Auszug - Stellungnahme des Bereichs Haushalt und Steuerung vom 27.06.2016 zum Prüfungsbericht des RPA zum Jahresabschluss 2010 sowie abschließende Wertung des RPA
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Wortprotokoll Abstimmungsergebnis |
Herr Wolter bringt zum Ausdruck, dass es nicht nachvollziehbar sei, dass die Schäden an den Gebäuden sowie an den Brücken und Straßen in der Eröffnungsbilanz offenbar keine ausreichende Berücksichtigung fanden, wie vom RPA dargelegt. Weitere im Prüfungsbericht aufgeführte Feststellungen, wie z. B. Abgrenzungsproblematiken seien hingegen aus seiner Sicht weniger problematisch und somit politisch nicht relevant.
Hinsichtlich der Schäden sei es allerdings widersprüchlich, dass einerseits Berichte von der Verwaltung vorgelegt werden, in denen von einem enormen Instandhaltungsstau die Rede sei und andererseits in den Bilanzen so getan werde, als sei das Anlagevermögen im einwandfreien Zustand. Herr Wolter stellt fest, dass in der Bewertungsfrage Verwaltung und RPA unterschiedliche Auffassungen vertreten und somit die Ausschussmitglieder bzw. die Politik nunmehr gefordert seien, Stellung in dieser Frage zu beziehen.
Herr Baltz verliest daraufhin eine persönliche Erklärung, wonach er als Leiter der Prüfung der Eröffnungsbilanzen und zuständiger Prüfer für den die Jahresabschlüsse aufstellenden Bereich Haushalt und Steuerung sowie als Prüfgruppenleiter ausdrücklich den Prüfungsbericht des RPA zum Jahresabschluss 2010 nicht mittrage.
Herr Baltz begründet seine Haltung damit, dass im Prüfungsbericht nach seiner Auffassung unverzichtbare Feststellungen fehlen.
So z. B. sei es unablässig festzustellen, dass der Jahresabschluss 2010 nicht die tatsächlichen Verhältnisse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Hansestadt Lübeck abbilde insbesondere aufgrund der weiterhin ausstehenden Korrekturen des erheblich überbewerteten Anlagevermögens sowie z. T. nicht plausibler Prüfungsunterlagen.
Ferner fehle im Prüfungsbericht die Feststellung, dass bis Anfang Dezember 2015 die Position der Brückenbauwerke abschließend geprüft wurde ebenfalls mit dem Ergebnis einer Überbewertung zum 01.01.2010 (Stichtag Eröffnungsbilanz) sowie des Finanzbedarfs von rd. 91 Mio. EUR (unterlassene Instandhaltung rd. 54 Mio. EUR sowie Mittel für Ersatzbauten rd. 37 Mio. EUR).
Schließlich fehle die Prüfungsfeststellung, dass keine Aussagen im Anhang und Lagebericht über den Unterhaltungsstau und Substanzverlust am Infrastrukturvermögen getätigt wurden.
Die von Herrn Baltz verlesene Erklärung mit der entsprechenden Begründung ist dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.
Herr Niewöhner betont, dass Abgrenzungsfragen, wie z. B. Gehälterauszahlungen zum Jahreswechsel, sehr wohl grundsätzlich die Ausschussmitglieder zu interessieren haben. Des Weiteren fänden die im Prüfungsbericht und den Stellungnahmen erwähnten Mängel sowie die von Herrn Baltz vorgetragenen Ausführungen, wonach trotz Einführung der Doppik noch immer keine Klarheit und Wahrheit über den Haushalt vorliege, seine volle Zustimmung. In keinem privaten Wirtschaftsunternehmen würden derartig eklatante Mängel akzeptiert werden, weshalb auch der Rechnungsprüfungsausschuss der Hansestadt Lübeck die dargelegten Defizite so nicht hinnehmen könne. Die Einführung der Doppik sei sehr teuer gewesen und folglich sei es nicht akzeptabel, dass im Ergebnis keine Wahrheit und Klarheit der tatsächlichen Verhältnisse erreicht werde. Die korrekte Umsetzung der Doppik-Einführung sei leider nicht gelungen, obwohl er niemand persönlich unterstellen wolle, sich nicht nach bestem Wissen und Gewissen bemüht zu haben.
Herr Wosnitza schließt sich den Äußerungen von Herrn Niewöhner an und stellt die Frage, wieso nicht beantragt werde, dass der Bericht solange vertagt wird, bis die aufgezeigten Mängel beseitigt sind. Über die Vorlage könne so nach seiner Auffassung jedenfalls kein Beschluss gefasst werden.
