Auszug - Einwohnerversammlung: Verbindung zwischen den Straßen An der Obertrave und Mühlendamm - über den Hof des Baudezernats Überweisung aus der Bürgerschaft - Antrag aus der Einwohnerversammlung vom 05.07.2016 - Sitzung der Bürgerschaft vom 29. September2016 (VO/2016/04006)
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Wortprotokoll |
Antrag:
Verbindung zwischen den Straßen An der Obertrave und Mühlendamm
Beantragt wird eine Verbindung zwischen den Straßen An der Obertrave und Mühlendamm – über den Hof des Baudezernats.
Herr Quirder bittet die Verwaltung über die Konsequenzen dieses Antrages aufzuklären.
Herr Lötsch verweist auf die unter TOP 2.2 zugesagte Information der Verwaltung über eine mögliche Neuorientierung des Areals.
Herr Senator Boden erläutert, dass es unstrittig eine sinnvolle Maßnahme sei, eine fußläufige Beziehung zwischen der Straße „An der Obertrave“ und der „Wallstraße“ herzustellen. Hierzu müssten aber noch Flächen umgewidmet werden und zwei kleine Brücken über die Abläufe des Mühlenteichs in die Trave umgesetzt werden. Dies könne im Zusammenhang mit der angedachten Umgestaltung des Gesamtareals aufgegriffen werden.
Im momentanen Zustand sei diese Beziehung nicht möglich, fährt Herr Senator Boden weiter fort, da der Hof des Baudezernats Grundstück der Hansestadt Lübeck sei und aus Sicherheitsgründen (Fuhrpark der Bauverwaltung) nachts und am Wochenende durch Stahltore verschlossen werde. Auch die Versicherungspflicht spiele hier eine entscheidende Rolle. Zum jetzigen Zeitpunkt sei der Antrag in dieser Form abzulehnen.
Herr Mihr möchte wissen, wer Eigentümer der Flächen hinter der zweiten Brücke zur Wallstraße sei, was Herr Senator Boden auch mit der Hansestadt Lübeck angibt.
Herr Lötsch beantragt eine Vertagung des Antrags, bis es eine Vorstellung zu einer möglichen Umgestaltung des Quartiers im Bauausschuss gäbe.
Der Vorsitzende lässt über den Vertagungsantrag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Für eine Vertagung Vorlage:15 Stimmen
Der Bauausschuss vertagt den Antrag einstimmig.
Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung – nach Beendigung des öffentlichen Teils - zur Herstellung der Nichtöffentlichkeit (18:54 Uhr).