Auszug - Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 06.11.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
 
Wortprotokoll

5.1.1Travepromenade (Herr Leber) 2.830

TOP 5.2.9 am 03.07.2017

Gemäß Zeitungsartikel soll sich der Umbau der Travepromenade um ein Jahr verzögern. Herr Leber möchte wissen, ob dies wirklich der Fall sei.

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort des Bereiches 2.830:

Das Vorhaben hat sich nicht verzögert. Der Baubeginn wird im nächsten Jahr nach dem Abbau der Travemünder Woche, in der zweiten Augustwoche, stattfinden. Die Baumaßnahme wird im Juni 2019 beendet sein.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.2Gebäude in Klein Grönau (Herr Lötsch) 5.610

TOP 5.2.4 am 04.09.2017

Herr Lötsch möchte wissen, ob bei dem Gebäude in Klein Grönau an der Hauptstraße, von dessen Dach teilweise Dachziegel auf den Radweg fallen, schon Sicherungsmaßnahmen vor Ort getroffen worden seien.

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort:

Die Bauaufsicht hat von Herrn Lötsch am 18.09.2017 nähere Informationen zu dem angefragten Gebäude erhalten. Es handelt sich um die Adresse Hauptstraße 65 b. Zum Eigentümer wurde seitens der Bauaufsicht bereits 2012 und 2016 Kontakt aufgenommen. Danach wurden akute Gefahrenstellen jeweils beseitigt und die Erdgeschossfenster mit Spanplatten verschlossen.

Aufgrund der Anfrage und eines Schreibens des Bürgermeisters von Groß Grönau wurde nun eine erneute Ortsbesichtigung durchgeführt. Am Tag der Besichtigung konnte keine akute Gefahr festgestellt werden; auf dem Gehweg vor dem Haus lagen keine Steine oder Ziegel. Allerdings ist das gesamte Gebäude von außen in einem schlechten Zustand. Es haben sich bereits Steine gelöst.

Der Eigentümer wurde mit Terminsetzung aufgefordert, Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen. Nach telefonischer Nachfrage wird hier der Hausmeister der Eigentümer-Verwaltung kurzfristig Maßnahmen durchführen.

Die Denkmalpflege ist hier ebenfalls tätig geworden und hat den Eigentümer auf seine Instandhaltungspflicht angesprochen.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.3Travemünder Landstraße (Herr Prieur) 5.610

TOP 5.2.10 am 04.09.2017

Herr Prieur möchte Informationen über eventuelle B-Pläne der drei Grundstücke in der Travemünder Landstraße (MAZ, Recyclinghof und Blessenkoppel)

Zwischenantwort am 04.09.2017:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Antwort am 18.09.2017:

Im gesamten Bereich südöstlich der Travemünder Allee zwischen Henry-Koch-Straße im Norden und der Hafenbahn im Süden, in dem die o.g. drei Grundstücke liegen, gibt es keinen rechtswirksamen Bebauungsplan und wird gegenwärtig auch kein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans betrieben.

 

Weitere Nachfrage am 18.09.2017:

Herr Prieur möchte zusätzlich auch wissen, welche Bauanträge für das beschriebene Gebiet eingegangen sind und wie deren Bearbeitungsstand sei.

 

Zwischenantwort am 18.09.2017:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 06.11.2017:

Aktuell liegt kein Bauantrag vor. Falls auch über bereits genehmigte Anträge Informiert werden soll, wird um eine Konkretisierung hinsichtlich des Zeitraumes (d.h. wie weit zurückliegend) gebeten.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.4Neue Verkaufshütte im Fischereihafen (Herr Leber) 5.610

TOP 5.2.5 am 04.09.2017

Herr Leber berichtet von der neuen Verkaufshütte beim Fischereihafen, bei der es rund 60 innenliegende Plätze und zusätzlich 25 Plätze in der Außengastronomie geben soll. Allerdings sei hier keine öffentliche Toilette vorhanden.

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort vom Bereich Gewerbeaufsicht (3.322-4):

Unter bestimmten Voraussetzungen können Betreibern von Gaststättenbetrieben Auflagen nach dem Baurecht oder auch nach dem Gaststättenrecht erteilt werden.

Hierzu ist anzumerken, dass das Gaststättenrecht keine verbindliche Regelung mehr zur Art und Anzahl von Toilettenanlagen trifft. Hinsichtlich der Erforderlichkeit und der baulichen Ausgestaltung der WC-Anlagen ist also der Einzelfall zu betrachten.

In der Regel werden Vorgaben zu Toilettenanlagen im baurechtlichen Erlaubnisverfahren getroffen.

 

Der von Ihnen genannte Imbiss-Betrieb der Frau König hat seinen Ursprung in einem Verkaufswagen mit einigen Sitzgelegenheiten davor.

Der alte Verkaufswagen wurde inzwischen zwar durch Leichtbauten ersetzt, dürfte mit seinen etwa 35 Sitzplätzen aber dennoch nicht mit dem „Luzifer“ vergleichbar sein.

 

Die Betreiberin weist Gästen bei Vorliegen eines entsprechenden Bedürfnisses stets den Weg zu den in der Nähe befindlichen öffentlichen Toilettenanlagen (Parkplatz Auf dem Baggersand oder Fährplatz). Dieses Verfahren habe sich über viele Jahre bewährt.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.5Baustelle in der Schulstraße (Herr Howe) 5.660

TOP 5.2.9 am 02.10.2017

Herr Howe spricht die rund einjährige Sperrung der Straße „Lange Reihe“, wegen der dortigen Baumaßnahme an, und möchte wissen, ob es zu einer ebenso langen Sperrung der Schulstraße, beim dortigen neuen Bauvorhaben kommen werde. Hierbei regt er an, dass geplante Vorhaben zur Trennentwässerung in der Adolfstraße erst im Anschluss an diese Maßnahme einzuplanen.

