Auszug - Weitere Anfragen  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.2.3
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 06.11.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
 
Wortprotokoll

5.2.3Kühne-Gelände in Schlutup (Herr Lötsch) 5.610

Vorab per Mail vom 10.10.2017

Herr Lötsch möchte wissen, wie der aktuelle Sachstand zur Bebauung des Kühne-Geländes sei.

Antwort des Bereiches 5.610:

Die Hansestadt begrüßt die Absicht von Herrn Kühne-Oertel, die Gewerbebrache in Abstimmung mit der Stadt im Zuge einer Bauleitplanung für eine Wohnbebauung zu entwickeln. Hierfür hat der Eigentümer bereits die Abrissarbeiten zur Freilegung des Geländes beauftragt und eingeleitet.

Die Hansestadt Lübeck hat 2003 in Abstimmung mit der Firma Kühne ein Gutachterverfahren durchgeführt. Herr Kühne-Oertel hat 2017 das damals erstplatzierte Büro Tschoban und Voss beauftragt, den städtebaulichen Entwurf zu überarbeiten, um eine höhere Dichte zu erzielen. Die Änderungen des Entwurfs beinhalten nun neu Baufelder im Landschaftsschutzgebiet und statt einer dreieinhalbgeschossigen Bebauung eine siebengeschossige Bebauung im Nordosten.

Herr Kühne-Oertel hat dieses Konzept der Stadtverwaltung vorgestellt. Der Bereich Stadtplanung und die Untere Naturschutzbehörde haben hierzu folgende Erläuterung und Hinweise gegeben:

  • Die Beseitigung des Missstands und eine Entwicklung der seit nun ca. 20 Jahren andauernden Gewerbebrache werden begrüßt.
  • Die neu angedachte Bebauung im 1993 ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiet ist unverändert unzulässig. Ein Entlassungsverfahren einer Teilfläche aus dem LSG kann aufgrund der Belange des Arten- und Biotopschutzes sowie unter Berücksichtigung des Gewässerschutzstreifens nicht in  Aussicht gestellt werden.
  • Eine punktuelle Bebauung mit sieben Geschossen fügt sich nicht in das Orts- und Landschaftsbild nah dem historischen Ortskern Schlutup und benachbart zu eingeschossigen Einfamilienhäusern ein. Damit sich das Vorhaben in das Orts- und Landschaftsbild einfügt, wird weiterhin - wie auch bereits im Gutachterfahren der HL /der Fa. Kühne - eine Höhenentwicklung von max. drei Vollgeschossen zzgl. Staffelgeschoss für verträglich beurteilt.

 

Die Verwaltung empfiehlt, diese rahmengebenden Zielsetzungen aufrecht zu erhalten und diese als naturschutzrechtliche und ortsgestalterische Bindung in das Bauleitplanverfahren einzustellen.

Weiter Nachfrage von Herrn Lötsch:

Herr Lötsch möchte ergänzend wissen, wie die Verwaltung nun mit dem Bauvorhaben umgehe, ob es hierzu eine Vorlage geben werde oder eine weitere Diskussion im Bauausschuss.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.2.4Lessingstraße (Herr Lötsch) 5.610 / 5.660

TOP 5.2.4 am 06.11.2017 – vorab per Mail vom 10.10.2017

Herr Lötsch möchte wissen, warum das Parken in der Lessingstraße auf der einen Straßenseite verboten wurde und wo es Ersatzstellplätze gibt und ob diese Maßnahme mit den Anwohnern vorher besprochen wurde.

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.2.5Schäden durch Baumwurzeln (Herr Prieur) 5.660

Vorab per Mail vom 19.10.2017

Bäume, die auf öffentlichen Flächen, jedoch nahe an einem privatem Grundstück stehen, können Schäden an Rohrleitungen, Pflasterflächen usw. auf dem privaten Grundstück verursachen. Frage: Ist beim Schadensfall die Hansestadt Lübeck haftbar für die Schäden zu machen?

