Auszug - Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 05.09.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:10 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
 
Wortprotokoll

5.1.1Fläche bei der Rehderbrücke (Herr Rostkowski) (5.660)

(TOP 5.2.7 am 04.07.2016)

Sieht die Verwaltung eine Möglichkeit, bei der Fläche an der Rehderbrücke, auf der sich die Nichtsesshaften aufhalten, die eingrenzenden Büsche und Sträucher soweit runterzuschneiden, das zwar noch ein geringer Sichtschutz bleibt, aber das ungestörte Fixen eingedämmt wird?

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort der Abteilung Flächenmanagement (5.660.5):

Die Problematik der Drogenszene im Bereich Krähenstraße / An der Mauer ist der Verwaltung bekannt.

 

Der ehemalige Innen- und Umweltsenator Möller hat bereits im Herbst 2014 eine ausführliche Begehung mit Polizei (u.a. Drogenkommissariat), Ordnungsbehörden, Streetworkern, Entsorgungsbetrieben und Stadtgrün und Verkehr durchgeführt. Parallel wurden die Verhältnisse im Behördenarbeitskreis zu Sicherheit und Sauberkeit diskutiert.

 

Konsens war, dass eine Verlegung / Vertreibung das Problem nicht löst. Die Suchtkranken von ihren angestammten Plätzen zu vertreiben, würde die Situation jedoch lediglich räumlich verändern. Daher wurden Maßnahmen vereinbart, um die Lage kontrollierbar und einigermaßen erträglich zu gestalten.

 

Beabsichtigt ist, durch die gemeinsame Aktion der Ordnungsbehörden nicht nur die in diesem Bereich aufhaltenden Drogensüchtigen noch stärker in den Fokus zu nehmen. Auch sind der Bau einer vor Vandalismus sicheren WC-Anlage, das Aufstellen von einem oder zwei Spritzenbehältern, die Errichtung eines Zauns und dichten Bewuchs zur Straße „An der Mauer“ und zum Grünweg am Kanal beabsichtigt. Außerdem wird die Fläche regelmäßig gesäubert. Damit soll signalisiert werden, dass es sich um eine öffentliche Anlage der Hansestadt Lübeck handelt.

 

Als flankierende Maßnahme werden Streetworker die Drogensüchtigen daher regelmäßig ansprechen sowie die Polizei die Frauen und Männer auf diesem Platz auch zukünftig immer wieder kontrollieren.

 

Es wurde auf den verschiedenen Arbeitstreffen diskutiert, ob der Drogenkonsum eingeschränkt werden kann, wenn die Fläche einsichtig wird. Dies wurde von Polizei und Streetworker nicht bestätigt. Die Anwohner haben sich deshalb für eine optische und auch bauliche stärkere Trennung ausgesprochen. Daher wurde vereinbart, dass im Herbst 2016 die o.g. Bepflanzung erfolgt und ein halbhoher Zaun zum Aufwuchsschutz der Bepflanzung aufgestellt wird.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.2DB-Brücke / Kaimauer (Herr Ramcke) (5.660)

(TOP 5.2.12 am 04.07.2016)

Herr Ramcke möchte wissen, ob seine Anfrage, bezüglich einer maroden Kaimauer bei einer DB-Brücke, die er vor geraumer Zeit an den Bereich 5.660 gesandt habe und von dort den Verweis der Zuständigkeit der DB erhalten habe, noch weiter beim Bereich in Bearbeitung sei.

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort der Abteilung Brückenbau (5.660.4):

Die von Herrn Ramcke Anfang Mai 2016 direkt an den Bereich gestellte Frage bezog sich  um einen auf die Sicherheit der Brücke („Beinhaltet der Zustand der Kaimauer eine akute Gefahr und muss somit ein umgehendes Handeln erfolgen?“) und zum anderen auf die Frage der Zuständigkeit der Brücke. In einer kurzen Antwortmail wurde allein auf die Baulast der Deutschen Bahn verwiesen.

 

Um die oben gestellte Frage umfassender zu beantworten, muss zunächst auf das technische Regelwerk verwiesen werden. Da gemäß DIN 1076 der Träger der Baulast – und damit der Eigentümer der Brücke – eine laufende Überwachung alle sechs Monate, eine einfache Prüfung alle drei Jahre sowie eine Hauptprüfung alle sechs Jahre sicherstellen muss, kann davon ausgegangen werden, dass keine akute Gefahr besteht. Zum anderen darf davon ausgegangen werden, dass die Bauwerksunterhaltung seitens der Deutschen Bahn (= Bauwerkserhaltung mit Wartung, Pflege und Instandsetzung des Bauwerks) regelmäßig erfolgt. Aus diesen Gründen ist seitens der Stadt auch kein Vorgang in der weiteren / laufenden Bearbeitung.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.3Dorothea-Schlözer-Schule (Herr Stüttgen) (5.651)

(TOP 5.2.19 am 04.07.2016)

Herr Stüttgen möchte wissen, wie der momentane Sachstand zur Dorothea-Schlözer- Schule in Bezug auf FCKW und Formaldehyd sei.

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort :

Nach den Untersuchungen und Vorgaben des gesundheitlichen Umweltschutzes der Hansestadt Lübeck sind die bestehenden Schallschutzsegel in den Klassenräumen der Dorothea-Schlözer-Schule als FCKW belastetes Material auszutauschen, da die Messergebnisse knapp über den Grenzwerten liegen.