Der stellvertretende Vorsitzende erläutert dazu, dass die vorliegenden Berichte zur Einführung der Doppik bereits seit eineinhalb Jahren aufgrund der unterschiedlichen Auffassungen von Verwaltung und RPA in Bewertungsfragen stets vertagt würden, weshalb es sich hier sozusagen um eine „Never-Ending-Story“ handele. Nach seiner Auffassung sei es allerdings wenig hilfreich, wenn nunmehr, wie in der abschließenden Stellungnahme des RPA mitgeteilt, die Politik aufgefordert sei, Entscheidungen in dieser Angelegenheit herbeizuführen. Er persönlich halte sich damit für überfordert. Er fühle sich nicht in der Lage, in speziellen Bewertungsfragen darüber zu urteilen, ob der Bereich Haushalt und Steuerung oder das RPA mit ihren jeweiligen Auffassungen richtig oder falsch lägen. Für Herrn Freitag stelle sich vielmehr die Frage, wann der RP-Ausschuss damit rechnen könne, dass endlich diese Diskrepanzen abgestellt sind. Er frage sich zudem, ob mit der Vorlage weiterer Jahresabschlüsse zu erwarten sei, dass die in Rede stehenden Bewertungsmängel weiter vorgetragen werden und wie lange man noch damit leben müsse, dass in Berichten des RPA die vermeintlichen Überbewertungen des Anlagevermögens thematisiert werden.
Herr Baltz appelliert an die Verwaltung, auf die vom RPA seit 2007 aufwändig recherchierten und kontinuierlich vorgetragenen Bewertungsmängel einzugehen und Lösungsvorschläge zu unterbreiten, um die nach seiner Auffassung unstrittig vorliegende Überbewertung des Anlagevermögens zu korrigieren.
Er wiederholt nochmalig den wesentlichen Inhalt seiner eingangs verlesenen Erklärung, wonach er den Prüfungsbericht zum Jahresabschluss 2010 nicht mittrage, weil dieser die erforderlichen wesentlichen Feststellungen insbesondere über die tatsächlich vorliegende Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Hansestadt Lübeck nicht enthalte. Darüber hinaus würden gesetzlich vorgeschriebene Hauptbestandteile fehlen, wie u. a. die entsprechende Empfehlung für die Bürgerschaft über die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2010.
Auf Nachfrage des stellvertretenden Vorsitzenden erklärt Herr Baltz, dass der Prüfungsbericht über den Jahresabschluss 2010 nicht von ihm, sondern von der Prüfungsleitung unterschrieben worden sei.
Herr l’Orteye räumt ein, dass der vom Bereich Haushalt und Steuerung aufgestellte Jahresabschluss 2010 einige Fehler enthalte. Gleichwohl sei man froh, inzwischen so weit gekommen zu sein, dass mit der Vorlage der Jahresabschlüsse 2011 bis 2013 inzwischen zahlreiche Fehlerbereinigungen bei den Bewertungen von Gebäuden und der Infrastruktur vorgenommen werden konnten. Dieser Prozess werde künftig weiter fortgesetzt.
Grundsätzlich sei der Bereich Haushalt und Steuerung mit den Bereichen hinsichtlich der Bereinigung von Gebäudebewertungsfehlern im Gespräch. Hier gehe es um Fehler, die bereits mit der Aufstellung der Eröffnungsbilanz gemacht worden seien. Diese Fehler seien bereits zum Teil korrigiert, so Herr l’Orteye in seinen Ausführungen. Man habe letztlich 5 Jahre Zeit, diese Korrekturen vorzunehmen, daran werde weiterhin gemeinsam mit den Bereichen und dem GMHL gearbeitet.
Herr l’Orteye stellt expliziert heraus, dass diese Art der Korrekturen allerdings die Eröffnungsbilanz betreffen und somit nicht etwa die einzelnen Jahresabschlüsse 2010 ff belasten würden.
Herr Baltz erläutert hierzu, dass die vom Gesetzgeber eingeräumte 5-Jahresfrist zur Möglichkeit der ergebnisneutralen Eröffnungsbilanzkorrektur bereits im September dieses Jahres ablaufe und somit künftig vorzunehmende Korrekturen das jeweilige Jahresergebnis belasten werden.
Er schlägt vor, dass die anwesenden technischen Rechnungsprüfer Auskunft über die bislang vorgenommenen Korrekturen geben. Ferner fügt Herr Baltz erklärend hinzu, dass die inzwischen im RPA vorliegenden Prüfungsergebnisse über den Zustand der Brückenbauwerke vom Dezember 2015 nicht, wie von ihm im Prüfungsbericht zur Eröffnungsbilanz angekündigt, im Prüfungsbericht zum Jahresabschluss 2010 aufgeführt worden seien, obwohl dieses möglich gewesen wäre. Dieser Umstand sei ein weiterer Grund, weshalb er persönlich den Prüfungsbericht zum Jahresabschluss 2010 nicht mitzutragen bereit sei.