 

Abschließende Antwort am 06.11.2017:

Generell gilt, dass eine grundsätzliche und entschädigungslose Duldungspflicht für Grundstückseigentümer im Hinblick auf die Straßenbepflanzungen normiert wird. Die Duldungspflicht umfasst nicht nur die Bepflanzung als solche, sondern auch die Ergebnisse der Bepflanzung, also das Vorhandensein von Bäumen; Sträuchern usw. und die damit einhergehenden Auswirkungen wie Laubfall, Ast- und Wurzelwuchs usw. Eine Grenze für die Duldungspflicht besteht ab dem Zeitpunkt, ab welchem von der Straßenbepflanzung in irgendeiner Form eine enteignende Wirkung ausgeht. Beeinträchtigungen sind zu dulden, solange sie nicht übermäßig sind und das Maß des Zumutbaren übersteigen. Nach der einschlägigen Rechtsprechung ist die Zumutbarkeitsschwelle nicht individuell zu bestimmen, sondern als Maßstab gilt der durchschnittliche Hauseigentümer. Sofern eindringende Wurzeln nicht zu echten Substanzzerstörungen z.B. an einer Grundstücksbefestigung führen, sondern lediglich eine geringfügige Beeinträchtigung i.S.v. Unebenheiten der Privatflächen eintreten, wird die Grenze der entschädigungslosen Duldungspflicht nicht überschritten. Bei Substanzstörungen muss im Einzelfall entschieden werden, ob und im welchen Umfang die Hansestadt Lübeck haftbar gemacht werden kann. Solche Fälle werden vom Rechtsamt geprüft.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.2.6Bolzplatz Tremser Teich (Herr Prieur) 5.660

Vorab per Mail vom 19.10.2017

Der Bolzplatz an bzw. neben der Schule Tremser Teich (zuständig ist Bereich Stadtgrün und Verkehr):

Es gibt vermehrt Beschwerden von Anwohnern aus der Straße Am Drögenvorwerk, weil es keine ausreichenden Ruhezeiten gibt und diese dann auch noch nicht einmal eingehalten werden.

Frage: Wie prüft die Hansestadt Lübeck die Lärmbedingungen an solchen Bolzplätzen nach der wohnortnahen Sportstättenverordnung (ggf. mit Schallmessungen) und gibt es grundsätzlich die Möglichkeit am Sonntag oder generell eine Mittagsruhe zu verordnen?

 

Antwort am 06.11.2017:

Laut einer Vielzahl von Urteilen bis hin zum BGH müssen Nachbarn den Lärm von Kindern grundsätzlich ertragen. Dieses Toleranzgebot, das 2011 in das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) geschrieben wurde, soll ein „klares Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft“ sein.

 

„Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen wie beispielsweise Ballspielplätzen durch Kinder hervorgerufen werden, sind im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung. Bei der Beurteilung der Geräuscheinwirkungen dürfen Immissionsgrenz- und -richtwerte nicht herangezogen werden. (§ 22 BImSchG)“

 

Geräusche spielender Kinder seien „Ausdruck der kindlichen Entwicklung und Entfaltung“ und daher grundsätzlich zumutbar. Demnach müssen Mieter Gerichten zufolge Babygeschrei aus der Nachbarwohnung ebenso hinnehmen wie den Lärm von einer Kita, einem Kinderspielplatz oder vom Pausenhof einer Grundschule. Ebenso wenig gibt es eine Mittagsruhe auf Spiel- und Bolzplätzen, Auch am Sonntag darf dort den ganzen Tag gespielt werden. Gesetzlich vorgeschrieben ist nur die Nachtruhe von 22.00 bis 06.00 Uhr. Der Betreiber von Spielplätzen kann andere Nutzungszeiten regeln. Dies muss ausdrücklich auf einem Hinweisschild gekennzeichnet sein.

Die Hansestadt ist jedoch verpflichtet Kindern und Jugendlichen ein ausreichendes Spielangebot zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft nicht nur das räumliche Spielangebot, sondern auch eine Nutzungsmöglichkeit, die dem Spielverhalten entspricht. Generell berücksichtigt der Bereich Stadtgrün und Verkehr die teilweise unterschiedlichen Anforderungen von Anwohnern und Nutzern. Dies beginnt bei der Auswahl der Flächen, Durchführung von baulichen Maßnahmen, Auswahl der Spielgeräte, usw. Auch die Einschränkung der Nutzungsdauer wird praktiziert. Der Hauptzweck der Spiel- und Bolzplätze ist jedoch, Kindern und Jugendlichen ein Spielen zu ermöglichen, daher kann eine Nutzungseinschränkung zur begrenzt erfolgen.