Es können zwar durch regelmäßiges Ablüften mittels der natürlichen Fensterlüftung die Grenzwerte eingehalten werden, jedoch kann die Handhabung des regelmäßigen Ablüftens zur Einhaltung der Grenzwerte von der Schule nicht garantiert werden. Aus diesem Grund wird vom gesundheitlichen Umweltschutz der Ausbau der Schallschutzelemente mit gleichzeitigem Ersatz von FCKW-freien Elementen empfohlen.

Ziel ist deshalb die FCKW belasteten hängenden Schallschutzelemente in den Klassenräumen der Dorothea-Schlözer-Schule auszubauen und durch neue Elemente zu ersetzen. Die Schallschutzelemente sind zwingend erforderlich um einen ordnungsgemäßen Unterricht und die Einhaltung der Schallschutzwerte zu gewährleisten.

Zurzeit wird geprüft, welches Material mit geeigneter Schallschutzeigenschaft als FCKW-freies Material als Schallschutzsegel verwendet werden kann. Entsprechend wird ein Zeitplan und Kostenberechnungen entwickelt. Ein Ergebnis hierzu wird im Laufe der 28. Kalenderwoche vorliegen.

Ziel ist es, dass noch im Laufe der Sommerferien mit dem Ausbau und Ersatz der Schallschutzelemente begonnen wird. Es ist jedoch schon ersichtlich, dass zeitlich der Ausbau mit Ersatz nicht in den Sommerferien abgeschlossen sein wird. Der tatsächliche Abschluss der Sanierungsarbeiten ergibt sich aus dem sich zurzeit in Arbeit befindlichen Zeitplan.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.4Verkehrsaufkommen an der Untertrave (Herr Voht) (5.610)

(TOP 5.2.1 am 04.07.2016)

Wie wird sich das Verkehrsaufkommen auf der Straße „An der Untertrave“ im Bereich Holstenstraße bis Engelsgrube im Zuge der Umgestaltung entwickeln? Unter Berücksichtigung der bisherigen Verkehrszählungen, die nicht älter als 2 Jahre sein sollten (inklusive der Kapazitäten der zukünftig zu nutzenden Innenstadtparkhäuser).

a) Bei einer Verkehrsberuhigung auf 30 Km/h

b) Bei Bushaltestellen in der Fahrbahn

c) Bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Maßnahmen a) und b)

Welche Maßnahmen sollen zur Vermeidung von stockenden und stauenden Verkehrsflüssen ergriffen werden. (erhöhte Abgasbelastung)?

Mit welchen Belastungen ist nach dem Umbau der Straße An der Untertrave auf anderen Straßen zu rechnen?

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort von 5.610.4 :

Der Planungsprozess für die Umgestaltung der Straße An der Untertrave hat seinen Ursprung in dem Konzeptentwurf des 1.Preisträgers des Wettbewerbes westlicher Altstadtrand aus dem Jahr 2003. Nach der Realisierung des ersten Bauabschnittes An der Obertrave (Fertigstellung im April 2007) hat der Fachbereich Planen und Bauen kontinuierlich an der Weiterentwicklung der Straßenumgestaltung westlicher Altstadtrand gemäß Wettbewerbsentscheidung zusammen mit dem Preisträger, dem Büro Trüper aus Lübeck, gearbeitet und mehrfach im Bauausschuss Bericht erstattet.

Letztendlich wurde mit Zustimmung der Bürgerschaft der Entwurf An der Untertrave zur Förderung angemeldet; das Ergebnis ist bekannt, die letzte Förderzusagen auf der Basis der eingereichten Entwurfsunterlagen steht kurzfristig aus (29. Kalenderwoche), die Verwaltung arbeitet aufgrund der Terminbindungen mit äußerstem Hochdruck an den Ausführungsplänen, um das Gesamtprojekt nicht zu gefährden.

Die nunmehr gestellten Fragen zur Verkehrsabwicklung hinterfragen die Ergebnisse der mühevollen Abstimmungsprozesse der letzten Jahre insbesondere auch die der politischen Gremien.

 

Hierzu sei grundsätzlich angemerkt: die gesamten Altstadtstraßen mit Ausnahme der Altstadtrandstraßen Kanalstraße und An der Untertrave sind Teil einer großen Tempo 30 Zone (seit Mitte der 80er Jahre); die Umgestaltung der Untertrave dient primär der Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Raumes und somit auch der deutlichen Verbesserung der Aufenthaltssituation mit besonderem Blick – quasi als Premiumprojekt – auf die Berücksichtigung der mobilitätseingeschränkten VerkehrsteilnehmerInnen.

Die Fragen der verkehrlichen Leistungsfähigkeit sind – hier in der historischen Altstadt bzw. am Altstadtrand - nicht bestimmend für die Ausführungsbedingungen des öffentlichen Raumes. Bereits im aktuellen Verkehrsentwicklungsplan der Hansestadt Lübeck, 2000, (und auch schon in seinem Vorläufer aus dem Jahr 1980) steht als verkehrliches Oberziel die flächenhafte Verkehrsberuhigung insbesondere aber der Lübecker Altstadt und die Stärkung des ÖPNV.