Herr Möllenkamp stellt die Frage, ob die Änderungen bzw. Korrekturen, die vom Bereich Haushalt und Steuerung vorgenommen werden, gesondert z. B. in Form von Listen dokumentiert werden, oder ob diese aus den Zahlenwerken aufwändig heraus gesucht werden müssen.
Herr l’Orteye beantwortet diese Frage unter Hinweis auf die GemHVO-Doppik SH, wonach Änderungen zu erläutern seien. Die Art und Weise der Dokumentation sei nicht weiter geregelt. Der Bereich Haushalt und Steuerung habe eine Korrekturbilanz mit dem Anhang zum Jahresabschluss aufgestellt, was nach seiner Kenntnis auch in anderen Kommunen so gehandhabt werde.
Einzelfragen dazu seien ggf. in einem anderen Rahmen zu klären. Für konkrete Fragen stehe der Bereich Haushalt und Steuerung gerne zur Verfügung.
Herr Petersen äußert sein Befremden darüber, dass hinsichtlich der Korrekturerfordernisse von Seiten des RPA über absolute Zahlen gesprochen werde. Er stellt ferner die konkrete Frage, ob nach GemHVO bilanziert worden sei oder nicht.
Herr Baltz erläutert dazu die Prüfungsfeststellungen des RPA, wonach letztlich dem Überbewertungsverbot widersprochen und somit die GemHVO nicht eingehalten worden sei.
Herr Schmitz berichtet hinsichtlich der von Herrn l’Orteye getätigten Aussagen zur Dokumentation von Änderungen und Korrekturen, dass bereits im Jahr 2013 im RP-Ausschuss ein von ihm verfasster Bericht über die Prüfungsergebnisse der im Zuge der Eröffnungsbilanz erstellten Gebäudebewertungen behandelt worden sei. Herr Freitag habe seinerzeit die Erstellung einer Liste gefordert, in der die bereits vorgenommenen Korrekturen zu den im Prüfungsbericht dokumentierten Mängeln dargestellt sind.
Daraufhin sei mit den in dieser Sitzung vom 21.11.2013 anwesenden Herren Albrecht und l’Orteye vereinbart worden, dass diese Liste vom Bereich Haushalt und Steuerung mit dem Jahresabschluss 2010 vorgelegt werde. Bis heute habe das RPA diese Liste allerdings nicht erhalten.
Weder vom Bereich GMHL noch vom Bereich Haushalt und Steuerung habe das RPA bislang Informationen über bereits abgearbeitete Mängel erhalten.
Herr Schmitz erläutert daraufhin ausführlich das Bewertungsverfahren für Gebäude und weist in diesem Zusammenhang auf die entsprechenden Vereinbarungen, Konzepte, Verfahren, Gesetze und Richtlinien (BWL-Konzept der HL, Kontrakt zwischen NKF-Projekt und GMHL, Wertermittlungsverordnung 2006 und Wertermittlungsrichtlinie) hin, die vor Einführung der Doppik bereits ab dem Jahr 2006 zum Teil unter Beteiligung des RPA entwickelt worden seien. Demnach sei per Kontrakt zwischen dem GMHL und Haushalt und Steuerung seinerzeit vereinbart worden, dass Bauschäden auf Vorschlag des GMHL mit Schadenbeseitigungskosten ab einer Höhe von 2.500 EUR in voller Höhe bei der Bewertung von Gebäuden zu berücksichtigen sind. An diese Vereinbarung hätten sich das GMHL und das RPA regelmäßig gehalten, jedoch seien im Zuge der Prüfung der Wertermittlungen zahlreiche wertrelevante Bewertungsfehler festgestellt worden, die es zwingend zu korrigieren gelte, weil die Bewertungsmängel im Gesamtergebnis zu einer wesentlich falschen Darstellung des tatsächlichen Anlagevermögens in der Eröffnungsbilanz geführt haben.
Inzwischen seien die Personen, die seinerzeit die genannten Vereinbarungen schriftlich fixiert hatten, nicht mehr in den entsprechenden Positionen tätig. Im RPA sei mittlerweile der Eindruck entstanden, dass die nunmehr verantwortlichen Personen die vertraglich vereinbarten Bedingungen nicht akzeptieren und grundsätzlich neue bzw. anders lautende Auffassungen in Bewertungsfragen vertreten, die allerdings nach Auffassung des RPA über keinen rechtlichen Hintergrund verfügen und den Wertermittlungsrichtlinien widersprechen. Letztlich fehle es in der Verwaltung an der Bereitschaft zur erforderlichen Bewertungskorrektur.
Herr Schmitz erläutert ferner anhand von Beispielen die unterschiedlichen wertrelevanten Fehlerarten, die zu wesentlich falschen Bewertungsergebnissen geführt haben und untermauert nochmals die nach wie vor aus Sicht des RPA bestehende Notwendigkeit der Bewertungskorrektur.
