Auszug - Fraktion grün+alternativ+links (GAL) Erlass der Hundesteuer für ältere alleinlebende Lübecker Bürgerinnen und Bürger mit geringen Einkommen und für Hunde aus dem Tierheim
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Hierzu sprechen BM Klinkel und BM Mählenhoff.
Beschluss:
Der Bürgermeister wird beauftragt dafür zu sorgen,
1. dass alleinlebenden Steuerpflichtigen, denen Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII gewährt wird, die Hundesteuer erlassen wird,
2. dass entsprechend der Regelungen der Landeshauptstadt Kiel Hunden, die auf Dauer im Tierheim untergebracht waren, für die Dauer von 12 Monaten Steuerbefreiung gewährt wird, und diese Steuerbefreiung einem Haushalt aber nur einmal innerhalb von zehn Jahren gewährt wird,
3. dass Steuerpflichtige über die Ermäßigung und den Erlass der Hundesteuer ausreichend informiert werden, z. B. im Flyer der Lübeck Card, im Internet und in den jeweiligen Bescheiden über die Gewährung der Sozialleistungen,
4. dass die Bürgerschaft in der Maisitzung über die Umsetzung berichtet wird.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitliche Ablehnung bei
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen:41