Die zu erwartende Verkehrsqualität und somit auch die gewünschte Erhöhung der Verkehrssicherheit in den Altstadtstraßen hängt im Wesentlichen auch davon ab, dass der Parksuchverkehr sich nach dem vorhandenen elektronischen Parkleitsystem richtet und die angebotenen Kapazitäten nutzt und dass die gemäß Teileinziehung und Straßenverkehrsordnung vorgeschriebenen Regelungen und Zufahrtsbeschränkungen einschließlich das Bewohnerparkrecht in ausgewählten Straßen der Altstadt auch von allen VerkehrsteilnehmerInnen eingehalten bzw. respektiert werden.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.5Verkehrsschauen und Arbeitskreise (Herr Stolzenberg) (5.610 / 5.660)

(TOP 5.2.1 am 06.06.2016)

1. Zum Aufgabenbereich der Straßenverkehrsbehörde gehören Verkehrsschauen. Wie häufig finden Verkehrsschauen in Lübeck statt? Können Bürger, die Anregungen zu einzelnen Themen gegeben haben, an Verkehrsschauen zu diesem Thema teilnehmen? Wie wird mit den Protokollen umgegangen und können diese nach dem Beispiel der Stadt Kiel https://kiel.de/leben/verkehr/verkehrsservice/verkehrsschauen/index.php auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht werden?

2. Leider sind die Protokolle des Arbeitskreises für Verkehrsfragen nicht öffentlich verfügbar. Auch den Bauausschussmitgliedern wird kein Protokoll des Arbeitskreises zur Verfügung gestellt. Aus welchen Gründen werden die Protokolle nicht veröffentlicht?

3. Im Stadtteil Schlutup hat sich ein Arbeitskreis für örtliche Verkehrsfragen gebildet, der von der Bauverwaltung begleitet wird. Wer hat diesen Arbeitskreis initiiert? Wer nimmt daran teil? Können Einwohner oder Bauausschussmitglieder daran teilnehmen? Wie häufig tagt dieser Arbeitskreis? Werden die Protokolle veröffentlicht? Welche im Arbeitskreis beschlossenen Maßnahmen sind bereits umgesetzt worden? In welchen Stadtteilen gibt es weitere von der Verwaltung begleitete Arbeitskreise?

4. An der Einmündung der Quadebekstraße in die Kronsforder Hauptstraße soll ein Verkehrsspiegel aufgestellt werden. Zielrichtung ist die bessere Einsichtnahme für Autofahrer, um trotz parkender Busse den Verkehr auf der Hauptstraße einsehen zu können. Wurde bei der Entscheidung überprüft, inwieweit der Schülerverkehr vom Fußweg aus den Verkehrsspiegel nutzen kann, damit auch diese Verkehrsteilnehmer sicher die Straße queren können, wenn parkende Busse, die Sicht versperren? Wurden alternative Maßnahmen überprüft, die bis zur Verlegung der Bushaltestelle die gefährliche Situation entschärfen können und ggf. warum wurden sie verworfen?

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende gemeinsame Antwort von der Verkehrsplanung (5.610.4) und der Straßenverkehrsbehörde (5.660.1-3) :

 

Zu 1.

Zum Thema Verkehrsschauen wird auf die Verwaltungsvorschrift zu § 45 Abs. 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie der amtlichen Begründung 2.1.4 Verkehrsschau verwiesen. Eine Kopie kann leider aus urheberrechtlichen Gründen nicht beigefügt werden. Es wird empfohlen, den Kommentar zur Straßenverkehrsordnung mit VwV-StVO in der neuesten Ausgabe (zurzeit 15.) erschienen im Kirschbaumverlag (Bonn Bad-Godesberg) zu erwerben.

Bei den von der Stadt Kiel im Internet und unter dem obigen link veröffentlichten Schauen handelt es sich nicht um Verkehrsschauen nach StVO, sondern um die Abarbeitung von Einzelvorgängen. Konkret bedeutet dies, dass es sich hierbei um Arbeitsprozesse handelt, in denen vor allem verkehrsrechtliche Probleme und Fragen aus der Bevölkerung oder aus Institutionen behandelt werden. Auch wenn diese Einzelvorgänge in Kiel regelmäßig „vor Ort“ eruiert und beraten werden, kann die Arbeitsweise dieser Verkehrsschauen mit der hiesigen Arbeitsweise des Lübecker Arbeitskreises für Verkehrsfragen (AKV) gleich gesetzt werden (hierzu vergleiche Folgeantwort zu 2.).

 

 

Zu 2.

Der Arbeitskreis für Verkehrsfragen (AKV) ist eine Mitte der 50er Jahre eingerichtete Arbeitsgruppe, deren feste Mitglieder sind: die Polizeidirektion / Sachgebiet 13, das städtische Verkehrsunternehmen / Stadtverkehr Lübeck GmbH, der Bereich 3.327 Verkehrsangelegenheiten, der Bereich 5.660 Stadtgrün und Verkehr (Verkehrswegebau, Verkehrseinrichtungen, Entwurf / Straßenverkehrsanlagen, Straßenverkehrsbehörde und Straßenverwaltung) sowie der Bereich 5.610. Stadtplanung und Bauordnung (Verkehrsplanung und Fahrradbeauftragter); der Verkehrsplanung obliegt die Leitung und Geschäftsführung des AKV.

