Auszug - Arbeitsstand Straßenreinigungs-/Straßenreinigungsgebührensatzung  

42. Sitzung des Werkausschusses EBL
TOP: Ö 4.2.1
Gremium: Werkausschuss EBL Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 14.09.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:35 - 18:06 Anlass: Sitzung
Raum: Entsorgungsbetriebe
Ort: Malmöstraße 22, Lübeck
 
Wortprotokoll

Herr Dr. Verwey erläutert die weiteren Aktivitäten zur Neu-Kalkulation der Straßenreinigungs-/Straßenreinigungsgebührensatzung. Wie bereits bekannt, sei die EBL vom OVG verurteilt worden, neue Gebührensätze zu kalkulieren. Hierzu schlage die Hansestadt Lübeck einen mehrstufigen Prozess vor, der in den nächsten drei Werkausschuss-Sitzungen ausführlich vorgestellt, diskutiert, beraten und am Ende durch die Gremien beschlossen werden sollte. Herr Dr. Verwey erklärt, dass verschiedene Themen zur Diskussion stünden, wie z. B. der Zeitplan für das Verfahren, das Allgemeininteresse, die Über- und Unterdeckung und die Kalkulationszeiträume. Die Neu-Fassung sollte in der Bürgerschaft am 28.11.2017 beschlossen werden, damit zum 01.01.2018 eine neue Satzung Inkrafttreten könnte.

 

Gleichfalls sei wichtig, sich frühzeitig mit dem Kläger, dem Mieterverein Haus & Grund und der Wohnungswirtschaft zusammenzusetzen, um einen gemeinsamen Konsens zum Normenkontrollverfahren zu erzielen. Die Gesprächsangebote hierzu liegen vor.

 

Herr Reinhardt sieht den Zeitplan kritisch und merkt an, dass die Politik diesmal sehr vorsichtig mit einer Entscheidung umgehen werde. Herr Dr. Verwey verweist auf eine Zeitschiene von 3 Monaten, die ausreichend sein sollte. Jedoch sieht er auch das Thema Allgemeininteresse als schwierigen Punkt.

 

Im weiteren Verlauf erläutert Herr Dr. Verwey die Ermittlung des Allgemeininteresses nach dem Urteil des OVG in fünf Schritten und stellt diese anhand einer Präsentation einzeln vor,

wie beispielsweise die Bildung von Straßenklassen nach Verkehrsbelastung, die Einzelfallprüfung von Straßen auf Anlieger-/Durchgangsverkehr bzw. auch die Definition von Allgemeininteresse. Ergänzend hierzu gibt er bekannt, dass das Gericht das Modell zum Ergebnis der Bildung von Straßenklassen für Lübeck nicht beanstandet habe.

 

Die Fragen von Frau Grädner und den Herren Dr. Koß, Rohlf und Kucharzik zum Modell Straßenklassen sowie Allgemeininteresse beantworten Herr Dr. Verwey und Herr Senator Hinsen. Das entscheidende Kriterium sei immer das Anliegerinteresse. Das OVG Urteil besagt, dass die Hansestadt Lübeck mehr als die jetzt angesetzten 15 % der Winterdienst-Kosten tragen müsse.

 

Herr Ulrich schlägt vor, nach dem vorgestellten Modell zu berechnen.