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14. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Rechnungsprüfungsausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Do, 10.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:03 - 18:11 Anlass: Sitzung
Raum: Thomas-Mann-Schule
Ort: Thomas-Mann-Straße 14, 23564 Lübeck
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Der stellvertretende Vorsitzende stellt den Ausschussmitgliedern Frau Dr. Katja Schur als neue Leiterin des RPA vor und heißt diese im Namen des Ausschusses herzlich Willkommen.

 

Herr Niewöhner stellt eine Frage zu den erforderlichen Korrekturen des Anlagevermögens. Insbesondere zu den Bewertungen der Brückenbauwerke und Gebäude sei die Verwaltung in der letzten Sitzung des RP-Ausschusses aufgefordert worden mitzuteilen, welche Korrekturen im Zuge der Aufstellung des JA 2013 bereits Berücksichtigung gefunden haben.

 

Herr l’Orteye beantwortet diese Anfrage, indem er erläutert, dass die betroffenen Bereiche Gebäudemanagement sowie Stadtgrün und Verkehr auf seine Aufforderung hin die Prüfungsfeststellungen des RPA noch einmal kritisch und in fachlicher Hinsicht hinterfragt hätten. Zu den bereits vorgenommenen Korrekturen habe es keine weiteren Erkenntnisse gegeben, sodass kein weiterer Handlungsbedarf bestehe. Die Anfertigung des Jahresabschlusses 2013 habe, wie in der letzten RP-Ausschuss-Sitzung vom 08.09.2016 von ihm dargelegt, bis zur endgültigen Fertigstellung nur noch wenige Tage Zeit in Anspruch genommen. Die Fertigstellung sei inzwischen erfolgt. In diesem Jahresabschluss 2013 seien die Korrekturen eingeflossen, die bis dato umsetzbar waren.

 

Herr Niewöhner fragt ein weiteres Mal nach, ob die in der letzten RP-Ausschuss-Sitzung vom 08.09.2016 angesprochenen Korrekturerfordernisse, z. B. 90 Mio. EUR Korrekturbedarf allein bei den Brücken, mit der Fertigstellung des Jahresabschlusses 2013 vorgenommen worden sind oder nicht.

 

Herr l’Orteye erwidert daraufhin, dass nach Auffassung der Verwaltung nicht jede Prüfungsfeststellung des RPA sachlich begründet sei. Nach der letzten RP-Ausschuss-Sitzung habe es keine zusätzlichen neuen Erkenntnisse zu den Prüfungsfeststellungen des RPA gegeben, sodass keine weiteren über die bislang von der Verwaltung akzeptierten Korrekturerfordernisse hinaus im Jahresabschluss 2013 berücksichtigt worden seien.

 

Der Ausschuss-Vorsitzende, Herr Rottloff, erscheint um 17:10 Uhr, entschuldigt sich für seine Verspätung und übernimmt die Leitung der Sitzung vom stellvertretenden Vorsitzenden, Herrn Freitag. Herr Rottloff erteilt sodann Herrn Wolter das Wort.

 

Herr Wolter präzisiert noch einmal die Anfrage des RP-Ausschusses aus der letzten Sitzung vom 08.09.2016. Demzufolge sei erwartet worden, dass die Verwaltung Stellung dazu bezieht, wieso einerseits in Zustandsberichten zu den Brückenbauwerken von einem immensen Schadensbild, also quasi von maroden Brücken und hohen Instandhaltungs- bzw. Wiederherstellungskosten die Rede sei und andererseits sich diese Bauwerksschäden nicht in der Bewertung des Anlagevermögens zur Eröffnungsbilanz 2010 widerspiegeln, sondern stattdessen unberücksichtigt blieben.

 

Herr Uhlig berichtet daraufhin, dass eine ähnliche Situation bei den Gebäudebewertungen vorliege. Hier habe das RPA im Zuge der Eröffnungsbilanzprüfung mitgeteilt, dass Schäden an den Gebäuden nicht hinlänglich berücksichtigt worden seien und darüber hinaus habe das GMHL inzwischen Berichte veröffentlicht, aus denen ein enormer Instandhaltungsstau bei den Gebäuden hervorgehe. Ob der Bereich GMHL inzwischen neue Erkenntnisse habe und wo nunmehr die Wahrheit liege, daran sei auch der Bereich Haushalt und Steuerung interessiert. Es könne nach seiner Auffassung nachträglich nur im Zuge einer Inventur bzw. Folgeinventur festgestellt werden, ob und welche Schäden an den Gebäuden tatsächlich vorliegen. An einer Folgeinventur werde inzwischen gearbeitet und selbstverständlich gehe er davon aus, dass die Erkenntnisse daraus auch nachträglich in die Bewertung der Gebäude und Brücken usw. einfließen werden. Daran habe der Bereich Haushalt und Steuerung ein großes Interesse.