Im AKV werden Themen, Anfragen, Vorgänge etc. aus dem kommunalen Verkehrsgeschehen angesprochen, bei denen es um interdisziplinäre, verwaltungsinterne Angelegenheiten (Straßenverkehrsordnung mit Anhörungsnotwendigkeit der Polizei) geht und die „auf möglichst kurzem Dienstwege“ Maßnahmen diskutiert, bewertet, empfiehlt bzw. im Rahmen der Möglichkeiten auch sofort angeordnet seitens der Straßenverkehrsbehörde. Über die ca. 8-10 Arbeitskreissitzungen im Jahr wird jeweils ein Protokoll gefertigt (Federführung: Verkehrsplanung mit Zeichnung durch Protokollführer, Leitung (Verkehrsplanung) und Straßenverkehrsbehörde).

Aus den Ausführungen wird deutlich, dass es sich bei dem AKV um ein verwaltungsinternes Zusammentreffen handelt, dass nicht öffentlich ist bzw. auch nicht sein kann und die Ergebnisse nur für ausgewählte Dienststellen zur Verfügung gestellt werden kann; entsprechend gibt es einen ausgewählten Verteiler für das Protokoll für ausgewählte, interessierte Dienststellen der Stadt.

 

 

Zu 3.

Der Arbeitskreis Verkehrsberuhigung Schlutup (AK Vebu Schlutup) wurde seinerzeit von der Bürgerschaft eingesetzt und sollte die Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in der Ortsdurchfahrt von Schlutup nach Grenzöffnung entwickeln. Dem Arbeitskreis gehörten VertreterInnen aus den Bereichen Gewerbe, Handel, Wohnen, Schule, Kindertagesstätten, Gemeinnütziger Verein Schlutup, von CDU und SPD sowie der Verwaltung / Verkehrsplanung an; dem Bauausschuss und der Bürgerschaft wurde regelmäßig berichtet über Ergebnisse und Maßnahmen. Der Arbeitskreis stellte seine Arbeit in 2005 vorerst ein, nachdem die Verkehrsberuhigung in der Ortsdurchfahrt als Versuch bis auf Weiteres realisiert werden konnte.

Ende 2014 wurde auf Wunsch des Bauausschussvorsitzenden und von weiteren Mitgliedern des AK Vebu Schlutup dieser Arbeitskreis wieder aktiviert; der AK Vebu Schlutup hat in der neuen Sitzungsperiode bisher drei Mal getagt: am 20.11.2014, 15.04.2015 und 20.01.2016). TeilnehmerInnen sind – ähnlich wie seinerzeit – BewohnerInnen, die CDU und SPD, die örtliche Polizeidienststelle, die Willy-Brandt-Schule, der Gemeinnütziger Verein und die Abteilung Verkehrsplanung.

Es werden Protokolle für die Teilnehmenden geschrieben und auch an diese verteilt. Dem AK Vebu Schlutup kann sich jede/r Interessierte anschließen; dies gilt für Privatpersonen, Institutionen und auch Parteien (vor Ort).

 

 

Zu 4.

Der von Herrn Stolzenberg aufgeführte und in Kürze in Kronsforde angebrachte Verkehrsspiegel ist das Ergebnis eines regelmäßigen Begehrens aus der Bevölkerung und aus Teilen des politischen Raumes. Dieser wird allein für den Zeitraum angebracht, in dem die Bushaltestellen noch nicht umgebaut sind (derzeit geplant für die Osterferien 2017); danach wird der Verkehrsspiegel wieder entfernt. Radfahrer oder Fußgänger haben – anders als motorisierte Fahrzeugführer – weitere Wahrnehmungsmöglichkeiten (z.B. die Akustik), um herannahende Kraftfahrzeuge erkennen zu können. Auch tasten sich diese Verkehrsteilnehmergruppen anders in den Straßenraum herein, so dass derzeit (und nach eingehender Prüfung der örtlichen Gegebenheiten) kein weiterer Handlungsbedarf für z.B. einen weiteren Spiegel gesehen wird. Darüber hinaus wird darauf verwiesen, dass seitens der Verwaltung der geplante Umbau hinreichend vorgestellt worden ist und sich die Situation nach dem Umbau daher besser und sicherer als bisher für alle Verkehrsteilnehmer darstellen wird. Als Unfallhäufung oder –schwerpunkt ist die in Rede stehende Situation auch sonst nicht bekannt, so dass in der Vergangenheit auch keine alternativen Maßnahmen in Betracht gezogen werden mussten.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.6Wege zum Wohnmobilstellplatz Hülshorst (Herr Dr. Eymer) (5.660)

(TOP 5.2.2 am 06.06.2016)

Anwohner des Torneiwegs beschweren sich über die hohe Zahl von Wohnmobilen, die zum / vom Sportpark Hülshorst (Stellplatz) an- und abfahren.

1. Hält die Bauverwaltung dies für ein Problem?

2. Wäre es nach Ansicht der Bauverwaltung sinnvoll, den Wohnmobil-Verkehr zum Sportpark Hülshorst über den Glashüttenweg zu leiten (Beschilderung)?

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende gemeinsame Antwort von der Verkehrsplanung (5.610.4) und der Straßenverkehrsbehörde (5.660.1-3) :

 

Zu 1:

Grundsätzlich hält die Verwaltung das Befahren des Torneiwegs weder aus der Sicht des Straßenbaulastträgers noch aus verkehrlicher Sicht für ein Problem.