Herr Schmitz verweist zudem auf den enormen Instandhaltungsstau bei den Gebäuden und dem Infrastrukturvermögen (Straßen, Brücken etc.) der Hansestadt Lübeck in Höhe von rd. 500 Mio. EUR, welcher jüngst von der Verwaltungsspitze selbst öffentlich so beziffert und genannt worden sei und somit eine wesentliche Größenordnung darstelle, weshalb eine Bewertungskorrektur allein aufgrund von Bauschäden unablässig sei, weil nach der Tz. 3.6.1.1.8 der Wertermittlungsrichtlinie bereits eine vernachlässigte Instandhaltung (Instandhaltungsstau) einen Bauschaden darstelle.
Der stellvertretende Vorsitzende bezweifelt daraufhin die Aussagekraft der von der Verwaltung kommunizierten Zahlen zum Instandhaltungsstau, die nach seiner Auffassung einzig den Zweck haben, im Zuge der Haushaltsgenehmigung zusätzliche Mittel für die Bauunterhaltung zu generieren.
Herr Petersen verweist auf den Wesentlichkeitsgrundsatz bei der Feststellung von Bewertungsmängeln. Bewertungskorrekturen seien nur dann vom RPA einzufordern, wenn tatsächlich signifikante Abweichungen zu den tatsächlichen Verhältnissen festgestellt werden. Erst dann könne das RPA auch ggf. Testate entsprechend verweigern.
Herr Schmitz erläutert dazu ergänzend, dass die Prüfungsfeststellungen des RPA, wonach eine Überbewertung von etwa 30 Mio. EUR bei den Gebäuden im besagten Prüfungsbericht dargelegt worden seien, angesichts der vom GMHL neuerdings kommunizierten Summe (im Minimum 270 Mio. EUR) für den vorhandenen Instandhaltungsstau bei Gebäuden eher zu gering geschätzt sei.
Herr Freitag wiederholt seine Zweifel an der Aussagekraft dieser vom GMHL veröffentlichten Zahlen, da nach seiner Auffassung zahlreiche Grundstücke der Hansestadt Lübeck unterbewertet seien, was man bei Grundstücksverkäufen regelmäßig feststellen könne. Die Verkaufserlöse überträfen in vielen Fällen die Restbuchwerte von Anlagen.
Sodann wird Herr Pergande aufgefordert, über die Situation bei den Brücken der Hansestadt Lübeck zu berichten. Herr Pergande erläutert ausführlich seine Prüfungsfeststellungen, wonach im Zuge der Eröffnungsbilanzaufstellung eine Überbewertung des Anlagevermögens allein bei den Brücken in Höhe von rd. 10 Mio. EUR zu verzeichnen sei. Unter Zuhilfenahme der Brückenbücher sei der Zustand der Brücken zum Stichtag 01.01.2010 relativ exakt bestimmbar. Im Zuge von regelmäßigen Brückenprüfungen seien die Bauwerksschäden stets nachvollziehbar dokumentiert, sodass er die notwendigen Instandsetzungskosten nachträglich ermitteln konnte. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass in manchen Fällen eine Instandsetzung nicht mehr wirtschaftlich, sondern stattdessen Ersatzneubauten vorzunehmen seien, habe er einen Bauunterhaltungsstau für die Brücken in Höhe von rd. 91 Mio. EUR ermittelt.
Die von ihm ermittelten Kosten würden mit einem Brückenbericht aus dem Jahr 2008 korrespondieren, in dem bereits damals ein Instandhaltungsstau in Höhe von 82 Mio. EUR dokumentiert worden sei.
Herr Petersen stellt die Anwendung des Sachwerteverfahrens bei der Bewertung von Brücken infrage. Eine Bewertung der Brücken nach Anschaffungs- und Herstellungskosten wäre ihm stattdessen lieber gewesen. Ihm sei es zu einfach, die Instandsetzungskosten vom Restbuchwert abzuziehen. Die Brücken seien doch in aller Regel noch nutzbar, obwohl sie auf diese Art und Weise bereits frühzeitig vollständig abgeschrieben seien.
Herr Niewöhner erläutert seine Erwartungshaltung, dass mit der Vorlage des Jahresabschlusses Auskunft über die tatsächlichen Verhältnisse, die Lage der Stadt und damit Wahrheit und Klarheit geliefert werde. Der Prüfungsbericht zum JA 2010 und die zugehörigen Stellungnahmen sowie deren Wertung offenbaren jedoch, dass Wahrheit und Klarheit nicht gegeben seien. Er ziehe daher das Fazit, dass der JA 2010 zurückzuweisen sei und überarbeitet werden müsse. Der jetzt vorliegende JA 2010 habe mit den dargelegten Differenzen keinerlei Aussagekraft und könne in der Bürgerschaft so nicht beschlossen/abgesegnet werden. Darüber hinaus erwarte er eine Antwort vom Bereich Haushalt und Steuerung, warum die in Rede stehende Liste über bereits vorgenommene Gebäudebewertungskorrekturen, die vor 3 Jahren bereits angefordert und versprochen worden sei, immer noch nicht vorliege.