 

Herr Freitag stellt fest, dass er die Anfrage des letzten RP-Ausschusses vom 08.09.2016 so verstehe, dass die Verwaltung über die bereits vorgenommenen Korrekturen zur Eröffnungsbilanz zu berichten habe, die bis zur Veröffentlichung des JA 2013 bereits umgesetzt worden seien.

 

Herr Uhlig verweist auf einen Stapel Papier, den der Bereich Haushalt und Steuerung mit in die laufende Sitzung gebracht hat und erläutert dazu, dass es sich bei diesem Stapel um Korrekturen handele, die bislang in den vorgelegten Jahresabschlüssen umgesetzt worden seien. In den jeweiligen Lageberichten zu den Jahresabschlüssen seien die vorgenommenen Korrekturen näher erläutert.

Herr Uhlig bietet den Ausschussmitgliedern an, die in dem Papierstapel enthaltenen Einzelkorrekturen zusammengefasst darstellen zu lassen und diese in komprimierter, digitaler Form dem Protokoll zur Sitzung beizufügen. Die Ausschussmitglieder stimmen diesem Vorschlag dankend zu, ohne jedoch ausdrücklich darüber abstimmen zu lassen.

 

Herr Niewöhner wiederholt abermals seine Auffassung zur Bewertung der Brücken. Das RPA habe in der letzten RP-Ausschuss-Sitzung vom 08.09.2016 präzise und sachlich vorgetragen, dass ein Instandhaltungsstau in Höhe von etwa 90 Mio. EUR bei den Brückenbauwerken vorliege, der jedoch bei der Brückenbewertung zur Eröffnungsbilanz nicht berücksichtigt worden sei. In den bisher vorgelegten Jahresabschlüssen haben die zweifellos vorhandenen Bauwerksschäden ebenfalls keine Berücksichtigung gefunden, sodass nunmehr erwartet worden sei, dass diese dann mit der Vorlage des JA 2013 vorgetragen werden, was allerdings nicht der Fall sei, wie er heute erfahre. Herr Niewöhner fordert die Verwaltung unmissverständlich auf, diese Bewertungsmängel endlich abzustellen, um Wahrheit und Klarheit in die Bilanzen zu bekommen.

 

Seine konkrete Frage richte sich daher an die Verwaltung, ob genau diese erforderlichen Korrekturen im Zuge der Aufstellung des Jahresabschlusses 2013 berücksichtigt worden seien oder nicht.

 

Herr Uhlig erläutert hierzu, dass der Bereich Haushalt und Steuerung in diesen Angelegenheiten auf die Zuarbeit der zuständigen Bereiche Stadtgrün und Verkehr sowie GMHL angewiesen sei. Nur wenn von dort Korrekturerfordernisse angezeigt werden, können diese entsprechend umgesetzt werden. Es handele sich letztlich um technisches Know-how zur Einschätzung in diesen Bewertungsfragen, welches der Bereich Haushalt und Steuerung selbst nicht vorhalte.

Momentan sei der Bereich Haushalt und Steuerung dabei, mit Hochdruck noch offene Jahresabschlüsse zu erstellen. Der Jahresabschluss 2013 sei bereits fertig gestellt. Derzeit werde der Jahresabschluss 2014 erstellt. Korrekturerfordernisse, die zwischenzeitlich von den Fachbereichen angezeigt werden, fänden jeweils entsprechend Berücksichtigung in dem momentan zu bearbeitenden Jahresabschluss. So sei sichergestellt, dass Korrekturerfordernisse umgesetzt werden.

 

Herr Niewöhner führt aus, dass die Korrekturerfordernisse vom RPA bereits in 2012 im Zuge eines Berichts angezeigt worden seien. Es sei unverständlich, dass die in diesem Bericht dargelegten Korrekturerfordernisse aktuell in 2016 noch immer nicht umgesetzt worden seien.