 

Zu 2:

Im Rahmen eines Antragsverfahrens zur Einrichtung einer wegweisenden Beschilderung zum Wohnmobilstellplatz, An der Hülshorst 9, 23568 Lübeck wurden von der Straßenverkehrsbehörde die Möglichkeiten zur Einrichtung einer wegweisenden Beschilderung umfassend geprüft.

Danach muss mitgeteilt werden, dass die wesentliche Voraussetzung für die Einrichtung einer innerörtlichen Wegweisung entsprechend der Regelungen der Verwaltungsvorschrift zu § 432 Straßenverkehrsordnung (StVO) u.a. ein besonders starker auswärtiger Zielverkehr ist. Dieses ist bei ca. 5.500 Fahrzeugen im Jahr nicht gegeben, zumal auch nur 40 Stellplätze zur Verfügung stehen. Diese Anzahl rechtfertigt keine Wegweisung. Gerade Wohnmobilisten sind mit guten Navigationsgeräten ausgestattet und benötigen eine lokale Wegweisung daher nicht.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.7Straßenbaumaßnahme in Moorgarten (Herr Stolzenberg) (5.660)

(TOP 5.2.2 am 18.07.2016)

Warum wurde nicht vor Durchführung der Baumaßnahme geprüft, ob eine grundlegendere und damit eine beitragspflichtige Ausführung erforderlich würde?

Wann ist die Entscheidung gefallen, auf eine beitragspflichtige Baumaßnahme umzustellen?

Warum wurden der Bauausschuss und die betroffenen Anlieger zu diesem Zeitpunkt nicht über die Beitragspflicht informiert?

Welche Gesamtsumme wird auf wie viele Anlieger verteilt?

Abschließende Antwort:

Warum wurde nicht vor Durchführung der Baumaßnahme geprüft, ob eine grundlegendere und damit eine beitragspflichtige Ausführung erforderlich würde?

Ursprünglich sollten lediglich die Rohrgräben wieder geschlossen werden und alle Straßen eine neue Asphalttragdeckschicht erhalten. Die Kosten hierfür hätten die Entsorgungsbetriebe Lübeck übernommen, so dass tatsächlich keine weiteren Kosten auf die Eigentümer zugekommen wären. Während der Baumaßnahme wurde dann allerdings festgestellt, dass dieses Vorgehen zur Bildung von erheblichen Setzrissen innerhalb kurzer Zeit geführt hätte. Die Hansestadt Lübeck (Bereich Stadtgrün und Verkehr) hat sich dann entschieden, in allen Straßen eine 20 cm dicke Tragschicht aus Recyclingmaterial einzubauen. Auf diese Schicht wurde dann sowohl eine Asphalttragschicht als auch eine Asphaltdeckschicht aufgebracht. Über diese Entscheidung und die damit verbundene Beitragspflicht wurde die Bürger insbesondere aufgrund der bereits laufenden Baumaßnahme und dem damit verbundenen Zeitdruck nicht informiert. Lediglich die Mehrkosten für die aufwendigere Bauausführung wurden von der Hansestadt Lübeck übernommen und werden nun auf die Anlieger umgelegt. Die übrigen Kosten haben die Entsorgungbetriebe Lübeck getragen.

 

Wann ist die Entscheidung gefallen, auf eine beitragspflichtige Baumaßnahme umzustellen?

Im Rahmen der Prüfung der Beitragspflichtigkeit der Baumaßnahme ist festgestellt worden, dass der von der Hansestadt Lübeck zu tragende Mehraufwand zu einer Refinanzierung durch Straßenanliegerbeiträge führen muss. Das ist nach umfänglicher Prüfung abschließend im I. Quartal 2016 geschehen.

Im Zuge der Bauarbeiten (Baubeginn 04.06.2012) und der Unterzeichnung der Kostenübernahmeerklärung am 23.08.2012 hat es keine Entscheidung über die Beitragspflicht gegeben. Generell erfolgt eine Festlegung der Beitragspflicht nach Vorliegen der Schlussrechnung.

 

Warum wurden der Bauausschuss und die betroffenen Anlieger zu dem Zeitpunkt nicht über die Beitragspflicht informiert?

Baumaßnahmen größeren Umfangs und deren Beitragspflichtigkeit können den Vorlagen zur Haushaltsaufstellung entnommen werden. Entsteht die Beitragspflicht – wie hier – im Laufe des Verfahrens erfolgt keine Unterrichtung des Bauausschusses, aber die Grundstückseigentümer erhielten eine Information über die anstehende Beitragsveranlagung; für die betreffenden Straßen in Moorgarten ist diese Information zwischen dem 07.04.2016 und dem 07.06.2016 erfolgt. Nach den gesetzlichen Vorgaben besteht gegenüber den Grundstückseigentümern keine Informationspflicht.

 

Welche Gesamtsumme wird auf wie viele Anlieger verteilt?

In den drei Einrichtungen (Bartelsholz, Torfgraben und Moorgartener Straße / Am Feldrain) sind insgesamt 222.987,87 € umlagefähig und werden auf 121 Grundstücke verteilt. Aufgrund der Tatsache, dass 10 Grundstücke außerhalb des Stadtgebietes liegen und weitere fünf im Eigentum der Hansestadt Lübeck stehen, werden von dieser Summe insgesamt 73.386,49 € nicht auf die Privateigentümer umgelegt.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.8Abgestellte Fahrzeuge und Anhänger (Herr Dr. Brock) (5.610)

(TOP 5.2.11 am 04.07.2016)

Herr Dr. Brock möchte wissen, ob es seitens der Hansestadt Lübeck eine Handhabe gegen abgestellte Fahrzeuge und Anhänger gebe, die teilweise schon seit Jahren an einem Standort stünden und auch schon zugewachsen seien. Als ein Beispiel erwähnt er einen Anhänger in der Jürgen-Wullenwever-Straße.