Beschwerden bzgl. „Lärmbelästigung“ durch Nutzung des Bolzplatzes „Am Drögenvorwerk“ sind dem Bereich Stadtgrün und Verkehr nur von einer Anwohnerin bekannt. Mit dieser wurden bereits verschiedene Gespräche geführt, auch hat ein Ortstermin stattgefunden. Vereinbart wurde, dass die bis dato festgelegte Nutzungszeit bis 21:00 Uhr durch die Regelung „ bis zum Einbruch der Dunkelheit“ geändert wird. Dies ist erfolgt.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.2.7Kieslager Volksfestplatz (Herr Dr. Eymer) 5.610

Vorab per Mail vom 24.10.2017

Woher stammen die Kiesberge, die sich auf dem Volksfestplatz befinden?

Wie lange wird der Kies dort gelagert?

Zu welchem Zweck wird der Kies dort gelagert?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.2.8Zum Herrenmoor (Herr Pluschkell) 5.660

Vorab per Mail vom 20.10.2017

In der Straße Zum Herrenmoor erfordern der verkehrsgefährdende Zustand der Fahrbahn und des Fußwegs sowie hohe Wasserstände, die zeitweise sogar über der Fahrbahnoberkante liegen, sowohl eine Straßensanierung als auch eine Regenwasserkanalsanierung sowie eine Drainage. Die Sanierung der Straße scheint auch deshalb sinnvoll, da die Sicherstellung der Verkehrssicherheit einen nicht unerheblichen Unterhaltungsaufwand erfordert sowie einen erhöhten Winterdienst mit sich bringt. Bislang hatten jedoch aus Sicht der Verwaltung andere investive Baumaßnahmen eine höhere Priorität. Dieses vorausgeschickt frage ich:

Welche Erkenntnisse hat die Bauverwaltung in Bezug auf den baulichen Zustand der Straße „Zum Herrenmoor“? Welche Sanierungsmaßnahmen sind dort erforderlich, um die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer ganzjährig zu gewährleisten? Welche Kosten sind damit verbunden? Gibt es bereits eine konkrete Planung, - einschließlich einer Haushaltunterlage? Falls ja, wann wird diese dem Bauausschuss vorgelegt. Falls nein, bis wann wird diese erstellt? Welche Maßnahmen können ergriffen werden, um kurzfristig eine Besserung zu erreichen?

 

Abschließende Antwort am 06.11.2017:

Mit der Sanierung der Straße „Zum Herrenmoor“ wurde bereits begonnen.

Bereits 2011 wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses Sanierungskonzept ergab Kosten von etwa 380.000 Euro. Aufbauend auf ein Gutachten aus dem Jahr 2011 wurde ein reduziertes Konzept erarbeitet, dass die Situation vor Ort deutlich verbessert und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel möglich war.

Im ersten Schritt wurden im Abschnitt von der Autobahnbrücke bis zur Einmündung „ Am Brook“ der Gehweg inkl. Entwässerungsgraben erneuert, Betonhochborde saniert und die auf die Fahrbahn eine DSK-Schicht aufgebracht. Zur Verbesserung der Versickerungsmöglichkeit der Niederschläge und des temporär aus den Seitenräumen heraustretenden Grundwassers wurden die Retentionsflächen erweitert, in dem auf ein Gehweg verzichtet wurde und ein Entwässerungsgraben profiliert wurde. Die Arbeiten sind bereits abgeschlossen.

 

Im Bereich unter der alten Autobahnbrücke gestaltet sich die Situation aufgrund der hohen Grundwasserstände, die zeitweise sogar über der Fahrbahnoberkante liegen, schwierig. Ein Aufbau der Straße ist aufgrund der Brücke nicht möglich, da bereits jetzt die maximal mögliche Höhe ausgenutzt wurde. Aufgrund des Straßenaufbaus und Zustandes sind leider auch zustandsverbessernde Maßnahmen wie Deckensanierungen nicht durchführbar.

 

Daher erfolgt eine grundhafte Sanierung der Fahrbahn (ca. 200 m2) sowie der Nebenanlagen (ca. 75 m2). Zur Verbesserung der Grundwassersituation wird eine Drainage (DN 100) eingebaut, die in den Regenwasserkanal entwässert. In den Böschungsbereichen werden Abläufe gesetzt. Die Ausschreibung für diesen Bauabschnitt ist bereits erfolgt. Die Kosten betragen ca. 110.000 Euro.