 

Herr l’Orteye äußert dazu, man solle hier nicht Äpfel und Birnen miteinander vergleichen. Der Bereich Stadtgrün und Verkehr habe eine Darstellung zu dem Thema Brückenbewertung geliefert, die in den Jahresabschluss einfließe. Ein weiterer Bericht sei vom Bereich Stadtgrün und Verkehr zum Thema Brückenzustände erstellt worden, der allerdings nichts mit dem Thema Anlagenbewertung zu tun habe. Die jeweils getroffenen Aussagen in beiden Darstellungen seien somit nach seiner Auffassung nicht miteinander vergleichbar.

 

Herr Baltz berichtet, die RP-Ausschussmitglieder haben einen Anspruch auf die vollständige Wahrheit zu den in Rede stehenden Korrekturerfordernissen.

 

Demzufolge habe der Gesetzgeber den Kommunen des Landes Schleswig-Holstein die Möglichkeit eingeräumt, erforderliche Korrekturen zur Eröffnungsbilanz bis zu 5 Jahre nach Aufstellung danach ergebnisneutral vornehmen zu können. Für die Hansestadt Lübeck bedeute dieses, dass letztmalig mit dem Jahresabschluss 2014 entsprechend ergebnisneutral Korrekturen zur Eröffnungsbilanz vorgenommen werden können. Danach würden Korrekturen das jeweilige Jahresergebnis und damit die Höhe der Fehlbedarfe verändern.

Laut einem Schreiben des Bereichs Haushalt und Steuerung an die Bereiche sei die Frist zur letztmalig ergebnisneutralen Korrektur bereits Ende September diesen Jahres abgelaufen, da im Zuge der Erstellung des JA 2014 der Annahmeschluss so vermittelt worden sei. Insbesondere aufgrund des zu erwartenden erheblichen Zeitaufwands für die aus den Korrekturen resultierenden AfA-Anpassungen über mehrere Jahre, sei dieser frühe Termin so anberaumt worden.

 

In der letzten RP-Ausschuss-Sitzung am 08.09.2016 sei seitens des Bereichs Haushalt und Steuerung zugesagt worden, die in Rede stehenden Korrekturerfordernisse mit einem erheblichen Finanzvolumen in den Jahresabschluss 2013 einfließen zu lassen. Er sei irritiert, wenige Tage nach der vorherigen RP-Ausschuss-Sitzung erfahren zu haben, dass für den Jahresabschluss 2013 bereits längst Annahmeschluss sei und insofern hier keine Korrekturen mehr aufgenommen werden könnten.

 

Hinsichtlich der Korrekturerfordernisse bei den Brückenbauwerken habe das RPA an einem Gespräch im März diesen Jahres mit den betroffenen Bereichen Stadtgrün und Verkehr sowie Haushalt und Steuerung teilgenommen, wo Zusagen und Vereinbarungen getroffen wurden, zu denen bis heute keine entsprechenden Ergebnisse vorgelegt bzw. mitgeteilt worden seien.

In diesem Zusammenhang stellt Herr Baltz fest, dass nach seinem Verständnis der Bereich Haushalt und Steuerung die Verantwortung für die Jahresabschluss-Aufstellung trage und somit verpflichtet sei, die zuständigen Fachbereiche entsprechend anzuweisen, ggf. Korrekturerfordernisse umzusetzen. Es müsse doch dort ein erhebliches Interesse bestehen, zumindest die Differenzen mit einem großen Finanzvolumen rechtzeitig ergebnisneutral zu bereinigen, um nicht künftige Haushaltsergebnisse entsprechend zu belasten.

Unter dem Strich entstünden hierdurch ab dem Jahresabschluss 2015 Fehlbedarfe, die nach seiner Auffassung unbedingt zu vermeiden seien, so Herr Baltz.

 

Darüber hinaus müsse es doch gemeinsames Ziel sowohl des Bereichs Haushalt und Steuerung als auch des RPA sein, die Jahresabschlüsse hinsichtlich der tatsächlichen Finanz-, Vermögens-, Ertrags- und Schuldenverhältnisse so aufzustellen, dass diese künftig vom RPA entsprechend bestätigt werden können.

 

Herr Rottloff stellt die Frage, ob die Verwaltung den vom Innenministerium des Landes vorgegebenen Zeitplan zur nachträglichen Jahresabschlusserstellung einhalte oder nicht.

