Auszug - Fahrradfreundliches Lübeck Überweisung aus der Bürgerschaft - Sitzung vom 18.05.2017 Interfraktioneller Antrag der Fraktionen SPD und GAL (VO/2017/04931)  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.3.14
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Mo, 19.06.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:35 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2017/04991 Fahrradfreundliches Lübeck
Überweisung aus der Bürgerschaft - Sitzung vom 18.05.2017
Interfraktioneller Antrag der Fraktionen SPD und GAL (VO/2017/04931)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Glogau
Federführend:5.060 - Fachbereichs-Controlling Bearbeiter/-in: Kaacksteen, Thomas
 
Wortprotokoll

Wie bereits unter TOP 1.2 festgelegt, werden dieser TOP und der TOP 5.3.15 zusammen behandelt.

Die Diskussion ist unter diesem TOP wiedergegeben, die Abstimmungsergebnisse unter den jeweiligen TOP.

 

 

 

Fahrradfreundliches Lübeck

Überweisung aus der Bürgerschaft - Sitzung vom 18.05.2017

Interfraktioneller Antrag der Fraktionen SPD und GAL

(VO/2017/04931)

 

Das von der Lübecker Bürgerschaft am 21.03.2013 zur Kenntnis genommene Konzept „Fahrradfreundliches Lübeck“ wird unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Lübecker Fahrradbeirats aktualisiert und der Lübecker Bürgerschaft noch im Jahr 2017 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Unabhängig davon und darüber hinaus wird der Bürgermeister vorab beauftragt,

 

1. die Planung und Umsetzung eines Fahrradschnellwegs von Bad Schwartau über die

Lübecker Altstadt bis zum Hochschulstadtteil voranzutreiben,

 

2. konkrete Planungen für die fahrradfreundliche Umgestaltung der Ratzeburger Allee

im Bereich zwischen St.-Jürgen-Ring und UKSH in die Wege zu leiten,

 

3. in der Roeckstraße stadtauswärts den Radverkehr vom besonders schadhaften und

nur mit erheblichem Aufwand sanierbaren Radweg versuchsweise auf die Fahrbahn

zu verlagern.

 

 

 

Herr Voht beantragt eine einzelne Abstimmung aller Punkte beim Antrag 5.3.14.

 

Herr Weiland gibt folgende Erläuterungen zu den in den Anträgen aufgeführten Unterpunkten teilweise im Nachtrag zur Niederschrift:

 

Zum allgemeinen Antragstext der Vorlage der Fraktionen SPD und GAL:

Die Fortschreibung des Radverkehrskonzepts erfordert neben einer behördeninternen eine Beteiligung von Kinder- und Jugendlichen und des Runden Tisches Radverkehr. Eine Vorlage noch in 2017 erscheint daher nicht möglich.

 

Zum fünften Unterpunkt der Vorlage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen:

„Für den Radverkehr erfolgt aus Sicherheitsgründen i.d.R. ein zeitlicher Grünvorlauf gegenüber dem Kfz-Verkehr. Aufgrund der sich aus den Richtlinien ergebenden unterschiedlichen Räumgeschwindigkeiten des Rad- und des Kfz-Verkehrs würde ein Gleichlauf keine Vorteile für den Radverkehr, sondern nur Nachteile für den Kfz-Verkehr ergeben. Möglich ist hingegen ggf. eine Verlängerung der Grünzeit des Radverkehrs, wenn die Signalisierung unabhängig vom Fußverkehr erfolgt.“

 

Zum sechsten Unterpunkt der Vorlage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen:

„Eine solche Markierung am Lindenteller ist nicht richtlinienkonform und wurde daher bereits vom Land abgelehnt. Die Markierungen am Berliner Platz, am Mühlentorteller und am Ziegelteller genießen Bestandsschutz.“

 

Zum siebten Unterpunkt der Vorlage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen:

„Ein Baustart in 2019 erscheint ambitioniert.

