Auszug - Fraktion grün+alternativ+links (GAL): Reduzierung des Bauvolumens des geplanten Neubaus Fackenburger Allee/Stadtgraben TB II
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Es sprechen BM Howe, BM Freitag, BM Mählenhoff, BM Quirder, BM Mählenhoff erneut, BM Niewöhner. BM Niewöhner beantragt für die BfL-Fraktion Vertagung. Es spricht BM Howe
Die Vorsitzende lässt zuerst über den Vertagungsantrag abstimmen:
Abstimmungsergebnis
Mehrheitliche Ablehung des Vertagungsantrages
Ja-Stimmen: 21
Nein-Stimmen: 26
Beschluss:
Die geplante Bebauung an der Fackenburger Allee/Stadtgraben TB II, für die der B-Plan von Juli 2014 eine Höhenbegrenzung zwischen 13,8 m am Stadtgraben bis maximal 22 m über Normalhöhennull (NHN) an der Fackenburger Allee vorsieht, wird maximal in diesen Maßen erfolgen und nicht dem Votum des Bauausschusses im März 2017 folgen. Dieser hatte in seiner Sitzung am 20.3.2017 mehrheitlich beschlossen, die Höhenbegrenzung von 18 m bzw. 22 m auf 29,40 m ü.NHN anzuheben.*
Es ist darauf zu achten, dass der geplante Neubau optisch nicht durch seine massive Bauweise gegenüber dem UNESCO Welterbe Altstadt „erdrückend“ wird.
Weiterhin wird an diesem Standort bei der Fassadengestaltung in Richtung Altstadt auf hohe architektonische Kunstfertigkeit Wert gelegt.
*(Auszug aus dem Beschlussvorschlag VO2017/04623, Bebauungsplan 03.02.01 Fackenburger Allee /Stadtgraben TB II (1. Änderung), Aufstellungsbeschluss (5.610): „Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, die Höhenbegrenzung von 18m bzw. 22 m ü.NHN bis auf maximal 29,40m ü.NHN anzuheben.“)
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitliche Annahme bei
Ja-Stimmen:25
Nein-Stimmen:21
Enthaltungen:1