Auszug - Anfrage AM Harald Klix: Konsequenzen aus neuen Verordnungen auf Bundesebene  

41. Sitzung des Werkausschusses EBL
TOP: Ö 9.1
Gremium: Werkausschuss EBL Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Do, 27.07.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:59 Anlass: Sitzung
Raum: Entsorgungsbetriebe
Ort: Malmöstraße 22, Lübeck
VO/2017/05058 Anfrage AM Harald Klix: Konsequenzen aus neuen Verordnungen auf Bundesebene
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion FREIE WÄHLER & DIE LINKE Bearbeiter/-in: Voht, Gregor
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Thyen erläutert die durch neue Bundesverordnungen (Klärschlammverordnung AbfKlärV und Düngeverordnung DüV) eingetretenen Veränderungen und Perspektiven bei der Klärschlammentsorgung (s.a. Anlage).

Ab 2029 müssen alle großen Kläranlagen Phosphor aus ihrem Klärschlamm zurückgewin­nen, die landwirtschaftliche Verwertung wird ebenfalls ab 2029 nicht mehr zugelassen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind sowohl die landwirtschaftliche Verwertung als auch die thermische Verwertung (Verbrennung) ohne Phosphor-Recycling grundsätzlich möglich. Lübeck entsorgt seit 1993 seinen Klärschlamm in der Landwirtschaft und hat somit die Rückführung von Phosphor in den Nährstoffkreislauf praktiziert. An der Entwicklung eines nachhaltigen und wirtschaftlichen Entsorgungsweges für den Lübecker Klärschlamm wird bereits seit längerer Zeit intensiv gearbeitet. Dieses geschieht im Rahmen einer bestehenden Kooperation der drei größten Klärschlammerzeuger in Schleswig-Holstein.

Insbesondere durch die ab Juni 2017 geltende Düngeverordnung haben sich bereits jetzt gravierende Einschränkungen bei der landwirtschaftlichen Verwertung ergeben. Die relativ starke Ablehnung der Landwirte bereits für die akut anstehende Herbstdüngung ist in der jetzt zu beobachtenden Form nicht vorhergesehen worden. Der Flächenbedarf hat sich na­hezu verdoppelt und die Nährstoffbilanzierungen sind nun unter Einbeziehung aller Düngestoffe verpflichtend. Landwirte verlangen aktuell z.T. erhebli­che Zuzahlungen von den Entsorgern. Weiterhin wird nach Inkrafttreten der AbfKlärV, vo­raussichtlich im Oktober 2017, ein erhöhter Untersuchungsumfang entstehen. Die Entsor­gungskosten in der Landwirtschaft steigen ins­gesamt stark an und müssen nach aktueller rechtlicher Einschätzung zumindest teilweise von den Erzeugern auch bei laufenden Verträ­gen übernommen werden. Es wird davon aus­gegangen, dass die in der Landwirtschaft ver­werteten Klärschlammmengen deutlich zurück­gehen werden und das heutige Niveau nicht mehr erreicht werden wird.

Aktuell geht es vor­dringlich darum, Zwischenlagerkapazitäten zu realisieren, woran intensiv gearbeitet wird. Im Bereich des Abfallwirtschaftszentrums der EBL bestehen grundsätzlich Möglichkeiten dazu.

Die Frage von Herrn Rohlf, ob es heute schon wirtschaftlich sei, Phosphor aus Klärschlamm zurückzugewinnen, wird verneint. Allerdings bestehen positive Aussichten, dass bis 2029 wirtschaftliche Verfahren nutzbar sein werden. Abgesehen davon besteht dann eine gesetz­liche Verpflichtung.

Die Fragen von Herrn Rathcke und Frau Mählenhoff, ob die erzeugte Klärschlammmenge auf dem ZKW reduziert werden könne, ggf. auch schon vor der Kläranlage, um Entsorgungs­kosten einzusparen, werden im Kern ebenfalls verneint. Es seien bereits Optimierungen in diese Richtung gelaufen, das Potenzial ist gering. Grundprinzip der Abwasserreinigung sei grund­sätzlich, Schad- und Nährstoffe so weit wie möglich aus dem Wasser zu entfernen, bevor dieses in Gewässer eingeleitet wird. Die Schad- und Nährstoffe konzentrieren sich folg­lich im Klärschlamm.


Anfrage:

  1. Der Bundestag hat am 9. März 2017 dem Entwurf einer Verordnung zu Neuordnung der Klärschlammverwertung zugstimmt (BT-Drs. 18/10884). Sollte nun auch der Bundesrat zustimmen, ist zukünftig vorgesehen aus  Klärschlämmen Phosphor für die Nutzung insbesondere in der Landwirtschaft zu gewinnen. Welche positiven/negativen Konsequenzen hat dies für die Klärwerke in Lübeck?

 

  1. Am 30. März stimmte der Bundestag einer neuen Gewerbeabfallordnung zu, die eine Verschärfung der Vorschriften im Bereich des Recycling von Bau- und Gewerbeabfällen bedeutet. Welche Kosten entstehen voraussichtlich bei der Umsetzung dieser neuen Vorschriften? Sind Übergangszeiten vorgesehen?

 


Abstimmungsergebnis:

Der Ausschuss nimmt die Anfrage und den Bericht zur Kenntnis.

 

 

 

 

zu 9.2

Herr Dr. Koß zur Anlieferung auf den Wertstoffhöfen

 

Herr Dr. Koß berichtet über seine drei persönlichen Anlieferungen auf den Wertstoffhöfen (Restmüll und Grünabfall). Er verstehe nicht, warum er diesmal 7,50 EUR statt wie im letzten Jahr 5,00 EUR bezahlt habe. Mit der neuen Abfallsatzung sollten die Gebühren doch sinken.

Herr Rehberg erklärt den speziellen Fall von Herrn Dr. Koß Anlieferung. Herr Senator Hinsen regt an, dass Herr Dr. Koß seine Anfrage bitte schriftlich formuliere, damit darauf besser ge­antwortet werden könne.

 

 

 

 

Der Vorsitzende stellt um 17.31 Uhr die Nichtöffentlichkeit her.