Auszug - Zahlungsumstellung Kindertagespflege  

28. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4.3.2
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 02.02.2017 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 17:42 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
 
Wortprotokoll

Herr Jürgensen erklärt, dass es sich hierbei um eine Umstellung von Vorauszahlungen zu Beginn eines Monats auf nachträgliche Zahlungen zum Ende eines Monats handelt. Die Gründe ergeben sich aus hohen administrativen Aufwendungen und hohen Abschreibungen durch Überzahlungen.

Die Information über diese Zahlungsumstellung wurde bereits im Oktober 2015 angekündigt, damit entsprechende Vorbereitungen von den Pflegepersonen getroffen werden konnten. Die Umstellung erfolgt in den Monaten März, April, Mai 2017.

Es besteht die Möglichkeit einer Härtefallregelung. In diesen Fällen muss anhand einer Situationsdarstellung und einer Übersicht von Ein- und Ausgaben deutlich gemacht werden warum die Übergangsphase der Umstellung nicht aus eigenen Mitteln bestritten werden kann. Derzeit liegen 25 Anträge auf diese Härtefallregelung vor, von denen 8 unstrittig sind und bewilligt wurden. Bei den restlichen Anträgen wird Kontakt zu den Antragstellern aufgenommen.

Frau Scheel (anwesende Tagespflegeperson) meldet sich aufgrund einer Nachfrage. Der Vorsitzende fragt, ob der Ausschuss der Anhörung von Frau Scheel widerspricht.

Der Ausschuss widerspricht dem nicht.

Frau Scheel überlegt Widerspruch einzureichen und fragt nach der rechtlichen Grundlage für den Einbehalt der Sozialleistungen. Herr Jürgensen erklärt, dass es sich hierbei nicht um Sozialleistungen handelt und dass keine rechtliche Verpflichtung zu Vorauszahlungen besteht. Die Ermittlung eines Härtefalls erfolgt auf der Grundlage der persönlichen Angaben über Ein- und Ausgaben der Antragsteller.

Auf Nachfragen von Frau Mentz und Herrn Klüssendorf antwortet Herr Jürgensen.