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Auszug - Bericht zur Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stiftung Lübecker Altstadt (Stichtag: 01.01.2011)  

13. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses (Wahlperiode 2013-2018)
TOP: Ö 7.2
Gremium: Rechnungsprüfungsausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Do, 08.09.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:41 Anlass: Sitzung
Raum: Thomas-Mann-Schule
Ort: Thomas-Mann-Straße 14, 23564 Lübeck
VO/2016/03597 Bericht zur Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stiftung Lübecker Altstadt (Stichtag: 01.01.2011)
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:1.140 - Rechnungsprüfungsamt Bearbeiter/-in: Buller, Elke
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Herr Wosnitza formuliert eine Verständnisfrage zum Prüfungsbericht über die Eröffnungsbilanz der Stiftung Lübecker Altstadt zum Stichtag 01.01.2011. Es irritiere ihn, dass man die Verwaltung des Stiftungsvermögens einem Kreditinstitut überlassen habe.

 

Herr Sünder erläutert daraufhin, dass es sich bei der Stiftung Lübecker Altstadt um eine Stiftung handele, die im Gegensatz zu anderen städtischen Stiftungen letztlich einzig eine Vermögensmasse verwalte. Einer Mitarbeiterin des Bereichs 4.491  Archäologie und Denkmalpflege obliege die Verwaltung dieses Stiftungsvermögens, dessen Erträge in Form von Zuschüssen für Sanierungsmaßnahmen in der Lübecker Altstadt regelmäßig ausgeschüttet werden. Vor geraumer Zeit habe es im Zuge einer Sitzung der Stiftungsverwaltung einen Vorschlag eines Bankmitarbeiters gegeben, der sich anbot, das Stiftungsvermögen im besten Falle gewinnbringend zu verwalten. Diesem Vorschlag sei seinerzeit gefolgt worden, sodass das Stiftungsvermögen fortan von einem Kreditinstitut verwaltet worden sei, welches allerdings, wie sich im Nachhinein herausgestellt habe, keine nennenswerten Gewinne erwirtschaften konnte. Ganz im Gegenteil hatten zwischenzeitlich sogar Verluste hingenommen werden müssen, da die Bank in Fondsanteile investiert hatte, die sich dann allerdings negativ entwickelt hatten. Mittlerweile sei die Verwaltung des Stiftungsvermögens wieder zurück in den Bereich Archäologie und Denkmalpflege übertragen worden.

Frau Kreutzer fügt auf Nachfrage hinzu, dass die Eröffnungsbilanz vom Bereich Haushalt und Steuerung aufgestellt worden sei und nicht von einem Kreditinstitut.

 

Herr Petersen bezweifelt, ob es überhaupt zulässig sei, das Stiftungsvermögen durch einen Dritten verwalten zu lassen, woraufhin Herr Sünder erläutert, dass die Stiftungsaufsicht seinerzeit keine Einwände gegen dieses Verfahren vorgebracht habe.

 

Herr Möllenkamp fragt nach, welches Kreditinstitut seinerzeit die Vermögensverwaltung übernommen habe. Das RPA kann diese Frage nicht direkt beantworten, sichert aber durch Herrn Sünder zu, die Beantwortung dieser Frage mit der Niederschrift dieser RP-Ausschusssitzung nachzureichen.

Anmerkung: Die Antwort erfolgt unter TOP 12 des nichtöffentlichen Teils dieser Sitzung.

 

Herr Niewöhner hat eine konkrete Frage zu Punkt 10 auf S. 6 des Prüfungsberichts, wo eine Stellungnahme von der Verwaltung gefordert worden sei, die er allerdings den vorliegenden Unterlagen nicht entnehmen könne.

 

Herr Sünder erläutert daraufhin, der Bereich Haushalt und Steuerung habe sich dazu geäußert, in dem Herr Uhlig mitgeteilt habe, dass man auf eine Stellungnahme verzichte, da die Feststellungen im Prüfungsbericht unstrittig seien und vom Bereich Haushalt und Steuerung geteilt wurden.

 

Herr Baltz fügt hinzu, dass allerdings zu der Frage, warum die Eröffnungsbilanz dieser Stiftung erst zum 01.01.2011 und nicht wie bei der Kernverwaltung und sämtlichen anderen Stiftungen zum 01.01.2010 aufgestellt worden sei, bislang keine Stellungnahme vorliege.

 

Herr l’Orteye bedeutet daraufhin, dass diese Frage mit der Stiftung intern zu klären sei. Die Verwaltung habe die Eröffnungsbilanz für die Stiftung Lübecker Altstadt nach deren Vorgaben quasi wie ein Steuerberatungsbüro aufgestellt.

 

Herr Wolter stellt fest, dass die Frage des Zeitpunkts der Eröffnungsbilanzaufstellung im Grunde keine gravierenden Auswirkungen habe, sodass man auf eine Klärung dieser Frage, weshalb die Eröffnungsbilanz erst mit einjähriger Verspätung erstellt worden sei, durchaus verzichten könne.

 

Der Bericht zur Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stiftung Lübecker Altstadt wird einstimmig zur Kenntnis genommen.