Der Baubeginn der Maßnahme hat sich erheblich verschoben. Dies ist vor allem mit Lieferproblemen der Schächte begründet. Ursprünglich sollte die Maßnahme am 04.09.2017 beginnen und am 13.10.2017 beendet sein. Gemäß Rücksprach mit dem Auftragnehmer ist nun der Baubeginn in der 46. Kalenderwoche geplant. Die Bauzeit soll drei Wochen betragen. Falls die Witterung eine Fertigstellung in 2017 nicht zulässt, ist vorgesehen eine Asphalttragschicht mit Anrampungen einzubauen. Die Asphaltdeckschicht wird dann abschließend im Jahr 2018 eingebaut.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.2.9Radweg durch die Mönchswiese (Herr Pluschkell) 5.660 / 5.610

Vorab per Mail vom 28.10.2017

Der Fuß- und Radweg durch die Mönchswiese in Travemünde gehört zum Sekundärnetz (überwiegend unbefestigte Wege) des Lübecker Radwegenetzes und verbindet die Teutendorfer Siedlung mit dem Gneversdorfer Weg. Er ist für Fußgänger und Radfahrer aus der Teutendorfer Siedlung eine wichtige und sehr nützliche Abkürzung für das Erreichen der gesamten Travemünder Infrastruktur (Stadtschule, Hafenbahnhof, Polizei, Einkaufsmärkte, Ärztezentrum usw.).

Der Weg zweigt in der Teutendorfer Siedlung von der Straße "An der Bäk" in der Kurve zwischen Haus-Nr.20 und 22 ab. Er ist an der Einmündung mit einem amtlichen blauen Schild als kombinierter Rad- und Fußweg gekennzeichnet, zusätzlich mit Hinweisschildern für Radwanderer Richtung Gneversdorf und Brodten. Der Weg ist auf den ersten 100 Metern asphaltiert und führt dann nach links durch die feuchten Wiesen der Moorbek, wo er als schmaler Kies/Schotterweg weiterläuft. Nach Regen steht er teilweise unter Wasser mit matschigen Rändern, kaum begehbar für ca. 300 m. Er führt dann wieder nach rechts bergauf zur Ringstraße (das letzte Stück wieder asphaltiert), die auf Höhe der Einkaufsmärkte Penny und Lidl auf den Gneversdorfer Weg führt.

Dieses vorausgeschickt frage ich: Ist der Verwaltung die Bedeutung dieses Wegs die Bewohner und Bewohnerinnen der Teutendorfer Siedlung bekannt? Welche Bedeutung hat dieser Weg zudem für den ganzjährigen Fahrradtourismus in Travemünde? Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, den Weg mit einfachen Mitteln (z. B. Asphaltierung) durchgängig ganzjährig begehbar und für Fahrradfahrer befahrbar zu halten?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.2.10Wanderweg am Kanal (Herr Lötsch / Herr Ramcke) 5.660

Vorab per Mail vom 29.10.2017

Herr Lötsch möchte wissen, wann eine Sanierung des Wanderwegs, entlang des Kanals zwischen der Rehderbrücke und der Sophienstraße geplant ist und welche Kosten hierfür schätzungsweise entstehen.

Herr Ramcke möchte bezüglich des Weges wissen, wie sich die Verwaltung hierzu positioniere und welche Prioritäten gesetzt werden.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.2.11Ausbau Bahnstrecke Lübeck – Bad Kleinen (Herr Lötsch) 5.610

Vorab per Mail vom 30.10.2017

Gibt es bezüglich einer Untertunnelung der Ratzeburger Allee (Bahnstrecke Lübeck - Bad Kleinen) Planungen? Wie ist der Sachstand?

 

Abschließende Antwort:

Frau Glogau erläutert, dass Planungen seitens der DB-AG diesbezüglich nicht bekannt seien. Es bestehe allerdings seitens des UKSH der Wunsch, diese Problematik zu lösen. Frau Glogau verweist auf eine Studentenarbeit, bei der eine Untertunnelung entworfen wurde, welche aber deutlich die negativen Auswirkungen für die Anlieger durch die damit verbundene Rampenanlage aufzeige. Die Verwaltung beabsichtige ein Gespräch mit der DB-AG zu vereinbaren, in der die Thematik eines entsprechenden Ausbaus besprochen werden solle. Die Verwaltung werde über das Ergebnis informieren.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.2.12Gefällter Baum in der Ziegelstraße (Herr Voht) 5.660

Herr Voht spricht den bereits gefällten Baum in der Ziegelstraße an. Momentan wird das Rondell, welches sich um den noch vorhandenen Baumstumpf befindet mit Plastikbaken abgesichert, welche allerdings nicht sehr standsicher erscheinen. Herr Voht möchte hierzu wissen, ob es noch eingeplant sei, diesen Zustand vor dem Winter 2017 abzuändern, um so eine Gefährdung durcheventuell herumfliegende Absperrteile zu verhindern.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.2.13Heizungsanlage in der Geschwister-Prenski-Schule (Herr Ramcke) 5.651

Herr Ramcke merkt an, dass er gehört habe, dass die Heizungsanlage in der Geschwister-Prenski- Schule nicht regelbar sein soll.

