Auszug - Jugendhilfeplanung - Kindertagesbetreuung (Bedarfsplan i. S. v. § 7 KiTaG) Bestandserhebung Kindergartenjahr 2016/17 und Maßnahmenplanung Kindergartenjahr 2017/18 ff.
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Beschlussvorlage wird vorgezogen und folgt unmittelbar auf den TOP 4.3 Anfrage des Ausschussmitgliedes Anka Grädner zum Thema: Zahlungsumstellung in der Kindertagespflege.
Frau Heidig stellt die Jugendhilfeplanung – Kindertagesbetreuung anhand einer Power-Point-Präsentation vor. Diese Präsentation wird der Niederschrift beigefügt. Auf Nachfragen von Herrn Klüssendorf und Frau Mentz antwortet Frau Heidig.
Frau Heidig leitet zu den TOPs 5.3 mdl. Bericht Beteiligung von Kindern und 5.2 mdl. Bericht Bundesprogramm KitaPlus über.
Nach Behandlung der TOPs 5.3 und 5.2 fragt Herr Klüssendorf, ob es noch Nachfragen zur Beschlussvorlage Jugendhilfeplanung – Kindertagesbetreuung gibt.
Frau Eitel weist drauf hin, dass die Erweiterung der Betreuungszeiten der Integrationsgruppen in der Kita Wichern I auf Seite 7 und der Kita Janusz Korczak auf Seite 8 nur für die Elementarkinder gilt. Die Integrationskinder werden weiterhin nur mit 6 Stunden betreut.
Auf eine Nachfrage von Herrn Weise zur unveränderten Versorgungsquote bei der U3-Versorgung antwortet Frau Heidig. Sie erklärt, dass das langfristige Ziel die Erreichung einer Versorgungsquote von 50 % ist. Frau Weiher erklärt, dass der Fachbereich 4 für den Kita - Ausbau bereits Bedarf beim Gebäudemanagement angemeldet hat. Frau Kramm ergänzt, dass zusätzlicher Bedarf auch durch freie Träger gedeckt werden kann.
Herr Karschny weist auf die Probleme der baulichen Umsetzung hin und schlägt eine „Task-Force Kitabau“ vor. Frau Weiher begrüßt diesen Vorschlag und merkt an, dass eine gewisse Standardisierung beim Bau oder bei der Ausstattung von Kitas sinnvoll wäre. Eine Diskussion zum Thema wann und ob solch eine Empfehlung durch den Ausschuss abgegeben werden sollte, entsteht. Es sprechen Frau Mentz, Frau Weiher, Frau Kramm und Frau Hildebrand. Die Anregung zur Bildung einer Task-Force bzw. Bündelung der Ressourcen für den Kitabau wird mit in den Senat genommen.
Herr Klüssendorf lässt über die Vorlage abstimmen.
Beschluss:
- Die in der Begründung dargestellten Maßnahmen (s. Tabelle kurz- mittelfristige Maßnahmen ab S. 7) werden in den Bedarfsplan i. S. v. § 7 KiTaG aufgenommen
- Der gesamtstädtische Mehrbedarf im Haushaltsjahr 2017 für die Umsetzung der Maßnahmen beträgt 173.556, 37 Euro.
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Einstimmig
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | TOP 6.1 Präsentation JHA (119 KB) |