Auszug - Fraktion grün+alternativ+links (GAL): Reduzierung des Bauvolumens des geplanten Neubaus Fackenburger Allee/Stadtgraben TB II  

31. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 5.9
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Do, 29.06.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 22:09 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2017/05055 Fraktion grün+alternativ+links (GAL): Reduzierung des Bauvolumens des geplanten Neubaus Fackenburger Allee/Stadtgraben TB II
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion grün+alternativ+links (GAL) Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Es sprechen BM Howe, BM Freitag, BM Mählenhoff, BM Quirder, BM Mählenhoff erneut, BM Niewöhner. BM Niewöhner beantragt für die BfL-Fraktion Vertagung. Es spricht BM Howe

 

Die Vorsitzende lässt zuerst über den Vertagungsantrag abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis

Mehrheitliche Ablehung des Vertagungsantrages

Ja-Stimmen: 21

Nein-Stimmen: 26


Beschluss:

Die geplante Bebauung an der Fackenburger Allee/Stadtgraben TB II, für die der B-Plan von Juli 2014 eine Höhenbegrenzung zwischen 13,8 m am Stadtgraben bis maximal 22 m über Normalhöhennull (NHN) an der Fackenburger Allee vorsieht, wird maximal in diesen Maßen erfolgen und nicht dem Votum des Bauausschusses im März 2017 folgen. Dieser hatte in seiner Sitzung am 20.3.2017 mehrheitlich beschlossen, die Höhenbegrenzung von 18 m bzw. 22 m auf 29,40 m ü.NHN anzuheben.*

 

Es ist darauf zu achten, dass der geplante Neubau optisch nicht durch seine massive Bauweise gegenüber dem UNESCO Welterbe Altstadt „erdrückend“ wird.

 

Weiterhin wird an diesem Standort bei der Fassadengestaltung in Richtung Altstadt auf hohe architektonische Kunstfertigkeit Wert gelegt.

*(Auszug aus dem Beschlussvorschlag VO2017/04623, Bebauungsplan 03.02.01 Fackenburger Allee /Stadtgraben TB II (1. Änderung), Aufstellungsbeschluss (5.610): „Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, die Höhenbegrenzung von 18m bzw. 22 m ü.NHN bis auf maximal 29,40m ü.NHN anzuheben.“)

 

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitliche Annahme bei

Ja-Stimmen:25

Nein-Stimmen:21

Enthaltungen:1