 

Abschließende Antwort:

Herr Bunk erläutert, dass dies Problem beim GMHL nicht bekannt sei, er aber diesbezüglich nachfragen werde.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.2.14Lebensmittelmarkt – Lohmühle 84 (Herr Ramcke) 5.610

Herr Ramcke möchte wissen, wie der aktuelle Sachstand beim geplanten Lebensmittelmarkt bei der Lohmühle 84 sei.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.2.15Uhr am Kanzleigebäude (Herr Howe) 5.651

Herr Howe merkt an, dass die am Kanzleigebäude befindliche Uhr seit einiger Zeit still stehe. Er möchte wissen, ob hier eine Reparatur geplant sei.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.2.16Blendung der Fußgänger durch Radfahrer auf der Mühlenbrücke (Herr Howe) 5.660

Herr Howe führt aus, dass es in der Dunkelheit dazu gekommen sei, dass Fußgänger von entgegenkommenden Radfahrern durch deren Licht geblendet werden. Er möchte wissen ob es möglich sei die Beleuchtung der Brücke anzupassen, um dieses Problem zu beheben.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.2.17Stadtplanung beim Bürgermeister (Herr Howe)

Herr Howe möchte wissen, ob es im Fachbereich 5 bereits Gespräche gegeben habe, dass die Stadtplanung bei einer Wahl von Frau Weiher zur Bürgermeisterin in den Fachbereich 1 übergehe.

 

Abschließende Antwort:

Frau Glogau und Herr Schröder können solche Vorabgespräche nicht bestätigen.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.2.18Schlutup – Kirchenstraße und Bögengang (Herr Lötsch) 5.610 / 5.660

Herr Lötsch erinnert noch einmal an seine scheinbar untergegangene Frage aus einer vorherigen Bauausschusssitzung und möchte wissen, wie mit der Oberflächenwiederherstellung in den Straßen in Schlutup (Kirchenstraße und Bögengang) umgegangen werde. Ob es hier Asphalt oder Kopfsteinpflaster geben werde.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.2.19Bewohnerparken beim UKSH (Herr Lötsch) 5.660

Herr Lötsch möchte wissen, ob es seitens der Verwaltung schon Gedanken über ein Bewohnerparken zu beiden Seiten des UKSH in den dortigen Wohngebieten gäbe.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.2.20Lebensmittelmarkt auf dem Priwall (Herr Lötsch) 5.610

Herr Lötsch möchte wissen, ob die ihm zugetragene Aussage, dass der geplante Lebensmittelmarkt auf dem Priwall kleiner als geplant werden solle, richtig sei.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.2.21Possehlbrücke (Herr Lötsch)

Herr Lötsch erkundigt sich nach dem aktuellen Sachstand bei der Possehlbrücke

 

Abschließende Antwort:

Frau Glogau erläutert, dass das von der Verwaltung an die Firma herangetragene Schlichtungsverfahren noch unbeantwortet sei.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.2.22Neue Teutendorfer Siedlung (Herr Pluschkell) 5.610

Herr Pluschkell möchte wissen wie der Stand der Planungen bei der Neuen Teutendorfer Siedlung sei.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.2.23Ersatzstandort für die Kulturbühne in Travemünde (Herr Pluschkell) 5.610

Die Bauverwaltung wird gebeten zu berichten, ob aus baurechtlicher Sicht und unter Berücksichtigung der Planungen für die Erneuerung der Travepromenade eine Fläche von etwa 1.500 qm der ehemaligen Skaterbahn am Parkplatz Leuchtenfeld, die nicht als Parkplatz genutzt wird, für die Errichtung eines sogenannten „Spiegelzelts“ der Kulturbühne Travemünde in Betracht kommen kann.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.2.24B-Planverfahren „Volksfestplatz“ (Herr Dr. Eymer) 5.610

Herr Dr. Eymer möchte wissen, wie der aktuelle Sachstand beim B-Planverfahren auf dem Volksfestplatz sei.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.