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Auszug - Neue Mietobergrenzen ab 01.01.2017 -mündlicher Bericht Frau Leu-  

29. Sitzung des Ausschusses für Soziales in der Wahlperiode 2013/2018
TOP: Ö 6.1
Gremium: Ausschuss für Soziales Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 07.03.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:45 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Frau Leu berichtet zum Thema Mietobergrenzen 2017. Aufgrund des neuen Mietspiegels 2016 war die Überprüfung der Mietobergrenzen erforderlich geworden. Das ab dem 01.01.2017 geltende neue „Schlüssige Konzept“ sowie die „Internen Bearbeitungshinweise“ zu den Kosten der Unterkunft wurden den Mitgliedern des Ausschusses für Soziales bereits am 20.12.2016 per mail übersandt.

Bei der Ermittlung der Mietobergrenzen sei darauf zu achten, dass es eine Gerechtigkeit gegenüber geringverdienenden Nichtleistungsbeziehern gibt. Es kann nicht zu einem Ergebnis kommen, in dem sich ein Leistungsempfänger eine teurere Wohnung anmieten darf.

Daneben schaffen höhere Mietobergrenzen allein keinen neuen Wohnraum. Die Erhöhung der Mietobergrenze führt teilweise zu Mitnahmeeffekten bei den Vermietern und hat so Auswirkungen auf das Mietpreisniveau.

Höhere Mitobergrenzen lösen auch nicht die Probleme der Wohnungssuche von Personen mit sogenannten Marktzugangsproblemen, wie z.B. eine negative Schufa-auskunft.

Das „Schlüssige Konzept“ wurde anhand der Rechtsprechung des BSG ermittelt und soll das untere Drittel des Wohnungsmarktes abbilden. Es gibt verschiedene Berechnungsmodelle. In Lübeck wurde sich für die Perzentil-Methode entschieden. Bei der Ermittlung der Nettokaltmieten wurde ein Korridor von +/-10 qm um die angemessene Wohnungsgröße zu Grunde gelegt.

Bei den Betriebskosten wurde der Durchschnitt der Betriebskosten des bundesweiten Betriebskostenspiegels  mit 1,77 EUR ermittelt. Der Aufschlag aus dem Jahr 2015 wegen der in Lübeck erhöhten Müllgebühren wurde beibehalten, sodass auch hier weiterhin mit 1,87 EUR kalkuliert wurde.

Es kam insgesamt bei den 1-Personen-Haushalten zu einer wesentlichen Erhöhung um 20,- EUR von 360,- auf 380,- EUR. Bei der Berechnung der 4- und 5-Personen-Haushalte ergab sich ein geringerer Betrag, sodass hier als Bestandsschutz die alte Mietobergrenze beibehalten wurde.

Im Hinblick auf den angespannteren Wohnungsmarkt erfolgt eine Kürzung auf die Mietobergrenze nicht, wenn nachgewiesen wird, dass tatsächlich kein Wohnraum gefunden wurde.

Außerdem ist eine Wirtschaftlichkeitsberechnung für einen möglichen Umzug eingeführt worden, bei der auch die Kosten, z.B. Umzugskosten und Kosten für eine neue Mietsicherheit, den Einsparungen gegenüber gestellt werden.

Auf Nachfrage von Frau Akyurt, dass die Steigerungen im Mietspiegel nicht in den Mietobergrenzen wiederzufinden sind, ergänzt Frau Leu, dass dies an der anderen Berechnungsmethode liegt. Im Jahr 2013 standen aus Datenschutzgründen nicht sämtliche Daten des Mietspiegels zu Verfügung.

Die Idee von Frau Akyurt, einheitliche Vorgaben für Anforderungen zum Nachweis der erfolglosen Wohnungssuche zu machen, nimmt Frau Leu auf.

Herr Klinkel verweist auf den schwierigen Wohnungsmarkt in Lübeck.

Es wird von Frau Zunft bemängelt, dass nach ihrer Erfahrung betroffene Personen für die Mietobergrenzen keinen Wohnraum finden. Die Neuanmietungen seien deutlich teurer. Die Erfahrung mache sie insbesondere, wenn Frauen aus den Frauenhäusern ausziehen sollen.

Frau Leu verweist darauf, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jobcenter und Bereich Soziale Sicherung aufgefordert sind, im Einzelfall zu entscheiden und hier auch die Möglichkeit haben, einer Wohnungsanmietung über der Mietobergrenze zuzustimmen.

Das “Schlüssige Konzept“ sei gerade Gegenstand eines gerichtlichen Eilverfahrens. Daneben sei ein Verfahren zu den alten Mietobergrenzen beim Landessozialgericht anhängig. Solche Entscheidungen dauern leider sehr lange und können sich auch bis zu 6 Jahre hinziehen.

Auf Nachfrage von Herrn Petereit wird zugesagt, das Ergebnis des Eilverfahrens zu kommunizieren.

Frau Zunft appelliert noch einmal, betroffenen Personen im Einzelfall die erforderlichen Hilfen zukommen zu lassen.


Der Ausschuss nimmt den mündlichen Bericht zur Kenntnis.

 

Auf Nachfrage des Vorsitzenden erklärt Herr Klinkel, dass sich sein Antrag betr.Anpassung der Mietobergrenzen für Hartz IV- und SozialhilfeempfängerInnen“ (siehe TOP 11.1) damit erledigt hat.

 

 

Herr Senator Schindler kündigt für die nächste Ausschusssitzung einen gemeinsamen mündlichen Bericht der Fachbereiche 2 und 5 zur aktuellen Wohnungsbauentwicklung an.