Herr l’Orteye stellt daraufhin infrage, dass sämtliche vom RPA festgestellte Bewertungsmängel auch tatsächlich Korrekturerfordernisse nach sich zögen. Er verlasse sich in dieser Frage auf die fachliche Einschätzung der Fachbereiche, in diesem Fall auf die Bereiche GMHL und Verkehr. Die Prüfungsbemerkungen des RPA stellen nach seiner Auffassung ein einseitiges Meinungsbild dar, was von den Bereichen im Einzelfall noch zu bestätigen sei. Erst dann können ggf. Korrekturen vorgenommen werden.
Die vom RPA aus Presseveröffentlichungen zitierten Werte/Zahlen stünden in keinerlei Beziehung zu den Buchwerten. Man müsse z. B. hinterfragen, wie sich die Zahl 270 Mio. EUR Instandhaltungsstau bei Gebäuden erkläre, bevor man daraus schließe, die Zahlen des JA 2010 seien nicht korrekt wiedergegeben.
Hinsichtlich der in Rede stehenden Korrekturliste erläutert Herr l’Orteye, man führe im Bereich Haushalt und Steuerung eine Liste mit Korrektur-Eventualitäten. Das sei eine Liste, in der einzelne Sachverhalte aufgeführt seien, die aus Sicht vom Bereich Haushalt und Steuerung überprüfungswürdig erscheinen, ob hier tatsächlich Korrekturen vorzunehmen sind. Diese Liste sei zu Beginn der Doppik-Einführung auch regelmäßig dem RPA zur Überprüfung überlassen worden. Da das RPA diese Liste im Zuge der Eröffnungsbilanzprüfung jedoch dazu genutzt habe, Bewertungsfehler-Eingeständnisse daraus abzuleiten, habe er es daraufhin eingestellt, die ständigen Aktualisierungen dieser Liste dem RPA mitzuteilen, da die Liste doch lediglich Korrektur-Eventualitäten enthalte und vom RPA offenbar falsch verstanden werde.
Herr Pergande erwidert zu der Äußerung von Herrn l’Orteye, die Prüfungsergebnisse des RPA stellen ein einseitiges Meinungsbild dar und es müsse noch die Fachbereichsmeinung dazu gehört werden, dass im Zuge der Eröffnungsbilanzerstellung ein Auftrag an ein Ingenieurbüro erteilt worden sei, die Brücken anhand der Brückenbücher zu bewerten, ohne dabei die vorliegenden Bauschäden zu berücksichtigen. Das heiße also, dass die Bauschäden bei der Brückenbewertung bewusst ausgeblendet worden seien. Weiterhin liege ein Brückenbericht aus dem Jahr 2008 vor, der Bauschäden bei städtischen Brücken in Höhe von 82 Mio. EUR enthalte. Dieser Bericht sei im Übrigen im Jahr 2012 quasi ergänzt bzw. fortgeschrieben worden.
Herr Pergande konstatiert also anhand dieser vom Fachbereich in Auftrag gegebenen Brückenberichte, dass die Erkenntnisse des Bereichs Verkehr nicht wesentlich von seinen Prüfungsfeststellungen abweichen würden.
Herr l’Orteye verweist auf eine Besprechung Mitte des Jahres, in der gemeinsam mit dem Bereich Verkehr die Prüfungsergebnisse beraten worden seien. Es liege noch immer keine Bestätigung des Fachbereichs vor, wonach die Prüfungsfeststellungen von Herrn Pergande richtig seien. Woraufhin Herr Pergande erwidert, dass das nicht das Problem des RPA sei.
Der stellvertretende Vorsitzende stellt eine Frage zu den Ausführungen von Herrn Pergande. Er möchte wissen, ob tatsächlich ausdrücklich ein Auftrag an ein Ingenieurbüro zur Bewertung der Brücken erteilt worden sei, in dem explizit die Bauschäden bei der Bewertung außen vor gelassen werden sollen. Dann läge nach seiner Auffassung Vorsätzlichkeit vor, was nicht akzeptiert werden könne. Herr Freitag bittet die Aufklärung dieses Sachverhalts zu Protokoll zu nehmen.