Nachtrag: Der Lenkungsausschuss der Metropolregion Hamburg wurde am 9. Juni 2017 über die Vorbereitung eines Leitprojekts „Radschnellwege in der Metropolregion Hamburg“ informiert. Eine Entscheidung über das Leitprojekt erfolgt am 15. September 2017. Anschließend könnten die Machbarkeitsstudien ausgeschrieben werden. Nach Erarbeitung der Machbarkeitsstudien sollten Fördermittel für eine Umsetzung akquiriert werden, um die Kosten für die HL zu minimieren.“

 

Zum achten Unterpunkt der Vorlage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen:

Nachtrag: Da die Durchfahrt für Kfz zum Erreichen der im Verlauf der Fahrradstraße befindlichen Parkplätze weiterhin möglich sein muss, ist bei einer Einrichtung mit versenkbaren Pollern eine Vielzahl von „Zufahrtsberechtigten“ zu berücksichtigen, die eine entsprechende z.B. Code-Karte erhalten müssten. Darüber hinaus sind die sonstigen Zufahrtsberechtigten zu berücksichtigen. Das eigentliche Problem wird in der nicht immer deutlichen Beschilderung an der für Kfz-Verkehr nicht zugelassenen Zufahrt gesehen. Dieser Beschilderung mit z.B. einem VZ 250 oder VZ 267 wurde bisher nicht zugestimmt.“

 

 

Herr Voht beantragt eine Vertagung des TOP 5.3.15 und eine Abstimmung des TOP 5.3.14.

 

Herr Leber gibt zu bedenken, dass man auch die Kosten und die Deckung für die geforderten Maßnahmen beachten müsse.

 

Herr Rosenbohm beantragt ebenfalls eine Vertagung beider Anträge und die Stellungnahme von Herrn Weiland zur Niederschrift.

 

Herr Lötsch sieht den Antrag der Fraktionen SPD und GAL als erledigt an, da der geforderte Radschnellweg unter Punkt 1 bereits von der Bürgerschaft beschlossen wurde, der Punkt 2 auch erledigt sei und zu Punkt 3 bereits im Bauausschuss entschieden worden sei, die Radfahrer in der Roeckstraße nicht auf die Fahrbahn zu schicken.

 

Herr Pluschkell sieht den ersten Punkt ebenfalls durch den Beschluss der Metropolregion Hamburg als erledigt an, allerdings sei er sich beim zweiten Aspekt nicht sicher, ob das Land die Radwegeführung über die Ratzeburger Allee favorisiere und nicht über die B207. Zum dritten Punkt sieht Herr Pluschkell die dringende Notwendigkeit eines Beschlusses.

 

Herr Freitag beantragt eine Vertagung und bittet zusätzlich um eine Stellungnahme der Verwaltung zur Roeckstraße in der nächsten Sitzung des Bauausschusses am 03.07.2017.

 

Herr Dr. Brock sieht es als gefährlich an, Schulkinder in der Roeckstraße auf die Fahrbahn zu schicken, nur weil der Radweg dort in einem schlimmen Zustand sei. Seiner Meinung wäre der Raum zur Umsetzung eines kombinierten Rad- und Fußweges da. Er möchte wissen, ob es bei der Verwaltung ein Radwegeprogramm gäbe.

 

Herr Howe führt aus, dass in dem Antrag TOP 5.3.14 unter Punkt 2 nicht an den Radschnellweg, sondern an die kommunalspur gedacht wurde. Seiner Meinung sei es nicht gefährlicher die Radfahrer in der Roeckstraße bei einer Tempobegrenzung auf 30 km/h auf die Fahrbahn zu schicken.

 

Herr Voht möchte den Verfahrensantrag von Herrn Freitag aufgreifen und von der Verwaltung vorab eine schriftliche Stellungnahme zu den im Antrag aufgeführten Punkten bekommen.

 

Herr Ramcke möchte wissen, warum Herr Dr. Brock ein Fahren auf der Straße als unsicherer ansehe, als auf dem Radweg.

 

 

Der Vorsitzende lässt über die Anträge auf Vertagung abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für eine Vertagung:15 Stimmen

Der Bauausschuss vertagt den Antrag einstimmig auf die Sitzung des Bauausschusses am 03.07.2017.