Auszug - mdl. Bericht: Einrichtung von Jugend-Wohngemeinschaften für unbegl. minderjährige Ausländer (umA)  

34. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 5.1
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 05.10.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:04 - 18:21 Anlass: Sitzung
Raum: Jugendtreff Pinasse
Ort: Pinassenweg 26, 23558 Lübeck
 
Wortprotokoll

Frau Scharrenberg berichtet, dass in den letzten Monaten in der Betreuung der unbegleiteten minderjährigen Ausländer (umA) im Rahmen der Jugendhilfe eine konzeptionelle Weiterentwicklung stattgefunden habe, insbesondere mit Blick auf die Überleitung in andere Regelsysteme.

Dazu erklärt Frau Mesch, dass es zurzeit über 100 laufende Hilfen gäbe. Knapp die Hälfte der Hilfen würde für bereits volljährig gewordene umA gewährt. Schwerpunkt der Jahre 2015/16 war die Sicherstellung der Erstversorgung. Nunmehr müsse die Ausgestaltung des Hilfebedarfes der jungen Menschen in den Fokus rücken, dieses auch mit Blick auf den Übergang in andere Hilfesysteme.

 

Von den in diesem Jahr beendeten 19 Hilfen für junge Volljährige seien 4 in einer Gemeinschaftsunterkunft untergekommen. Dabei würde darauf geachtet, für die Unterbringung lediglich 2er Wohngemeinschaften zu bilden. Ferner würde der Übergang im Rahmen der Jugendhilfe begleitet. Zur Sicherstellung und Betreuung des Überganges bestehe zudem ein enger Kontakt zum Bereich Soziale Sicherung.

 

Frau Scharrenberg erläutert, dass die Verselbständigung der Jungerwachsenen in der Regel durch Bezug von trägereigenem Wohnraum erfolge. Denkbar ist hier auch eine konzeptionelle Weiterentwicklung mit Übergang an das Jobcenter, bei Bedarf im Einzelfall mit ergänzenden Jugendhilfemaßnahmen.

 

Dem Bereich Familienhilfe/Jugendamt lägen zwei Konzepte zum Thema Jugendwohngemeinschaften vor. Da es sich hierbei um eine komplexe Thematik mit verschiedenen Akteuren und Zielgruppen handele, bedarf die Prüfung der Konzepte noch einige Zeit. Unter anderem werde die Finanzierung noch geklärt. Auch wenn es sich nicht um klassische Aufgaben des Jugendamtes handele, sofern kein dezidierter Jugendhilfebedarf bestehe, werde diese Thematik vom Bereich weiter geprüft.

 

Frau Mentz empfiehlt, die Kosten dafür zeitnah zu ermitteln, damit diese noch in den Haushalt 2018 einfließen können. Weiterhin wünsche sie sich eine umgehende Verbesserung der Wohnsituation für die Übergangszeit bis die Klärung der Jugendwohngemeinschaften erfolgt ist.

Frau Fahl fragt nach, ob das Modell der BQL „Menschen für Menschen“ in diesem Prozess mit berücksichtigt wurde. Frau Scharrenberg erklärt, dass dieses Modell mit in den Prozess aufgenommen werden könne.

Frau Mentz wünscht sich ein Konzept, in dem sich die Jugendhilfe sukzessive aus der Betreuung zurück zieht und die Wohnungen von den Jugendlichen selbstständig übernommen werden können.

Frau Scharrenberg problematisiert in diesem Zusammenhang den angespannten Wohnungsmarkt und den fehlenden Wohnraum. Auch Frau Weiher erklärt, dass zwar Sozialwohnungen gebaut werden und die Stadt das Erstbelegungsrecht hätte, jedoch zurzeit noch zu wenige Wohnungen vorhanden seien.

Frau Kuring-Arent weist darauf hin, dass diese Problematik nach Beendigung der Jugendhilfe nicht nur für Flüchtlinge bestehe sondern für alle Jungerwachsenen. Die Heranwachsenden benötigen längere Übergangszeiten, auch auf dem Weg in die Beschäftigung. Herr Klüssendorf stellt abschließend fest, dass eine angemessene Betreuung aber gewährleistet ist.