Auszug - Verschiedenes  

23. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 12.06.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:25 Anlass: Sitzung
Raum: Roter Saal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll

Frau Dr. Hunecke berichtet zu dem Brand des Gebäudes Hinter der Burg 15 am 04.06.2017. Das Gebäude sei eines der ältesten Gebäude Lübecks und stünde seit 1997 unter Denkmalschutz. Aus denkmalpflegerischer Sicht sei durch den Brand ein erheblicher Verlust an Denkmalsubstanz zu verzeichnen. Das Gebäude habe viele Jahre leer gestanden, jedoch sei eine Renovierungsabsicht des Eigentümers erkennbar gewesen.

Unmittelbar nach dem Brand habe der Bereich Denkmalpflege gemeinsam mit einem Statiker eine Begehung des Gebäudes vorgenommen. Bei der Bestandsaufnahme wurde festgestellt, dass viele Teile des Gebäudes gut erhalten geblieben sind. Frau Dr. Hunecke geht davon aus, dass das Gebäude weiterhin unter Denkmalschutz stehen wird. Bereits vor dem Brand seien an dem Gebäude bauhistorische Untersuchungen durchgeführt worden. Der Bereich Denkmalpflege verfüge also über qualifizierte Unterlagen zu dem Gebäude, so dass das Haus wieder vollständig hergestellt werden könnte.

 

Frau Hagge möchte wissen, ob es von der Stadt eine Handlungsvorgabe gibt, die die Eigentümer verpflichtet, unter Denkmalschutz stehende Gebäude nicht verwahrlosen zu lassen.

Frau Dr. Hunecke antwortet, dass es grundsätzlich keine rechtliche Möglichkeit gebe, auf eine Renovierung Einfluss zu nehmen. Allerdings hat der Eigentümer die Vorgabe, das Gebäude vor substanziellen Schäden zu schützen. Kommt ein Eigentümer dieser Pflicht nicht nach, könne der Bereich Denkmalpflege im Rahmen der Ersatzvornahme nach §238 LVwG Maßnahmen ergreifen, die den substanziellen Schutz des Gebäudes sichern. Dies geschehe in der Praxis allerdings nicht, da keine Haushaltsmittel dafür zur Verfügung stünden.

 

Frau Schedel plädiert dafür, dass der Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege sich dafür einsetzt, dass Haushaltsmittel für eine Ersatzvornahme zur Verfügung stehen.

 

Herr Wegner möchte wissen, ob es bei Bränden von denkmalgeschützten Gebäuden eine geregelte Verknüpfung zwischen der Feuerwehr und dem Bereich Denkmalschutz gebe.

Frau Dr. Hunecke antwortet, dass die Feuerwehr über eine Notfallverordnung verfüge, die regelt, das bei Bränden von denkmalgeschützten Gebäuden, der Denkmalschutz unverzüglich zu informieren sei.

Herr Sellerbeck ergänzt, dass dies in diesem Fall nicht geschehen sei.

 

Frau Dr. Hunecke berichtet, dass ein weiterer Verlust an Denkmalsubstanz zu verzeichnen sei. Das Gebäude in der Schwartauer Allee 2, welches seit 1991 Kulturdenkmal sei, sei abgerissen worden. Der neue Investor habe zunächst einen Abbruchantrag beim Bereich Bauordnung gestellt. Der Bereich Bauordnung verwies an den Bereich Denkmalpflege, welcher feststellte, dass der Denkmalschutz greift und damit kein Abbruch des Gebäudes erfolgen darf. Der Investor habe sich nicht an diese Vorgabe gehalten und das Gebäude abgerissen. Frau Dr. Hunecke geht davon aus, dass er eine Ordnungsstrafe erhalten wird.

 

Herr Sellerbeck möchte wissen, wie hoch das Ordnungsgeld sein wird.

Frau Dr. Hunecke antwortet, dass dies die Entscheidung des Gerichts sein wird.

 

Herr Schindler möchte wissen, wie viele Denkmäler die Hansestadt Lübeck hat.

Frau Dr, Hunecke teilt mit, dass die Hansestadt Lübeck derzeit über 2450 Denkmäler verfügt und auch alle Eigentümer darüber Kenntnis haben, dass sie über Denkmalschutzgut verfügen.

 

Herr Dr. Lokers gibt eine kurze Information zu der Überlegung, Archivgut in den Bunkern unterzubringen. Es sei festgestellt worden, dass die Bunker sich aufgrund ihres Klimas nicht für Archivzwecke eignen. Eine Unterbringung in den Bunkern wäre mit hohen Folgekosten verbunden und darüber hinaus würden die Kapazitäten der Bunker nicht die Raumbedarfe für den Depotbedarf von Stadtbibliothek, Lübecker Museen und des Archivs abdecken.

 

Herr Sellerbeck macht auf die Tage der Industriekultur in Lübeck aufmerksam. Nähere Information hierzu könne man sich unter www.tagederindustriekultur.de aufrufen.