Samadoni beschriebene Verfahrensweise in Neumünster (siehe TOP 6.1).

 

Frau Schwartz und Frau Borso erklären, eine Gesamtangemessenheitsgrenze gebe es für Lübeck nicht; das Jobcenter habe auch keine eigenen Richtlinien betr. Kosten der Unterkunft.

 

Nach Aussage von Frau Schwartz sei das Schlüssige Konzept nun aufgrund des neuen Mietspiegels anzupassen.

In diesem Zusammenhang sei der Hinweis erlaubt, dass eine Anhebung der Angemessenheitsgrenzen eine Anhebung der Mieten zur Folge hätte; dadurch würden keine neuen Wohnungen geschaffen.

Zu der in Neumünster getroffenen Regelung wird Frau Schwartz in der nächsten Sitzung (Februar 2018) mündlich berichten. Diese werde auch in die Überlegungen zur Erstellung des Schlüssigen Konzepts einbezogen.

 

Es sprechen außerdem Frau Menorca (Krankenversicherung für den Familiennachzug von Flüchtlingen u.a.), Frau Akyurt (kein Kostensenkungsverfahren bei den Kosten der Unterkunft, „preisgünstiger Wohnraum“, Möglichkeit der Einführung der Neumünsteraner Regelung), Herr Petereit (zunehmende Altersarmut bei Frauen) sowie Herr Senator Schindler.


Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.