Auszug - Antrag von AM Katja Mentz (GAL): Einrichtung von Jugend-Wohngemeinschaften
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Kandulla erläutert den Antrag von Frau Mentz und verweist auf den LN-Artikel vom 31.05.2017 zu diesem Thema. Danach werden in diesem Jahr 69 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge volljährig und fallen aus der Jugendhilfe heraus. Diese Jugendlichen sind teilweise noch nicht stabil genug, so dass Jugendhilfemaßnahmen weitergeführt werden müssten. Ein Konzept, zur Einrichtung von Jugendwohngemeinschaften, muss entwickelt werden.
Frau Junghans befürwortet diesen Antrag und erläutert, dass die Jugendhilfemaßnahmen mit Eintritt der Volljährigkeit nicht enden. Es wird mit diversen Kooperationspartnern zusammen gearbeitet, damit die Jugendlichen weiterhin pädagogisch betreut werden.
Die Einrichtung von Jugendwohngemeinschaften ist ein weiterer Baustein, der unter anderem mit dem Bereich Soziale Sicherung erarbeitet werden muss. Für die Erstellung solch eines Konzeptes wird jedoch Zeit benötigt, so dass es nicht bis zur nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses fertig gestellt werden kann.
Herr Regenberg erklärt, dass im Landesvergleich die Hansestadt Lübeck weniger Hilfen nach § 41 SGB VIII (Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung) gewährt als zum Beispiel Hamburg. Er wünscht sich eine höhere Inanspruchnahme bei der Gewährung dieser Jugendhilfemaßnahme.
Frau Junghans verweist auch auf die Hilfen nach § 34 SGB VIII (Heimerziehung, sonst. Betreute Wohnform) und § 30 SGB VIII (Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer). Im Einzelfall wird geprüft, ob Bedarf an Jugendhilfemaßnahmen nach Vollendung des 18. Lebensjahres weiter besteht.
Frau Weiher unterstützt diesen Antrag und erklärt, dass solche Wohnformen auch für deutsche Jugendliche von Vorteil wären. Sie weist die Berichterstattung des LN-Artikels zurück und erläutert die Betreuung z. B. in Form von Berufsschulangeboten, Teilnahme an Sprachkursen oder Mitgliedschaften in Sportvereinen.
Auch Frau Hildebrand und Herr Petereit sprechen sich für die Einrichtung von Jugendwohngemeinschaften aus.
Frau Weiher verweist auf die Wohnungsknappheit, wird diesen Antrag aber in die Task-Force Wohnungsbau beim Bürgermeister einbringen.
Auf einen Hinweis von Frau Kandulla erklärt Frau Junghans, dass den gewählten Hilfen regelmäßig einer sehr differenzierte Bedarfsprüfung vorausgeht.
Herr Klüssendorf schlägt vor, dass ein Konzept gemäß Antrag erstellt wird, dies aber nicht zur nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses erfolgen muss.
Über den geänderten Antrag lässt der Vorsitzende abstimmen.
Beschluss:
Die Hansestadt Lübeck möge dafür sorgen, dass Jugend-Wohngemeinschaften eingerichtet werden, in die unbegleitete minderjährige Ausländer ziehen können, sobald sie volljährig geworden sind.
Es möge ein Konzept vorgelegt und berichtet werden, wie neben dem Wohnen in Wohngemeinschaften auch eine bedarfsorientierte Betreuung und Unterstützung der Jugendlichen gewährleistet werden kann.
Ein verzahntes Zusammenwirken verschiedener Träger und Hilfeeinrichtungen für junge Geflüchtete ist hierbei anzustreben (z.B. Jugendmigrationsdienst, Berufsschulen, Jobcenter etc.).
Der Ausschuss stimmt dem geänderten Antrag einstimmig zu.
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0