Auszug - Änderung der Bebauung im Bereich der Alten Wasserkunst zur Erhaltung eines Baumes von besonderer Bedeutung (Überweisung aus der Bürgerschaft, Sitzung der Bürgerschaft am 29. September 2016 / Antrag aus der Einwohnerversammlung am 05.07.2016)  

31. und konstituierende Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung (Wahlperiode 2013 - 2018)
TOP: Ö 4.4.1
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 15.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:15 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2016/04322 Änderung der Bebauung im Bereich der Alten Wasserkunst zur Erhaltung eines Baumes von besonderer Bedeutung
(Überweisung aus der Bürgerschaft, Sitzung der Bürgerschaft am 29. September 2016 / Antrag aus der Einwohnerversammlung am 05.07.2016)
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:3.031 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Schneider-Wendt, Maik
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Die Bürgerschaft hat zu Punkt  10.11 mit VO Nr. 4002 den nachstehend  aufgeführten  Antrag aus der Einwohnerversammlung am 05.07.2016 betr.

Änderung der Bebauung im Bereich der Alten Wasserkunst zur Erhaltung eines Baumes von besonderer Bedeutung einstimmig abschließend an den Bauausschuss und Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung überwiesen:

 

Antrag aus Einwohnerversammlung 05.07.16; hier: Änderung der Bebauung im Bereich der Alten Wasserkunst zur Erhaltung eines Baumes von besonderer Bedeutung

 

Die Bebauung im Bereich der Alten Wasserkunst an der Ratzeburger Allee soll geringfügig verändert werden, damit ein Baum von besonderer Bedeutung erhalten werden kann.

 

Es sprechen die Ausschussmitglieder Müller, Wind-Olßon, Metzner und Mählenhoff. Im Kern der ähnlich wie im Bauausschuss vom 07.11.2016 geführten Beratung geht es um die Klärung, um welchen Baum es sich eigentlich handelt. Der Antrag sei diesbezüglich zu ungenau formuliert.
 

Frau Mählenhoff merkt an, dass in der Einwohnerversammlung genau auf den zu schützenden Baum eingegangen worden sei. Im weiteren Verfahrensablauf sei der Antrag immer ungenauer geworden. Herr Hinsen sagt diesbezüglich eine Klärung zu. Des Weiteren führen Frau Hartmann und Herr Hinsen aus, dass die Eiche als erhaltenswert eingestuft worden sei und der geplante Baukörper in westlicher Richtung verschoben werde. Anders verhalte es sich bei der auch in Frage kommenden Thuja. Der Baum sei im Rahmen der fachgutachterlichen Betrachtung des Baumbestandes bei der Aufstellung des Bebauungsplanes als nicht erhaltenswert eingestuft und zwischenzeitlich gefällt worden.

 


Der Ausschuss betrachtet den Antrag durch das Fällen der Thuja sowie der Verschiebung des
Baukörpers aufgrund der Eiche bei 13-Jastimmen, 0-Neinstimmen und
0-Stimmenthaltungen einstimmig als erledigt.