Zwischenantwort:

Herr Senator Boden erläutert, dass man konkrete Hinweise an den Ordnungsdienst der Hansestadt Lübeck richten könne und es leider keine Möglichkeit einer Beschilderung gebe. Er sagt zu, dieses Thema über den Bereich Stadtplanung und Bauordnung an den Arbeitskreis Verkehr weiterzugeben. Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort der Stadtplanung und Bauordnung (5.610.4) in Abstimmung mit der Polizeidirektion Lübeck, dem Bereich Sondernutzung (5.660.1-1) und dem Ordnungs- und Verkehrsdienst (3.327.4):

Kraftfahrzeuge dürfen ohne zeitliche Beschränkung abgestellt werden, wenn keine entsprechenden Regelungen durch Verkehrszeichen oder andere Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) dieses nicht zulassen. Voraussetzung ist, dass es sich um zugelassene Kraftfahrzeuge handelt.

Diese Regelung gilt auch für zugelassene Anhänger, die angekuppelt an einem zugelassenen Kraftfahrzeug abgestellt sind.

 

Das Abstellen von zugelassenen Anhängern, ohne an ein Zugfahrzeug angekuppelt zu sein, auf Flächen, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind, kann für zwei Wochen erfolgen, dann müssen sie umgestellt werden.

 

Die Überwachung erfolgt in der Regel durch den Bereich Verkehrsangelegenheiten und gegebenenfalls durch die Polizei.

 

Anhänger, bei denen der ursprüngliche Zweck zum Transport von Gegenständen nur sehr eingeschränkt oder gar nicht mehr gegeben ist, weil sie aufgrund der Ausführung und Ausstattung (Plakattafeln, Schilder, Figuren, Bockständer o. ä.) offensichtlich nur zum Zwecke der Werbung aufgestellt werden, sind im öffentlichen Straßenraum der Hansestadt Lübeck nicht zulässig. Sie werden im Rahmen der unerlaubten Sondernutzung nach dem Straßen- und Wegegesetz geahndet.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.9Neubaumaßnahmen in der Yorckstraße (Herr Rostkowski) (5.610)

(TOP 5.2.2 am 18.07.2016)

Ist der Verwaltung bekannt, dass in der Yorckstraße auf Grund von Neubaumaßnahmen in den nächsten 12 Monaten 30 Garagen wegfallen?

Berücksichtigt die Verwaltung, in ihrer Studie über Parkraumneuschneidung im Hohelandstraßengebiet, diesen Wegfall und dem aus dem Neubau folgenden zusätzlichen Parkraumbedarf der neuen Bewohner?

Hat die Verwaltung vor, in ihrer Studie auch die maximale Aufnahmekapazität des Bezirks für Kraftfahrzeuge neu zu berechnen?

Welche Chancen sieht die Verwaltung, durch eine markierte Querparkung in der Hohelandstraße zwischen Wakenitzstraße und Strohkatenstraße sowie der Freigabe der rechten Spur in der Hüxtertorallee mehr Parkraum zu schaffen?

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort der Stadtplanung und Bauordnung (5.610):

Der Entfall von 30 Garagenplätzen in der Yorckstraße ist dem Bereich Stadtplanung und Bauordnung bekannt. Im Zuge der Neubebauung wird eine Tiefgarage vorgesehen.

Die aktuellen Zahlen werden in der Bilanz der zur Verfügung stehenden Parkmöglichkeiten im Wohngebiet Berücksichtigung finden.

 

Eine Überprüfung der Optimierung des Angebotes an Abstellmöglichkeiten in dem Wohngebiet Hohelandstraße wird zusammen mit den Vorgaben der Feuerwehr hinsichtlich der Sicherstellung des zweiten Rettungsweges durchgeführt (Konzept „Sicherheit und Parken in Wohngebieten“).

Dabei werden auch Neuausrichtungen der Aufstellanordnungen für Kraftfahrzeuge geprüft.

 

Eine Bilanz der zur Verfügung stehenden Abstellmöglichkeiten wird abschließend erstellt; zurzeit laufen noch die erforderlichen Prüfungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der einzelnen Bereiche und Dienststellen. Ressourcenbedingt kann die finale Abstimmung erst im September 2016 erfolgen; die Berichterstattung im Bauausschuss ist somit im 4. Quartal 2016 möglich.

 

In der Hüxtertorallee ist auf der Ostseite das Parken zwischen Bäcker- und Bismarckstraße bereits gestattet. Eine Ausweitung des Angebotes ist zu prüfen. (siehe auch Antwort zu TOP 5.2.13 Bauausschuss am 04.07.2016 – TOP 5.1.10).

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.10Parken in der Hüxtertorallee (Herr Ramcke) (5.610)

(TOP 5.2.13 am 04.07.2016)

Herr Ramcke spricht das Quartier um die Kalandstraße an und möchte wissen, ob es angedacht sei, die rechte Fahrspur der Hüxtertorallee – analog zur Falkenstraße – zum Parken freizugeben.

