Auszug - BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Erstaufnahmeeinrichtung auf dem Volksfestplatz erhalten
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Dieser Antrag wird im Laufe der Beratung durch BM Fürter zurückgezogen.
Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde mitgeteilt, dass die SPD-Fraktion den Antrag der Freien Wähler & DIE LINKE (TOP 5.12.2) übernimmt. Damit wird der dritte Absatz des SPD-Antrages obsolet und durch den Antragstext der VO/2016/03814 ausgetauscht.
Hierzu spricht BM Akyurt und erklärt, dass die Fraktion BÜ 90/Die Grünen ihren Antrag ggf. zurückziehen würde, wenn der erste Absatz des SPD-Antrages dahingehend geändert würde, im ersten Absatz wie folgt um das Wort mindestens zu erweitern.
….über den 31. Dezember 2016 hinaus bis mindestens zum 30. Juni 2017 zu ermöglichen.
Es sprechen Senator Schindler, BM Dedow, BM Sankewitz, BM Zander, BM Jansen,
BM Kleyer und BM Lindenau.
BM Lindenau übernimmt den Vorschlag von BM Akyurt und schlägt vor, den letzten Satz des CDU-Antrages unter TOP 5.12.3 zu streichen, um dann aus den Änderungen einen gemeinsamen Antrag zu formulieren.
Es sprechen BM Lüttke und BM Mentz. Frau Mentz beantragt eine Unterbrechung von
5 Minuten.
BM Fürter zieht an dieser Stelle den Antrag unter TOP 5.12 (VO/2016/03732) zurück.
Sitzungsunterbrechung von 19:46 bis 19.56 Uhr
BM Zander beantragt punktweise Abstimmung des nunmehr interfraktionellen Antrages, der jetzt wie folgt lautet:
1.Der Landesregierung ist anzubieten, die Anmietung des Volksfestplatzes für die Unterbringung von Geflüchteten im Rahmen der Erstaufnahme auch über den 31. Dezember 2016 hinaus bis mindestens zum 30. Juni 2017 zu ermöglichen.
2.Der Bürgermeister wird aufgefordert sicherzustellen, dass noch in 2016 mit dem Bebauungsplanverfahren gem. Bürgerschaftsbeschluss vom 29.01.2015 „Lübeck wächst - Baugebiete zügig ausweisen“ VO/2015/02327 begonnen wird und dem Bauausschuss eine Vorlage zum Aufstellungsbeschluss entgegengebracht wird. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sind die Rahmenbeschlüsse der Bürgerschaft zum geförderten Wohnungsbau zu beachten.
3.Das Land Schleswig-Holstein wird aufgefordert, die von der Landesregierung gewünschte Bebauung (Art, Nutzung, Umfang) der erworbenen Fläche Kronsforder Landstraße der Hansestadt Lübeck mitzuteilen, damit die Kommunalpolitik über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens entscheiden kann.
4.Gleichzeitig wird der Bürgermeister aufgefordert, der Landesregierung anzubieten, dass die Hansestadt Lübeck Teile der leerstehenden, vorläufigen Erstaufnahmeeinrichtung auf dem Volksfestplatz für die Unterbringung von Flüchtlingen anmietet, um die Situation in den sogenannten Notunterkünften zu entschärfen und die gemeinsamen Kosten zu senken.
Die Vorsitzende lässt über diesen geänderten und ergänzten Antragstext punktweise abstimmen.
Zu Punkt 1.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu Punkt 2.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu Punkt 3
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitliche Annahme bei
Ja-Stimmen: 27
Nein-Stimmen: 19
Enthaltungen: 2
Zu Punkt 4
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitliche Annahme bei
Ja-Stimmen: 44
Nein-Stimmen: 4
Damit ist der Antrag in geänderter und ergänzter Fassung mehrheitlich angenommen.
Beschluss:
Der Landesregierung ist anzubieten, die Anmietung des Volksfestplatzes für die Unterbringung von Flüchtlingen im Rahmen der Erstaufnahme auch über den 31. Dezember 2016 hinaus bis zur Errichtung einer dauerhaften Erstaufnahme fortzusetzen.