Auszug - Neu: Anfragen von BM Andreas Zander  

55. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 3.3
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Di, 06.12.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 17:34 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2016/04436 Anfragen von BM Andreas Zander
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion Bearbeiter/-in: Schaefer, Susanne
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Vorgezogen behandelt vor TOP 3.1

 

Herr Zander stellt mit der Vorlage 2016/04436 folgende Anfragen:

 

Der Bürgermeister wird gebeten, folgende Anfragen spätestens bis zum 24.01.2017 zu beantworten. Eine kurze, erste mündliche Antwort am 06.12.2016 wäre wünschenswert.

 

Anfrage Einführung einer Kulturförderabgabe

Wie und unter welchen Bedingungen ist es möglich, eine zweckgebundene Kulturförderabgabe nach dem Vorbild der Stadt Köln in der Hansestadt Lübeck einzuführen, die weder die Unternehmen noch die Einwohner der Hansestadt belastet?

Zweck der Abgabe sollte die Finanzierung und Förderung des Weltkulturerbes, kultureller Stätten und Einrichtungen sowie Einrichtungen zur Förderung des Fremdenverkehrs sein. Ziel sollte ein unkompliziertes, einfaches und personalneutrales Abrechnungssystem sein. Gleichzeitig möge der Bürgermeister vorschlagen, wie hoch diese Kulturförderabgabe nach seinen Vorstellungen sein soll und wie dabei sichergestellt wird, dass trotz des dann notwendigen Wegfalls der Kurabgabe der Kurbetrieb dauerhaft erhalten werden wird.

Anfrage: Ausschüttung städtischer Gesellschaften

Wie ist es möglich die Ausschüttungen aller städtischen Gesellschaften zu steigern bzw. deren Zuschussbedarf zu senken?

Anfrage: Gleiche Theaterförderung

Welche Mittel und Wege stehen dem Bürgermeister der Hansestadt Lübeck auch in seiner Funktion als Vorsitzender des Schleswig-Holsteinischen Städtetages zur Verfügung, sich für die Gleichbehandlung und gleiche Förderung der drei schleswig-holsteinischen Theater einzusetzen?

Anfrage: Übergabe des Theatergebäudes an die Theater gGmbH

Welche Auswirkungen hätte eine Übertragung des Theatergebäudes an die Theater Lübeck gGmbH für die Stadt und auf die anstehenden Sanierungen an dem Gebäude?

Anfrage: Übertragung der MuK an Dritte

Welche Vorteile hätte die Übertragung der Musik- und Kongresshalle an Dritte für die Stadt? Bei der Beantwortung der Frage soll unter anderem das jährlich auflaufende Defizit, der Sanierungs- und Investitionstau sowie ein möglicher Erlös berücksichtigt werden.

Anfrage: Haustarife für städtische Eigenbetriebe

Welche Vorteile könnten für die Hansestadt und die Eigenbetriebe entstehen, wenn jedem der städtischen Eigenbetriebe die Möglichkeit zur Vereinbarung von branchenüblichen Haustarifen eingeräumt wird?

Anfrage: Einsparpotentiale bei Vereinen und Verbänden

Welche Einsparpotentiale sind bei Vereinen und Verbänden möglich, um die Zuweisungen und Zuschüsse wieder auf das Niveau von 2012 zu reduzieren?

Anfrage: Investitionsmittel für den Ausbau des Flughafens

Ist es möglich, die im Haushalt für den Ausbau des Flughafens vorgesehenen Investitionsmittel in Höhe von 5,5 Millionen Euro umzuwidmen für die Sanierung von Schulen?

Anfrage: Haushalt als CSV-Datei veröffentlichen

Wie und mit welchem Aufwand ist es möglich, mit der Veröffentlichung des Haushalts (Entwürfe, beschlossener Plan sowie die Ergebnisse und Zwischenergebnisse) als PDF gleichzeitig die Daten der Ergebnis- und Finanzrechnung als CSV-Datei in etablierter Form zu veröffentlichen.

Anfrage: Auslagerung IT

Wie und unter welchen Kosten und Risiken ist es möglich, die bisher im Bereich 1.105 (Informationstechnik, Produkt 111.007) von der Stadt übernommen Aufgaben auszuschreiben und für mindestens 10 Jahre auszulagern. Kann bei der Verwendung von Software (zum Beispiel Office-Büroprogramme) und Hardware (zum Beispiel Mobiltelefone) die Ausschreibung gegenüber der bisherigen Aufgabenwahrnehmung kostengünstigere Varianten vorsehen?

Anfrage: Abarbeitung von B-Plänen

Welche Maßnahmen könnten ergriffen werden, damit die Erstellung von B-Plänen in der Verwaltung beschleunigt wird? In welchen Bereichen liegen zur Zeit Engpunkte vor und wie könnten diese im Einzelnen beseitigt werden? Dabei sollte der gesamte Verfahrensvorgang in allen beteiligten Dienststellen untersucht werden.“

 

Herr Bürgermeister Saxe gibt zu den Einzelanfragen jeweils eine kurze Antwort und teilt mit, dass eine ausführliche schriftliche Beantwortung zur Sitzung des Hauptausschusses am 24.01.2016 erfolgen werde.

 

Herr Lötsch bittet darum, in der Antwort zu Punkt 11 auch Bezug darauf zu nehmen, ob durch entsprechende Personalverstärkung in den Bereichen Stadtplanung sowie Denkmalpflege oder auch Naturschutz eine effizientere Abarbeitung der jeweiligen Aufgabenstellungen möglich sei.

Herr Bürgermeister Saxe erklärt, dass im Bereich Stadtplanung zu der bereits erfolgten Nachbesetzung einer Stelle zwei weitere Kräfte zum 01.01.2017 ihren Dienst antreten, so dass der Beschleunigungseffekt in der Aufgabenerledigung in Kürze eintreten und sichtbar werde.

Der Bereich Denkmalpflege sei personell nicht unterbesetzt, jedoch haben sich durch die Änderung des Denkmalschutzgesetzes eine Reihe von neuen Möglichkeiten der Unterschutzstellung ergeben.

Für den Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz ist auszuführen, dass hier Zielabweichungsverfahren durch das Land SH durchgeführt werden müssen, die Verwaltung der HL sei hier lediglich als Antragsteller beteiligt. Die zuständige Abteilung Landesplanung in der Staatskanzlei habe jedoch mitgeteilt, dass von dort landesweit nur ein Zielabweichungsverfahren pro Jahr durchgeführt werden könne. Dies sei für die HL nicht akzeptabel, da derzeit für fünf Gebiete gleichzeitig Zielabweichungsverfahren durchgeführt werden müssten, insofern führe er derzeit eine kontroverse Diskussion mit der Landesplanung zur Beschleunigung der Verfahren.

 

Zu der Frage der ggf. notwendigen Personalverstärkung im Bereich Denkmalpflege spricht Frau Senatorin Weiher.

 


 


Der Hauptausschuss nimmt die Anfragen und

mündlichen Antworten zur Kenntnis und

bittet um schriftliche Beantwortung bis

zur nächsten Sitzung des

Hauptausschusses

am 24.01.2017.