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort der Stadtplanung und Bauordnung (5.610.4):

In der Hüxtertorallee ist auf der Ostseite das Parken zwischen Bäcker- und Bismarckstraße bereits gestattet. Eine Ausweitung des Angebotes ist zu prüfen.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.11Kreuzung Königstraße Ecke Wahmstraße (Herr Voht) (5.610)

(TOP 5.2.2 am 04.07.2016)

Die Kreuzung Königstraße / Ecke Wahmstraße ist sehr gefährlich. Fußgänger überqueren die Fahrbahnen, es fahren viele Autos unberechtigt durch, oftmals ist die Vorfahrtssituation nicht allen beteiligten Verkehrsteilnehmern eindeutig klar.

Ist eine grundsätzliche Überplanung der Kreuzung (z.B. die Einrichtung von Zebrastreifen) angedacht?

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort der Stadtplanung und Bauordnung (5.610.4) mit Beteiligung des AkV:

Die angesprochene Kreuzung befindet sich innerhalb der bereits 1987 eingerichteten Tem­po-30-Zone „Innenstadt“.

Eine besondere Gefahrenlage kann vom Arbeitskreis für Verkehrsfragen an der Kreuzung nicht gesehen werden. Nach der Unfallstatistik der Polizei hat es in den letzten vier Jahren lediglich zwei Unfälle mit Fußgängerbeteiligung (von insgesamt fünf registrierten Unfällen) auf dem bestehenden Fußgängerüberweg gegeben.

An den anderen Querungsstellen sind keine Unfälle mit Fußgängerbeteiligung aktenkundig.

 

Die Vorfahrtsregelung ist eindeutig, zu der Anzahl der nicht berechtigten Durchfahrer können keine konkreten Angaben gemacht werden.

 

Der Ausbau der Kreuzung ist im Zusammenhang mit dem Bau des Haerder-Centers erfolgt. Es sind hierbei die für den Linienverkehr notwendigen Radien der Bordlinien vorgesehen worden. Eine weitere Einengung der Fahrbahnen kann daher nicht erfolgen.

 

Die Notwendigkeit einer Ausstattung mit zusätzlichen Fußgängerüberwegen ist zuletzt 2003 geprüft worden. Bei der hierzu durchgeführten Verkehrserhebung wurden in der Spitzenstunde des Fußverkehrs über die „untere“ Wahmstraße knapp 700 Querungen festgestellt. Da in dieser Zeit lediglich 250 Kraftfahrzeuge auftraten, konnte eine Einrichtung eines Fußgängerüberweges nicht erfolgen, da die nach den Richtlinien notwendigen Werte für den Kfz-Verkehr (mindestens 450 Kraftfahrzeuge) nicht erreicht worden sind. Eine signifikante Steigerung des Kfz-Aufkommens konnte in späteren Erhebungen nicht festgestellt werden.

Darüber hinaus ist hervorzuheben, dass in einer Tempo-30-Zone Fußgängerüberwege nur in besonders begründeten Ausnahmefällen eingerichtet werden dürfen.

 

Der vorhandene Fußgängerüberweg, auf dem bei der Erhebung lediglich 94 querende Fuß­gänger festgestellt worden waren, hat bei Einrichtung der o. a. Tempo-30-Zonenregelung Bestandsschutz genossen.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.12Einhaltung des B-Plans für Neubaugebiet Groß Steinrade (Herr Voht) (5.610)

(TOP 5.2.4 am 04.07.2016)

Sind die im B-Plan enthaltenen Knicks zwischen „privatem Grün“ und den bebaubaren Hausgrundstücken eingerichtet worden?

Kann das „private Grün“, wie im B-Plan vorgesehen, von Tieren durchstreift werden?

Wurde der im B-Plan dargestellte „Graben“ zwischen Weiher und Vorfluter erhalten?

Ist die Einrichtung von Gartengerätehäusern auf „privatem Grün“ mit dem B-Plan vereinbar?

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort der Stadtplanung und Bauordnung (5.610):

Sind die im B-Plan enthaltenen Knicks zwischen „privatem Grün“ und den bebaubaren Hausgrundstücken eingerichtet worden?

Diese sind zum Teil deutlicher und zum Teil weniger deutlich angelegt, des Weiteren verspringen diese zum Teil in der Grundstückstiefe. Dies war früher schon mal Gegenstand von Ermittlungen. Begründet ist diese Ausführung in der Topografie des Geländes.

 

Kann das „private Grün“, wie im B-Plan vorgesehen, von Tieren durchstreift werden?

Von kleineren Tieren durchaus; von z. B. Rotwild bei einigen Grundstücken nicht.

 

Wurde der im B-Plan dargestellte „Graben“ zwischen Weiher und Vorfluter erhalten?

Im B- Plan Textteil B unter 8.8. wird Bezug genommen auf das Flurstück 572, das sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite zur Morier Straße befindet. Der Weiher, wie er im B-Plan dargestellt ist, konnte nicht mehr gefunden werden. Unter 8.8.3 heißt es:

Die auf der Wiese vorhandenen Gräben sind an ihrem Ablauf zum nächsten Hauptfluter (Landgraben?) zu verschließen. Das Oberflächenwasser soll im Gebiet zurückgehalten werden. Vorflutfunktion durch die vorhandenen Gräben ist auszuschließen.