Vergleiche Anlage 2 zu TOP 12 des nichtöffentlichen Teils dieser RP-Ausschusssitzung: Vertrag über die „Bewertung von Brückenbauwerken für die Eröffnungsbilanz der Doppik Hansestadt Lübeck“; siehe S. 11 Nr. 12 „Anstehender Instandsetzungsaufwand wird in der Wertermittlung nicht berücksichtigt.“
Herr Niewöhner wiederholt seine Forderung, der vorgelegte Jahresabschluss 2010 müsse dem Grundsatz der Bilanzwahrheit und –klarheit entsprechen. Er könne Herrn l’Orteye nicht verstehen, der offenbar eine in der Bürgerschaftssitzung am 28.11.2013 veröffentlichte Vorlage mit den darin angeführten 270 Mio. EUR Bauschäden an Gebäuden anzweifele.
Herr l’Orteye erwidert daraufhin, dass die Hintergründe dieser Zahl (270 Mio. EUR) nicht dargestellt seien, sodass man aus seiner Sicht darüber keine Rückschlüsse auf die tatsächlichen Buchwerte von Gebäuden ziehen könne.
Herr Niewöhner betont, dass diese Bürgerschaftsvorlage, die auch im Hauptausschuss und Bauausschuss behandelt worden sei, vom Bürgermeister abgezeichnet worden sei und man somit von der Richtigkeit der darin enthaltenen Zahlen ausgehen könne.
Insofern ziehe er den Rückschluss, dass die Bauschäden, wie vom RPA kritisiert, keine ausreichende Berücksichtigung im Jahresabschluss 2010 gefunden haben und dass somit dieser JA große Differenzen aufweise und damit aus betriebswirtschaftlicher Sicht weder Bilanzklarheit noch Bilanzwahrheit vorliege, weshalb der JA 2010 folgerichtig in Gänze zurückzuweisen sei.
Im Übrigen bedaure er es sehr, dass Herr Bürgermeister Saxe dieser RP-Ausschusssitzung nicht beiwohne und somit als zuständiger Finanzsenator nicht persönlich und direkt Stellung zu dem Vorwurf nehme, dass die in Rede stehenden Differenzen offensichtlich nicht in der Bilanz enthalten seien.
„Herr Bürgermeister, warum sind diese Differenzen nicht im Jahresabschluss 2010 enthalten?“ Diese Frage bittet Herr Niewöhner wörtlich zu Protokoll zu nehmen.
Herr Wolter hakt nach und versucht sich vorzustellen, wie die Verwaltung mit der von Herrn l’Orteye angesprochenen Eventualitätenliste tatsächlich arbeite. Herr l’Orteye bekräftigt, man führe jede vorgenommene Bewertungskorrektur einzeln per Beleg an, sodass die Korrekturen nachvollziehbar dokumentiert seien. Jeweils mit den Jahresabschlüssen werden die Korrekturen einzeln per Beleg vorgelegt. Die besagte Liste werde jeweils ergänzend erstellt und nicht etwa im Voraus, sondern vielmehr im Nachhinein zu den Jahresabschlüssen. Die Liste enthalte detailliert jede einzelne Umsetzung von Änderungen des Anlagevermögens.
Herr Wolter fragt nach, ob die bislang vorgenommenen Änderungen ausreichend waren, um die Vermögenslage der Stadt korrekt darzulegen und ob diese dabei den Ansprüchen von Wahrheit und Klarheit genügen. Herr l’Orteye entgegnet daraufhin, dass es sich bei der Bewertung von Immobilien- und Infrastrukturvermögen um komplexe Verfahren handele, deren korrekte Anwendung er persönlich nicht bis ins letzte Detail beurteilen könne und was deshalb von den zuständigen Fachleuten aus den Bereichen durchgeführt werde. Er könne also nicht beurteilen, welche Auswirkungen beispielsweise defekte Bodenleisten oder kaputte Fenster haben.
Herr Wolter stellt die Frage, warum die Fachleute aus den Bereichen einerseits Berichte vorlegen, in denen vom großen Instandhaltungsstau bei Immobilien und dem Infrastrukturvermögen die Rede sei und andererseits die gleichen Mitarbeiter in Bewertungsfragen suggerieren, es sei alles in Ordnung bzw. es lägen keine Bauschäden vor, sodass von Korrekturen des Anlagevermögens abzusehen sei.
Herr Baltz erläutert daraufhin, dass die Verwaltung 5 Jahre nach Erstellung der Eröffnungsbilanz Zeit habe, Korrekturen ergebnisneutral umzusetzen. Die Korrekturerfordernisse seien vom RPA rechtzeitig mit dem Prüfungsbericht über die Eröffnungsbilanz mitgeteilt worden, einzig die Verwaltung weigere sich bislang, Korrekturen in dem erforderlichen Maße vorzunehmen. Mit der Vorlage des Jahresabschlusses 2014 bestehe also letztmalig Gelegenheit, ergebnisneutral Eröffnungsbilanzkorrekturen umzusetzen. Im Zuge der vorbereitenden Arbeiten zur Aufstellung des JA 2014 habe der Bereich Haushalt und Steuerung den Bereichen eine Frist bis Ende September diesen Jahres mitgeteilt, um ggf. noch Korrekturen ergebnisneutral zur EB vornehmen zu können.
