Auszug - Service Stadtteilbüros/Zulassungsstelle  

35. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung (Wahlperiode 2013-2018)
TOP: Ö 4.2.3
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 16.05.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Gemeinsame Beratung TOP 4.2.3, 4.3.1 und 5.1

 

Einleitend führt Herr Hinsen aus, dass die Umstellung auf Terminvergabe jetzt zum 01.07.2017 erfolgen solle. Die Umstellung sei wichtig, um die Kundenströme zu steuern. Auch werde es weiterhin möglich sein, in Notfällen kurzfristig Termine zu erhalten. Weiter in der Planung seien die Aufstellung von Kassenautomaten und die Möglichkeit der Kartenzahlung, um die Bezahlvorgänge zu optimieren.

 

Anschließend stellt Frau Sonntag den geplanten Service in den Stadtteilbüros ab dem 01.07.2017, unterteilt in Serviceleistungen für Terminkunden und Serviceleistungen für Kunden mit Wartenummer, vor.[1]

 

Zurzeit sei in der Prüfung, im Juni 2017, befristet bis zum 01.07.2017 an Montagen, Dienstagen und Freitagen im Stadtteilbüro St. Gertrud bereits um 7 Uhr zu öffnen. Die MitarberInnen des Stadtteilbüros St. Gertrud würden diese Öffnungszeit auf freiwilliger Basis anbieten, um die aktuelle Situation zu entzerren und den Start in den neuen Service ab 01.07.2017 zu optimieren. Zusätzlich solle dadurch das Stadtteilbüro Innenstadt entlastet werden. Während der gesamten Servicezeit solle mit einem „Mischsystem“ aus Terminkunden und Kunden ohne Termin gearbeitet werden.

 

Die Dienstleistungen mit kurzer Bearbeitungsdauer würden ohne Termin angeboten. Hierbei handle es sich zudem um Dienstleistungen, die überwiegend kurzfristig benötigt würden. Dienstleistungen, die aufwendiger und länger in ihrer Bearbeitung dauern (Dokumente und Meldevorgänge), bzw. keine feste Bearbeitungszeit haben (Beglaubigungen, LübeckCard), würden nach Termin bearbeitet.

 

Außerdem solle ein neuer Service für den Bürger eingerichtet werden. Beabsichtigt sei ein Erinnerungsschreiben an Bürger, deren Ausweis/Pass/Kinderreisepass in den nächsten 3 Monaten abläuft. Diesem Schreiben würden Informationen zu Terminvereinbarung, Erreichbarkeit und benötigte Unterlagen für den Neuantrag beigefügt.

 

Für die Zulassungsstelle stellt Herr Jelen die Neuerungen, geplant in zwei Stufen, vor.[2] Er führt weiter aus, dass man personell momentan gut aufgestellt sei. Die neuen Mitarbeiter seien alle eingearbeitet und man habe weitere Terminvergaben freischalten können. So hätte man für den heutigen Tag und die folgenden Tage noch einen Termin bekommen können.

 

Fragen der Ausschussmitglieder Dr. Lengen (Spontankunden), Mählenhoff (Bürgerkoffer), Menorca (Terminvereinbarung Führungszeugnis, Lübeck Card), Dedow (Anzahl Bürgerkoffer), Wegner (Information der Bürger über Neuerungen), Mauritz (Umgang mit ausgefallenen Terminen), Müller (Benachrichtigung der Bürger über Ablauf ihrer Ausweisdokumente) beantworten die Herren Hinsen und Jelen sowie Frau Sonntag.

 

Zur Anfrage von Herrn Dedow aus der Sitzung vom 21.02.2017 TOP 8.6 merkt Herr Hinsen an, dass die Möglichkeit, auch am Sonnabend Servicezeiten anzubieten, im Zusammenhang mit der Planung weiterer Maßnahmen ebenfalls geprüft werde. Dabei müsse das gesamtstädtische Serviceangebot mit betrachtet werden, ebenso die tariflichen Regelungen und die interne Dienstvereinbarung zu flexiblen Arbeitszeiten.

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

Zum Antrag von Herrn Zahn (TOP 5.1) meint Herr Dr. Lengen, dass für die SPD-Fraktion  weiterhin eine direkte Terminvergabe im Rahmen der Servicezeiten sowie genügend Personal wünschenswert sei.

 

Da der Antrag wortgleich in der Bürgerschaftssitzung am 18.05.2017 auf der Tagesordnung steht, schlägt Herr Hinsen vor, das dortige Beratungsergebnis abzuwarten.

 

Herr Schubert lässt über den Antrag abstimmen.

 

Der Ausschuss nimmt den Antrag einstimmig bei 15-Jastimmen, 0-Neinstimmen und

0-Stimmenthaltungen ohne Votum zur Kenntnis.

 


[1] Anlage 1 Die Anlagen sind im Ratsinformationssystem abrufbar.

[2] Anlage 2


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 (69 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 (207 KB)