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort:

Die Baumaßnahme Lange Reihe 2. Bauabschnitt, zu der auch die Schulstraße gehört, ist eine Maßnahme von den Entsorgungsbetrieben (EBL). Die Maßnahme wird nach Aussage der EBL bis Weihnachten 2017abgeschlossen.

 

Eine Baumaßnahme zur Trennung der Entwässerung in der Adolfstraße ist bei der EBL noch nicht näher terminiert. Aus heutiger Sicht wird dort erst nach 2021 gebaut. Eine Überschneidung mit den restlichen Bauarbeiten in der Schulstraße ist daher in keinem Fall gegeben.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.6Fußwege in Lübeck - Hitliste (Herr Lötsch) 5.660

TOP 5.2.6 am 02.10.2017

Herr Lötsch möchte wissen, ob es bei der Stadt Lübeck eine sogenannte „Hitliste“ gäbe, anhand derer es regelmäßige Begehungen der Fußwege gäbe.

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort:

Alle öffentlich gewidmeten Wege im Straßenraum müssen zur Sicherstellung der Verkehrssicherung regelmäßig kontrolliert werden. Die Kontrollintervalle richten sich nach Verkehrsbedeutung bzw. Verkehrsbelastung:

 

-            Tägliche Kontrolle: Fußgängerzone Breite Straße sowie Rathausmarkt.

-            Der gesamte Innenstadtbereich ist zweimal im Monat zu kontrollieren.

-            Sämtliche Geh- und Radwege des Stadtgebietes, außerhalb der „Innenstadt-Insel“ sind mindestens einmal monatlich zu begutachten.

-            Verkehrsunbedeutende ausgebaute Wege und nicht ausgebaute Feld- und Wirtschaftswege sind halbjährig zu kontrollieren.

-            Wege in Grünanlagen müssen monatlich kontrolliert werden.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.7Risse im Asphalt in Schlutup (Herr Quirder) 5.660

TOP 5.2.18 am 19.06.2017

Herr Quirder spricht die seit Herbst 2016 bekannten Risse im Asphalt in der Siedlung in Schlutup an und möchte wissen, wann diese ausgebessert werden würden.

Antwort am 04.09.2017 (TOP 5.1.10):

Grundsätzlich ist die Verkehrssicherheit gegeben. Die Risse sind als Schadensmerkmale der Oberfläche anzusehen.

Folgende Unterscheidungen werden getroffen:

  • Kleine Risse < 5mm
  • Große Risse > 5mm
  • Netzrisse.

 

Die vorgefundene Rissart z.B. im Palinger Weg sind hauptsächlich große Einzelrisse. Diese sind jedoch nur in Teilbereichen vorzufinden.

Als Sanierungsart kommt das Verfüllen bzw. das Vergießen in Betracht. Die Vorbereitungen für eine gesamtstädtische Ausschreibung für das Vergießen von Rissen haben bereits begonnen. Die Baudurchführung ist in 2018 geplant.

 

Weiter Nachfrage am 02.10.2017:

Herr Quirder möchte auch noch zusätzlich zu der von der Verwaltung in der Sitzung am 04.09.2017 unter TOP 5.1.10, auf seine Anfrage vom 19.06.2017 (TOP 5.2.18) gegebene Antwort zum Thema „Risse im Asphalt in Schlutup„ wissen, warum diese Risse erst nach dem Winter geschlossen werden sollen und nicht vorher.

 

Antwort am 06.11.2017:

Für die Arbeiten muss eine Spezialfirma herangezogen werden. Um hier eine wirtschaftliche Beauftragung zu erreichen, wird die Ausschreibung für das gesamte Stadtgebiet geplant. Vorab ist somit eine Bestandsaufnahme erforderlich. Zudem wäre aufgrund der Auslastung der Firmen eine Bearbeitung nach der Sommerpause kaum möglich gewesen. Ein späterer Zeitpunkt wäre aufgrund der Witterungsverhältnisse nicht optimal (d.h. Feuchtigkeit und geringe Temperaturen sind ungünstig).

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.8Zirkus am Holstentor (Frau Mählenhoff) 5.660

TOP 5.2.8 am 02.10.2017

Frau Mählenhoff möchte wissen, wann die Spuren vom Zirkus, der an den Holstenhallen gastiert habe, beseitigt werden.

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort:

Die Begehung der Fläche mit Roncalli ist Ende August erfolgt. Die Beseitigung der Mängel war ab Anfang Oktober 2017 vorgesehen, eine Beauftragung unmittelbar nach Abzug vom Zirkus war aus mangelnden Kapazitäten der Firmen nicht möglich.

Aufgrund der Witterung hat die beauftragte Firma mit der Herstellung der Fläche in der 42. KW begonnen. Die Sitzbänke stehen wieder auf ihrem Platz, die Fläche ist eingesät, jedoch ist durch den vielen Regen die Fläche aber extrem aufgeweicht. Die Sitzterrassen sind wieder hergerichtet, müssen aber noch nachgearbeitet werden.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

 

Herr Prieur spricht die im Bauausschuss am 02.10.2017 unter TOP 5.1.3 gegebene Antwort zu seiner Anfrage am 04.09.2017 (Mohnstieg – KAG-Beiträge) an und möchte hierzu ergänzend noch wissen, welche Kosten tatsächlich in das Ergebnis einfließen und ob es bereits eine Normenkontrollklage gegen diese Satzung gäbe und wenn ja, wie damit seitens der Verwaltung umgegangen werde.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.