Das RPA habe den Bereich Haushalt und Steuerung schriftlich darauf hingewiesen, dass die tatsächliche Vermögens-, Finanz-, Ertrags- und Schuldenlage der Hansestadt Lübeck nicht bestätigt werden könne, solange die erforderlichen Korrekturen unterbleiben.
Darüber hinaus sei dem Bereich Haushalt und Steuerung immer wieder in Gesprächen mitgeteilt worden, je schneller die Korrekturen vorgenommen würden, umso geringer sei der Buchungsaufwand. Er könne nicht erkennen, dass bislang entsprechende Korrekturen in dem erforderlichen Maß auch nur annähernd umgesetzt worden seien. Insofern sei zu befürchten, dass die Korrekturen künftig voll den Haushalt belasten werden, da diese dann nicht mehr ergebnisneutral durchgeführt werden können.
Herr Baltz wiederholt sein Unverständnis darüber, dass im Prüfungsbericht des Jahresabschlusses 2010 nicht unmissverständlich von der Prüfungsleitung dargelegt worden sei, dass die tatsächlichen Verhältnisse nicht ausreichend wiedergegeben seien, weil dem Korrekturerfordernis aus der EB nicht entsprochen worden sei.
Herr Wosnitza schlägt vor, einen Antrag zu formulieren, dass die Missstände abzubauen seien, um dann im Zuge einer Sondersitzung endgültig den Prüfungsbericht zum JA 2010 mit den zugehörigen Stellungnahmen abschließen zu können.
Herr Niewöhner bekräftigt daraufhin nochmals seine Forderung, den JA 2010 zurückzuweisen, damit dieser berichtigt werde und anschließend den tatsächlichen Verhältnissen der Stadt entspreche.
Jahresabschlüsse müssen nach seiner Auffassung unbedingt Fakten zur Haushaltslage enthalten, die der Wahrheit und Klarheit entsprechen.
Herr Niewöhner stellt den Antrag, den JA 2010, so wie er hier vorliege, aufgrund der Prüfungsberichtsdarstellungen mit den zugehörigen Stellungnahmen und Wertungen zurückzuweisen.
Herr Freitag entgegnet daraufhin, er könne als stellvertretender Vorsitzender des RP-Ausschusses nicht über die Zurückweisung des Jahresabschlusses abstimmen lassen, sondern stattdessen allenfalls Beschlüsse über den hier vorliegenden Prüfungsbericht mit seinen Stellungnahmen und der abschließenden Wertung des RPA herbeiführen.
Der stellv. Vorsitzende erläutert, dass er es sehr kritisch betrachte, wenn die Politik hier nunmehr quasi aufgefordert sei, zu beschließen, ob die Darstellungen des RPA oder aber die konträren Meinungen des Bereichs Haushalt und Steuerung richtig seien. Er sehe sich persönlich damit ein Stück weit überfordert. Als Beispiel führt der stellvertretende Vorsitzende die zuletzt realisierten Grundstücksverkäufe der Hansestadt Lübeck an, deren zugehörigen Hauptausschuss- und Bürgerschaftsvorlagen zu entnehmen sei, dass regelmäßig Verkaufserlöse weit über dem Buchwert erzielt werden. Insofern könne er nicht abschließend beurteilen, ob das Anlagevermögen tatsächlich überbewertet sei, wie vom RPA in seinen Prüfungsberichten dargestellt.
Herr Baltz entgegnet dazu erläuternd, dass der Gesetzgeber diese Regelung der sogenannten „Stillen Reserven“ ausdrücklich so gewollt habe und insofern damit keine Regelverstöße oder Bewertungsfehler abgeleitet werden können, wenn tatsächlich Verkaufserlöse oberhalb des Buchwerts erzielt werden.
Gleichwohl erwidert Herr Freitag, falle es ihm grundsätzlich schwer, die von Herrn Niewöhner vermisste Wahrheit und Klarheit von Bilanzen auch so zu sehen, wenn derartige Diskrepanzen zwischen Buchwert und Verkaufserlös entstehen.
Herr Petersen äußert Verständnis für das Anliegen Herrn Freitags. Aus seiner Sicht sei die Aufdeckung stiller Reserven allerdings ein eigenes Kapitel, über das ggf. gesondert beraten werden müsse.
Der stellvertretende Vorsitzende bittet um weitere Wortmeldungen, bevor eine Abstimmung über den Antrag von Herrn Niewöhner erfolgen werde.