 

Ist die Einrichtung von Gartengerätehäusern auf „privatem Grün“ mit dem B-Plan vereinbar?

Nein ist es nicht.

 

Hinweis:

Eine Ortsbesichtigung der hinteren Grundstücke nach fast acht Jahren ist mit einem vertretbaren Aufwand nicht mehr durchzuführen. Eine freie Begehung ist nicht mehr möglich, da die Grundstücke von hinten nicht mehr zu begehen sind. Hier hat sich die Natur auch wieder Gelände zurückgeholt.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.13Volksfestplatz (Herr Lötsch) (5.610)

(TOP 5.2.8 am 04.07.2016)

Wie ist der aktuelle Sachstand im Verfahren B-Plan Volksfestplatz?

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort der Stadtplanung und Bauordnung (5.610):

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung beabsichtigt im 4. Quartal 2016 einen Aufstellungsbeschluss vorzulegen.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.14Bauleitplanverfahren Travemünde / Howingsbrook (Herr Rathcke) (5.610)

(TOP 5.2.9 am 04.07.2016)

Wann ist mit der Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für Travemünde / Howingsbrook zu rechnen? Wir bitten um eine Mitteilung zum Sachstand einschließlich Ausblick auf das weitere Verfahren.

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort der Stadtplanung und Bauordnung (5.610.2):

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung hat das erforderliche Bauleitplanverfahren zur Schaffung von Planungsrecht für ein neues Wohngebiet in Travemünde / Howingsbrook in sein Arbeitsprogramm aufgenommen.

 

Aktuell bearbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Reihe von laufenden Verfahren ab, hierunter fallen überwiegend Aufträge zur Durchführung von Bauleitplanverfahren für Wohnbauland und Gewerbeansiedlung zur Umsetzung des Beschlusses der Bürgerschaft zur Schaffung von Baugebieten gemäß dem Programm "Stadtentwicklung Lübeck 2030". Fünf bereits eingeleitete oder noch anstehende Verfahren betreffen Gebiete, deren Flächen überwiegend im städtischen Eigentum der Hansestadt Lübeck sind und somit neben der dringenden Wohnbauflächenschaffung durch Flächenverkauf zu Einnahmen im städtischen Haushalt führen. Es handelt sich hierbei um die Gebiete Vorwerker Friedhof, Kepler Quartier, Bornkamp, Schlutuper Straße und Volksfestplatz. Die Entwicklung dieser Gebiete hat für die Verwaltung eine vorrangige Priorität.

 

In Travemünde sollen zwei Wohngebiete gemäß „Lübeck 2030“ entwickelt werden: das Gebiet Neue Teutendorfer Siedlung und das Gebiet Howingsbrook.

Beide Gebiete erfordern zusätzlich zum Bauleitplanverfahren ein Verfahren zur Entlassung aus dem jeweiligen Landschaftsschutzgebiet und ein Verfahren zur Abweichung von den Zielen der Raumordnung und Landesplanung. Auch im Hinblick auf die Bewertung, dass zwei zeitgleiche Zielabweichungsverfahren, insbesondere in dieser Größenordnung, nicht im Sinne des Landesplanungsgesetzes sind und hierfür keine Zustimmung der Landesplanung zu erwarten ist, prüft der Bereich Stadtplanung und Bauordnung in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde und mit der Landesplanung Schleswig Holstein, für welches Gebiet zuerst die notwendigen Verfahren eingeleitet werden könnten.

Nach erster fachlicher Einschätzung und im Einklang mit der Verwaltungsvorlage zu „Lübeck 2030“ ist der Bereich Neue Teutendorfer Siedlung städtebaulich und landschaftsplanerisch besser für eine Wohngebietsentwicklung geeignet. Die Fläche Howingsbrook greift im Hinblick auf den Knickbestand und die Lage auf einer Kuppe stärker in Natur und Landschaftsbild ein.

Voraussichtlich wird somit zunächst die Neue Teutendorfer Siedlung ab 2017 und ab frühestens 2018 ff. das Gebiet Howingsbrook im Hinblick auf die genannten Verfahren begonnen.

Parallel wird die Verwaltung im Rahmen der von der Landesplanung für die kommenden fünf Jahre angekündigten Änderung des Regionalplanes darauf hinwirken, dass sowohl die Fläche der Neuen Teutendorfer Siedlung als auch die Fläche Howingsbrook in den Siedlungsflächen des neuen Regionalplanes aufgenommen werden, um für beide Flächen die Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung zu gewährleisten.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.15Bauleitplanverfahren Travemünde / Howingsbrook (Herr Pluschkell) (5.610)

(TOP 5.2.10 am 04.07.2016)

Herr Pluschkell möchte ergänzend zur unter TOP 5.2.9 gestellten Anfrage wissen, wie der Umgriff des vorgesehenen B-Planes aussehe und ob die bestehende Bebauung (Diakonissenhaus) mit in die Planungen einbezogen werde.

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort der Stadtplanung und Bauordnung (5.610.2):

Der Umgriff umfasst voraussichtlich den gesamten Bereich zwischen den Straßen Howingsbrook, Steenkamp, Rödsaal und Timmendorfer Weg. Die Fläche des „Diakonissenkrankenhauses“ soll einbezogen werden.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.