 

Dazu berichtet Herr l’Orteye, dass der Termin zur Veröffentlichung des JA 2014 im März des Jahres 2017 liege und die Verwaltung diesbezüglich derzeit im Zeitplan liege.

 

Weiter fragt der Vorsitzende, inwieweit von Seiten des RPA ein haushälterisches Risiko in den kommenden Jahren gesehen werde.

 

Herr Baltz führt dazu aus, dass das Risiko für das Ehrenamt darin liege, politische Entscheidungen treffen zu müssen, ohne Kenntnisse über die Wahrheit der tatsächlichen Vermögens-, Finanz-, Ertrags- und Schuldenlage vorliegen zu haben.

Letztlich habe der Bürgermeister in der lokalen Presse selbst über einen Instandhaltungsstau an den Gebäuden und dem Infrastrukturvermögen der Stadt in Höhe von 500 Mio. EUR gesprochen. Diese finanziellen Auswirkungen seien in den bisher veröffentlichten Jahresabschlüssen nicht berücksichtigt worden. Ebenso fehlten sowohl im Anhang als auch im Lagebericht entsprechende Hinweise dazu.

Somit laufen die Politiker nach Auffassung von Herrn Baltz Gefahr, evtl. falsche politische Entscheidungen zu treffen, weil keine ausreichenden Kenntnisse über die tatsächlichen finanziellen Verhältnisse der Stadt vorhanden sind.

 

Herr Petersen stellt eine Frage zur AfA-Bemessungsgrundlage, ob diese statisch oder dynamisch sei.

 

Herr l’Orteye erläutert daraufhin das Verfahren zur Wertermittlung des Anlagevermögens zum Eröffnungsbilanzstichtag 01.01.2010. Demzufolge werden jährlich Abschreibungen vorgenommen, bis der Restbuchwert des jeweiligen Anlageguts 1 EUR beträgt.

 

Herr Baltz ergänzt hierzu, dass sowohl die lineare als auch die sogenannte historische AfA bei der Hansestadt Lübeck im Anlagenspiegel Berücksichtigung findet.

 

Herr Ramcke stellt die Frage an die Verwaltung, welchen Nutzen ggf. eine zu hohe Bewertung des Anlagevermögens im Zuge der Eröffnungsbilanzaufstellung mit sich bringe.

 

Herr l’Orteye antwortet daraufhin, die Verwaltung sei fest davon überzeugt, eine korrekte Bewertung des Anlagevermögens im Zuge der Eröffnungsbilanzaufstellung vorgenommen zu haben. Das RPA vertrete allerdings eine andere Auffassung.

Die Verwaltung habe die ursprünglich vereinbarten Bewertungsverfahren korrekt angewendet, so Herr l’Orteye.

Auf nochmalige Nachfrage von Herrn Ramcke berichtet Herr l’Orteye, dass beispielsweise in Nordrhein-Westfalen bewusst eine Überbewertung des Anlagevermögens praktiziert worden sei, um höhere Abschreibungen vornehmen zu können. Das sei allerdings in Schleswig-Holstein und damit auch in Lübeck nicht der Fall. Hier sei großer Wert auf die korrekte Bewertung gelegt worden, wenn gleich auch Schätzwerte, wie z. B. beim Holstentor in die Bewertung eingeflossen seien.

 

Herr Baltz entgegnet dazu, dass die Bewertung der Brücken entgegen den einschlägigen Bewertungsrichtlinien ausdrücklich ohne die Berücksichtigung von Bauwerksschäden vorgenommen wurde, wie in der letzten RP-Ausschuss-Sitzung vom 08.09.2016 eindrucksvoll von Herrn Pergande dargelegt worden sei. Er verweist in diesem Zusammenhang auf den Anhang zum Protokoll der letzten RP-Ausschuss-Sitzung, wo dieser Tatbestand anhand des Ingenieurvertrags unzweifelhaft belegt sei.

Insofern habe das RPA nicht zuletzt aufgrund dieses Beispiels eindeutig feststellen müssen, dass eine Überbewertung des Anlagevermögens zur Eröffnungsbilanz zu registrieren sei.

Er könne nicht verstehen und nachvollziehen, warum die Verwaltung nicht bereit sei, diese Bewertungsfehler einzugestehen, geschweige denn dieselben zu korrigieren.

