Auszug - Überweisungsantrag aus der Bürgerschaft vom 30.06.2016 an den Jugendhilfeausschuss und den Schul- und Sportausschuss, hier: Antrag der GAL-Fraktion betr. Selbstverteidigungs- und Selbstbehauptungskurse für Frauen und Mädchen
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Ausschuss ist einverstanden, der ursprünglichen Antragstellerin aus der Frauenbürgerschaft Frau Schellin das Wort zu erteilen.
Frau Schellin erläutert den Hintergrund ihres Antrags.
Herr Kolterjahn zeigt Verständnis für das Anliegen von Frau Schellin, sieht jedoch eher die Sicherheitspolitik gefragt. Weiterhin würde die VHS Lübeck bereits entsprechende Angebote vorhalten.
Frau Aberle weist darauf hin, dass für die Kinder, die im familiären Umfeld betroffen sind, die Angebote der VHS nicht erreichbar wären. Sie halte eine Regelung über die Schulen für sinnvoll.
Herr Voht spricht sich für einen Beschluss des Ausschusses unter Berücksichtigung beider Geschlechter aus und übernimmt den Antrag mit Änderungen:
„Der Bürgermeister wird gebeten, dafür zu sorgen, dass in Lübeck für Mädchen und Jungen in Schulen kostengünstige Selbstbehauptungskurse/Selbstverteidigungskurse eingerichtet und für Frauen und Männer kostengünstig/kostenfrei angeboten werden. Ein entsprechendes Konzept der Verwaltung zur Umsetzung des Angebotes soll den Ausschüssen bis zum Januar 2017 vorgelegt werden.
Finanzierung: Die Finanzierung der Kurse für Mädchen sollte über Mittel der Jugendhilfe und Landesmittel erfolgen, die Kurse für Frauen sollten durch eine Mischfinanzierung von Kommune und Land, ggf. unter Einbeziehung örtlicher Stiftungen, und auf Grundlage von Gesundheits-/Präventionskursen über die Krankenkassen erfolgen.“
Herr Thorn teilt mit, dass im Rahmen der Schulsozialarbeit bereits Angebote an den Schulen stattfinden würden, die in diese Richtung wirken, wie z. B. Projekte zum Thema Selbstbehauptung für Klassen, Streitschlichterkurse und Sozialkompetenztrainings.
Herr Dreier ergänzt, dass Gewalt an Schulen in der Regel von Kindern und Jugendlichen ausgehe und dass das „soziale Lernen“ ebenso wichtig sei. Herr Dreier nimmt Bezug auf seine dem Ausschuss vorliegende Stellungnahme (siehe Anlage 2) und informiert über die seit kurzem bestehende „Arbeitsgruppe soziales Lernen“ aus VertreterInnen des Jugendamts, des IQSH, der Schulpsychologie und der Schulsozialarbeit und über den geplanten Fachtag zum Thema Gewaltprävention.
Frau Godowski dankt der Antragstellerin für ihre Initiative. Sie hält die Sozialkompetenztrainings für wirksamer als eine Verstärkung der vielen Anbieter von Selbstverteidigungskursen.
Frau Sasse erläutert, dass es der Antragstellerin um ein flächendeckendes Angebot und um die Sicherstellung einer hohen Qualität gehe und schlägt vor, die Kompetenz von Frau Schilling zu nutzen.
Herr Dreier greift den Vorschlag von Frau Sasse auf und bietet an, Frau Sasse und Frau Schilling in die Arbeitsgruppe einzubinden.
Eine Nachfrage von Herrn Krause zur Zuständigkeit des Ausschusses für diesen Antrag beantworten Frau Kramm und Frau Senatorin Weiher, die für den Bereich der Frauen und Männer den Sozialausschuss zuständig sieht.
Auf Nachfrage von Frau Weiher hält Herr Voht seinen Antrag hinsichtlich des Absatzes zur Finanzierung aufrecht.
Herr Dr. Lengen spricht sich für einen weiteren Ausbau der Schulsozialarbeit aus, ggf. auch über eine Verstärkung der Haushaltsmittel. Er schlägt vor, den Antrag als Arbeitsmaterial zur Kenntnis zu nehmen.
Dazu sprechen Herr Dreier, Herr Voht, Frau Godowski, Frau Schatz und Frau Aberle, die an den Ausschuss appelliert, den Antrag ernst zu nehmen.
Der Vorsitzende beantragt die Vertagung des Tagesordnungspunktes und lässt hierüber abstimmen:
Der Ausschuss lehnt bei 4 Gegenstimmen
den Vertagungsantrag mehrheitlich ab.
Daraufhin lässt der Vorsitzende über den Antrag von Herrn Voht abstimmen:
Antrag:
Der Bürgermeister wird gebeten, dafür zu sorgen, dass in Lübeck für Mädchen und Jungen in Schulen kostengünstige Selbstbehauptungskurse/Selbstverteidigungskurse eingerichtet und für Frauen und Männer kostengünstig/kostenfrei angeboten werden. Ein entsprechendes Konzept der Verwaltung zur Umsetzung des Angebotes soll den Ausschüssen bis zum Januar 2017 vorgelegt werden.
Finanzierung: Die Finanzierung der Kurse für Mädchen sollte über Mittel der Jugendhilfe und Landesmittel erfolgen, die Kurse für Frauen sollten durch eine Mischfinanzierung von Kommune und Land, ggf. unter Einbeziehung örtlicher Stiftungen, und auf Grundlage von Gesundheits-/Präventionskursen über die Krankenkassen erfolgen.
Der Ausschuss lehnt den Antrag
bei 3 Gegenstimmen und 2 Enthaltung
mehrheitlich ab.
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Anlage 2_Stellungnahme zum Überweisungsantrag GAL_Selbstbehauptung für Mädchen (60 KB) |