Herr Baltz äußert daraufhin seine Bedenken zu den Folgen, die eine Zurückweisung des Jahresabschlusses 2010 nach sich ziehen würden, wenn dem Antrag von Herrn Niewöhner per Abstimmung so gefolgt werde. Und zwar befürchte er große zeitliche Verzögerungen bei den Arbeiten zur nachträglichen Aufstellung von Jahresabschlüssen, mit denen die Verwaltung aktuell ohnehin unter erheblichem Zeitverzug stehe. Der Aufwand einer Neuaufstellung des Jahresabschlusses 2010 sei allein bereits für den Bereich Buchhaltung und Finanzen sehr hoch und ziehe voraussichtlich weitere enorme Zeitverzüge nach sich.
Herr Szymczak vom Bereich Buchhaltung und Finanzen bestätigt diese Ausführungen und erläutert, dass man bereits jetzt schon mit der nachträglichen Aufstellung der Jahresabschlüsse 2012 ff gewissermaßen in der Vergangenheit arbeite. Eine nochmalige Bearbeitung der inzwischen relativ weit zurückliegenden 2010er Daten berge Risiken, weil es mit der Zeit immer schwieriger werde, die tatsächlichen Zustände des Anlagevermögens rückwirkend korrekt beurteilen zu können.
Herr Niewöhner signalisiert daraufhin seine Bereitschaft, im Sinne der Verwaltung seinen Antrag abzuändern. Er schlägt stattdessen vor, den Tagesordnungspunkt 7.1 zu vertagen und eine Sondersitzung im Rathaus mit Beteiligung des Bürgermeisters einzuberufen, in der dieser eine Erklärung abgeben solle, dass die hier besprochenen notwendigen Korrekturen im nächsten vorzulegenden JA 2012 bzw. spätestens im JA 2013 tatsächlich abgearbeitet werden.
Herr Wolter stellt auf Nachfrage fest, dass der Bereich Haushalt und Steuerung aktuell die Jahresabschlüsse 2013 und 2014 bearbeite. Er bekräftigt die Forderung von Herrn Niewöhner, wonach sichergestellt sein müsse, dass die in Rede stehenden notwendigen Korrekturen im JA 2013 abgearbeitet werden. Und zwar gebe er sich dazu nicht mit etwaigen Eventualitätslisten zufrieden, sondern fordere stattdessen klare Aussagen, welche Korrekturerfordernisse umgesetzt sind und welche nicht.
Herr Wolter präzisiert seine Forderungen diesbezüglich, indem er klarstellt, dass er es nicht akzeptiere, wenn der Bereich Haushalt und Steuerung auf die Zuständigkeit und Kompetenz der Fachbereiche hinweise und diese dann widersprüchliche Aussagen über den Zustand von Gebäuden, Brücken und Straßen tätigen. Einerseits werde in Berichten und Vorlagen auf den riesigen Instandhaltungsstau der Stadt hingewiesen, um entsprechende Gelder für die notwendige Sanierung einzuwerben und andererseits werde in Bewertungsfragen so getan, als sei alles im ordentlichen Zustand und es lägen keine Bauschäden vor.
Er wiederholt seine Erwartung, der Ausschuss möge beschließen, dass mit der Vorlage des Jahresabschlusses 2013 die notwendigen Korrekturen abzuschließen sowie entsprechend darzustellen seien.
Herr Niewöhner wiederholt seinen Antrag auf Vertagung des Tagesordnungspunkts 7.1, um dann im Zuge einer Sondersitzung im Rathaus entsprechende Erklärungen des Bürgermeisters zur notwendigen Korrektur des Anlagevermögens schriftlich oder mündlich zu erhalten.
Herr Wolter kritisiert die im Raum stehende Vertagung des Prüfungsberichts zum JA 2010, da nach seiner Auffassung daran ohnehin nichts mehr zu ändern sei. Man müsse vielmehr in die Zukunft blicken und die notwendigen Korrekturen stattdessen im derzeit noch in Arbeit befindlichen JA 2013 umsetzen.
Der stellvertretende Vorsitzende lässt über den Antrag von Herrn Niewöhner abstimmen, wonach der TOP 7.1 vertagt werden soll.
Eine Vertagung des TOP 7.1 wird bei 4 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen sowie 2 Enthaltungen abgelehnt.
Herr Wolter beantragt eine Abstimmung über die Verpflichtung des Bereichs Haushalt und Steuerung, mit dem JA 2013 die in Rede stehenden notwendigen Korrekturen des Anlagevermögens aus der Eröffnungsbilanz abschließend vornehmen zu lassen.
Der stellvertretende Vorsitzende bedeutet Herrn Wolter, über diesen Antrag unter dem TOP 8 „Verschiedenes“ abstimmen lassen zu wollen, woraufhin kein Widerspruch aus der Versammlung erfolgt.
Ohne weiteren Beschluss wird der TOP 7.1 daraufhin verlassen.
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1 | öffentlich | Anlage 1 Erklärung von Hrn Baltz (47 KB) |