Dabei gehe es keineswegs um Schuldzuweisung oder dergleichen. Es müsse doch auch im Interesse der Verwaltung liegen, eine korrekte Bewertung des Anlagevermögens zu bilanzieren. Der Gesetzgeber lasse schließlich entsprechende Korrekturen über einen großzügig bemessenen Zeitraum von 5 Jahren ausdrücklich ergebnisneutral zu, wie ausführlich dargelegt.

 

Der Vorsitzende stellt eine Frage zur Bewertung des Holstentores, welches mit einem offenbar relativ kleinen Wert in Höhe von 76.000 EUR in die Eröffnungsbilanz eingeflossen sei.

Herr Uhlig erläutert daraufhin, dass das Holstentor normalerweise mit einem Erinnerungswert von 1,00 EUR, da bereits über das Alter vollständig abgeschrieben, in das Anlagevermögen aufzunehmen sei. Da allerdings wenige Jahre vor dem Stichtag 01.01.2010 aufwändige Sanierungsmaßnahmen am Holstentor vorgenommen worden waren, sei es in diesem Fall zur Nachaktivierung von Baukosten gekommen, die den Wert von 76.000 EUR begründen.

 

Herr Petersen erläutert das Bewertungsverfahren für historische Gebäude und berichtet, dass nicht etwa die Anschaffungs- und Herstellungskosten zugrunde gelegt, sondern im Zuge des Sachwertverfahrens grundsätzlich nur Näherungswerte bilanziert werden. Für Nachaktivierungen sei Voraussetzung, dass im Zuge von Sanierungen mindestens drei Gewerke, z. B. Fenster-, Heizungs- und Elektroarbeiten durchgeführt worden sein müssen.

 

Frau Metzner stellt eine Anfrage zur Errichtung der Feuerwache 3 in Kücknitz. Im Zuge einer Internetrecherche sei ihr aufgefallen, dass die Kostenschätzung und die Kostenberechnung dieses Bauvorhabens bereits um 1 Mio. EUR differieren. Sie stellt die konkrete Frage, ob das RPA diese auffällige Diskrepanz zum Anlass nehmen werde, das Bauvorhaben einer Sonderprüfung zu unterziehen.

 

Herr Baltz stellt daraufhin fest, dass der RP-Ausschuss grundsätzlich dem RPA keine Prüfaufträge zu erteilen habe. Gleichwohl solle der Vorschlag von Frau Metzner gerne als Anregung aufgenommen werden.

 

Frau Dr. Schur ergänzt in diesem Zusammenhang, dass Prüfaufträge allenfalls von der Bürgerschaft erteilt werden können.

Sie sichert allerdings zu, den Vorschlag von Frau Metzner im Zuge der Jahresprüfplanung wohlwollend zu berücksichtigen. Herr Schmitz als zuständiger technischer Prüfer bestätigt die Bereichsleiterin des RPA und erläutert nochmals die Möglichkeit des RPA, das gesamte Bauvorhaben im Zuge einer Sonderprüfung im kommenden Jahresprüfungsplan 2017 berücksichtigen zu wollen.

 

Herr Wolter und Frau Metzner bedanken sich und kündigen an, aufgrund der freiwilligen Bereitschaft des RPA darauf zu verzichten, über die Bürgerschaft einen entsprechenden Prüfauftrag erteilen zu lassen.

 

Frau Dr. Schur erläutert in diesem Zusammenhang auf Nachfrage von Frau Metzner die Aufstellung des Jahresprüfplans.

Derzeit liegen die Schwerpunkte in der Prüfung der von der Verwaltung sukzessive nachträglich aufgestellten, noch offenen Jahresabschlüsse. Gleichwohl werde sie im Jahresprüfplan berücksichtigen, dass nicht zuletzt zur Motivation der Prüferinnen und Prüfer, die einer hohen Arbeitsbelastung ausgesetzt seien, jeder mindestens eine Sonderprüfung aus seinem Fachgebiet vornehmen könne. In diesem Zusammenhang sichert sie abermals zu, dass die Prüfung des Bauvorhabens Feuerwache 3 in Kücknitz in jedem Fall in den kommenden Jahresprüfplan aufgenommen werde.

 

Weitere Anfragen, Mitteilungen und Anträge liegen nicht vor.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage zu TOP 5 (2004 KB)